Was waren die Aufgaben der Frauen im Mittelalter?

Frauen im Mittelalter
1. Teil: gottgef�llig...widerspenstig ins 12. Jahrhundert

Prolog: In der Forschung wird die Frage nach dem Bild der Frau im Mittelalter als sehr schwierig betrachtet. Historische Aufzeichnungen sind zumeist klerikalen Ursprungs - weltliche Darstellungen in der Literatur geben zuweilen nur Wunschbilder wieder oder wollen durch �bertreibung unterhalten. Die h�fische Epik zeigt nur einen Einblick in das Leben der feudalen Oberschicht - die Masse der St�dterinnen und B�uerinnen bleibt unerw�hnt. Aus diesen Gr�nden gibt es keine eindeutigen Quellen, die das Leben der Frauen aller St�nde belegen, und wir m�ssen uns mit den Hypothesen sozio-historischer Analysen begn�gen. So gibt es widerspr�chliche Aussagen (und Belege) zur Arbeit der Frauen (z.B. in den Z�nften) ebenso wie zum Bedeutungswandel der Ehe in der Feudalgesellschaft. Auch die Frage mu� offen bleiben, wie Frauen im Mittelalter ihre Situation selbst erkannt und erlebt haben. Aspekte des Frauenlebens im fr�hen Mittelalter sind nachfolgend mit den oben erw�hnten Einschr�nkungen zusammengetragen worden:

Die Frauenbilder

"Frauen sind labil, f�hren andere in Versuchung, sind z�nkisch, herrisch und stets bem�ht, den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben. Frauen sind f�r den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann k�rperlich und geistig unterlegen." So und �hnlich kann frau es in den Schriften ber�hmter Kirchenv�ter des Mittelalters lesen, die ihre m�nnlichen Sch�tzlinge vor allzu unbedachter Ann�herung an die Frauen zu bewahren suchten. Das Frauenbild der Kirche ist durch frauenfeindliche und diffamierende Schilderungen gekennzeichnet. Der Mann hingegen ist wie geschaffen daf�r, ein gottgef�lliges Leben zu f�hren. Frauen sind ungeb�ndigt, z�gellos und widerspenstig und m�ssen erst vom Vater und sp�ter vom Ehemann "erzogen" werden, um Demut und Gehorsam zu lernen.
Besonders die Sexualit�t der Frau bedarf einer Reglementierung. Ihre Triebhaftigkeit, die den Mann stets ins Verderben zu f�hrend droht, kann nur durch die Ehe gebrochen werden. In der Ehe ist die Sexualit�t der Frau auf die Verpflichtung, f�r Nachwuchs zu sorgen, reduziert, und der Frau werden Aufgaben als Mutter und Herrin des Hauses zugewiesen. Mit der Beschr�nkung auf den h�uslichen Bereich ist der Ausschlu� der Frau von �ffentlichen �mtern beschlossen. Sie darf weder Richterin werden noch andere Herrschaftsbefugnisse erlangen. Versammlungen und freie Meinungs�u�erungen sind ihr verboten. Nur als Frau, die Mann und Kinder umsorgt, wird ihr Anerkennung zuteil, ansonsten wird sie auf allen Gebieten minder bewertet.
Der Wert der Frau wird an ihrem Familienstand gemessen, und daran ist auch ihr Rechtsstatus gekn�pft. Die Ehefrau kann nur als Mutter eine gewisse Achtung erringen. Jungfr�ulichkeit stellt eine Art Ersatz f�r die Priesterschaft der Frau dar. Ledige Frauen und Witwen gelten als gottgef�llig . Die Kirche lockt das Potential reicher Edelfrauen, die als Nonnen ihrem Kloster Finanzmittel zukommen lie�en. Die Theologen des Mittelalters blieben bei ihrer frauenfeindlichen Darstellung und leiteten die Minderwertigkeit der Frau aus der Bibel her. Sie argumentieren damit, da� Eva aus der Rippe Adams und nicht aus seinem Kopf oder seinem Herzen geschaffen wurde. Die wenig wertvolle und entbehrliche Rippe gebe Auskunft �ber die Wertigkeit der Frau als Gespielin und Unterhalterin des Mannes. Da� es ihr an Herz und Verstand fehle, konnte auch nur die Frau verf�hrt werden, die Frucht des verbotenen Baumes zu kosten. F�r diese S�nde s�hnt sie mit den Schmerzen bei der Geburt ihrer Kinder. Die durch ihre Geschlechtsfunktion erm�glichte L�uterung der Frau ehrt sie, obwohl gerade ihre Geschlechtlichkeit immer wieder als das S�ndhafte ihrer Existenz angesehen wird.

