Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im Lande Bremen? Dann sind Sie auch Mitglied der Arbeitnehmerkammer und können dadurch zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.MitgliedschaftMitglieder der Arbeitnehmerkammer sind – so bestimmt es das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen – alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten). Zurzeit sind dies über 400.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Minijobberinnen und Minijobber. Auch Arbeitslose, die zuletzt ihren Arbeitsplatz im Land Bremen hatten, sind Mitglieder der Arbeitnehmerkammer. Show
Die Kammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen ihrer Mitglieder. Hervorgegangen ist die Arbeitnehmerkammer aus den 1921 gegründeten, ursprünglich selbstständigen Kammern für Arbeiter und Angestellte. Diese schlossen sich im Jahr 2001 zusammen zur neuen Arbeitnehmerkammer Bremen. RechtsgrundlageDie Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen, die Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung erfolgt in der Satzung und die Selbstfinanzierung der Kammer durch ihre Zugehörigen regelt die Beitragsordnung. Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind alle im Land Bremen beschäftigten Arbeitnehmer/-innen und Auszubildenden. Die Beiträge – 0,15 Prozent des monatlichen Bruttolohns ab einem Mindestgehalt von mehr als 520 Euro – behält der Arbeitgeber ein und überweist diese an das Finanzamt.
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Was ist der Unterschied zwischen ÖGB und AK?Der Arbeiterkammerbeitrag, die so genannte Arbeiterkammerumlage, wird automatisch von Lohn und Gehalt abgezogen und beträgt 0,5 Prozent des Bruttolohns. Die Arbeiterkammer vertritt wie der ÖGB die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber ArbeitgeberInnen, Staat und Parteien.
Was macht die arbeitnehmerkammer?Wir erstellen Gutachten, führen Studien durch und beraten Politik und Verwaltung auf Landesebene.
Ist die AK ein Unternehmen?Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), auf Bundesebene Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Bundesarbeitskammer (BAK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich.
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. Wie viele Arbeiterkammer gibt es?Dachorganisation. Die Bundesarbeitskammer (BAK) ist die Dachorganisation der neun Arbeiterkammern in den Bundesländern.
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