Wer zahlt wenn eltern ins heim kommen

Wer zahlt wenn eltern ins heim kommen
Elternunterhalt und Schonvermögen. Wenn Kinder für die Eltern eine Unterhaltspflicht haben.

Elternunterhalt – Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen. Ein Pflegeheimplatz kostet schnell 3.000 bis 4.000 €uro und noch mehr. Wer bezahlt aber die Heimkosten, wenn Vater oder Mutter, Oma oder Opa ins Heim kommen, diese die Kosten dafür aber selbst nicht aufbringen können?

Haften die Kinder für ihre Eltern? Wer muss für die Pflegeheimkosten aufkommen? Müssen die Kinder ihr Haus verkaufen, damit die Eltern oder Großeltern in einem Seniorenheim gepflegt werden können?

Es gibt klare staatliche Regelungen, wer in welcher Höhe Pflegeunterhalt bei einem Heimaufenthalt bezahlen muss. Es gibt beim Elternunterhalt aber auch viele ungeahnte Möglichkeiten, um seinen Besitzstand wahren zu können.

Das Wichtigste im Überblick

  • Wie hoch sind die Kosten für ein Pflegeheim?
  • Wer ist überhaupt für die Pflegeheimkosten zahlungspflichtig?
  • Ab welchem Einkommen sind die Angehörigen unterhaltspflichtig?
  • Änderung des Elternunterhalts zum 01.01.2020
  • Wie wird der Elternunterhalt berechnet?
  • Was ist ein Schonvermögen?
  • Wieviel bezahlt die Pflegeversicherung?
  • Muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung verkauft werden?
  • Wer hilft mir weiter? Wer kann mich beraten?
  • Sind die Kinder prinzipiell unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern?
  • Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege:

Wie hoch sind die Kosten für ein Pflegeheim?

Wer zahlt wenn eltern ins heim kommen

Das ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich, selbst von Ort zur Ort. Näheres dazu habe ich schon in meinem Beitrag zu den Pflegeheimkosten geschrieben.

Wer ist überhaupt für die Pflegeheimkosten zahlungspflichtig?

Wer Pflege benötigt und in einem Altenheim untergebracht ist, hat meist auch einen Pflegegrad. Wenn nicht, oder wenn gar eine Einstufung in eine Pflegegrad abgelehnt wurde, sollte schnellstens geprüft werden, ob nicht ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht. Doch mit diesem Geld aus den Pflegeleistungen können die Pflegeheimkosten nie ganz abgedeckt werden.

Wer muss also dann die restlichen Kosten für den Heimplatz bezahlen, wenn die Rente nicht reicht? Zuerst muß natürlich der Patient selbst für die Heimunterbringungskosten aufkommen.

ABER: Sowohl dem Pflegebedürftigen als auch seinen unterhaltspflichtigen Angehörigen steht ein Schonvermögen zu, das nicht zur Berechnung der selbst zu bezahlenden Kosten für das Heim hinzugenommen werden darf. Was zahlt nun der Staat und was müssen die Kinder bezahlen?

Zur Zahlung der Heimunterbringungskosten sind in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge folgende Verwandte und Ämter verpflichtet, sofern das Nettoeinkommen dies zuläßt:

  • Je nach Einstufung in den Pflegegrad übernimmt zuallererst die Pflegekasse/Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten.
  • Die restlichen Kosten müssen dann vom Patienten selbst getragen werden (aus seinen Rentenbezügen, Mieteinnahmen, vorhandenem Vermögen usw.).
  • Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, diese Kosten komplett zu bestreiten, wird anhand der Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob der Ehepartner zur Zahlung der restlichen Unterbringungskosten herangezogen werden kann, und danach werden die Kinder* (und unter bestimmten Umständen auch die Enkel) in die Pflicht genommen. Sie müssen also evtl. Elternunterhalt leisten.
  • Erst wenn von keinem der oben genannten Angehörigen eine Zahlung erwartet werden kann, kommt der Staat – also das Sozialamt – in Form von „Hilfe zur Pflege“ für die Kosten auf.

Doch jeder der Unterhaltspflichtigen kann für sich Freibeträge, Selbstbehalte und Schonvermögen geltend machen, worauf ich noch zu sprechen komme.

