Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Show Berufsgenossenschaft Holz und Metall Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU Berufsgenossenschaft Handel und
Warenlogistik Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
(VBG) Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) Wer gehört zur BG?Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe, besonderen Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (VBG) Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI)
Ist jeder in der Berufsgenossenschaft?Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Wann zählt die BG?Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.
Was ist bei der BG versichert?Gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten sind alle versichert, die von einem Unternehmen beschäftigt bzw. ausgebildet werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Tätigkeit und besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Einkommen.
|