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Ist man bei einem 450 Euro Job krankenversichert? Wer einer geringfügigen Beschäftigung (auch Minijob genannt) nachgeht, darf aktuell monatlich höchstens 450 Euro verdienen, ab dem 01.10.2022 erhöht sich die Minijobgrenze auf 520 Euro. Bei diesem Verdienst werden Arbeitnehmer noch nicht vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet. Da in Deutschland aber eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung herrscht, müssen Sie sich als Minijobber selbst kranken versichern.
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Weitere Meldungen lesen(...) Eine geringfügige Beschäftigung kann aufgrund einer geringen Höhe des Arbeitsentgeltes (geringfügig entlohnte Beschäftigung) sowie aufgrund einer beschränkten Dauer des Arbeitsverhältnisses (kurzfristige Beschäftigung) vorliegen. Für Arbeitnehmer, die in geringfügigen Beschäftigungen, sogenannten Mini-Jobs tätig sind, gelten besondere Regeln bei der Krankenversicherung. Krankenversicherung im MinijobPflichtversicherung in der GKV Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist zu beachten, dass die Arbeitnehmer nicht über den Arbeitgeber krankenversichert sind und keine Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen. Allerdings fallen bei Minijobs Beiträge zur Rentenversicherung an. Hier besteht die Möglichkeit sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag muss in schriftlicher Form dem Arbeitgeber vorgelegt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Besteht neben der geringfügigen Beschäftigung noch eine hauptberufliche versicherungspflichtige Tätigkeit, so ist der Arbeitnehmer über diese auch im Zweitjob krankenversichert. Fungiert die geringfügige Beschäftigung als Haupteinnahmequelle, besteht die Möglichkeit das Einkommen über das Jobcenter aufstocken zu lassen. Empfänger von ALG I und II sind über die Arbeitsagenturen bzw. das Jobcenter krankenversichert. Dieser übernehmen die anfallenden Beiträge solange ein Leistungsanspruch besteht.Familienversicherung im Mini-Job Familienversicherung im Mini-JobIm Mini-Job besteht die Möglichkeit über ein Familienmitglied, den Ehepartner oder die Eltern, beitragsfrei krankenversichert zu sein. Hierfür müssen die gesetzlichen Vorgaben für die beitragsfreie Familienversicherung
erfüllt werden. Die Möglichkeit besteht für Ehepartner, Kinder bis 18 Jahre, Schüler, Praktikanten sowie Studierende bis einschließlich 25 Jahre. Neben einer Altersgrenze gilt es zudem eine Einkommensgrenze zu beachten. Das Einkommen des mitzuversichernden Familienmitglieds darf eine Einkommensgrenze von 470 Euro im Monat (Stand 2021) nicht überschreiten. Zudem muss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Inland liegen und es darf keine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgeübt
werden. Freiwillig-gesetzliche Versicherung in der GKVFür geringfügig Beschäftigte besteht, wenn eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung nicht möglich ist, die Option sich freiwillig gesetzlich in der GKV zu versichern. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer den vollen Beitragssatz, also Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmeranteil, alleine übernehmen. Für die Berechnung der Beiträge wird ein festgelegtes Mindesteinkommen zugrunde gelegt, auch wenn das tatsächliche Einkommen geringer ausfällt. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte 1.096,67 Euro im Jahr (Stand 2021). Der Monatsbeitrag der Krankenkasse variiert dann je nach Höhe des kassenindividuelle Zusatzbeitrages, der von der gewählten Krankenkasse erhoben wird. Private Krankenversicherung im Mini-JobNeben einer freiwilligen Versicherung in der GKV ist auch eine freiwillige Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) möglich. In diesem Fall entfällt der Pauschalbeitrag für Arbeitgeber. In der PKV werden die monatlichen Beiträge einkommensunabhängig anhand des Eintrittsalters, dem Geschlecht, den versicherten Gesundheitsrisiken sowie nach den Zusatzleistung kalkuliert. Geringfügigkeitsgrenze beim Mini-JobOb es sich bei einer Beschäftigung um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, also um einen sogenannten Minijob handelt, oder nicht, wird anhand der Geringfügigkeitsgrenze festgelegt. Krankenversicherung bei MehrfachbeschäftigungIm Falle einer Mehrfachbeschäftigung, also dem Ausüben mehrere Minijobs
bei verschiedenen Arbeitgebern, werden die Einkünfte zusammengerechnet. Wird dabei die 520 Euro-Grenze überschritten, sind alle geringfügigen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig. Ist man mit einem 450 Job krankenversichert?Ja. In diesem Fall werden die Verdienste zusammengerechnet. Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt - mit allen Ihren Jobs - mehr als 450 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Kann ich mich als Minijobber selbst krankenversichern?Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Minijob
Sie kommen also weder für die Pflichtversicherung in einem Angestelltenverhältnis in Frage, noch für die beitragsfreie Familienversicherung. In diesem Fall können Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen.
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