Darf man bei quarantäne in den garten

Ihre Absonderung dauert mindestens 5 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Probenahme beziehungsweise ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Probe bei dem auswertenden Labor. Das Datum ergibt sich aus dem Testnachweis der Teststelle beziehungsweise dem Laborbefund. Das Testergebnis erhalten Sie direkt von der Teststelle bzw. dem Labor (meist per App, Mail oder Ausdruck). Sie werden nicht mehr regelmäßig vom Gesundheitsamt kontaktiert, sofern Sie nicht Teil eines Ausbruchsgeschehens oder vulnerablen Settings sind. Die Pflicht zur Absonderung besteht weiterhin.

Nach 5 Tagen endet Ihre Absonderung nur, wenn sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Ansonsten verlängert sich die Absonderung, bis sie 48 Stunden symptomfrei waren. Spätestens endet die Absonderung nach 10 Tagen.

Hier einige Beispiele zur Berechnung der Absonderungsdauer. Die Beispiele unterscheiden sich je nachdem welche Art von Test Sie durchgeführt haben und ob und wann bei Ihnen Symptome aufgetreten sind:

Antigenschnelltest (keine Symptome)
Sie haben einen professionellen Antigenschnelltest eines Leistungserbringers im Sinne des § 6 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung (zum Beispiel in der Teststelle, Apotheke, beim Hausarzt) durchführen lassen.
Ihre Absonderungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Ergebnismitteilung des Schnelltests.

Beispiel: Sie lassen am 1. Januar einen Antigenschnelltest durchführen (Tag 0) und erhalten am gleichen Tag ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (1. Januar). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Januar (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Januar, Tag 5 der 6. Januar. Ab dem 7. Januar, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen.

Antigenschnelltest + bestätigende PCR-Testung (keine Symptome)
Sie haben zunächst ein positives Schnelltestergebnis erhalten und zur Bestätigung anschließend einen PCR-Test durchführen lassen, der ebenfalls positiv ausfällt. Ihre Absonderungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Ergebnismitteilung des Schnelltests.

Beispiel: Sie führen am 1. Januar einen Antigenschnelltest durch (Tag 0) und erhalten am gleichen Tag ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (1. Januar). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Januar (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Januar, Tag 5 der 6. Januar . Am 4. Januar führen Sie einen bestätigenden PCR-Test durch, der ebenfalls positiv ausfällt. An der Berechnung der Absonderungsdauer verändert sich nichts. Hierfür relevant ist das Ergebnis des zuerst durchgeführten Schnelltests. Ab dem 7. Januar, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen.

Antigenschnelltest (Symptome)

Sie haben einen professionellen Antigenschnelltest eines Leistungserbringers im Sinne des § 6 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung (zum Beispiel in der Teststelle, Apotheke, beim Hausarzt) durchführen lassen.

Ihre Absonderungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Ergebnismitteilung des Schnelltests.

Beispiel: Sie lassen am 1. Januar einen Antigenschnelltest durchführen (Tag 0) und erhalten am gleichen Tag ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (1. Januar). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Januar (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Januar, Tag 5 der 6. Januar. Ab dem 7. Januar, 00:00 Uhr würde Ihre Absonderung enden, sie hatten aber noch Symptome bis zum 6. Januar. Am 8. Januar können Sie die Häuslichkeit wieder verlassen.

PCR-Test (positives Ergebnis, keine Symptome)
Sie haben sich nicht aufgrund von Symptomen testen lassen (z. B. als Kontaktperson, Ausbruchsgeschehen, als Nachweis für Anlässe, etc.):

Ihre Absonderungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Ergebnismitteilung des PCR-Tests. Die Berechnung beginnt ab Probenahmedatum beziehungsweise Laboreingangsdatum (je nachdem was auf Ihrem Befund steht).

Beispiel: Sie führen am Montag, den 1. Januar, einen PCR-Test durch (Tag 0). Am Folgetag, dem 2. Januar, erhalten Sie ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven PCR-Ergebnisses (2. Januar). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Januar (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Januar, Tag 5 der 6. Januar. Ab dem 7. Januar, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen, wenn sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.

PCR-Test (zuerst Symptome, daraufhin positives Testergebnis)
Sie haben Symptome und lassen sich aufgrund dieser Symptome testen. Ihre Absonderungspflicht beginnt ebenfalls erst mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses – vergleiche vorheriges Beispiel „PCR-Test (positives Ergebnis, keine Symptome)“.

PCR-Test (zuerst positives Ergebnis, im Verlauf der Absonderung noch Symptome)
Sie haben sich testen lassen und ein positives Ergebnis erhalten und entwickeln im Laufe Ihrer Absonderung Symptome. Ihre Absonderungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Ergebnismitteilung des PCR-Tests.

Beispiel: Sie führen am Montag, den 1. Januar einen PCR-Test durch (Tag 0). Am 2. Januar erhalten Sie ein positives Ergebnis. Ihre Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnisnahme des positiven Ergebnisses (2. Januar). Ihre Absonderungsdauer berechnet sich ab dem 1. Januar (Tag 0). Tag 1 ist somit der 2. Januar, Tag 5 ist der 6. Januar. Am 3. Januar (Tag 2) entwickeln Sie Symptome. Die Absonderungsdauer verändert sich hierdurch nicht. Ab dem 7. Januar, 00:00 Uhr dürfen Sie die Häuslichkeit wieder verlassen, sofern seit 48 Stunden keine Symptome mehr vorliegen.

Wie lange dauert in der Regel eine Covid 19 Quarantäne für enge Kontaktpersonen in Nordrhein Westfalen?

Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr. Vielmehr wird die RKI-Empfehlung umgesetzt, Kontakte zu reduzieren. Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben. Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage.

Wie lange dauert im Mittel die Inkubationszeit der Covid 19 Omikron Variante?

Die Inkubationszeit, das heißt die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung an COVID-19, beträgt beim Coronavirus SARS-CoV-2 bisherigen Erkenntnissen zufolge im Mittel vier bis sechs Tage.

Wie lange kann man sich mit Corona anstecken?

Bei milder bis moderater Erkrankung ist die Möglichkeit einer Ansteckung anderer nach mehr als zehn Tagen seit Beginn der Krankheitszeichen erheblich reduziert. Bei schweren Erkrankungen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können die Betroffenen auch noch deutlich länger ansteckend sein.