Wie bekomme ich einen genesenennachweis bw

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Für Geimpfte und Genesene fielen in Baden-Württemberg am 16. August die allermeisten Beschränkungen weg. Daher stellt sich im Moment für viele die Frage: Wie kann ich nachweisen, dass ich genesen bin? Das erfahren Sie hier im Artikel.

Wie bekomme ich einen genesenennachweis bw

Ab wann gilt man als genesen?

Personen, die eine Corona-Erkrankung durchgestanden haben, sind in Baden-Württemberg laut Corona-Verordnung wie Geimpfte von den Einschränkungen im privaten und öffentlichen Raum weitestgehend befreit. Den Status "genesen" erhält man jedoch erst 28 Tage nach der PCR-Testung, die das Virus im Körper nachgewiesen hat, und sofern man keine typischen Symptome mehr aufweist.

Wie lange ist der Status "genesen" gültig?

Das positive Testergebnis ist für 180 Tage (circa 6 Monate) als Nachweis für die Genesung gültig. Gerechnet wird ab dem Datum, das auf dem Testergebnis steht. Nach Ablauf der sechs Monate profitieren ungeimpfte Genesene nicht mehr von den Lockerungen.

Wie lässt sich die Genesung nachweisen?

Als Nachweis für die überstandene Corona-Infektion benötigen Sie die Bescheinigung über ein positives PCR-Testergebnis oder einen anderen Nukleinsäurenachweis. Selbstverständlich muss die mit dem Testergebnis verbundene Absonderungspflicht bereits vorüber sein. Laut Bundesregierung müssen daher mindestens 28 Tage seit Ausstellung des Testergebnisses vergangen sein. Außerdem kann eine Genesung mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:

  • Digitaler Impfpass: Das Genesenenzertifikat können Sie sich bei Ihrem Hausarzt ausstellen lassen und dann in die Corona-Warn-App oder die CovPass-App einscannen. Das Zertifikat wird europaweit anerkannt.
  • PCR-Befund eines Labors
  • PCR-Befund eines Arztes
  • PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
  • Ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
  • Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
  • Weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)

Hinweis: Auch wenn das Staatsministerium Baden-Württemberg alle oben genannten Bescheinigungen als offiziellen Nachweis für eine Genesung auflistet, kommt es immer wieder vor, dass Genesene in öffentlichen Einrichtungen mit einigen der Dokumente abgewiesen werden. Es ist daher empfehlenswert, sich ein Genesenenzertifikat für den digitalen Impfpass zu holen und dieses mit einer App einzuscannen. Denn der digitale Impfpass hat sich mittlerweile als Standard für den Nachweis der 3G's etabliert.

Lesen Sie auch: Gilt die CovPass-App auch im Ausland?

Welche Nachweise werden nicht akzeptiert?

Folgende Dokumente reichen nicht aus, um eine Genesung zu belegen:

  • Antigenschnelltestnachweis
  • Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
  • Antikörpernachweise
  • Krankheitsatteste

Genese brauchen nur eine Impfdosis

Genesene, deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt, brauchen nur eine Impfdosis, um den vollen Impfschutz auszubilden – auch bei den Impfstoffen, die mehr als einmal verabreicht werden. Aus diesem Grund gelten Genesene bereits am 15. Tag nach der Erstimpfung als vollständig geimpft.

Jetzt weiterlesen: Wie lange ist ein PCR-Testergebnis gültig?

Auch in Rheinland-Pfalz muss man sich an vielen Orten als genesen, geimpft oder negativ getestet ausweisen. Wir erklären, welche Möglichkeiten es hierfür gibt.

Nachweise auf Papier, digital oder beides?
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Nachweise auf Papier, digital oder beides?

In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich beides erlaubt. Das gilt sowohl für Test- und Genesenen-Nachweise als auch für Impfausweise. In der Praxis bedeutet das beispielsweise, dass man sich weiter mit dem klassischen gelben Heftchen als geimpft ausweisen darf. Gleichzeitig werden natürlich die digitalen Impfzertifikate in der Corona-Warn-, CovPass- oder Luca-App akzeptiert.

Vor dem Hintergrund zunehmender Fälschungen kann es aber sein, dass sich bestimmte Einrichtung – etwa Restaurants – nur mit den als relativ fälschungssicher geltenden digitalen Nachweisen zufriedengeben. Wichtig: Man sollte immer seinen Personalausweis oder Reisepass dabei haben, um beweisen zu können, dass man die auf dem Nachweis genannte Person ist.

Wie erhalte ich einen Genesenennachweis?

Einen Genesenennachweis dürfen alle Personen verlangen, die eine Infektion mit Sars-Cov-2 durchgemacht haben. Bedingung ist, dass man ein positives PCR-Testergebnis vorlegt. Dieses muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf nicht älter als 90 Tage sein.

Ausgestellt werden Genesenennachweise sowohl in Arztpraxen als auch Apotheken. Dort erhält man entweder ein reines Genesenenzertifikat oder ein Genesenenimpfzertifikat - je nachdem, ob man nur genesen oder auch gegen Corona geimpft ist. Beides kann man in die gängigen Corona-Apps hochladen.

