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1. Erbfolge ohne Testament - wer erbt ohne Testament?Wie ist das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge aufgebaut?Die Verwandten der verstorbenen Person werden nach der Anzahl der die Verwandtschaft in gerader Linie vermittelnden Geburten in Ordnungen aufgeteilt. Verwandte näherer Ordnungen schließen Verwandte entfernterer Ordnungen von der Erbfolge aus. Gesetzliche Erben nach Ordnungen - Schaubild2. Die Erben erster OrdnungWas erben Kinder ohne Testament?Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die eigenen Abkömmlinge. Dazu zählen sowohl alle leiblichen Kinder – eheliche wie nichteheliche –, Enkel, Urenkel und Adoptierte.
Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebendes Kind schließt alle durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (also die Enkel, Urenkel) von der Erbfolge aus. Enkel und Urenkel gelangen nur dann zur Erbfolge, wenn die Person, durch die sie mit dem Erblasser verwandt sind (Repräsentant, also Mutter oder Vater), vorverstorben oder sonst weggefallen ist; sie treten dann an ihre Stelle (Erbfolge nach Stämmen). Auch wenn nur ein einziger Erbe erster Ordnung existiert, sind alle anderen Verwandten zweiter, dritter und fernerer Ordnungen von der Erbfolge ausgeschlossen. Beispiel: Ein Witwer, Vater von drei Kindern, stirbt mit 97 Jahren. Die erste Tochter im Alter von 77 Jahren erhält ein Drittel des Nachlasses, ihre Kinder und Enkel bekommen nichts, es sei denn, sie schlüge das Erbe aus,
so dass dann ihre Kinder zum Zuge kämen. 3. Haben nichteheliche Kinder ein Erbrecht?Klares JA. Die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ist aufgehoben worden. Beispiel: Ein allein lebender Architekt, der nie verheiratet war, stirbt mit 54 Jahren. Da seine Eltern verstorben sind, stellen die beiden Geschwister einen Antrag auf einen Erbschein. Doch plötzlich meldet sich eine junge Frau, die niemand aus der Familie gekannt hat, und behauptet, sie sei die nichteheliche Tochter des Architekten. Vor Gericht belegt sie ihre Abstammung. Das Gericht stellt der jungen Frau als einziger Erbin einen Erbschein aus, die Geschwister erhalten aus dem Nachlass keinen Cent, nicht einmal einen Pflichtteil. 4. Erben zweiter Ordnung - Wer erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind?Was geschieht, wenn ein Erblasser keine ehelichen, nichtehelichen oder adoptierten Kinder, Enkel oder Urenkel hinterlässt? In diesem Fall kommen die „gesetzlichen Erben zweiter Ordnung“ in den Genuss des Nachlasses. Das sind die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Verstorbenen, die Nichten und Neffen sowie deren Kinder. Beispiel: Ein
unverheirateter Top-Manager mit jährlichem Einkommen in Millionenhöhe hat weder einen Ehepartner noch Kinder, aber ein Vermögen in Höhe von 10 Mio. EUR angehäuft. Er hat fünf Geschwister. Nach einem Herzinfarkt infolge chronischer Überarbeitung stirbt er völlig überraschend mit 46 Jahren. Ausführliche Informationen: Wer erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind? 5. Erben dritter, vierter und weiterer OrdnungenWann erbt der Fiskus? Was fällt wann an den Staat?Gesetzliche Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des oder der Verstorbenen und deren
Abkömmlinge, gesetzliche Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und ihre Abkömmlinge. Nach diesem Muster gibt es noch unendlich viele weitere Ordnungen. Beispiel: Ein alleinstehender Richter stirbt im Alter von 82 Jahren und hinterlässt eine Immobilie, Aktien sowie Bargeld. Das Nachlassgericht findet zunächst keine Erben. Es forscht in der
