Was muss ich alles zur corona impfung mitbringen

FAQ Schutzimpfungen Deutsch

Wo kann ich mich impfen lassen?


(Stand:  2. Mai 2022 11:00  Uhr)

In Hamburg können Sie an folgenden Orten eine Corona-Schutzimpfung erhalten:

  • In Haus und Facharztpraxen: Viele Praxen bieten Impfungen an, bitte fragen Sie direkt in einer Praxis nach und vereinbaren dort einen Impftermin. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg führt eine Liste mit Praxen, die Corona-Impfungen auch für Personen anbieten, die nicht zum eigenen Patient:innenstamm gehören.
  • Betriebsärzte: In vielen Betrieben werden Impfungen angeboten, bitte wenden Sie sich an die Personalabteilung oder den Betriebsarzt.
  • Dezentrale Impfangebote: In verschiedenen Stadtteilen werden Impfungen mit und ohne Terminvereinbarung angeboten. Hierzu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, die Impfzentren Harburg Arcaden und Flughafen Terminal Tango und das Institut für Hygiene und Umwelt (Zentrum für Impfmedizin). Zudem finden mobile Impfungen im Stadtgebiet statt. Zu den Impfmöglichkeiten.

Wer kann eine zweite Auffrischungsimpfung bekommen?


(Stand:  19. August 2022 18:45  Uhr)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweite Auffrischung für alle Menschen über 60 Jahren, Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung sowie bestimmte Berufsgruppen.

Corona-Schutzimpfungen, auch Auffrischungen, werden vorrangig in ärztlichen Praxen verabreicht. Die Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten und können fundiert beraten.

Grundsätzlich gilt:

  • Nach einer ersten Auffrischungsimpfung sollen mindestens sechs Monate vergehen, bevor eine zweite Auffrischungsimpfung verabreicht wird. Im Ausnahmefall kann auf einen Abstand von vier Monaten verkürzt werden.
  • Wer eine Grundimmunisierung und Auffrischung erhalten hat (=drei Impfungen) und danach eine Infektion durchgemacht hat, soll keine weitere (zweite) Auffrischungsimpfung bekommen.

Wie und wo können Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren geimpft werden?


(Stand:  2. Mai 2022 11:00  Uhr)

Erste Anlaufstelle ist immer die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt. Sowohl für eine ausführliche Beratung als auch für die Impfung selbst sind die niedergelassenen Kinderarztpraxen die richtige Adresse.

Sofern bei Ihrer Kinderärztin oder bei Ihrem Kinderarzt keine Impfungen angeboten werden, prüfen Sie, welche anderen Praxen ggf. freie Kapazitäten haben. Unter der Telefonnummer 116 117 erhalten Sie eine Auskunft, welche Praxen dafür in Frage kommen. Melden Sie sich dann für die Terminvereinbarung direkt in der Praxis.

MehrereKrankenhäuser bieten Impfungen für Kinder (mit und ohne Vorerkrankungen) an. Voraussetzung sind gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein ausführliches Aufklärungsgespräch und die Anwesenheit und Zustimmung eines Sorgeberechtigten. Zu den Impfmöglichkeiten.

Auch die mobilen Impfangebote stehen für Jugendliche ab 12 Jahren zur Verfügung. Kinder ab 12 Jahren benötigen für eine Impfung das Einverständnis der sorgeberechtigten Personen. Diese sorgeberechtigte Person muss bei der Impfung von Minderjährigen zwingend anwesend sein. Hier finden Sie relevante Dokumente und Informationsmaterial für die Impfung.

Wie und wo können Kinder zwischen 5 und 11 Jahren geimpft werden?


(Stand:  19. August 2022 18:45  Uhr)

Welche Impfungen empfohlen werden, wird in Deutschland von unabhängigen Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission (STIKO) bestimmt. Die STIKO hat ihre „Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren“ vorgelegt. Sie empfiehlt gesunden Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren eine mRNA-Impfstoffdosis gegen COVID-19. Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen sollen eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie zwei Auffrischimpfungen erhalten (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/33/Art_01.html). Gesunde Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sollen eine Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen bekommen. Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden. 