Die Frau in der Ehe

Frauen aller St�nde heirateten meistens bzw. wurden im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet. Die Ehefrau war ihrem Ehemann untertan - wie es in der Trauungsformel hie�. Der Gatte besa� die Vormundschaft �ber die Frau, was sich besonders in Rechtsangelegenheiten auswirkte. Der Ehemann hatte allein das Nutzungsrecht des ehelichen Verm�gens. Zwar galt mancherorts der Modus, da� die Frau den Ver�u�erungen aus ihrem Verm�gen erst zustimmen mu�te - doch die Verweigerung w�re vom Ehemann als Treuebruch ausgelegt worden. Der Mann hatte das Recht, die Frau zu versto�en und zu z�chtigen.
Den adligen Frauen blieb au�erdem die M�glichkeit, ins Kloster zu gehen, als Kammerjungfer oder zu anderen Diensten an einem Hof zu leben. St�dterinnen konnten in einigen Berufen als Handwerkerinnen, Schankm�gde, Dienstbotinnen ihren Lebensunterhalt verdienen oder mu�ten sich als Marketenderinnen durchschlagen. Nur wenige bet�tigten sich als "wissende Frauen", als Hebammen und "�rztinnen". Den B�uerinnen war es fast unm�glich, den Boden allein zu bewirtschaften.
Die Ehe war im gesamten Mittelalter "in Mode". Innerhalb der Feudalgesellschaft avancierte sie zum Mittel der Macht- und B�ndnispolitik, um m�chtige, reiche und einflu�reiche Sippen durch eine Ehe aneinander zu binden. Kinderverl�bnisse und Ehen unter Partnern mit gro�em Altersunterschied waren �blich - auf individuelle Partnerw�nsche wurde keine R�cksicht genommen. Die standesgem��e Heirat war nahezu obligatorisch. Eine Frau, die einen Mann niederer Herkunft ehelichte, mu�te sich fortan mit der Stellung ihres Gatten begn�gen. F�r den Vater, der die Braut dem Br�utigam bei der Heiratszeremonie �bergab, galt als oberstes Prinzip, die Tochter m�glichst ehrenvoll zu verheiraten, denn bei bewaffneten Konflikten wurden die angeheirateten Verwandten als feste Verb�ndete betrachtet.
Die Verwandten der Frau und der Hofstaat �berwachten das Eheleben der Paare - Ehe war eine �ffentliche Angelegenheit. W�hrend die Verwandten der Frau darauf achteten, da� der Ehemann zu seiner Hilfsverpflichtung stand, bewachte der Hofstaat die Treue der Ehefrau. Ehebruch wurde nicht allein als Betrug am Ehemann gewertet, sondern verletzte auch die Ehre seiner Sippe. Es mu�te bef�rchtet werden, da� die Nachkommen nicht aus der Verbindung zum Ehemann, sondern von einem "Nebenbuhler" entstammten und dem Gatten untergeschoben werden sollten. Die Unantastbarkeit der Abstammung verbot jede Unklarheit �ber Herkunft, Ehre und Stand. Untreue Frauen wurden deshalb versto�en. Die illegitimen Nachkommen des Mannes hatten im Gegenzug ebenfalls keinerlei Rechte und erbten nichts.
Adlige M�nner verheirateten sich h�ufig neu - �berdru� oder eine ver�nderte politische Konstellation waren ausschlaggebend f�r die Aufl�sung der ehelichen Gemeinschaft. Als Scheidungsgr�nde wurden Impotenz des Mannes, Trunkenheit der Frau, m�nnliche Verschwendung des Familienverm�gens der Frau, Erkrankung an Aussatz und ketzerische Neigungen des Partners anerkannt. Obwohl die Kirche diese Scheidungsmodalit�ten festlegte, wurden sie doch jederzeit unterlaufen. Die Frau durfte bei der Trennung die "Gerade", d.h. alles weibliche Gut wie Kleider, Schmuck und die Aussteuer mitnehmen.