Familiengeschichte des Verstorbenen, findet jedoch weder unter den Nachkommen der Eltern und Großeltern einen Abkömmling. Fiskus - Bedeutung und Erklärung 6. Wie ist die Rangfolge zwischen den Erben aus unterschiedlichen Erbordnungen geregelt?Die Erben einer niedrigeren Ordnung schließen die Erben einer höheren Ordnung von der Erbfolge aus. Das gilt unabhängig von der Anzahl der kraft gesetzlicher Erbfolge zum Zuge kommenden Erben einer Ordnung. Beispiel: Der Verstorbene Andreas ist Witwer und hat nur einen Enkel. Es leben keine weiteren von ihm abstammenden Abkömmlinge. Es leben allerdings noch ein Elternteil und drei Geschwister von ihm. 7. Wie ist die Rangfolge zwischen den Erben innerhalb einer Ordnung geregelt?Hier gibt es Unterschiede zwischen der 1. Ordnung, der 2. bis 3. Ordnung und ab der 4. Ordnung. In der ersten Ordnung gilt das so genannte Stammesprinzip. Demnach repräsentiert jedes Kind, das von der verstorbenen Person abstammt, einen Stamm. Verstirbt eines der Kinder vor dem Todesfall treten, in der gesetzlichen Erbfolge dessen Kinder zu gleichen Teilen in seine Erbenstellung ein. Beispiel: Der Verstorbene Andreas ist Witwer und hat zwei Kinder. Verstirbt er ohne Testament, erben dessen Kinder zu gleichen Teilen, also zu ein Halb. Verstirbt demgegenüber eines der Kinder vor Andreas und hinterlässt seinerseits drei Kinder, treten diese an die Stelle des verstorbenen Kindes, so dass jedes Enkelkind ein gesetzliches Erbrecht von einem Sechstel hätte. Das andere noch lebende Kind bleibt Erbe zu ein Halb und schließt von sich abstammende Kinder von der gesetzlichen Erbfolge aus. In der 2. bis 3. Ordnung gilt das Erbrecht nach Linien. Danach erben die Eltern der verstorbenen Person zu gleichen Teilen. Die Eltern schließen ihre eigenen Abkömmlinge - wie bei der Regelung der Erbfolge erster Ordnung - von der Erbfolge aus. Ist ein Elternteil vorverstorben, treten an seine Stelle dessen Abkömmlinge (Kinder, Enkel etc.), wobei, wie bei der Erfolge in der 1. Ordnung, die näheren Abkömmlinge die weiter entfernten von der Erbfolge ausschließen. Das gleiche Prinzip gilt in der dritten Ordnung, die zum Zuge kommt, wenn kein Verwandter der zweiten Ordnung vorhanden ist. Dann würden die vier Großeltern Erben zu gleichen Teilen werden. In die Rechtsstellung jedes zum Zeitpunkt des Todesfalls bereits verstorbenen Großelternteils treten wiederum dessen Abkömmlinge nach dem gleichen Prinzip ein, wie bei den Erben erster und zweiter Ordnung. Ab der 4. Ordnung gilt das sog. Gradualsystem. In dieser Ordnung schließt bereits ein noch lebender Urgroßelternteil sämtliche übrigen Verwandten, also auch die Abkömmlinge von anderen Urgroßelternteilen, aus. Lebt kein Urgroßelternteil prüft man, wer der nach der Zahl der vermittelnden Geburten am nächsten mit der verstorbenen Person verwandt ist. Verwandte mit der gleichen Anzahl der vermittelnden Geburten erben zu gleichen Teilen. Die gleichen Prinzipien gelten auch für die höheren Ordnungen. Diese Ordnungen haben jedoch kaum praktische Bedeutung, weil ein zum Zeitpunkt des Todesfalls vorhandener Ehegatte/eingetragener Lebenspartner Erben dritter (außer Großeltern), vierter oder höherer Ordnungen vollständig von der Erfolge ausschließt. 8. Was sind die Nachteile der gesetzlichen Erbfolge?Richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz, finden die Vorstellungen der verstorbenen Person, wem und welchen Zwecken sein Vermögen nach seinem Ableben dienen soll, keine Berücksichtigung. Die Erbfolge ist dem Zufall überlassen und hängt nur davon ab, wer zum Zeitpunkt des Todesfalls lebt. Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner eines kinderlosen Erblassers gelangt nach dem Gesetz nur zusammen mit Erben zweiter Ordnung oder Großeltern zur Erbfolge, also neben Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen, was häufig nicht gewünscht ist. Der Ehegatte, der beispielsweise mit seinem verstorbenen Partner Miteigentümer eines Hauses war, ist dann über die durch gesetzliche Erbfolge gebildete Erbengemeinschaft mit dem Miteigentum der Blutsverwandten an der Immobilie konfrontiert. Zusammenfassung der Nachteile gesetzlicher Erbfolge:
