Wann meldet sich das gesundheitsamt nach positivem pcr test

Sie wurden positiv auf Corona getestet? Hier finden Sie alle Informationen rund um Isolation und Kontaktpersonen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Häusliche Isolation einhalten (> Regelungen zur Isolationsdauer)
  • von Familienangehörigen im eigenen Haushalt isolieren
  • Einhalten der Hygieneregeln
  • Kontaktpersonen informieren
  • Hausarzt kontaktieren bei Symptomen, die behandelt werden müssen
  • Im Notfall: 112

Wie nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu mir auf?

  • Quarantänemitteilungen für mittels PoC-Antigen-Schnelltest* oder PCR-Test Corona positiv getestete Personen werden ausschließlich per E-Mail versendet, wenn das Gesundheitsamt Ihre E-Mailadresse von der testenden Stelle übermittelt bekommen hat. Eine Zustellung per Post erfolgt nicht. Bitte geben Sie daher bei einer Testung Ihre korrekte E-Mail-Adresse an.
  • Sollten Sie keine Quarantänemitteilung erhalten, aber dennoch eine Mitteilung benötigen, füllen Sie hier das Online-Formular zur Anforderung einer Quarantänemitteilung aus. Bitte beachten Sie: Für die Anordnung der Isolation reicht - auch zur Vorlage beim Arbeitgeber - der Nachweis des positiven Testergebnisses (PoC-Antigen-Schnelltest* oder PCR-Test).

*PoC (= Point of Care) -Antigen-Schnelltest: Ein durch medizinisch geschultes Personal abgenommener Antigen-Schnelltest (> Teststellen in München )

Um den notwendigen Erfassungsprozess zu beschleunigen, werden Sie gebeten, dem Gesundheitsamt weitere Angaben zu Ihrer Person (> muenchen.de/ipdaten) zukommen zu lassen.

Bitte beachten Sie: Das Gesundheitsreferat München ist nur für Personen zuständig, die in München wohnen (Postleitzahl der Wohnadresse: 80000-81999). Falls Sie nicht in München wohnen, geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten und die Daten Ihrer engen Kontaktpersonen an das für Sie zuständige Gesundheitsamt weiter.

Hier können Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt finden (PLZ-Suche): https://tools.rki.de/plztool

Wen muss ich informieren?

Bitte informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen und andere enge Kontakte der letzten zwei Tage vor der Abnahme des positiven Tests oder Symptombeginn im privaten wie auch beruflichen Umfeld über Ihre Infektion. Enge Kontaktpersonen müssen sich nicht in Quarantäne begeben, sollten aber über einen Zeitraum von fünf Tagen ihre Kontakte reduzieren, wenn möglich.

Regelungen zur Isolationsdauer

  • Die Dauer der häuslichen Isolierung beträgt 5 Tage nach der ersten positiven Testung (PoC-Antigen-Schnelltest* oder PCR-Test). Ein positiver Selbsttest hat hierauf keine Auswirkungen.
  • Ein positives Antigen-Schnelltestergebnis sollte mittels PCR-Test überprüft werden. Fällt dieser PCR-Test negativ aus, endet die Isolation mit dem Vorliegen des Testergebnisses.

Sind Sie spätestens ab Tag 4 sowie an Tag5Ihrer Isolierung (=48 Stunden) frei von Krankheitssymptomen, können Sie die häusliche Isolierung mit Ablauf des 5. Tages (24 Uhr) selbstständig beenden. Das Gesundheitsreferat nimmt im Regelfall keinen weiteren Kontakt zu Ihnen auf. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Symptome 48 Stunden lang nicht mehr bestehen (maximal 10 Tage). Dann kann die Isolation selbstständig beendet werden.

Sollten Sie nach Ihrer regulären Isolation innerhalb von 28 Tagen nach dem ersten positiven Test (Antigen- oder PCR-Test) erneut positiv getestet werden, müssen Sie sich nicht erneut in Isolation begeben. Sie werden in diesem Fall auch nicht noch einmal vom Gesundheitsamt kontaktiert.

Medizinisches Personal kann seine berufliche Tätigkeit grundsätzlich erst wiederaufnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30). Seit 29. Juli gilt: Nach Ablauf von 10 Tagen nach dem Erstnachweis des Erregers kann die Tätigkeit auch unabhängig von der Vorlage eines negativen Testnachweises wiederaufgenommen werden, wenn die betroffene Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Hinweis: Als Tag 1 gilt der erste Tag nach der positiven Testung.

*PoC (= Point of Care) -Antigen-Schnelltest: Ein durch medizinisch geschultes Personal abgenommener Antigen-Schnelltest (>

Teststellen in München )
 

Isolation: Fragen & Antworten

Häusliche Isolation bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung nicht mehr verlassen, weder zur Arbeit gehen, noch zum Einkaufen oder zum Rausbringen des Mülls. Während dieser Zeit darf die Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen werden. Alle Besorgungen außerhalb ihrer Wohnung muss jemand anderes für Sie erledigen.

