Was bringt es sich arbeitssuchend zu melden?

Arbeitssuchend melden: Darauf kommt es an!

Was bringt es sich arbeitssuchend zu melden?

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Der Gang zum Arbeitsamt fällt vielen nicht leicht, jedoch gibt es klare Richtlinien, wann du dich arbeitssuchend melden solltest. 

Arbeitssuchend melden: Arbeitslos oder arbeitssuchend?

Deutschland hat für so gut wie jede bürokratische Angelegenheit eine eigene Anlaufstelle. Wenn du arbeitslos bist, stellt sich die Frage: Jobcenter oder Agentur für Arbeit? Und wo liegt überhaupt der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend?

  • Arbeitslos melden: Wenn du keiner Beschäftigung nachgehst, die nicht mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst, musst du dich arbeitslos melden.
  • Arbeitssuchend melden: Wenn du derzeit noch in einer Beschäftigung (über 15 Stunden/Woche) bist oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I besitzt, kannst du dennoch die Unterstützung der Agentur für Arbeit nutzen und dich arbeitssuchend melden.

Arbeitssuchend melden: So geht es!

Grundsätzlich musst du dich einmal persönlich bei der Agentur für Arbeit (oder ggf. dem Jobcenter) vorstellen, um dich arbeitssuchend bzw. arbeitslos zu melden. Du kannst jedoch vorab schon mal über andere Wege die Meldung abgeben:

  • Per Telefon
  • Schriftlich
  • Digital auf der Homepage der Agentur für Arbeit

Arbeitssuchend melden: Auf welche Fristen muss ich achten?

  • Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich spätestens bei der Agentur für Arbeit persönlich melden. Wenn du dich vorher schon online bei der Agentur gemeldet hast, bekommst du einen Termin zugeteilt.
  • An dem Zeitpunkt, wo du erfährst, dass du demnächst arbeitslos wirst, hast du dich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit zu melden. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du generell erst ab dem Zeitpunkt deiner Meldung bzw. dem Start deiner Arbeitslosigkeit.
  • Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrages solltest du dich spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden. Auch für den Fall, dass eine Weiterbeschäftigung noch nicht endgültig beschlossen ist. Diese Meldung kannst du wie gesagt online vornehmen.
  • Bei Missachtung der Fristen kann es zu Sanktionen oder Sperrzeiten kommen. Im Zweifelsfall also lieber zu früh als zu spät Hilfe bei der Arbeitsagentur erfragen.

Arbeitssuchend melden: Welche Unterlagen benötige ich dafür?

  • Personalausweis
  • Kündigung/Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf
  • Rentenversicherungs – und Steueridentifikatonsnummer
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (Arbeitslosengeld II)
  • Nachweis über das Vermögen (Arbeitslosengeld II)

Es ist nicht schlimm, wenn du am Tag der Meldung noch nicht alle Unterlagen zusammen hast. Wichtig ist zunächst, dass sich Arbeitslose rechtzeitig melden, um den Anspruch auf Leistungen vollständig zu wahren. Im Anhang zum Antrag auf Arbeitslosengeld finden sich Informationen, die alle relevanten Unterlagen enthalten.

Arbeitssuchend melden: Jobcenter oder Agentur für Arbeit?

  • Agentur für Arbeit:  Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, dann ist die Agentur für Arbeit dein Ansprechpartner. Dieser Anspruch besteht, wenn du während der letzten zwei Jahre bevor du arbeitslos wirst, mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Bei einem Bruttoeinkommen von mehr als 451 Euro sollte diese Voraussetzung erfüllt sein. Um die Leistung beziehen zu können, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich aktiv für die Wiedereingliederung einsetzen.
  • Jobcenter: Wenn du den Anspruch an das Arbeitslosengeld I nicht erfüllst, ist das Jobcenter für dich zuständig (Arbeitslosengeld II), sofern du deinen Lebensunterhalt nicht aus deinem eigenen Vermögen bestreiten kannst. Hier kannst du auch eine Leistung bekommen, wenn du mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitest, aber dein Einkommen nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu decken.

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#Themen
  • Arbeitslosigkeit
  • Jobsuche

Ist es sinnvoll sich arbeitssuchend zu melden?

Das Wichtigste aber ist, dass Sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Idealerweise drei Monate vor Beginn einer absehbaren Arbeitslosigkeit. Nur so sichern Sie sich den Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) ohne finanzielle Einbußen zu riskieren.

Was passiert wenn ich mich arbeitssuchend gemeldet habe?

Melden Sie sich arbeitssuchend, ersetzt dies nicht die Arbeitslosmeldung. Diese ist nötig, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Frühstens drei Monate vor Einritt, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit können Sie sich arbeitslos melden.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend melden?

Unterschied zu "arbeitslos" Der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend liegt darin, dass Du als Arbeitsloser keiner Beschäftigung nachgehst, obwohl Du ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer bist. Als Arbeitssuchender kannst Du Dich noch in einem Job befinden.

Was muss ich als Arbeitssuchender beachten?

Sie gelten als arbeitsuchend, wenn Sie: • eine Beschäftigung als Arbeitnehmerin/Arbeitneh- mer suchen und • bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet sind. den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit für den Ar- beitsmarkt).