Ab welchem Einkommen sind die Angehörigen unterhaltspflichtig?

Das ist ganz unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab wie zum Beispiel Familienstand, persönliches Einkommen, Ausgaben für Unterhalt oder Altersvorsorge usw. aber auch vom persönlichen Lebensstandard. Es kann weder dem Ehepartner noch den Kindern zugemutet werden, dass sie aufgrund der zu zahlenden Pflegeheimkosten selbst zum Sozialfall werden.

Es ist wichtig, alle seine Einnahmen anzugeben, ABER genauso wichtig ist es, seine Ausgaben explizit aufzuführen. Nur so kann gewährleistet werden, dass von den Angehörigen nicht zu viel bezahlt werden muss und diese verarmen. Und anrechnungsfähige Ausgaben gibt es zahlreiche.

Änderung des Elternunterhalts zum 01.01.2020

Zum 01.01.2020 tritt das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz. Unterhaltspflichtige Kinder müssen dann erst ab 100.000 € Bruttoeinkommen für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen und somit Elternunterhalt bezahlen. Liegt das Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen unter diesen 100.000 €uro, übernimmt das Sozialamt den fehlenden Betrag, wenn die Rente oder das Vermögen des Pflegeheimbewohners nicht mehr ausreichen.

Daraus wird resultieren, dass die Nachfrage nach Pflegeheimplätzen steigen wird. Denn viele ältere Menschen gehen nicht ins Pflegeheim, weil Sie Angst davor haben, Ihren Kindern finanziell auf der Tasche zu liegen. Deshalb bleiben sie lieber zu Hause und schauen, wie sie immer noch so einigermaßen über die Runden kommen. Auch die Angehörigen übernehmen häufig deshalb die Pflege zu Hause, weil sie sich ein Pflegeheim nicht wirklich leisten können.

Beispiel Pflegeheim-Aufenthalt

  • Der Heimaufenthalt muss (bis auf die Leistungen der Pflegekasse) selbst bezahlt werden.
  • Können die Pflegeheimkosten von der Rente nicht bezahlt werden, muss zuerst das Vermögen bis auf einen geringen Betrag aufgebraucht werden.
  • Danach sind die Kinder unterhaltspflichtig, jedoch erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto
  • 2019 mussten für einen Heimplatz im bundesweiten Durchschnitt ca. 1.830 Euro selbst bezahlt werden.

Es ist im Moment auch noch davon auszugehen, dass das vorhandene Vermögen der unterhaltspflichtigen Kinder nicht geprüft wird und somit auch nicht in Unterhalts-Berechnungen des Sozialamtes einfließen wird.

Zusammenfassung der Änderungen ab 01.01.2020 zum Elternunterhalt

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz sollen unterhaltspflichtige Kinder entlastet werden, deren Eltern sozialhilfeberechtigt sind.

  • Mit dem neuen Gesetz soll erreicht werden, dass z.B. pflegende Kinder ihre Eltern in ein Pflegeheim geben können, ohne selbst finanziell in eine Schieflage zu geraten.
  • Pflegende Angehörige sollen die Möglichkeit haben, bei Überforderung durch die Pflege den Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim geben zu können. Laut Bundesgesundheitsministerium widerspricht diese Regelung nicht dem Grundsatz „ambulante Pflege vor stationärer Pflege“, wenn die Angehörigen mit der Pflege überlastet sind.
  • Eine Unterhaltspflicht besteht erst ab einem Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro / Jahr.
  • Wer bereits vor dem 01.01.2020 Unterhalt an seine Eltern zahlen musste, aber unter 100.000 Euro brutto verdient, muss ab 01.01.2020 keinen Unterhalt mehr bezahlen.
  • Unterhaltspflichtig sind nur Personen im ersten Verwandtschaftsgrad, also Kinder und Eltern. Schwiegertöchter und Schwiegersöhne sind nicht unterhaltspflichtig.
  • Zum Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zählen nicht nur das Gehalt, sondern auch Mieteinnahmen usw.
  • Die Regelung gilt erst ab dem 01.01.2020. Wer vor diesem Termin bereits Unterhalt bezahlt hatte, jetzt aber unter der 100.000 Euro Einkommensgrenze liegt, kann nichts mehr zurückfordern.
  • Den Gesetzestext finden Sie unter Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger.

