Der Mutterpass ist ein mehrseitiges Dokument in DIN A 6 Format als Anlage zu den Mutterschafts-Richtlinien zur Dokumentation der erhobenen Befunde. Der Mutterpass wird vom Arzt so früh wie möglich ausgestellt und der werdenden Mutter ausgehändigt. Sie sollte ihn zu allen Untersuchungen – ob bei ihrem Frauenarzt, der Hebamme oder im Krankenhaus – mitbringen. Auch nach der Geburt sollten Mütter den Mutterpass aufbewahren. Die eingetragenen Daten und Befunde sind einerseits für eine erneute Schwangerschaft nützlich. Zudem ist das Heft so konzipiert, dass es Platz für die Dokumentation von insgesamt zwei Schwangerschaften lässt. Show
PDF zum Herunterladen: Mutterpass – Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de) Seite 2: Blutgruppe, Rhesusfaktor, RötelntiterAuf dieser Seite finden sich die Ergebnisse der Blutgruppenbestimmung, der irregulären Antikörper und des Rhesusfaktors BlutgruppenzugehörigkeitIn diesem Abschnitt werden die Blutgruppe der Mutter und ihr Rhesusfaktor eingetragen. Dies dient im Notfall (Operation, Bluttransfusion) der schnellen Auskunft des Arztes. Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien. Für die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler empfohlen. Bei negativem Ergebnis beider Testansätze gilt die Schwangere als Rh-negativ (D negativ). Bei übereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansätze ist die Schwangere Rh-positiv. Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansätze ist eine Klärung notwendig. Antikörper-SuchtestDer Antikörpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster neben den Antigenen D, C, c, E, e auch für Kell, Fy und S durchgeführt. Bei Nachweis dieser Antikörper sollen möglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifität und Titerhöhe bestimmt werden. Ggf. müssen in solchen Fällen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden. Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum führende Antikörper (IgM und/oder Kälte-Antikörper) sind in den Mutterpass einzutragen, da sie ggf. bei einer Bluttransfusion für die Schwangere wichtig sein können. Röteln-AntikörpertestEine Testung auf Röteln-Antikörper ist nur dann erforderlich, wenn keine zweimalige Röteln-Impfung dokumentiert ist. Gleiches gilt, wenn in einer Vorschwangerschaft Immunität bescheinigt
wurde. Erkrankt eine werdende Mutter in der frühen Schwangerschaft, kann das das zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Missbildungen beim Ungeborenen
führen. International wird ein Röteln-IgG Befund von 10 bis 15 IU/ml als schutzvermittelnd angesehen, wobei es Einschränkungen zu diesen Aussagen hinsichtlich Durchführung der Teste gibt. Seite 3: InfektionskrankheitenEs gibt eine Reihe von Krankheitserregern, die das Kind im Mutterleib oder nach der Geburt gefährden können. Um eine Ansteckung vermeiden bzw. rechtzeitige Maßnahmen zum Schutz des Kindes einleiten zu können ist es wichtig, zu wissen, ob die Mutter eine dieser Erkrankungen auf das Kind übertragen könnte. Nachweis von Chlamydia trachomatis-AntigenEine Chlamydien-Infektion der Mutter wird anhand von Urinproben festgestellt bzw. ausgeschlossen. Die Erreger verursachen Entzündungen der Lunge, der Augen oder der Harnorgane und können bei vorliegender Infektion der Scheide der Schwangeren bei der Geburt auf das Kind übertragen werden. Antikörper-Suchtest-KontrolleBei allen Schwangeren wird in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche ein zweiter Blut-Test auf irreguläre Antikörper durchgeführt. Röteln-AntikörpertestDie
Bestimmung der Röteln-Antikörper ist dann Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschaftsvorsorge, wenn keine zweimalige Impfung, bzw. durchgemachte Infektion nachgewiesen werden kann. Die Kontrolle sollte bei schwangeren Frauen in der 17. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden, die Röteln negativ sind. LSR-Test (Lues-Such-Reaktion)LSR steht für Lues-Such-Reaktion. Lues wird auch als Syphilis bezeichnet. Der Erreger der Geschlechtskrankheit stellt eine Gefahr für das Kind dar und kann es schädigen. Daher wird die Mutter durch eine Blutabnahme untersucht. Bei einem positiven Testergebnis wird überprüft, ob die Infektion durchgemacht wurde, aber ausgeheilt ist oder ob eine akute Erkrankung besteht. Das Ergebnis des Tests wird nicht im Mutterpass dokumentiert. Es wird nur notiert, dass der Test durchgeführt wurde. Nachweis von HBs-AntigenHB kürzt den Begriff für die infektiöse Leberentzündung (Hepatitis B) ab. Der Bluttest wird ab der 32. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Durch die Bestimmung des HBs-Antigens im letzten Schwangerschaftsdrittel können diejenigen Schwangeren identifiziert werden, die das Virus potentiell auf ihr Kind übertragen könnten. Wird das HBs-Antigen nachgewiesen, werden weitere Untersuchungen durchgeführt, um das Ansteckungsrisiko abzuschätzen. Infektionsgefahr besteht bei folgenden Befunden: HBs-Antigen oder HBc-Antikörper positiv und HBs-Antikörper negativ. Eine Erkrankung wäre für das Neugeborene lebensbedrohlich. Um eine Infektion zu verhindern, wird das Kind unmittelbar nach der Geburt geimpft. Weiterhin können folgende Untersuchungen in Absprache vorgenommen werden: HIVHIV (Humanes Immundefizienz-Virus) ist die Bezeichnung für den Erreger, das die Krankheit AIDS (Abkürzung für acquired immunodeficiency syndrome) verursacht. Das Virus kann bei der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Daher ist ein Test sinnvoll, um festzustellen, ob ein Risiko besteht. Durch Schutzmaßnahmen kann die Infektion vermieden werden. GBA-Versicherteninformation: Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten? (Mutterschafts-Richtlinien – Anlage 4) Der Test wird – nach vorangegangenem Beratungsgespräch – nur mit Einverständnis der Schwangeren durchgeführt; die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Im Mutterpass wird nur vermerkt, ob der Test durchgeführt wurde. Das Ergebnis wird nicht im Mutterpass dokumentiert. ToxoplasmoseDiese an sich harmlose Infektion wird durch nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder Katzenkot übertragen. Hat man die Krankheit bereits gehabt, finden sich entsprechende Antikörper im Blut. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft sollte unbedingt vermieden werden, da sie zu schweren Schäden an Augen und Gehirn des Kindes führen kann. Der Test wird nur bei begründetem Verdacht von der Krankenkasse übernommen, ansonsten muss er selbst gezahlt werden. B-Streptokokken-InfektionWährend der Schwangerschaft sind Infektionen der Mutter mit Streptokokken der Gruppe B bedeutsam, da sich das Kind bei der Geburt unter Umständen folgenschwer damit infizieren kann. Unter medizinischen Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein zu wissen, ob eine Schwangere in den letzten Schwangerschaftswochen mit B-Streptokokken infiziert ist oder nicht. In der gültigen Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe wird zu einem Screening aller Schwangeren in der 36. Schwangerschaftswoche geraten. Derzeit ist ein solches Screening aber nicht Teil der Mutterschaftsrichtlinien und daher auch keine Kassenleistung. Nur bei bestimmten Risikokonstellationen (z.B. Frauen, die vor der 37. Woche entbinden, Blasensprung viele Stunden im Vorfeld eigentlichen Geburt, vorangegangene Schwangerschaften mit erkrankten Kindern) wird der Test als Kassenleistung durchgeführt. Schwangere Frauen ohne besondere Risiken können den Test als so genannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Anspruch nehmen, müssen ihn dann jedoch selbst bezahlen (ca. 30 Euro). Seite 4: Vorangegangene SchwangerschaftenAuf dieser Seite werden Informationen zu vorangegangenen Schwangerschaften vermerkt. z. B. über das Jahr und den Ausgang der Schwangerschaften, also ob
Es werden außerdem eingetragen:
Diese Daten lassen Rückschlüsse auf mögliche Risiken für weitere Schwangerschaften zu. Ergibt sich ein Hinweis auf eine Risikoschwangerschaft, wird auf die Überwachung der Schwangeren besonderes Augenmerk gerichtet. Ebenso wird auf dieser Seite festgehalten, dass die Ärztin oder der Arzt die Schwangere über die Bedeutung verschiedener gesundheitsförderlicher bzw. gesundheitsbeeinträchtigender Verhaltensweisen aufgeklärt hat. Seite 5: Allgemeine Krankengeschichte, Beratung der SchwangerenBei der ersten Vorsorgeuntersuchung erhebt der Frauenarzt anhand eines Fragenkatalogs die allgemeine Krankheitsgeschichte der
Schwangeren (Anamnese). Dies gibt Aufschluss über mögliche Risiken. Seite 6: Schwangerschaftsverlauf, BeratungBesondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf
Außerdem:
