Bei warmen Wetter arbeiten viele Menschen im heimischen Garten und pflegen Rasen, Pflanzen und Hecken. Aber Vorsicht: Eine Gartenarbeit ist ab dem 1. März verboten, bei Missachtung kann ein saftiges Bußgeld drohen. Show Der Sommer ist da und damit eine geschäftige Zeit für Hobby-Gärtner: Dann wird wieder gedüngt, gesetzt und gestutzt. Eine Gartenarbeit dürfen Sie seit dem 1. März jedoch nicht mehr erledigen. Und zwar das Schneiden von Hecken. Der Grund: Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es aus Gründen des Tierschutzes vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden. Hecken sind nämlich wichtige Brut- und Niststätten für Tiere, wie etwa Vögel. Gartenarbeit rechtzeitig erledigen! Bei Verstoß drohen bis zu 100.000 BußgeldDies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 geregelt: Deutschlandweit dürfen demnach zwischen dem 1. März und dem 30. September keine „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ abgeschnitten bzw. „auf den Stock“ gesetzt werden. Das bedeutet, sie handbreit über den Boden abzuschneiden. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld - so steht es im Bußgeld-Katalog. Ganz müssen Hobby-Gärtner ihre Finger jedoch nicht von ihren Hecken lassen. Ausgenommen sind Form- und Pflegeschnitte, die sind auch im Schutzzeitraum erlaubt. Zudem gibt es Ausnahmen für naturnahe Pflanzen wie etwa Hagebutten-Hecken. Übrigens: Bevor Hobby-Gärtner zur Schere greifen, sollten sie unbedingt das richtige Wetter abwarten: Weil offene Schnittstellen an Hecken besonders frostempfindlich sind, sollte erst ab zehn Grad Celsius zur Heckenschere gegriffen werden. Was kaum ein Mieter weiß... UnserPDF-Ratgeber klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter auf und erklärt die Mietpreisbremse.
Den Baum im Garten fällen, Hecken roden oder Sträucher radikal zurückschneiden: Das geht bis zum Herbst erst mal nicht mehr. Denn jetzt beginnt die Brut- und Nistzeit vieler Vögel. 2 Min Lesezeit Ab dem Frühling nisten viele Vögel in Sträuchern und Bäumen und ziehen ihre Jungen
auf. Auch unzählige Insekten finden dort Rückzugsorte und Nahrung. Um die Tiere nicht zu stören, darf man daher von März bis Ende September bestimmte Gartenarbeiten nicht erledigen. Dazu gehört das Fällen von Bäumen in Gärten sowie das Entfernen oder radikale Einkürzen von Sträuchern und Hecken. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor. Lesen Sie jetztAuch das Roden, Zerstören und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der freien Landschaft ist verboten. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, es drohen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro. Was darf im Garten ab März noch geschnitten werden?Wer in seinem Garten solche größeren Veränderungen plant, muss sich damit bis Oktober gedulden. Es gibt aber Ausnahmen: Erlaubt sind im Frühling und Sommer Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Außerdem ist es möglich, ein Gehölz stark zu stutzen, wenn es nicht mehr sicher oder krank ist. Aber: Auch bei den im Sommer möglichen Pflegeschnitten raten Tierschützer und Gartenprofis dazu, die Arbeiten möglichst erst ab Herbst zu erledigen. Schnitt stört die Tiereltern – mit FolgenDenn bis etwa Ende Juli brüten noch Vögel in dem grünen Dickicht und Jungvögel werden in der Folge gerade erst flügge – eine sensible Zeit für deren Eltern. Diese könnten sich durch den Schnitt so sehr gestört fühlen, dass sie ihre Brut aufgeben. Außerdem können Tiere auf der Jagd in lichteren Hecken leichter Nester entdecken und zuschnappen. Mit dem Grünschnitt warten ist auch für Gartenbesitzer sinnvollAber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas länger zu warten. In der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch einmal ordentlich zu – man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt. dpa |