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Wer unterhaltspflichtig für seinen Ehepartner oder die Eltern ist, muss seine Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Die Einnahmen sind relativ schnell zusammengefaßt. Doch bei der Auflistung für die Ausgaben sollte man sich Zeit nehmen.

Je mehr Ausgaben der Unterhaltspflichtige hat, desto weniger muss er letztendlich selbst zuzahlen.

Nachfolgende habe ich einige Ausgaben aufgelistet, welche sich Unterhaltspflichtige anrechnen lassen können. Diese Ausgaben verringern das Nettoeinkommen, welches die Berechnungsgrundlage für die Zuzahlung ist.

Außerdem sind noch einige Positionen enthalten, die zum Schonvermögen (Vermögen, welches nicht zur Begleichung der Heimkosten herangezogen werden darf) zählen und nicht angetastet werden dürfen. Letztendlich bedeutet es, je mehr Kosten ein Unterhaltspflichtiger für sich selbst und seine Familie hat, desto weniger muss er für einen pflegebedürftigen Angehörigen im Heim bezahlen.

  • Ausbildung und Studium der Kinder
  • Bargeld bis zu einem bestimmten Betrag
  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
  • Fahrtkosten zum Pflegeheim
  • Gold (als Rücklage für die Altersvorsorge)
  • Instandsetzungsarbeiten für PKW, welcher beruflich genutzt wird
  • Instandsetzungsarbeiten für selbst genutzte Immobilie
  • Kosten für die eigene Lebensführung (Wohnung, Nahrungsmittel, Telefon usw.)
  • Kosten für Hobbies des Unterhaltspflichtigen sowie dessen Ehepartners oder Kinder
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Kosten für Urlaub
  • Krankenversicherungen einschließlich Zuzahlungen
  • Lebensversicherungen (als Rücklage für die Altersvorsorge)
  • Mietzahlungen
  • Musikinstrumente
  • Musikunterricht
  • Nicht selbst genutzte Immobilien die der Altersvorsorge dienen
  • Ratenzahlungen / Kreditzahlungen
  • Rücklagen für ein neu anzuschaffendes Fahrzeug, das für die Fahrt zur Arbeit benötigt wird
  • Rücklagen für Modernisierungsarbeiten / Sanierungsarbeiten selbst genutzter Immobilien
  • Selbst genutzte Immobilien
  • Unterhaltszahlungen an Ex-Partner, Kinder oder Kindeskinder
  • Versicherungen
  • Werbungskosten
  • Wertpapiere (als Rücklage für die Altersvorsorge)
  • Zahlungen für die eigene Altersvorsorge

Die Liste ist sehr unvollständig, da auch hier die Ausgaben eines jeden Einzelnen ganz unterschiedlich sind.


Wer zahlt wenn eltern ins heim kommen


Was ist ein Schonvermögen?

Wenn der Elternunterhalt berechnet wird, muss auch das Schonvermögen einberechnet werden. Zum Schonvermögen gehört alles, was die Rechtsprechung dem Unterhaltspflichtigen zur Sicherung seines eigenen Lebensunterhalts zugesteht. Der Lebensunterhalt des Unterhaltspflichtigen darf nicht gefährdet werden, ebenso wenig seine Altersvorsorge. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kinder mit der Unterhaltsleistung ihrer Eltern nicht überfordert sind, somit selbst finanzielle Vorkehrungen für ihre Altersvorsorge treffen können um im Alter nicht auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.

Die Höhe des Schonvermögens ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wieviel bezahlt die Pflegeversicherung?

Die Leistungen der Pflegeversicherungen können Sie aus meinem Beitrag „Aktuelle Pflegeleistungen“ entnehmen. Sollte kein Pflegegrad vorliegen, sollten Sie prüfen, ob Sie einen Pflegegrad beantragen können.

Muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung verkauft werden?

Um die Pflegeheimkosten zu decken kann nicht verlangt werden, selbstgenutztes Eigentum zu veräußern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung bzw. das Haus von der Größe her in angemessenem Rahmen bleibt.