Die Kirche kritisierte die Institution Ehe und begr�ndete dies mit dem Scheitern der Paradiesehe. Aus weltlicher Sicht war die Ehe eine Funktionsgemeinschaft - durch Rechte und Pflichten geregelt. Besonders bei St�dterinnen und B�uerinnen galt das Prinzip der Arbeitsteilung, wobei der Frau die Bereiche Haushaltsf�hrung, Kindererziehung, der Versorgung der Tiere und Nahrungsproduktion zugeteilt wurden. Die Sicherung der Lebensbed�rfnisse hing eng mit der guten Zusammenarbeit von Frau und Mann zusammen. Die Frauen der unteren St�nde "erarbeiteten" sich ihre "Gleichberechtigung" und ihre geachtete Position.
In der weltlichen Literatur wird die Ehe durchweg positiv als ideale Lebensgemeinschaft bewertet. Frauen, die sich der Ehe verweigerten, galten als "b�se".
Gewaltt�tigkeit der M�nner gegen�ber den Frauen gab es in allen St�nden. Rechtlich standen der Frau nur geringe Mittel zur Verf�gung. Vor Gericht brauchte sie immer einen m�nnlichen F�rsprecher, der f�r sie Klage f�hrte.

Rechtliche Stellung der Frau

Eine Frau, die Notzuchtsklage gegen einen Mann einreichte, mu�te dies mit zerrissenen Kleidern und zerzausten Haaren tun. Nur der Augenscheinbeweis wurde von den Richtern anerkannt. Dem Recht nach waren vollj�hrige (18 Jahre), ledige Frauen und Witwen selbst�ndig. Als Witwe konnte die Frau die Vormundschaft �ber ihre unreifen Kinder erwerben. Frauen, die ein reiches Erbe erhalten hatten, mu�ten sich meistens neu verheiraten, um ihren Besitz zu sch�tzen. Das Erbrecht der Frau gestaltete sich unterschiedlich - sie erlangten es immer dann, wenn keine m�nnlichen Erben mehr vorhanden waren. �blicherweise verloren verheiratete Frauen durch die Mitgabe der Mitgift vollends ihren Erbanspruch. Die Frauen waren in der Regel finanziell und vom Schutz der M�nner abh�ngig. Diese beiden Kriterien verfestigten ihre untergeordnete Stellung innerhalb der Feudalgesellschaft.

Bildung und Freizeit der adligen Frau

Sticken, Weben, Reiten, Schachspielen, Singen, Tanzen, Gedichte vortragen und die Anwesenheit bei Ritterturnieren geh�rten zu den Besch�ftigungen der adligen Frauen. Es war ihre Aufgabe, bei Hoffesten f�r die Unterhaltung und Friedfertigkeit der stets kampf- und streitbereiten Ritter zu sorgen, indem sich die Frauen immer zwischen die Ritter platzieren mu�ten. Im Mittelalter wurden adlige Frauen am Hofe als Friedensstifterinnen angesehen. Zur Ausbildung der M�dchen geh�rte die Unterweisung in Religion, im Lesen und Schreiben. Bildung hatte jedoch keinen gro�en Stellenwert in der Feudalgesellschaft, wo Kampff�higkeit und Eroberungswille den Reichtum des Adels begr�ndeten. Erst sp�ter - mit der Verbreitung des Schrifttums, wo "Beamte" (Ministeriale) aus dem B�rgertum aufgrund ihrer Kenntnisse den Adelstitel verliehen bekamen, betrachtete man/frau Bildung als Vorzug. Als Mitte des 12. Jahrhunderts die ersten Universit�ten gegr�ndet wurden, verweigerte man den Frauen den Zutritt.

Frauen im Mittelalter
2. Teil: Wissende Frauen - Berufung zur Hexe?

Im 14. bis 16. Jahrhundert bietet das Leben berufst�tiger Frauen wissenswerte Einblicke. Es standen den Frauen - wenn auch nur einer kleinen Minderheit - bereits einige M�glichkeiten offen, selbst�ndig und unabh�ngig von einem Mann zu leben. Aber es dauerte nicht lange, bis "Mann" die Freiheit der Frauen wieder zu beschneiden begann, was zuletzt in der Hexenverfolgung gipfelte. Die Mehrheit der Frauen lebte nach wie vor als Ehe- und Hausfrau in finanzieller Abh�ngigkeit vom Ehemann. Die Masse der alleinstehenden Frauen verdiente sich ihren Lebensunterhalt als M�gde, Dienstbotinnen oder Dirnen. Alte Frauen, Kranke und Behinderte fristeten ein erb�rmliches Dasein, besonders wenn sie ohne famili�re Unterst�tzung auskommen mu�ten.
Das Leben der beschriebenen Personen - und Berufsgruppen kann deshalb nicht repr�sentativ f�r die ganze Gesellschaft angesehen werden. Dies gilt allerdings nicht f�r das karge Leben der vielen B�uerinnen, von dem wir zuerst berichten.

