Was muss man zur corona impfung mitbringen

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FAQ Schutzimpfungen Deutsch

Wo kann ich mich impfen lassen?


(Stand:  2. Mai 2022 11:00  Uhr)

In Hamburg können Sie an folgenden Orten eine Corona-Schutzimpfung erhalten:

  • In Haus und Facharztpraxen: Viele Praxen bieten Impfungen an, bitte fragen Sie direkt in einer Praxis nach und vereinbaren dort einen Impftermin. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg führt eine Liste mit Praxen, die Corona-Impfungen auch für Personen anbieten, die nicht zum eigenen Patient:innenstamm gehören.
  • Betriebsärzte: In vielen Betrieben werden Impfungen angeboten, bitte wenden Sie sich an die Personalabteilung oder den Betriebsarzt.
  • Dezentrale Impfangebote: In verschiedenen Stadtteilen werden Impfungen mit und ohne Terminvereinbarung angeboten. Hierzu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, die Impfzentren Harburg Arcaden und Flughafen Terminal Tango und das Institut für Hygiene und Umwelt (Zentrum für Impfmedizin). Zudem finden mobile Impfungen im Stadtgebiet statt. Zu den Impfmöglichkeiten.

Wer kann eine zweite Auffrischungsimpfung bekommen?


(Stand:  12. Juli 2022 11:30  Uhr)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweite Auffrischung für alle Menschen über 70 Jahren und bestimmte Risiko- und Berufsgruppen.

Corona-Schutzimpfungen, auch Auffrischungen, werden vorrangig in ärztlichen Praxen verabreicht. Die Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten und können fundiert beraten.

In den öffentlichen Impfangeboten gilt: Eine zweite Auffrischungsimpfung wird aufgrund der Empfehlung der STIKO für alle über-70-Jährigen angeboten. Auch Menschen im Alter von über 60 Jahren können dort auf ausdrücklichen Wunsch nach ärztlicher Beratung eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten. Dieses Angebot erfolgt nach ärztlicher Einschätzung; Ergebnis des ärztlichen Gesprächs kann auch sein, dass keine Impfung erfolgt, wenn das aus medizinischer Sicht nicht angezeigt ist.

Grundsätzlich gilt:

  • Nach einer ersten Auffrischungsimpfung sollen mindestens sechs Monate vergehen, bevor eine zweite Auffrischungsimpfung verabreicht wird. Im Ausnahmefall kann auf einen Abstand von vier Monaten verkürzt werden.
  • Wer eine Grundimmunisierung und Auffrischung erhalten hat (=drei Impfungen) und danach eine Infektion durchgemacht hat, soll keine weitere (zweite) Auffrischungsimpfung bekommen.

Wie und wo können Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren geimpft werden?


(Stand:  2. Mai 2022 11:00  Uhr)

Erste Anlaufstelle ist immer die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt. Sowohl für eine ausführliche Beratung als auch für die Impfung selbst sind die niedergelassenen Kinderarztpraxen die richtige Adresse.

Sofern bei Ihrer Kinderärztin oder bei Ihrem Kinderarzt keine Impfungen angeboten werden, prüfen Sie, welche anderen Praxen ggf. freie Kapazitäten haben. Unter der Telefonnummer 116 117 erhalten Sie eine Auskunft, welche Praxen dafür in Frage kommen. Melden Sie sich dann für die Terminvereinbarung direkt in der Praxis.

Mehrere Krankenhäuser bieten Impfungen für Kinder (mit und ohne Vorerkrankungen) an. Voraussetzung sind gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein ausführliches Aufklärungsgespräch und die Anwesenheit und Zustimmung eines Sorgeberechtigten. Zu den Impfmöglichkeiten.

Auch die mobilen Impfangebote stehen für Jugendliche ab 12 Jahren zur Verfügung. Kinder ab 12 Jahren benötigen für eine Impfung das Einverständnis der sorgeberechtigten Personen. Diese sorgeberechtigte Person muss bei der Impfung von Minderjährigen zwingend anwesend sein. Hier finden Sie relevante Dokumente und Informationsmaterial für die Impfung.

Wie und wo können Kinder zwischen 5 und 11 Jahren geimpft werden?


(Stand:  31. Mai 2022 14:00  Uhr)

Welche Impfungen empfohlen werden, wird in Deutschland von unabhängigen Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission (STIKO) bestimmt. Die STIKO hat ihre „Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren“ vorgelegt. Sie empfiehlt nun auch gesunden Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zunächst eine mRNA-Impfstoffdosis gegen COVID-19. Kinder mit Vorerkrankungen sollen weiterhin eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie eine Auffrischimpfung erhalten. Gesunde Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sollen eine Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen bekommen. Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden. 

Erste Anlaufstelle ist immer die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt. Sowohl für eine ausführliche Beratung als auch für die Impfung selbst sind die niedergelassenen Kinderarztpraxen die richtige Adresse.

Zudem gibt es mehrere Impfstellen an Krankenhäusern. Kinder benötigen für eine Impfung das Einverständnis mindestens einer sorgeberechtigten Person. Diese sorgeberechtigte Person muss bei beiden Impfterminen des jeweiligen Kindes zwingend anwesend sein. Bitte bringen Sie einen Altersnachweis Ihres Kindes (zum Beispiel Kinderreisepass oder Geburtsnachweis) zum Impftermin mit.

Hier finden Sie relevante Dokumente und Informationsmaterial für die Impfung.

Können sich Geflüchtete impfen lassen?


(Stand:  14. April 2022 14:00  Uhr)

Ja. Geflüchtete Personen können alle Impfangebote der Stadt nutzen. Die Kosten für die Impfungen werden übernommen. 

Hier finden Geflüchtete aus der Ukraine Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache.

Gibt es eine Impfpflicht bei Gesundheitsfachpersonal?


(Stand:  16. März 2022 16:00  Uhr)

Ja. Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte, die zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen arbeiten. Seit dem 16. März 2022 müssen diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen: Hier finden Sie weitere Informationen.

Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder gar tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf hat. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus infizieren.

Was muss ich zu dem Impftermin mitbringen?


(Stand:  24. Februar 2022 17:30  Uhr)

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin zur Corona-Schutzimpfung mit: 

  • Personalausweis
  • Impfausweis (falls vorhanden),
  • Bei Impfung in einem Krankenhaus: Bestätigung für Ihren Termin (E-Mail oder Brief),
  • Bei Zweit- und Auffrischungsimpfung: Impfdokumentation der vorherigen Impfungen.

Für die Impfung ist es von Vorteil, am Oberkörper weite Kleidung zu tragen, mit der der Oberarm gut freigelegt werden kann.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfungen?


(Stand:  21. April 2022 00:00  Uhr)

Ein Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung steht in deutscher Sprache sowie in zahlreichen Übersetzungen zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesregierung haben weitere Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung zusammengestellt. Hier finden Sie unter anderem Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie wird ein Impfstoff gegen ein neuartiges Virus wie SARS-CoV-2 entwickelt? Und welche Stellen prüfen die Zulassung? 
  • Wie sicher sind Corona-Impfstoffe?
  • Wird es einen Impfzwang für die Corona-Schutzimpfung geben?
  • Für wen wird eine Schutzimpfung gegen Corona empfohlen?