Die Erbengemeinschaft - Ausführliche Informationen 9. Welchen Erbteil erhält der Ehegatte?Wer verheiratet ist, beerbt seinen Partner nach dem Gesetz nur selten als alleiniger Erbe, nämlich dann, wenn der verstorbene Partner keine Kinder hatte, seine Eltern und Großeltern bereits verstorben sind und er entweder keine Geschwister hatte oder diese und deren Abkömmlinge vorverstorben sind. In allen anderen Fällen wird der überlebende Ehepartner nur gemeinsam mit den Verwandten des verstorbenen Ehegatten Miterbe. Ehepaare, die vermeiden wollen, dass der überlebende Partner sich mit weiteren Erben auseinandersetzen muss und dadurch eventuell in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollten auf jeden Fall ein Testament errichten. Das gesetzliche Erbrecht der Ehepartner - Ausführliche Informationen 10. Was versteht man unter Gesamtrechtsnachfolge?Nach dem in § 1922 Abs. 1 BGB geregelten Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge geht unmittelbar mit dem Ableben einer Person (Erbfall) deren Vermögen als Ganzes (Erbschaft), also alle ihre Rechte und Pflichten, auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. Dies bezeichnet man als Universalsukzession. Universalsukzession - Bedeutung und Erklärung Der oder die Erben werden innerhalb einer „juristischen Sekunde“, also sofort nach dem Ableben der verstorbenen Person, ohne Ihr Zutun (sog. Von-Selbst-Erwerb) Inhaber sämtlicher Vermögenswerte (Eigentum, Bankguthaben, Aktien, Darlehensforderungen, Vertragsunterlagen, Fotoalben etc.) und Schuldner aller Verbindlichkeiten (Schulden, Bürgschaften etc.). Sie treten auch in sämtliche Vertragsverhältnisse (z.B. Darlehens-, Giro-, Kauf- oder Stromvertrag, auf Vermieterseite auch in Mietverträge) der verstorbenen Person ein und übernehmen damit die daraus resultierenden Ansprüche und Verpflichtungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Eintritt des oder der Erben in einem Vertragsverhältnis ausgeschlossen worden ist oder es sich um höchstpersönliche und damit kraft Gesetzes nicht vererbliche Rechte (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht, Vereinsmitgliedschaft) handelt. Nießbrauch - Bedeutung und Erklärung Was ein Erbrechtsexperte für Sie tun kann:
Hier finden Sie Ihren Erbrechtsexperten in Ihrer Nähe! Wer erbt wenn der kinderlose Bruder stirbt?Als ein kinderloser lediger Erblasser stirbt, sind die Eltern und ein Bruder bereits verstorben. Als Erben kommen infrage die Schwester mit ihren Kindern und die beiden Kinder des Bruders (ein Neffe und eine Nichte).
Wer erbt nach dem Tod des Bruders?Ohne Abkömmlinge und Ehepartner als Erben kommen nach § 1925 BGB als so genannte Erben zweiter Ordnung nach dem Ableben des eigenen Bruders bzw. der eigenen Schwester die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge in Frage. Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Wer erbt wenn der Bruder keine Kinder hat?Hat der Bruder keine Kinder, dann erbt das Elternteil alles. Geschiedener mit zwei Kindern, ein Elternteil lebt noch: Jedes Kind erbt die Hälfte. Wenn ein Erblasser Kinder oder Enkel hat, sind die Eltern von der Erbfolge ausgeschlossen.
Wer erbt bei Alleinstehenden ohne Kinder?Wer erbt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Diese Regelung gilt, wenn kein Testament und kein Erbvertrag vorliegen. Es erben immer Verwandte des Verstorbenen, sie sind eingeteilt in Ordnungen. Es erbt derjenige zuerst, der dem Verstorbenen am nächsten stand.
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