Was passiert wenn man keinen Wohnsitz hat Österreich?

Zur Erleichterung der Übersiedlung ins Ausland finden Sie nachstehend eine Auswahl an wichtigen Informationen und praktischen Hinweisen sowie Verweise auf relevante Behörden und Institutionen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindliche Auskünfte können nur die jeweils zuständigen Behörden und Institutionen erteilen.

Reisevorbereitungen in Österreich

  • Gültigkeitsdauer des Reisedokuments: Manche Länder verlangen für ein Visum eine bestimmte Rest-Gültigkeitsdauer. Auskünfte erteilen die ausländischen Botschaften und Konsulate in Österreich.
  • Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsgenehmigung: Auskünfte erteilen die ausländischen Botschaften und Konsulate in Österreich. 
  • Abmeldung des (Haupt-)Wohnsitzes in Österreich: Die Abmeldung muss beim zuständigen Meldeamt der Gemeinde, des Magistrats oder des Magistratischen Bezirksamts innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach der Übersiedlung erfolgen. Mehr dazu unter Digitales Amt Österreich. 
    Hinweis: Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes führt auch zur Streichung aus der Wählerevidenz. Zur künftigen Teilnahme an Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen ist daher unbedingt die Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz erforderlich. 
  • Krankenversicherung: Auskünfte erteilt der jeweilige Krankenversicherungsträger. 
  • Pensionsversicherung: Auskünfte erteilt der jeweilige Pensionsversicherungsträger. Die Überweisung von Pensionen ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Mehr dazu unter Digitales Amt Österreich. 
  • Arbeitslosengeld: Auch bei Übersiedlung ins Ausland ist die Geltendmachung von Sozialversicherungsansprüche in Österreich durch Meldung und Antragstellung beim Arbeitsmarktservice möglich. Mehr dazu unter dem folgenden Link. 
  • Ab- und Ummeldung des Kraftfahrzeugs: Weiterführende Informationen finden sich im österreichischen Amtshelfer Digitales Österreich. 
  • Zollbestimmungen des Ziellandes: Auskünfte zu Übersiedlungsgut und KFZ erteilen die ausländischen Botschaften und Konsulate in Österreich.
  • Führerschein: Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist der österreichische Führerschein weiter gültig. Außerhalb des EWR wird ein internationaler Führerschein benötigt. 
  • Feuerwaffen: Österreichische waffenrechtliche Urkunden sind in der Regel nicht ausreichend. Für die Mitnahme von Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wird ein Europäischer Feuerwaffenpass benötigt. Auskünfte für andere Länder erteilen die ausländischen Botschaften und Konsulate in Österreich. 
  • Militär- und Zivildienstpflicht: Der Wohnsitzwechsel wehrpflichtiger Personen unterliegt ab einem Aufenthalt für länger als sechs Monate im Ausland der Meldepflicht . Dieser ist unverzüglich beim zuständigen Militärkommando zu melden. Dieselbe Meldepflicht trifft auch zivildienstpflichtige Personen. Mehr dazu unter folgendem Link. 
  • Sicherheits- und Warnhinweise sowie Reiseinformationen über das Zielland: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten stellt aktuelle Informationen zu rund 200 Ländern zur Verfügung.


Tipps im Zielland

  • Pensionsversicherungszeiten im Ausland: Weiterführende Informationen finden sich im österreichischen Amtshelfer.
  • Führerschein: Der internationale Führerschein für Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist in der Regel nur ein Jahr gültig. 
  • Vereinigungen von Auslandsösterreicherinnen & Auslandsösterreichern: Die Vereinigungen sind im Auslandsösterreicher-Weltbund (AÖWB) zusammengeschlossen. Auch die österreichischen Vertretungsbehörden helfen bei der Kontaktnahme. 
  • Erreichbarkeit: Nicht nur bei Krisen und Katastrophen hängt die rasche und effiziente Unterstützung der Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern durch die österreichischen Vertretungsbehörden von der verlässlichen Erreichbarkeit ab. Die österreichischen Botschaften und Generalkonsulate bieten daher weltweit die freiwillige Registrierung an.

Der Verlust der eigenen vier Wände kann Jede:n treffen. Der Fonds Soziales Wien hat 2020 in einer Befragung von über 1.000 Betroffenen erhoben, welche Gründe dazu führen können:

  • 40% der Befragten gaben Arbeitslosigkeit an
  • 30% fanden, dass sie falsch bzw. leichtsinnig mit ihrem Geld umgegangen waren
  • 29 % hatten eine Trennung oder Scheidung hinter sich
  • 25% hatten Probleme mit ihrer psychischen Gesundheit
  • 23% hatten Probleme mit ihrer physischen Gesundheit

Zudem wurde festgestellt, dass:

  • 85% genau die Beratung und Betreuung erhalten, die sie gerade benötigen
  • 80% einen deutlichen Anstieg ihrer Lebenssituation verzeichnen, seitdem sie Beratung und Betreuung erhalten.