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Wie lange ist der Genesenennachweis gültig?

Seit dem 15. Januar ist ein Genesenennachweis nur noch drei Monate lang gültig (vorher: sechs Monate). Allerdings ist die Dauer von drei Monaten irreführend. Denn laut Robert-Koch-Institut (RKI) gilt man frühestens 28 Tage nach dem positiven PCR-Test als genesen. Diese 28 Tage werden dann jedoch von den drei Monaten (oder 90 Tagen) abgezogen, sodass man den Genesenenstatus höchstens 62 Tage aufweisen kann.  

Das RKI begründet die Verkürzung von sechs auf drei Monate mit dem Unterschied zwischen der derzeit vorherrschenden Omikron-Variante und der zuvor verbreiteten Delta-Variante. Ungeimpfte, die von Delta genesen seien, hätten einen herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit Omikron, heißt es.

Die verkürzte Gültigkeit von drei Monaten gilt rückwirkend auch für Personen, deren Genesenennachweise vor dem 15. Januar ausgestellt wurden. "Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen", teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mit. Man sei dabei, die Verkürzung des Genesenenstatus in den Corona-Apps abzubilden.

Neue Vorgabe des RKI seit 3. Februar

Inzwischen hat das RKI auf seiner Website klargestellt, dass die Verkürzung auf 90 Tage ausschließlich Personen betrifft, die ungeimpft sind - das heißt Menschen, die "weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben." Geimpfte erhalten also Genesenenzertifikate, die wie zuvor eine Dauer von 180 Tagen haben.

Wie erhalte ich einen Impfnachweis?

Corona-Impfungen werden zunächst klassisch im gelben Impfausweis vermerkt. Diesen Nachweis kann man dann in vielen Apotheken vorlegen und kostenlos ein sogenanntes Covid-19-Zertifikat in Papierform erhalten. Welche Apotheken Nachweise ausstellen, erfährt man über diese Website. Dieses Zertifikat lädt man dann per QR-Code in die gängigen Corona-Apps hoch. Lässt man sich in einem Impfzentrum impfen, erhält man im Anschluss an jede durchgeführte Impfung ein persönliches Schreiben per E-Mail und/oder Post. Auf diesem findet sich dann der QR-Code des Impfzertifikats.

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Wie lange ist der Impfnachweis gültig?

Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sind innerhalb Deutschlands bisher unbefristet gültig. Gleichwohl wirbt die Bundesregierung intensiv für Auffrischungsimpfungen, um in Zeiten der Omikron-Variante die Schutzwirkung einer Impfung zu erhalten und zu erhöhen.

Bei Reisen ins EU-Ausland gilt eine Gültigkeitsfrist von 270 Tagen für die Vollimmunisierung (zwei Impfdosen). Das digitale Impfzertifikat der EU erlangt wieder Gültigkeit, sobald eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, unabhängig davon, in welchem Ab­stand zur Grundimmunisierung diese erfolgt. 

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Wie lange sind Schnelltests und PCR-Tests gültig?

Das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests gilt höchstens 24 Stunden. Wichtig: Antigen-Schnelltests werden von anerkannten Teststellen durchgeführt und sind nicht mit Selbsttests zu verwechseln, wie man sie etwa in Supermärkten kaufen kann. Die Gültigkeit eines PCR-Tests beträgt laut der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Verordnung 48 Stunden. Auch PCR-Tests werden nur von bestimmten Zentren durchgeführt.

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Was muss man bei 2G-Plus vorlegen?

Bei 2G-Plus-Vorschriften muss man in der Regel einen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen sowie einen tagesaktuellen negativen Test. Ausgenommen von dieser Regel sind Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben sowie Personen, deren Zweitimpfung mindestens 15 aber nicht länger als 90 Tage zurückliegt. Auch frisch Genesene müssen ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag nach dem positiven PCR-Test keinen zusätzlichen tagesaktuellen Test mehr vorlegen. Gleiches gilt für geimpfte Genesene.

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2G-Plus: Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

Bei 2G-Plus-Veranstaltungen gelten Kinder bis zwölf Jahre und drei Monaten als geimpft und benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpft oder genesen sind, benötigen ebenfalls keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.

Auch Jugendliche bis 17, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen (bis zu einer Höchstanzahl von 25) bei 2G-Plus-Veranstaltungen anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen Test vorweisen können.

Was ist am Arbeitsplatz zu beachten?

Das Infektionsschutzgesetz schreibt Unternehmen eine betriebliche 3G-Regelung vor: Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nur auf das Betriebsgelände dürfen, wenn sie einen Genesenennachweis, Impfzertifikat oder negativen Antigen-Schnelltest vorlegen können. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird. Auch Selbstständige ohne Beschäftigte (Solo-Selbstständige) müssen sich an diese Regelung halten, wenn sie während ihrer Tätigkeit Kontakte zu Dritten haben.