B�uerinnen

Das Leben der B�uerinnen ver�nderte sich in den Jahrhunderten des Mittelalters kaum. Sie und die Kinder mu�ten Schwerstarbeit leisten, um das �berleben zu sichern. Es galt nicht nur, die Hausarbeit zu erledigen, sondern auch Feldarbeit zu errichten. Putzen, Kochen, Spinnen, Sch�pfen von Wasser, Sch�ren des Feuers, K�sen, Vieh und Gem�segarten versorgen, Getreide einbringen, M�hen und Garben binden und vieles mehr waren ihre Arbeiten. Beim Pfl�gen mu�te die Frau den Ochsen antreiben, w�hrend der Mann die Furchen zog. "Arbeitsteilung" zwischen Mann und Frau galt als Prinzip. Es wird allerdings gesch�tzt, da� die Frauen ca. 14 1/2 Stunden pro Tag mit der Feldarbeit besch�ftigt waren und zus�tzlich die Arbeiten im Haus, im Stall und f�r die Familie erledigten. Die h�here Sterblichkeit von verheirateten Frauen "in den besten Jahren" d�rfte ein Indiz f�r die k�rperliche �berbelastung der Frau sein.
Die Sch�ferei war den Frauen untersagt, weil mit den Herden oft zu gro�e Strecken zur�ckgelegt werden mu�ten. Ausschlie�lich Frauensache war die Weiterverarbeitung aller pflanzlichen und tierischen Fasern, um Kleidung herzustellen.

St�dterinnen und berufst�tige Frauen

Rechtliche Beschr�nkungen, die auf dem Land und in der Burg das Leben der Frauen kennzeichneten, galten nicht in der Stadt. So hafteten St�dterinnen nicht mit ihrem Brautschatz f�r die Schulden ihrer M�nner, sie konnten selbst �ber ihr eigenes verdientes Geld verf�gen. Viele Frauen nutzen die M�glichkeit, einen eigenen Beruf auszu�ben.
Die Palette der Berufe war vielseitig. F�r das mittelalterliche Frankfurt wurden 65 Berufe f�r Frauen registriert. Auch in sogenannten M�nnerberufen wie Dachdecker oder Schmied sind Frauen bis in das 16. Jahrhundert vertreten. Die Fertigung von Schn�ren und B�ndern, H�llen und Schleifen, Kn�pfen und Quasten lag ganz in Frauenh�nden. Alle Berufe in der Textilverarbeitung wurden fast ausschlie�lich von Frauen ausge�bt: K�rschnerei, Handschuh- und Hutmacherei, Beutel- und Taschenherstellung. Aber auch im Metall- und Holzhandwerk regten sich Frauenh�nde. Nadeln, Schnallen, Ringe und Golddraht, Besen- und B�rsten, Matten und K�rbe, Rosenkr�nze und Schl�ssel wurden von Frauen hergestellt. Das B�ckereihandwerk, die Bierbrauerei, die Fertigung von Kerzen und Seifen oblag den Frauen. Es gab auch Abschreiberinnen und Briefdruckerinnen, N�herinnen, Schneiderinnen und Flickerinnen. Diese hatten eine eigene Zunftordnung und durften Lehrt�chter ausbilden. Handels- und Kauffrauen waren ebenso keine Seltenheit. Gel�bnisse und B�rgschaften der Kauffrauen waren uneingeschr�nkt verbindlich. Frauen handelten oft mit den Waren, die ihre M�nner herstellten. Es gibt au�erdem zahlreiche Belege �ber Frauen, die im Gro�- und Fernhandel als Unternehmerinnen t�tig waren.
Frauen �bernahmen vielfach das Gesch�ft ihres verstorbenen Mannes, mu�ten es aber nach einem Jahr verkaufen oder an ihre erwachsenen Kinder abtreten, wenn sie selbst nicht in dem Beruf ausgebildet waren. Die berufst�tige Frau war in der Stadt keine Besonderheit.
Es gab eine Reihe von Frauen, die sich autodidaktisch weiterbildeten, da ihnen der Zugang zu den Universit�ten verwehrt war. So werden �rztinnen erw�hnt, die ohne medizinische Ausbildung, aber mit erfolgreichen Behandlungsmethoden praktizierten. Wir finden auch Zeugnisse �ber Apothekerinnen und Chirurginnen. Trotz vieler Hindernisse haben sich Frauen in fast alle Berufssparten vorgewagt. Sie wurden in die Z�nfte aufgenommen und gr�ndeten eigene Frauenz�nfte in den Berufen, in denen Frauen eindeutig dominierten.

