Was bedeuten die wartebereiche beim straßenverkehrsamt

Landkreis Schweinfurt. Nicht nur die Räumlichkeiten der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt sind bekanntermaßen neu, auch die Öffnungszeiten wurden erweitert. Da dies einigen Bürgerinnen und Bürgern noch nicht so bekannt ist beziehungsweise es immer wieder Fragen dazu gibt, hier noch einmal zusammengefasst das wichtigste Wissenswerte über die Zulassungsstelle im Landratsamt Schweinfurt.

Seit dem 22. Juli 2019 können sämtliche zulassungsrechtlichen Vorgänge für Kraftfahrzeuge wie zum Beispiel Neuzulassungen, Abmeldungen, Umschreibungen, Änderungen von Halterdaten, technische Änderungen, Ausstellung von Ersatzpapieren usw. zu folgenden, erweiterten Öffnungszeiten vorgenommen werden:

Montag, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 16 Uhr sowie
Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr

Durch die erweiterten Öffnungszeiten besteht für die Bürgerinnen und Bürger nunmehr die Möglichkeit einen zulassungsrechtlichen Vorgang auch in der Mittagspause oder zum Beispiel vor dem eigenen Dienstbeginn zu erledigen.

Zur Bearbeitung der Zulassungsvorgänge befindet sich im Foyer des Landratsamtes Schweinfurt eine zentrale Aufrufanlage. Hierfür ist es erforderlich, direkt an der Info-Theke eine Nummer zu ziehen. Für reine Abmeldungen, das heißt Abmeldungen ohne weitere Zulassung, Umschreibung oder ähnliches hat das Landratsamt Schweinfurt einen eigenen Abmeldeschalter eingerichtet. Hierfür können eigene Nummern gezogen werden, die separat behandelt werden.

Im Vorfeld einer Zulassung empfiehlt das Landratsamt Schweinfurt, sich über die einzelnen Zulassungsvorgänge zu informieren. Eine Übersicht aller gängigen zulassungsrechtlichen Vorgänge befindet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt. Hier ist jeder Vorgang kurz beschrieben und alle dafür erforderlichen Unterlagen werden aufgeführt.

Zusätzlich benötigte Formulare wie zum Beispiel das SEPA-Lastschriftmandat oder eine Vollmacht stehen jeweils zum Download bereit. So können die Bürgerinnen und Bürger die Formulare vorab zu Hause vorbereiten und später zur Kfz-Zulassungsstelle mitbringen.

Da auf der Internetseite natürlich nicht alle möglichen Fallkonstellationen beschrieben werden können, bittet das Landratsamt Schweinfurt bei Unklarheiten oder Spezialfragen um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme. Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt ist hierfür unter der Nummer 09721/55-255 Montag bis Mittwoch von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 17 Uhr sowie Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr erreichbar. Auf diese Weise können unnötige Wartezeiten in aller Regel vermieden werden.

Wunschkennzeichen online reservieren
Zudem besteht über die Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Daneben können sich die Bürgerinnen und Bürger im Wartebereich des Landratsamtes Schweinfurt direkt mit dem Smartphone ein Wunschkennzeichen vormerken lassen. Die Wunschkennzeichenreservierung ist bequem über einen QR-Code zu erreichen. Hierfür steht im Landratsamt Schweinfurt nunmehr das kostenlose Bayern-WLAN zur Verfügung.

Wie gewohnt können im Rahmen einer erweiterten Zuständigkeit in der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt auch Zulassungsvorgänge für die Stadt Schweinfurt bearbeitet werden. Dies betrifft die normalen Standardvorgänge. Im Zweifelsfall empfiehlt das Landratsamt Schweinfurt auch hier eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme.

Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis.

Beschreibung

Beschreibung

Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Dokumente beibringen, diese entnehmen Sie bitte den aufgeführten Dokumente im unteren Teil. Die Antragsstellung ist immer erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis sind:

  • Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Kein Vorbesitz der beantragten Klasse
  • Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
    bei Klasse AM: 15 Jahre
    bei Klassen A1, L, T: 16 Jahre
    bei Klassen A2: 18 Jahre
    bei Klasse A: 24 Jahre bzw. 21 Jahre bei dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW
    bei Klassen B, BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren ab 17, oder im Rahmen einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf

Die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in einer theoretischen und in einer praktischen Prüfung nachzuweisen. Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L ist lediglich eine theoretische Prüfung abzulegen.

Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Wird die Befähigungsprüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag (Montag bis Freitag) erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt.

Hier (Öffnet in einem neuen Tab) geht es zum online Antrag Ersterteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen AM,  A1,  A2,  A,  oder B.

Ähnliche Dienstleistungen

Details

Kontakt