Die Ergebnisse der Befragung sind für uns sehr wertvoll, um unsere Arbeit stets weiterzuentwickeln.

In Wien gibt es zahlreiche Angebote, mit denen Betroffene unterstützt werden. Begrifflich unterschieden wird dabei gemäß den Definitionen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) zwischen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit:

Obdachlosigkeit

Als obdachlos bezeichnet man Menschen, die ohne Unterkunft auf der Straße oder öffentlichen Plätzen leben, sich in Verschlägen, Parks oder unter Brücken etc. aufhalten. Der Begriff erstreckt sich aber auch auf Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben und in Wärmestuben, Notschlafstellen und vergleichbaren Einrichtungen übernachten.

Wohnungslosigkeit

Wohnungslose Menschen sind ohne eigene Wohnung, nicht aber ohne Obdach. Sie leben vorübergehend bei Freund:innen/Bekannten oder in Einrichtungen bzw. Wohnungen der Wohnungslosenhilfe. Die Definition der BAWO erstreckt sich auch auf Frauen und Kinder, die kurz- bis mittelfristig in Frauenhäusern leben. Wohnungslos sind auch ImmigrantInnen und Asylwerber:innen, die in Auffangstellen, Lagern, Heimen oder Herbergen wohnen, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist. Wohnungslosigkeit und Flucht überschneiden sich in diesen Fällen.

Unterstützung für Menschen ohne Obdach

Menschen, die akut obdachlos sind, empfinden aufgrund ihrer Situation oft große Scham und tun sich oft schwer damit, Unterstützung anzunehmen. Obdach unterwegs – ein Team von Straßensozialarbeiter:innen - setzt daher auf den langfristigen Aufbau von Beziehungen zu obdachlosen Menschen. So kann es gelingen, sie für andere Angebote zu erwärmen – etwa unsere Tageszentren, in denen sie sich an sieben Tagen in der Woche von der Straße zurückziehen können. Im Winter erweitern wir im Rahmen unserer Winterangebote die Kapazitäten bzw. schaffen zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Menschen. Selbstverständlich führen wir Menschen ohne Obdach so weit wie möglich auch an die weiterführenden Angebote für Menschen ohne Wohnung heran.

Unterstützung für Menschen ohne Wohnung

Für Menschen ohne Wohnung stellen wir Wohnplätze in unseren Wohnhäusern und Wohnungen zur Verfügung. Dort unterstützen Sozialarbeiter:innen bei Problemen des Alltags und der Suche nach einer eigenen Wohnung. Anspruch auf solche Wohnplätze, die vom Fonds Soziales Wien (FSW) gefördert werden, haben Menschen, die

  • in Wien wohnungs- bzw. obdachlos geworden sind,
  • in Wien vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind oder keinen Schlafplatz haben und
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. österreichischen Staatsbürger:innen gleichgestellt sind

sowie

  • aufgrund ihrer besonderen Lebensverhältnisse eine Vielzahl an sozialen Schwierigkeiten haben und nicht in der Lage sind, diese aus eigener Kraft zu lösen und zu überwinden,
  • Betreuung beim Wohnen bzw. professionelle Unterstützung bei einer eigenständigen Lebens- und Haushaltsführung benötigen und
  • motiviert und bereit sind, ihre Lebenssituation zu verändern

Vergeben werden die Förderzusagen vom Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe des FSW.

Weitere Informationen zur Förderung durch den FSW

Was passiert wenn man keine Adresse hat?

In Deutschland sind die Nicht-Anmeldung sowie die Nicht-Abmeldung Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sobald du eine neue Wohnung beziehst, meldest du dich dort an bzw. um. Wenn du ins Ausland verziehst, musst du dich in der Regel komplett aus Deutschland abmelden.

Wie lange darf man ohne festen Wohnsitz?

Ohne festen Wohnsitz ist eine Person, die seit mindestens 3 Monaten keine sichere Wohnung hat. Für Personen ohne festen Wohnsitz ist das Jobcenter Mitte zuständig.

Was passiert wenn man sich nicht abmeldet Österreich?

die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

Wie lange darf ich im Ausland bleiben ohne mich abmelden Österreich?

Reisevorbereitungen in Österreich Abmeldung des (Haupt-)Wohnsitzes in Österreich: Die Abmeldung muss beim zuständigen Meldeamt der Gemeinde, des Magistrats oder des Magistratischen Bezirksamts innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach der Übersiedlung erfolgen. Mehr dazu unter Digitales Amt Österreich.