Kleidung der Frauen

Charakteristikum f�r die Stellung der Frau ist auch immer die Kleidung. Bereits im 14./15. Jh. Begann Kleidung "Mode" zu werden. W�hrend die B�uerinnen sich praktisch und einfach kleideten, wandelte sich die Garderobe der St�dterinnen erheblich, wobei sich die neue Kleidung h�ufig durch hinderliche Attribute auszeichnete. Die Unterkleider wurden feiner, die Formen den �rmel immer auffallender. Die Haare wurden mit einem Schleier oder einer Haube bedeckt. Die ledige Frau trug ihre Haare sichtbar als Zopf oder offen. Verheiratete Frauen trugen eine aus Leinen gefertigte, gestreifte, knapp aufsitzende Kopfbedeckung mit einem Kinnband, welches so stark angezogen wurde, da� die Frau nur lispeln und erst nach einer Lockerung unbehindert essen konnte. Die Kleider boten tiefe Einblicke ins Dekollet� und waren so enganliegend, da� sie die K�rperformen betonten. Auf Bildern und Beschreibungen von Frauen stehen immer wieder ihre Gew�nder im Vordergrund. Kleidung war wichtiges Attribut weiblicher Repr�sentanz, kennzeichnete ihre Stellung, ihren Beruf, machte sie aber auch zum Objekt der Betrachtung.

Dirnen

In der ironisch-zynischen Dichtung der fahrenden Spielleute wurde das derbe Bild der Frau als Lustgespielin betont. Die Frau erscheint als ein Ding, an dem man sich abreagiert, ein Objekt dessen, der den Tag beherrscht, des Mannes. Das eigent�mlich heranwachsende Mi�trauen gegen Frauen, dem sich die M�nner in der Literatur durch Herabw�rdigung Luft verschaffen, ging einher mit der wachsenden Selbst�ndigkeit von Frauen in den St�dten als Handwerkerinnen und in anderen Berufen.
Viele Frauen jedoch, zumal wenn sie aus b�uerlichen Familien stammten und mittellos in die Stadt gezogen waren, gerieten h�ufig in die Lage, Arbeit in Schankh�usern annehmen zu m�ssen. Der Abstieg zur Prostitution lag dann nicht mehr fern. Bordelle gab es in den St�dten in gro�er Zahl. Sie waren unproblematisch in das Stadtleben integriert, weil ihre Einrichtung angeblich die einheimischen Frauen und M�dchen vor Vergewaltigung sch�tzte. Prostitution wurde berufsm��ig betrieben, ledige Frauen auch aus anderen schlechtbezahlten Berufen, die einen Nebenverdienst brauchten, gingen dem Gewerbe nach. Diese Frauen bildeten innerhalb des Stadtwesens eine eigene Korporation. Nicht selten schickte man sie hohen G�sten zur Begr��ung entgegen, oder die Stadt�ltesten luden ihre Besucher kostenlos ins "Frauenhaus" (mit g�nzlich anderer Bedeutung als heute) ein. Jedes Heer wurde von Dirnen begleitet, jede gr��ere M�nnerversammlung zog sie scharenweise an.