Gerade für Ehepartner kann auch ausschlaggebend sein, dass der Staat nicht verlangen kann, selbst genutzte Immobilien zu verkaufen, die das Leben des Ehepartners geprägt haben. Getreu dem Motto: Alte Bäume verpflanzt man nicht. Auch von unterhaltspflichtigen Kindern kann nicht verlangt werden, dass diese Hab und Gut, Haus und Hof verkaufen, um für die Pflegekosten aufkommen zu können.

Vom Staat ist vorgesehen, dass unterhaltspflichtige Kinder sich nicht ruinieren und somit selbst nicht mehr in der Lage wären, sich und ihre Familie zu ernähren, zu versorgen und für die Altersvorsorge entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Wer hilft mir weiter? Wer kann mich beraten?

  • Zuerst kann sich jeder über den Elternunterhaltsrechner einen ersten Überblick über seine Situation verschaffen. Wer bereits bei diesem kleinen Selbsttest feststellt, dass er nicht zu Unterhaltszahlungen für die Heimunterbringung herangezogen werden kann, wird vermutlich keine weiteren Schritte einleiten müssen.
  • Sollte jedoch feststehen, dass Zuzahlungen geleistet werden müssen, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu nehmen. Dies kann unter anderem ein Rechtsanwalt – spezialisiert auf Elternunterhalt – sein. Die Beratung wird sich mit Sicherheit lohnen und keiner sollte im Ernstfall auf eine derartige Anlaufstelle verzichten. Die Kosten für eine qualifizierte Beratung sind vermutlich schnell wieder eingespart. Und noch einmal: Jeder hat einen Anspruch darauf, seinen gewohnheitsmäßigen Lebensstandard beibehalten zu können.
  • Ebenfalls sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Er kann genau sagen, welche Kosten steuerlich abzugsfähig sind, wie zum Beispiel Zuzahlungen für die Heimunterbringung usw.

Sind die Kinder prinzipiell unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern?

Auch hier gibt es Ausnahmen. Nur ein Beispiel: Selbst wenn die Kinder finanziell so gestellt wären, dass sie Pflegeunterhalt bezahlen müssten, können diese die Zahlungen ablehnen, wenn die Eltern ihren Kindern gegenüber in früheren Jahren bereits die Unterhaltsverpflichtung grob verletzt hatten. Ich kann nur immer wieder empfehlen, vorsichtshalber eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Vorsicht: Wer seine Eltern selbst pflegt, kann die Pflege als Naturalunterhalt geltend machen. Mehr dazu in diesem Beitrag: Pflege der Eltern zählt als Naturalunterhalt.

Was ist, wenn mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind?

Hat ein Pflegebedürftiger mehrere Kinder, werden diese gemeinsam zur Unterhaltspflicht herangezogen. Wer jedoch wieviel bezahlen muss, wird wieder individuell errechnet.

Wer bezahlt die Pflegeheimkosten, wenn Kinder nicht unterhaltspflichtig sind?

Dann muss der Staat, also das Sozialamt, aufkommen. Es muss dann Sozialleistung in Form von Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Extra-Tipp No. 1

  • Wer steuerpflichtig ist und in einem Pflegeheim oder einer Seniorenresidenz untergebracht ist und seine Pflegeheimkosten selbst bezahlt, kann diese Kosten bei seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
  • Ebenso können Unterhaltspflichtige die Kosten für die Heimunterbringung bei der Steuer absetzen.

Extra-Tipp No. 2

Wer als Unterhaltspflichtiger mit einem Pflegedienst oder einem Pflegeheim einen Pflegevertrag unterschreibt, muss unbedingt darauf achten, dass er vom Heim nicht automatisch zur Zahlung der Pflegeheimkosten verpflichtet wird, falls das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht.

Extra-Tipp No. 3

Wer rechtzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat, bekommt selbstverständlich von dieser Versicherung separate Zuzahlungen.

Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege:

  • Woran erkennt man ein gutes Pflegeheim
  • Probewohnen im Pflegeheim
  • Pflegegrad über Sozialdienst eines Krankenhauses beantragen


Wer zahlt wenn eltern ins heim kommen


Unser Newsletter
für Sie!

Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld,
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird!

Quelle Bildmaterial: Pixabay © AlexasPhotos 

Wer zahlt wenn eltern ins heim kommen

Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.

Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.