Erste Anlaufstelle ist immer die Kinderärztin bzw. der Kinderarzt. Sowohl für eine ausführliche Beratung als auch für die Impfung selbst sind die niedergelassenen Kinderarztpraxen die richtige Adresse.

Zudem gibt es mehrere Impfstellen an Krankenhäusern. Kinder benötigen für eine Impfung das Einverständnis mindestens einer sorgeberechtigten Person. Diese sorgeberechtigte Person muss bei beiden Impfterminen des jeweiligen Kindes zwingend anwesend sein. Bitte bringen Sie einen Altersnachweis Ihres Kindes (zum Beispiel Kinderreisepass oder Geburtsnachweis) zum Impftermin mit.

Hier finden Sie relevante Dokumente und Informationsmaterial für die Impfung.

Kann ich mich mit dem an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Corona-Impfstoff impfen lassen?


(Stand:  14. September 2022 17:30  Uhr)

In den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, aber auch in den städtischen Impfzentren können ab sofort Termine für Impfungen mit dem neuen Impfstoff vereinbart werden.

Der Impfstoff wird vorrangig verwendet, um Auffrischungsimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorzunehmen. Eine zweite Auffrischungs-, in der Regel also vierte Corona-Schutzimpfung, wird demzufolge beispielsweise Menschen im Alter von über 60 Jahren und Vorerkrankten empfohlen, derzeit jedoch nicht pauschal für die gesamte Bevölkerung. Angesichts der vielfältigen, individuellen Konstellationen durch Impfschutz bzw. Genesung ist die konkrete Empfehlung aber vom Einzelfall abhängig. Die Entscheidung sollte aufgrund einer ärztlichen Beratung getroffen werden. Für alle Impfungen wird stets der aktuellste vor Ort verfügbare Impfstoff verwendet.

Für diejenigen Personengruppen, für die eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen wird, ist der Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung im Allgemeinen bedeutsamer als die Wahl des Impfstoffes. Aus medizinischer Sicht wird daher empfohlen, nicht auf weitere angepasste Impfstoffe zu warten.

Können sich Geflüchtete impfen lassen?


(Stand:  14. April 2022 14:00  Uhr)

Ja. Geflüchtete Personen können alle Impfangebote der Stadt nutzen. Die Kosten für die Impfungen werden übernommen. 

Hier finden Geflüchtete aus der Ukraine Informationen zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache.

Gibt es eine Impfpflicht bei Gesundheitsfachpersonal?


(Stand:  16. März 2022 16:00  Uhr)

Ja. Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte, die zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen arbeiten. Seit dem 16. März 2022 müssen diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen: Hier finden Sie weitere Informationen.

Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder gar tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf hat. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus infizieren.

Was muss ich zu dem Impftermin mitbringen?


(Stand:  24. Februar 2022 17:30  Uhr)

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin zur Corona-Schutzimpfung mit: 

  • Personalausweis
  • Impfausweis (falls vorhanden),
  • Bei Impfung in einem Krankenhaus: Bestätigung für Ihren Termin (E-Mail oder Brief),
  • Bei Zweit- und Auffrischungsimpfung: Impfdokumentation der vorherigen Impfungen.

Für die Impfung ist es von Vorteil, am Oberkörper weite Kleidung zu tragen, mit der der Oberarm gut freigelegt werden kann.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfungen?


(Stand:  21. April 2022 00:00  Uhr)

Ein Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung steht in deutscher Sprache sowie in zahlreichen Übersetzungen zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesregierung haben weitere Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung zusammengestellt. Hier finden Sie unter anderem Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie wird ein Impfstoff gegen ein neuartiges Virus wie SARS-CoV-2 entwickelt? Und welche Stellen prüfen die Zulassung? 
  • Wie sicher sind Corona-Impfstoffe?
  • Wird es einen Impfzwang für die Corona-Schutzimpfung geben?
  • Für wen wird eine Schutzimpfung gegen Corona empfohlen?