Zur Erleichterung der Übersiedlung ins Ausland finden Sie nachstehend eine Auswahl an wichtigen Informationen und praktischen Hinweisen sowie Verweise auf relevante Behörden und Institutionen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindliche Auskünfte können nur die jeweils zuständigen Behörden und Institutionen erteilen. Show
Reisevorbereitungen in Österreich
Der Verlust der eigenen vier Wände kann Jede:n treffen. Der Fonds Soziales Wien hat 2020 in einer Befragung von über 1.000 Betroffenen erhoben, welche Gründe dazu führen können:
Zudem wurde festgestellt, dass:
Die Ergebnisse der Befragung sind für uns sehr wertvoll, um unsere Arbeit stets weiterzuentwickeln. In Wien gibt es zahlreiche Angebote, mit denen Betroffene unterstützt werden. Begrifflich unterschieden wird dabei gemäß den Definitionen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) zwischen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit: ObdachlosigkeitAls obdachlos bezeichnet man Menschen, die ohne Unterkunft auf der Straße oder öffentlichen Plätzen leben, sich in Verschlägen, Parks oder unter Brücken etc. aufhalten. Der Begriff erstreckt sich aber auch auf Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben und in Wärmestuben, Notschlafstellen und vergleichbaren Einrichtungen übernachten. WohnungslosigkeitWohnungslose Menschen sind ohne eigene Wohnung, nicht aber ohne Obdach. Sie leben vorübergehend bei Freund:innen/Bekannten oder in Einrichtungen bzw. Wohnungen der Wohnungslosenhilfe. Die Definition der BAWO erstreckt sich auch auf Frauen und Kinder, die kurz- bis mittelfristig in Frauenhäusern leben. Wohnungslos sind auch ImmigrantInnen und Asylwerber:innen, die in Auffangstellen, Lagern, Heimen oder Herbergen wohnen, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist. Wohnungslosigkeit und Flucht überschneiden sich in diesen Fällen. Unterstützung für Menschen ohne ObdachMenschen, die akut obdachlos sind, empfinden aufgrund ihrer Situation oft große Scham und tun sich oft schwer damit, Unterstützung anzunehmen. Obdach unterwegs – ein Team von Straßensozialarbeiter:innen - setzt daher auf den langfristigen Aufbau von Beziehungen zu obdachlosen Menschen. So kann es gelingen, sie für andere Angebote zu erwärmen – etwa unsere
Tageszentren, in denen sie sich an sieben Tagen in der Woche von der Straße zurückziehen können. Im Winter erweitern wir im Rahmen unserer Winterangebote die Kapazitäten bzw. schaffen zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen. Selbstverständlich führen wir Menschen ohne Obdach so weit wie möglich auch an die
weiterführenden Angebote für Menschen ohne Wohnung heran. Unterstützung für Menschen ohne WohnungFür Menschen ohne Wohnung stellen wir Wohnplätze in unseren Wohnhäusern und Wohnungen zur Verfügung. Dort unterstützen Sozialarbeiter:innen bei Problemen des Alltags und der Suche nach einer eigenen Wohnung. Anspruch auf solche Wohnplätze, die vom Fonds Soziales Wien (FSW) gefördert werden, haben Menschen, die
sowie
Vergeben werden die Förderzusagen vom Beratungszentrum
Wohnungslosenhilfe des FSW. Weitere Informationen zur Förderung durch den FSW Was passiert wenn man keine Adresse hat?In Deutschland sind die Nicht-Anmeldung sowie die Nicht-Abmeldung Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sobald du eine neue Wohnung beziehst, meldest du dich dort an bzw. um. Wenn du ins Ausland verziehst, musst du dich in der Regel komplett aus Deutschland abmelden.
Wie lange darf man ohne festen Wohnsitz?Ohne festen Wohnsitz ist eine Person, die seit mindestens 3 Monaten keine sichere Wohnung hat. Für Personen ohne festen Wohnsitz ist das Jobcenter Mitte zuständig.
Was passiert wenn man sich nicht abmeldet Österreich?die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.
Wie lange darf ich im Ausland bleiben ohne mich abmelden Österreich?Reisevorbereitungen in Österreich
Abmeldung des (Haupt-)Wohnsitzes in Österreich: Die Abmeldung muss beim zuständigen Meldeamt der Gemeinde, des Magistrats oder des Magistratischen Bezirksamts innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach der Übersiedlung erfolgen. Mehr dazu unter Digitales Amt Österreich.
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