Was passiert wenn ich die Mahngebühr nicht bezahlt?

Angst vor neuer Coronamutation: Bis zur Hälfte der Einreisenden aus China ist positiv – muss der Bund jetzt eingreifen?

In Mailand wurden 50 Prozent aller Einreisenden auf zwei Flügen aus China positiv aufs Coronavirus getestet. Italien, Indien und die USA verlangen deshalb Tests und analysieren Proben. Der Bund wartet hingegen ab. Der Spitalverband will ein Monitoring.

Wer kennt es nicht? Kaum ist das begehrte Teil aus dem Online-Shop bei einem angekommen, ist die beiliegende Rechnung schnell vergessen. Kurze Zeit später flattert dann die erste Mahnung ins Haus, die zusätzlich zum Kaufpreis auch noch Mahngebühren auflistet. Doch bist Du als Verbraucher verpflichtet diese auch zu zahlen bzw. darf der Gläubiger überhaupt Mahngebühren berechnen? Wir sagen es Dir.

Sind Mahngebühren rechtens?

Nein, Mahngebühren sind unzulässig und Du musst nur die tatsächlichen Kosten einer Mahnung zahlen.

Viele Einzelhändler oder Online-Shops rechnen aber damit, dass Verbraucher die Mahngebühren zahlen, aus Angst vor weiteren Zahlungen oder größeren Konsequenzen. Dass aber schon Mahnkosten von 2,50 Euro zu hoch sind ist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegründet.

Was passiert wenn ich die Mahngebühr nicht bezahlt?

Muss man Mahngebühren bezahlen?

Wie bereits erwähnt, ist die Forderung von Mahnpauschalen unzulässig. Wenn Du die Mahngebühren also nicht zahlst, musst Du nicht Konsequenzen wie eine schlechte Bewertung bei der Schufa fürchten. Hast Du die Mahnkosten bereits gezahlt, kannst Du diese sogar zurückfordern – und zwar bis zu drei Jahre rückwirkend.

Zahlungsfristen für Rechnungen

Prinzipiell gilt, dass die Zahlungsfrist immer zwischen dem Anbieter und Käufer eines Produkts oder einer Dienstleistung individuell geregelt werden sollte. Jedoch muss die Zahlungsfrist angemessen sein. Ist sie dies nicht, ist die Zahlungsfrist unwirksam, der Käufer muss sich nicht daran halten bzw. gerät nicht direkt in Zahlungsverzug.

Rechnungen, in denen die Zahlungsfrist innerhalb der nächsten 14 Tage liegt, sind zulässig. Enthalten Rechnungen aber die Klausel „sofort nach Lieferung zahlbar“ ist dies unwirksam.

Auch wenn das Fälligkeitsdatum für die Zahlung bereits in der Rechnung festgelegt ist, kann und sollte eine Mahnung ausgestellt werden. Wie immer gibt es hier aber eine Ausnahme: Steht in der Rechnung ausdrücklich geschrieben, dass der Käufer bzw. der Verbraucher 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug gerät, ist keine Mahnung erforderlich.

Wenn Sie vergessen haben, eine Rechnung zu begleichen, fallen bisweilen teure Mahngebühren an. Nicht immer müssen Sie diese wirklich zahlen. Ein Überblick über Ihre Rechte.

Von Volker Kitz

01.02.2015, 09.54 Uhr

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Was passiert wenn ich die Mahngebühr nicht bezahlt?

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Mahnschreiben (Archivbild): Nicht immer müssen Sie wirklich zahlen

Foto: Jens Kalaene/ picture alliance / dpa

180 Euro hat die Reparatur Ihrer Waschmaschine gekostet - kein Wunder, dass Sie die Rechnung erst mal zur Seite gelegt haben. Und dann vergessen haben. Zehn Tage später die erste Mahnung: mit 36 Euro Mahngebühren! Müssen Sie das wirklich zahlen?

Mahnkosten für eine Mahnung - das klingt erst einmal logisch. Aber im Gesetz steht nirgendwo, dass man für Mahnungen generell Gebühren verlangen kann. Das Gesetz kennt nur einen sogenannten Verzugsschaden. Der umfasst auch Kosten, um eine Forderung einzutreiben - aber eben nur, wenn sich der Schuldner tatsächlich im Verzug befindet.

Voraussetzung dafür ist eine sogenannte fällige Forderung. Fällig sind Forderungen immer sofort, wenn nichts anderes vereinbart ist. Um Verzug eintreten zu lassen, muss der Gläubiger, also derjenige, der Geld will, aber normalerweise noch eine Mahnung schicken. Die braucht weder als Mahnung bezeichnet zu sein noch eine Frist zu enthalten. Es reicht eine deutliche Aufforderung an den Schuldner, mit der Leistung endlich um die Ecke zu kommen.

Erst nach der Mahnung tritt der Verzug ein. Sprich: Erst ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die weiteren Kosten tragen, die der andere hat, um seine Forderung einzutreiben. Also zum Beispiel die Kosten für eine zweite Mahnung.

Es steht dem Gläubiger natürlich frei, schon für die erste Mahnung ein Anwaltsbüro, ein Inkassounternehmen oder die "Schuldnerbetreuung Moskau" einzuschalten - nur muss er das dann aus eigener Tasche bezahlen.

