Was ist der unterschied zwischen bundespräsident und bundeskanzlerin

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Diesem Vorschlag gehen regelmäßig Koalitionsverhandlungen voraus, um für die Wahl und für die künftige Regierung im Bundestag eine Mehrheit zu gewährleisten. Der Bundeskanzler hat das Recht, das Bundeskabinett zu bilden, er schlägt – vor dem Hintergrund der jeweiligen Koalitionsvereinbarung – dem Bundespräsidenten die Kandidaten für die Ministerämter vor (Artikel 64 des Grundgesetzes).

Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer Geschäftsordnung, die vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundespräsidenten genehmigt wurde. Er steht an der Spitze der Exekutive und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Bundestag. Außerdem hat der Bundeskanzler den Vorsitz im Bundeskabinett und leitet die Kabinettssitzungen. Der Bundeskanzler bestimmt nach Artikel 65 des Grundgesetzes die Richtlinien der Regierungspolitik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung (Ressortprinzip). Im Verteidigungsfall besitzt die Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr (Artikel 115 b des Grundgesetzes). 

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben (Legislative), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung (Judikative) und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen (Exekutive). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte, hat jedoch auch das Initiativrecht für Gesetze.

2. Die Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Zusammen bilden sie das Kabinett.

3. Die Rolle der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat eine hervorgehobene Stellung in der Regierung. Die Kanzlerin oder der Kanzler bestimmt, wer Mitglied der Regierung werden soll, da ihr beziehungsweise ihm allein das Recht zur Kabinettsbildung zusteht. Die Regierungschefin oder der Regierungschef wählt die Ministerinnen und Minister aus und macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Außerdem entscheidet sie oder er über die Zahl der Ministerinnen oder Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmt die Eckpfeiler der Regierungspolitik (Kanzlerprinzip).

4. Die Rolle der Ministerin oder des Ministers

Obwohl die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ein Weisungsrecht gegenüber den Ministerinnen oder Ministern besitzt, betont die Verfassung allerdings auch, dass die Bundesministerinnen oder Bundesminister innerhalb des festgelegten politischen Rahmens ihren Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich leiten (Ressortprinzip). Manche Ressortministerin oder mancher Ressortminister kann sich zudem durch eigene Leistung, geschickten Umgang mit der Öffentlichkeit oder durch starken Rückhalt bei parlamentarischen oder außerparlamentarischen Kräften eine starke Stellung schaffen.

5. Das Zusammenspiel der Regierungskräfte:Die Kanzlerin oder der Kanzler und das Kabinett

Seit 1949, der Gründung der  Bundesrepublik, hat sich gezeigt, dass die Kanzlerin oder der Kanzler trotz ihrer oder seiner starken Position nicht allein die Leistungsfähigkeit der Regierung garantieren kann - selbst wenn das Bundeskanzleramt eine straffe Führung und Koordination von der Zentrale aus ermöglicht. Eine bedeutsame Rolle in der Praxis des Regierens spielt das Kollegium, das aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Ministerinnen und Ministern besteht.

6.  Drei wichtige Arbeitsgrundsätze

Für dieses Zusammenspiel in der Bundesregierung sieht das Grundgesetz drei wichtige Arbeitsprinzipien vor: das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett.

7.  Das Kanzlerprinzip

Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet: Es werden die Geschäfte der Bundesregierung geleitet. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. Sie wird vom Bundespräsidenten genehmigt.

8.  Das Kollegialprinzip

Nach dem Kollegialprinzip entscheiden die Kanzlerin oder der Kanzler und die Ministerinnen oder Minister gemeinsam über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung. Bei Meinungsverschiedenheiten ist die Kanzlerin oder der Kanzler allerdings Erster unter Gleichen. Dies bedeutet: Kommt es zum Streit zwischen den Ministerinnen oder Ministern, schlichtet die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler. Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit zu einer Entscheidung finden.

9.  Das Ressortprinzip

Nach dem Ressortprinzip leitet jede Ministerin oder jeder Minister ihren oder seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler darf deshalb nicht ohne Weiteres in die Befugnisse der Ministerinnen oder Minister "hineinregieren". Zugleich muss jede Ministerin oder jeder Minister allerdings darauf achten, Entscheidungen nur innerhalb des von der Kanzlerin oder dem Kanzler vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen.

Wer hat mehr zu sagen der Kanzler oder der Präsident?

Deutschland. In Deutschland besteht keine verbindlich festgelegte protokollarische Rangordnung. Anerkannt ist nur, dass der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der protokollarisch ranghöchste Repräsentant des Staates ist.

Hat der Bundespräsident mehr Macht als der Kanzler?

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt, er ist der erste Mann in der Bundesrepublik … Gehen Sie allerdings von der Macht aus, die jeder der beiden Amtsinhaber hat, so besitzt der Kanzler mehr Befugnisse als der Präsident.

Wer steht über dem Kanzler?

Er steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge nach dem Bundespräsidenten (als Staatsoberhaupt) sowie dem Bundestagspräsidenten erst an dritter Stelle. Amtierender Bundeskanzler ist Olaf Scholz (SPD). ... Bundeskanzler (Deutschland).

Wer regiert Deutschland Bundeskanzler oder Bundespräsident?

Regierungsbildung. Der Bundespräsident wirkt nach dem Grundgesetz bei der Regierungsbildung mit, indem er dem Bundestag den Bundeskanzler zur Wahl vorschlägt (Artikel 63 Abs. 1 GG ) und den Gewählten ernennt (Artikel 63 Absatz 2 GG ).