Diese Daten werden gemeinsam mit der allgemeinen Anamnese für die Einstufung einer Risikoschwangerschaft herangezogen. Terminbestimmung Doppelseiten 7 und 8: GravidogrammHier werden alle Untersuchungen, die im Verlauf der Schwangerschaft gemacht werden, übersichtlich eingetragen. Die erste Spalte wird auf die Eintragung des Untersuchungsdatums verwendet. In die Spalten 2 und 3 werden das angenommene und – falls es nötig wird – die korrigierte Schwangerschaftswoche (SSW) eingetragen. Der Eintrag 15 + 3 würde dabei bedeuten, die Schwangerschaft befindet am dritten Tag der 16. Woche. In den weiteren Spalten dokumentiert der Arzt die Entwicklung der Schwangerschaft bzw. des Kindes und das Befinden der Schwangeren:
Fundusstand Kindslage Herztöne Kindsbewegungen Ödeme/Krampfadern (Varizen/Varikosis) Gewicht RR (Blutdruckmessung) Hb
(Hämoglobin) Urinstreifentest und Sediment / ggf. bakteriologischer Befund Vaginale Untersuchung Risiko-Nr. nach Katalog B Besonderheiten/Therapie/Maßnahmen Seite 9: Besonderheiten zu den Katalogen A. und B., Stationäre Behandlungen, Cardiotokographische BefundeBesonderheiten zu den Katalogen A. und B. Stationäre Behandlungen Findet während der Schwangerschaft ein Klinikaufenthalt statt, sollten hier Datum, Klinik, Diagnose und Therapie durch die Klinik vermerkt werden. Kardiotokographische
Befunde Seite 10 und 11: UltraschalluntersuchungenDrei optionale Ultraschallscreeninguntersuchungen gehören laut Mutterschaftsrichtlinien zur Betreuung einer normalen Schwangerschaft. Das erste
Screening findet in der 9. bis 12. Woche statt, das zweite Screening sollte in der 19. bis 22. Woche liegen und das dritte in der 29. bis 32. Woche. Gemessen werden die Größe des Kindes und die Entwicklung seiner Organe, die Herzaktivität, die Fruchtwassermenge und der Sitz der Plazenta. Der Eintrag der Werte in die Normkurven zeigt, ob eine zeitgerechte Entwicklung vorliegt. Anhand der Untersuchungen kann der voraussichtliche Geburtstermin im Zweifel korrigiert werden. Ausführliche Beschreibungen zu diesen Untersuchungsverfahren finden Sie in den GBA-Versicherteninformationen zu den Mutterschafts-Richtlinien: Ich bin schwanger. Warum werden allen schwangeren Frauen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten? (Mutterschafts-Richtlinien – Anlage 5) Seite 12: Ultraschall-Kontrolluntersuchungen nach Anlage 1bWerden bei den regulären Ultraschall-Screening-Untersuchungen Auffälligkeiten festgestellt, kann der Arzt weitere Ultraschalluntersuchungen veranlassen und bei entsprechender Qualifikation durchführen. Seite 13: Normkurven für den fetalen WachstumsverlaufAuf dieser Seite werden die erhobenen Messwerte bei den Ultraschall-Screening-Untersuchungen in eine Tabelle eingetragen, womit die Entwicklung des Kindes im Schwangerschaftsverlauf besser zu beurteilen ist. Seite 15: Abschlussuntersuchung/ EpikriseDer Mutterpass wird durch die Abschlussuntersuchung nach Geburt abgerundet. Hier werden am Ende nochmals die Informationen über die Schwangerschaft, die Geburt, das
Wochenbett dokumentiert. Seite 16: 2. Untersuchung nach der Entbindung (6.-8. Woche)Auf dieser Seite werden Besonderheiten im Wochenbett dokumentiert und die erhobenen Befunde der 2. Nachsorgeuntersuchung, bzw.
zum Stillen und den ersten Kinderuntersuchungen Fachliche Unterstützung: Dr. Doris Scharrel Wo sieht man das Geschlecht im Mutterpass?Auf dieser Seite hat der Arzt die Möglichkeit, Angaben zu allen früheren Schwangerschaften der Patientin zu machen. Alle Geburten, einschließlich Angaben zu Geschlecht, Gewicht und Größe des Kindes sowie zur Schwangerschaftsdauer, werden hier aufgelistet.
Wo steht im Mutterpass ob risikoschwangerschaft?Auf dieser Seite machen Arzt oder Hebamme Angaben zu allen Fragen, die während der ersten Vorsorgeuntersuchung geklärt wurden. Die Antworten geben zum Beispiel Hinweise darauf, ob eine Risikoschwangerschaft vorliegt.
Wo steht im Mutterpass wie schwer das Baby ist?Dein Mutterpass: Seite 5 und 6
Bei deiner ersten Untersuchung wird sich deine Frauenärztin / dein Frauenarzt viel Zeit für das Gespräch mit dir nehmen. Zum einen werden allgemeine Informationen wie Alter, Gewicht, Körpergröße und die Anzahl der Schwangerschaften (Gravida) sowie Geburten (Para) festgehalten.
Welche Werte stehen im Mutterpass?RR, zum Beispiel 120/60 mm/Hg. Die erste Zahl entspricht dem oberen (systolischen) Blutdruckwert, die zweite Zahl dem unteren (diastolischen) Blutdruckwert.
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