Was passiert wenn man den Handyvertrag nicht gekündigt?

  20.02.2022 | 18:44 Uhr

Frühzeitig den eigenen Handyvertrag zu verlängern, bringt meist finanzielle Nachteile mit sich. Wie man den Fallen der Vertragsanbieter aus dem Weg gehen kann - ein Experte gibt Tipps.

Wenn die Vertragslaufzeit vom eigenen Handyvertrag abgelaufen ist, sollte man besser kündigen, statt den Vertrag zu verlängern. Dazu rät ein Experte des Telekommunikationsmagazins teltarif.de.

Bevor im Dezember das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten ist, verlängerte sich ein Vertrag häufig automatisch um zwölf Monate, wenn man nicht rechzeitig gekündigt hatte - jetzt darf der Vertrag nur noch um einen Monat verlängert werden. Der Vorteil daraus sei, dass das Kündigen somit monatlich nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich ist. Laut dem Experten Alexander Kuch können Kundinnen und Kunden dann jederzeit günstigere Angebote anderer Vertragsanbieter wahrnehmen.

Darauf haben die Provider laut Kuch reagiert und lockten ihre Bestandskundinnen und -kunden mit vermeintlich günstigen Rabatten, damit sie den Vertrag schon vorzeitig verlängern.

Fallstricke der frühzeitigen Verlängerung

Allerdings warnt er: Diese Rabatte seien meist gar nicht so vorteilhaft, wie sie wirken sollen. Biete der Provider der Kundin oder dem Kunden zur Vertragsverlängerung zum Beispiel ein neues Handy an, müsse man dies laut Kuch meist über "mitunter viel zu teure" Monatsraten abbezahlen.

Ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichtes erlaube es den Anbietern außerdem, die neuen 24 Monate Vertragslaufzeit an die vorherigen anzuhängen. Entscheidet sich die Verbraucherin oder der Verbraucher also ein halbes Jahr vor dem ursprünglichen Vertragsende für die Vertragsverlängerung, wäre er oder sie insgesamt noch 30 Monate an den Vertrag gebunden. "Das ist immer dann erlaubt, wenn der Kunde von sich aus die vorzeitige Vertragsverlängerung beauftragt oder dieser in Textform zugestimmt hat", wie Kuch erklärt.

Kündigen statt verlängern

Eine Kündigung hingegen schaffe "in der Regel eine bessere Position für Verhandlungen mit dem Provider", so Kuch. Ihm zufolge würden die Anbieter dann zum Beispiel ähnliche Rabatte bieten, die auch Neukundschaft erhalten würde. "Der Provider muss sich jetzt nämlich Mühe geben, den Kunden zurückzugewinnen".

Stand: 01.03.2022 11:25 Uhr

Beim Fitnessstudio anmelden oder einen Streaming-Dienst abonnieren: Wer einen neuen Vertrag abschließt, hat künftig mehr Rechte. Es gelten neue Laufzeiten und es wird einfacher zu kündigen.

Automatische Vertragsverlängerungen sind oft ärgerlich. Wird die Kündigungsfrist verpasst, verlängert sich der Vertrag gleich um ein weiteres Jahr. Seit 1. März ist es für Verbraucher einfacher, aus dem Vertrag herauszukommen. "Bei vielen Verträgen sind stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und monatlich gekündigt werden kann", so Christopher Vernon von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internet-Verträge

Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Konkret geht es um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen umfassen, etwa das klassische Zeitungsabo, Unterrichtsverträge oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Die Neuerung geht auf das im Oktober 2021 verabschiedete "Gesetz für faire Verbraucherverträge" zurück. Es soll Kundinnen und Kunden vor langen Vertragslaufzeiten schützen sowie Kündigungen und damit den Wechsel zu anderen Verträgen oder Anbietern erleichtern. Eine ähnliche Neuerung ist bereits für Handy-, Telefon- und Internetverträge im Dezember 2021 in Kraft getreten.

Vorab AGB im Vertrag checken

Bevor Verbraucher einen Vertrag abschließen, sollten sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf prüfen, ob diese die Gesetzesneuerung enthalten. Ist das nicht der Fall, sollten sie den Anbieter darauf hinweisen und eine Anpassung fordern, rät die Verbraucherzentrale. Auch wenn die Klauseln letztlich ungültig sind, vermeiden Betroffene dadurch einen möglichen späteren Rechtsstreit.

Alte Verträge rechtzeitig kündigen

Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, unterliegen der alten Rechtslage. Für sie gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden. In der Regel muss die Kündigung dem Anbieter drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen. Verbraucher sollten sich deshalb rechtzeitig darum kümmern, wenn sie ihre Altverträge lösen möchten.

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Mein Nachmittag | 15.12.2021 | 16:10 Uhr

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Was passiert wenn ich meinen Handyvertrag nicht kündige?

Die meisten Mobilfunkverträge sehen nach dem Ende der Mindestlaufzeit eine automatische Vertragsverlängerung vor, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet wird. In der Regel wird der Vertrag zu gleichen Konditionen um weitere zwölf Monate verlängert.

Wie lange darf ein Handyvertrag automatisch verlängert werden?

Aber Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich sind und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer.

Was passiert nach 24 Monaten Handyvertrag?

Was viele nicht wissen: Nach 24 Monaten ist das Gerät zwar abbezahlt. Doch läuft der Vertrag dann weiter, werden die Kosten keineswegs angepasst. Stattdessen bleibt die monatliche Grundgebühr in unveränderter Höhe und Sie zahlen weiter – für eine Leistung, die Sie gar nicht erhalten.

Was passiert wenn der Handyvertrag abgelaufen ist?

Verbraucher können ihren Handyvertrag ab sofort einen Monat vor Vertragsablauf kündigen. Bisher galt die 3-Monatsfrist. Zudem gilt: Ist der Vertrag abgelaufen, darf der Anbieter diesen nicht mehr automatisch um 12 Monate verlängern.