Die häusliche Isolierung innerhalb einer Wohngemeinschaft hat zum Ziel, die weiteren Haushaltsmitglieder vor der Ansteckung zu schützen.

Eine häusliche Isolierung sollte erfolgen, wenn es durch die Wohnungsbedingungen (ausreichend Zimmer) und die familiäre Strukturen möglich ist. Es gibt sicher Fälle, die keine sinnvolle häusliche Isolierung zulassen, wie zum Beispiel eine positiv getestete Mutter von ihrem kleinen Kind zu trennen.

Unter häuslicher Isolierung versteht das Gesundheitsamt, dass die positiv getestete Person sich allein Tag und Nacht in einem geschlossenen Zimmer aufhält, das Essen vor die Tür gestellt bekommt und zur Bad- und WC-Benutzung das Zimmer nur mit Mund-Nasen-Schutz verlässt, nach der Benutzung des Bads der Raum stoßgelüftet wird und alle Oberflächen einschließlich der Türklinken mit Desinfektionsmittel abgewischt werden.

Da sich das Virus über die gemeinsam geatmete Raumluft verbreitet, ist der gemeinsame Aufenthalt in Räumen wie im Wohnzimmer vorm Fernseher oder in der Küche zum Essen strikt zu vermeiden.

Haushaltsmitglieder einer infizierten Person sind enge Kontaktpersonen. Informationen für enge Kontaktpersonen finden Sie hier.

Treten bei Haushaltsmitgliedern der infizierten Person Symptome auf, sollten sich die betroffenen Personen umgehend isolieren und sich mittels PCR-Test auf eine mögliche Corona-Erkrankung testen lassen. Der neue positive Fall selbst muss mindestens 5 Tage in Quarantäne ab Symptombeginn. 

Die Kontaktpersonen innerhalb des Haushaltes sollten sich für 5 Tage selbst beobachten, Kontakte minimieren und bei Symptomen sofort eine Testung durchführen lassen.

Wenn Sie durch COVID-19 Krankheitszeichen wie bei einem grippalen Infekt haben, dann sollten Sie sich vom Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) besorgen als Krankschreibung für den Arbeitgeber. Wer positiv getestet wurde und keine Krankheitszeichen hat, der erhält keine AU vom Arzt. Er sollte mit dem Arbeitgeber klären, ob er im Homeoffice weiterarbeiten kann.

Als betroffene Person haben Sie die Möglichkeit eine Quarantänemitteilung vom Gesundheitsamt zu erhalten. Diese Mitteilung gilt als Nachweis Ihrer Isolation. Bitte füllen Sie hierfür das Online-Formular zur Anforderung einer Quarantänemitteilung aus.

Bitte beachten Sie, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann. Ein nochmaliges Senden Ihrer Daten ist nicht erforderlich.

Zum Nachweis der Genesung genügt das positive PCR-Testergebnis. Wenn Sie einen entsprechenden QR-Code zum Einlesen in eine App benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem positiven PCR-Testergebnis an eine Apotheke.

Kontaktpersonen: Fragen & Antworten

Kontaktpersonen können aus Ihrer weiteren Familie stammen, aus dem Freundeskreis und Freizeitveranstaltungen sowie vom Arbeitsplatz. Wenn Sie mit grippalen Symptomen an COVID-19 erkrankten, dann waren Sie bereits 2 Tage vor Beginn der Symptomatik ansteckend für andere Personen. Das heißt, alle Personen, mit denen Sie engeren Kontakt bereits 48 Stunden vor ihren ersten Krankheitszeichen hatten, könnten sich bei Ihnen angesteckt haben. Das gleiche gilt für alle Personen, mit denen Sie in der Zeit Ihrer Quarantäne in engerem Kontakt waren.

Was kann ich tun, wenn es mir schlecht geht?

Ansprechpartner*in ist telefonisch zunächst der Hausarzt. Falls dieser nicht erreichbar ist, wenden Sie sich bitte zur Beratung an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 089-116117. Bei Notfällen können Sie auch den Notarzt rufen unter 112. Bitte sagen Sie den gerufenen Ärzt*innen bereits am Telefon, dass Sie positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.

Weitere Informationen

Für Fragen zur persönlichen Isolationsverpflichtung von Infizierten besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsreferat per E-Mail an .

Auf muenchen.de/corona finden Sie alle Informationen zu aktuellen Fallzahlen, zu Impfungen, Teststationen sowie aktuell geltenden Regelungen.

Rechtliche Grundlage für die Quarantäneregelungen ist die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Diese finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter "Rechtsgrundlagen".