  • Ausnahmen

Wie immer gibt es Ausnahmen: Die wichtigste betrifft Geldforderungen. Hier tritt Verzug automatisch 30 Tage, nachdem Sie die Rechnung bekommen haben, ein - auch ohne Mahnung. Allerdings: Sind Sie Verbraucher, handeln also als Privatperson für Ihre privaten Zwecke, gilt das nur, wenn das Unternehmen Sie in der Rechnung auf den automatischen Verzug hingewiesen hat. Ein solcher Hinweis fehlt aber in den meisten Rechnungen.

Automatisch in Verzug geraten Sie zudem, wenn für die Zahlung im Vertrag ein konkreter Tag festgelegt war. Oder wenn sich ein konkreter Zahltag berechnen lässt. Zum Beispiel wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass Sie die Miete am dritten Werktag jedes Monats zahlen müssen - und dies nicht pünktlich tun.

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Wenn Sie als Schuldner die Zahlung verweigert haben, ist ebenfalls keine Mahnung mehr nötig. Hatten Sie dem armen Handwerker also schon eine Standpauke gehalten und klar gemacht, dass Sie die Rechnung auf keinen Fall zahlen werden, weil Sie Handwerkerrechnungen generell unverschämt finden - dann braucht er Ihnen nicht erst noch eine freundliche Zahlungserinnerung zu schicken, um Sie in Verzug zu setzen.

  • Welche Kosten bei einer Mahnung wirklich anfallen

Für unser Eingangsbeispiel gelten all diese Aussagen nicht. Sie müssten für die Reparatur Ihrer Waschmaschine gar keine Mahnkosten zahlen.

Und selbst wenn Sie einmal im Verzug sein sollten, müssen Sie als Verbraucher nur Kosten ersetzen, die tatsächlich angefallen sind. Mahnkosten sind keine Strafzahlung, die der Gläubiger nach Belieben festsetzen kann.

Hat Ihr Vertragspartner die Mahnung selbst verschickt, sind ihm nur zusätzliche Kosten für Papier und Porto entstanden - also keine 36 Euro, eher 3 Euro. Beauftragt Ihr Vertragspartner allerdings einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen, kann der Verzug für Sie rasch sehr teuer werden.

Während des Verzugs fallen zudem Verzugszinsen an. Die betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozent über dem Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank regelmäßig bekannt gibt. Die Zinsen für einen bestimmten Zeitraum finden Sie auf der Website basiszinssatz.info .

Übrigens: Verzug tritt nicht ein, wenn Sie nachweisen können, dass Sie keine Schuld daran trifft, dass Sie die Rechnung noch nicht bezahlt haben. Zum Beispiel, wenn Sie im Krankenhaus liegen.

Es hilft Ihnen hingegen nicht, wenn Sie gerade knapp bei Kasse sind. Hier gilt der rechtliche Grundsatz: "Geld hat man zu haben". Wer keins hat, ist immer selbst schuld.

Nur wer die richtigen Paragrafen nennt, wird ernst genommen! Darauf berufen Sie sich: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 286 (Verzug des Schuldners) , § 288 (Verzugszinsen) .


Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch "Stimmt's oder hab ich Recht?" Der Text wurde redaktionell leicht bearbeitet.

Zum Autor

Was passiert wenn ich die Mahngebühr nicht bezahlt?
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Foto: FinePic Helmut Henkensiefken

Volker Kitz hat Jura und Psychologie studiert und unter anderem als Wissenschaftler am Max-Planck-Institut gearbeitet. Er lebt als freier Autor und Redner in Berlin. Die Texte dieser Serie basieren auf seinem aktuellen Buch "Ich bin, was ich darf. Wie die Gerechtigkeit ins Recht kommt und was Sie damit zu tun haben".Zur Website von Volker Kitz Zur Facebookseite von Volker Kitz 

Was passiert wenn man die erste Mahnung nicht bezahlt?

Erst wenn Sie nach der ersten Mahnung immer noch nicht bezahlt haben, tritt der Verzug ein. Sie müssen dann alle weiteren Kosten tragen, die der andere hat, um seine Forderung einzutreiben. Das können zum Beispiel Gebühren für eine zweite Mahnung oder einen Anwalt beziehungsweise ein Inkassobüro sein.

Soll ich Mahngebühren bezahlen?

Nein, Mahngebühren sind unzulässig und Du musst nur die tatsächlichen Kosten einer Mahnung zahlen. Viele Einzelhändler oder Online-Shops rechnen aber damit, dass Verbraucher die Mahngebühren zahlen, aus Angst vor weiteren Zahlungen oder größeren Konsequenzen.

Was passiert wenn man eine Mahnung ignoriert?

Reagiert der Schuldner nicht auf die Mahnung und bezahlt weiterhin die offene Forderung nicht, kann der Gläubiger gerichtliche Schritte einleiten. Dabei kann er sich zwischen einem Mahnverfahren vor dem Mahngericht und einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht entscheiden.

Was passiert wenn man nach 3 Mahnung nicht zahlt?

Die 3. Mahnstufe ist i.d.R. die letzte Mahnung; sie kündigt das gerichtliche Mahnverfahren an und beginnt beispielsweise mit: „Sollten Sie diese Zahlungsfrist unbeachtet verstreichen lassen, sehen wir uns gezwungen, ohne erneute Aufforderung gerichtliche Schritte einzuleiten. “