Was bedeuten die führerscheinklassen a1

VerkehrRund um den FührerscheinFührerscheinklassenMotorradführerschein: Das bedeuten die K…

21.09.2021

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC

Beim Motorradführerschein-Erwerb kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Das sind die Möglichkeiten – und so alt muss man für die verschiedenen Varianten sein.

  • Der Stufenführerschein berechtigt zunächst für die leistungsreduzierte Klasse A2

  • Nach zwei Jahren ist der Erwerb der Klasse A möglich

  • Direkteinstieg in die Klasse A nur mit Ausbildung und Prüfung auf einem Kraftrad mit 44 kW oder mehr

Welche Krafträder mit welcher Klasse gefahren werden dürfen

A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

AM

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Mindestalter für die Führerscheinklassen

AM¹

16 Jahre

A1

16 Jahre

A2

18 Jahre

A

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

¹ Erfahren Sie mehr zur Herabsetzung des Mindestalters in Deutschland - AM mit 15

Wer ein Mofa (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) fahren will, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig. Es ist jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitzuführen. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

Prüfung bei Klassenerweiterung

Was bedeuten die führerscheinklassen a1

© iStock.com/jkitan

Wer schon einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann diesen auf die nächsthöhere Stufe erweitern. Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Dann benötigt man nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung.

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. Er oder sie braucht dann eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl.

Probezeit und Gültigkeit des Führerscheindokuments

Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.

Gültigkeit des Führerscheindokuments

  • Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: Gültigkeit 15 Jahre (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung)
  • Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.

Was darf man A1 alles fahren?

Mit einem Führerschein der Klasse A1 darfst du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen.

Was ist der Unterschied zwischen A1 A2 und A?

Der A2-Führerschein liegt zwischen den Klassen A1 (Mindestalter: 16 Jahre) und A (Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre). Er bildet den “Zwischenschritt” zum Führerschein für ein Motorrad mit mehr als 35 kW. Außerdem schließt der Motorradführerschein A2 die Klassen AM und A1 ein.

Was darf ich mit A und A1 fahren?

Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW. Alle Fahrzeuge über dieser Leistung dürfen nur noch mit einem Führerschein der Klasse A bedient werden.

Was ist A und A2?

Der Motorradführerschein ist in Deutschland eigentlich unterteilt in drei Führerscheinklassen. Die Klasse A1 für den frühen Einstieg mit weniger Leistung, die Klasse A2 für das Fahren auf einem stärker motorisierten Zweirad und die Klasse A.