Gewalt gegen Frauen

Die wachsende Selbst�ndigkeit der Frauen steigerte das Mi�trauen und die Feindseligkeit der M�nner. Brutalit�ten und Unterdr�ckung waren f�r den Gro�teil der Frauen nach wie vor grausame Realit�t. Vergewaltigungen waren so h�ufig, da� sich die Obrigkeit mancherorts zur drakonischen Bestrafung der T�ter entschlo�.
Aufbauend auf der kirchlichen Auffassung von der S�ndhaftigkeit der Frau, lie� man keine Argumentation aus, die den Charakter der Frau an sich in Zweifel zog. Abtreibung, Zauberei und Prostitution waren typische "Frauendelikte" und galten als Rechtfertigung, Frauen allgemein schlecht zu behandeln. Die sieben Tods�nden wurden mit Frauengestalten abgebildet. Der Weg von der Verteufelung der Frau f�hrte bis zur Hexenverfolgung. Bereits im 15. Jh. gab es die ersten Hexenprozesse. Allm�hlich setzten sich Vorstellungen durch, da� es gewissen Frauen gelinge, sich mit dem Teufel ins Benehmen zu setzen und sich dadurch "gef�hrliche F�higkeiten und Kenntnisse" anzueignen. (�brigens: der "Hexenhammer" der Inquisitoren Jakob Spengler und Heinrich Institoris wurde 1987 500 Jahre alt. Dieses ber�hmteste Handbuch der Hexenj�ger war zweieinhalb Jahrhunderte f�r die kirchlichen Ankl�ger der Freibrief, um immer mehr Scheiterhaufen lodern zu lassen.)
Aber einige Frauen setzten sich gegen diese gewaltsame Willk�r zur Wehr. Frauen schlossen sich zu Gruppen zusammen und �berfielen ihre "Feinde" - die religi�sen Fanatiker. Dies war nur eine Form des Widerstandes.

Fazit

Als Fazit stellen wir heraus, da� Edelfrauen trotz mancher Rechte diese allein kaum durchsetzen konnten. St�dterinnen und B�uerinnen gelang es, sich aufgrund ihrer Arbeitsleistung, die f�r den Familienunterhalt unentbehrlich war, Achtung und Mitspracherecht in Familienangelegenheiten zu verschaffen. Sowohl bei der  Kirche als auch beim Staat zeigt sich die Tendenz, den Frauen die M�glichkeit auf Unabh�ngigkeit zu beschneiden.

Zeitinformation

MITTELALTER - ZEIT DES FEUDALISMUS

Zeitspanne: 5. Bis Anfang 16. Jahrhundert

Zum Begriff: der Begriff "Mittelalter" wurde von den Humanisten f�r die vermeintlich "dunkle Zeit" zwischen Antike und Renaissance (Wiedergeburt der Antike) in bezug auf die geistig-philosophische Entwicklung eingef�hrt.

Gesellschaft: es herrscht die Dreist�ndegesellschaft, bestehend aus Feudaladel und Klerus/ St�dtern, Handwerkern und Kaufleuten/ Bauern.

Feudalismus: Der Feudaladel, eine zahlenm��ig kleine Oberschicht bestimmt die politische, soziale und wirtschaftliche Ordnung. Ihre Herrschaft beruht auf dem Besitz von Land und den darauf befindlichen Produktionsg�tern sowie auf der Leibeigenschaft ihrer Produktionstr�ger - den Bauern. Recht und Gesetz werden mittels physischer Gewalt durchgesetzt.

Geldwirtschaft: mit der Einf�hrung der Geldwirtschaft (Mitte 13. Jh.) verschieben sich die Machtverh�ltnisse allm�hlich. Es entstehen St�dte als Handelsmetropolen. Reichtum und Besitz k�nnen nun auch mit Geld und nicht nur von Adligen per Abstammung und Gewalt erworben werden.

Gyburc Rennewart, Berlin 1999

Welche Rolle kam der Frau im Mittelalter zu?

Frauen waren erbberechtigt und konnten über Teile ihres Besitzes frei verfügen. Sie mussten nur den Kern des Vermögens, welcher der Familie zustand, an den nächsten männlichen Verwandten abgeben, der dies Erbe dann weitervererbte.

Was durften Frauen im Mittelalter und was nicht?

Frauen im Mittelalter durften weder erben noch eigenen Besitz haben und waren unmündig. Grundsätzlich erbte im Mittelalter der älteste männliche Nachfahre alles. Es gibt zwar auch andere Erbrechtsformen, aber diese ist die gängigste und daran lässt sich auch kaum rütteln.

Waren Frauen im Mittelalter hübsch?

Im Mittelalter war keusche Schönheit gefragt: Wenig Schminke, blasse Haut und kleine Brüste. Junge Frauen schmierten sich sogar Taubenmist auf die Brust - er sollte das Wachstum stoppen. Auch hip: eine hohe Stirn. Dazu zupfte man sich die Haare am Ansatz büschelweise aus.

Wie haben sich Frauen im Mittelalter gepflegt?

Während sich die Herren beim Bader oder Barbier ihr Barthaar schneiden und den Kopf waschen ließen, sorgten sich auch die Frauen um ein gepflegtes Haupthaar. Bei den Germaninnen war es vor allem das blonde Haar, das begehrt und lang getragen wurde.