Warum ist man wie gelähmt wenn jemand stirbt

2. Rund um die Beerdigung

Viele Hinterbliebene befinden sich in der Zeit vor der Beerdigung in einer Art Ausnahmezustand. Da ist auf der einen Seite die lähmende Trauer, auf der anderen Seite stehen viele Aufgaben an: Todesanzeige, Leidzirkular, Trauerfeier, Grabstätte ... alles will organisiert sein.

Sind Sie die einzige nahe Angehörige? Gibt es keine Vorgaben der verstorbenen Person, bestimmen Sie allein über die Art der Bestattung und die Trauerfeier. Oft aber sind mehrere Angehörige da, zum Beispiel die Ehefrau, der Ehegatte und die Kinder oder der Lebenspartner, die Lebenspartnerin und die Geschwister. Dann muss man sich über viele Punkte einigen – dafür kann man die Arbeit ein bisschen aufteilen.

Die Totenfürsorge

Hat die verstorbene Person Anordnungen für den Todesfall hinterlassen, werden Sie sich an die darin aufgeführten Wünsche halten. Möglicherweise besteht auch ein Vertrag mit einem Bestattungsinstitut; dann ist darin festgehalten, wie das Institut die Bestattung und die Trauerfeierlichkeiten zu gestalten hat.

Gibt es keine solchen Anordnungen, bestimmen die Angehörigen über die Bestattung und die Trauerfeierlichkeiten. Sie haben das Recht auf Totenfürsorge. Sind mehrere Angehörige da, können natürlich unterschiedliche Auffassungen aufeinandertreffen. Was dann?

In den wenigsten Gemeinden ist gesetzlich geregelt, wer in einer solchen Situation das letzte Wort haben soll. Eine Ausnahme bildet zum Beispiel der Kanton Zürich, der in seiner Bestattungsverordnung genau festhält, wer in welcher Reihenfolge das Sagen hat:

  • An erster Stelle steht der Ehepartner, die eingetragene Partnerin oder auch der Lebenspartner – immer vorausgesetzt, es bestand ein enger persönlicher Kontakt.
  • An zweiter Stelle stehen die Kinder (über 16).
  • Dann folgen die weiteren Verwandten – zuerst die Eltern und Geschwister, dann die Grosseltern und Grosskinder (über 16).
  • Ist aus diesen Personenkreisen niemand vorhanden, kommt die Totenfürsorge anderen Personen über 16 zu, die dem oder der Verstorbenen nahestanden.

Unter Umständen hat auch die verstorbene Person selber bestimmt, wem das Recht auf die Totenfürsorge zusteht – zum Beispiel weil sie vorausgesehen hat, dass es unter ihren Angehörigen zu Auseinandersetzungen kommen könnte.

Gut zu wissen

Was wenn zum Beispiel die Kinder des Verstorbenen und seine Lebensgefährtin ganz unterschiedliche Wünsche haben? Ein Streit um die Beerdigung empfiehlt sich ganz bestimmt nicht. Versuchen Sie gemeinsam einen Kompromiss zu finden. Vielleicht kann ja die eine Seite über die Bestattungsart bestimmen, die andere die Trauerfeier gestalten.

Sie wollen mit allem nichts zu tun haben?

Um es gleich vorweg zu sagen: Es gibt viele Gründe, warum ein Angehöriger der verstorbenen Person mit der Bestattung und all den administrativen Arbeiten nichts zu tun haben will. Das ist legitim – wichtig ist aber, dass man von Anfang an seine Haltung klarmacht und sich wirklich in gar nichts einmischt.

Wer sowieso nicht Erbe ist, muss nichts müssen. Dies zumindest aus rechtlicher Sicht. Die meisten Angehörigen fühlen sich allerdings moralisch verpflichtet, sich um die Beerdigung zu kümmern. 

Wenn es im Nachlass genügend finanzielle Mittel hat, können die Erbinnen und Erben die ganze Organisation der Beerdigung auch einem Bestattungsunternehmen übergeben. Die Kosten für einen solchen Service gehören zu den Erbgangsschulden, die aus dem Nachlassvermögen zu zahlen sind. Das schmälert natürlich den Erbteil jedes einzelnen Erben.

Um möglichen Auseinandersetzungen vorzubeugen, sollten Sie sicherstellen, dass alle Beteiligten mit einem Auftrag an professionelle Helfer einverstanden sind. 

Tipp

Sind Sie Erbe oder Erbin, wollen aber mit dem Nachlass und der ganzen Abwicklung nichts zu tun haben? Dann schlagen Sie das Erbe am besten gleich zu Beginn aus. Ab dann müssen Sie sich um gar nichts mehr kümmern – erhalten aber natürlich auch nichts aus dem Nachlass.

Wenn sich gar niemand kümmert

Wenn kein Erbe das Erbe annehmen und sich kein Angehöriger um die Bestattung kümmern will oder kann, muss die Gemeinde einspringen. Informieren Sie also die Gemeinde so rasch wie möglich, dass sie eine unentgeltliche Bestattung in die Wege leiten soll. Am besten teilen Sie dies bereits bei der Meldung des Todesfalls auf dem Zivilstandsamt mit. Waren Sie da nicht dabei, kann eine separate Meldung sinnvoll sein.

Wichtig ist, dass Sie oder andere Angehörige nicht selbst Aufträge für die Bestattung erteilen, denn die Gemeinde wird dann für die günstigste Bestattungsart sorgen: Kremation und Bestattung der Asche auf dem Gemeinschaftsgrab. Das ist Ihnen zu schäbig? Muss es nicht. Mit liebevollen Gedanken an die Verstorbene können Sie ihr genauso gut Respekt zollen wie mit einem teuren Grabstein.

Todesanzeige und Leidzirkular

Die Todesanzeige brauchen Sie rasch, denn damit wird die Öffentlichkeit, werden Verwandte, Freunde und Bekannte über den Todesfall informiert. Die Danksagung brauchen Sie erst später, um sich für die Anteilnahme zu bedanken. Meist macht man sich aber über beide gleichzeitig Gedanken.

Die Behörde informiert jeweils in einer kurzen Meldung über Todesfälle in der Gemeinde. Die amtliche Todesanzeige erscheint im Amtsblatt, auf der Website der Gemeinde und/oder im Anschlagkasten auf dem Gemeindebüro. Sie ist in der Regel gratis.

Die private Todesanzeige können Sie ganz persönlich gestalten – zum Beispiel mit einem passenden Zitat, einem symbolischen Bild oder einem Foto des Verstorbenen. Eine gute Gliederung sowie einige passende Formulierungen finden Sie im Beobachter-Ratgeber «Im Todesfall». Die private Todesanzeige können Sie in einer oder mehreren Zeitungen Ihrer Wahl publizieren, etwa in der Regionalzeitung am Wohnort der verstorbenen Person.

Gut zu wissen

Die Kosten für eine Todesanzeige bewegen sich – je nach Auflage der Zeitung und Grösse der Anzeige – zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Franken. Auf den Websites vieler Zeitungen können Sie die Kosten vorab berechnen lassen.

Häufig wird der Wortlaut der Todesanzeige auch für das Leidzirkular verwendet, für Trauerkarten, die Sie an Verwandte, Freundinnen und Bekannte verschicken. Die Zeitung, bei der Sie die Anzeige aufgeben, kann Ihnen eine Druckerei nennen. Diese hält verschiedene Karten und Kuverts bereit. Je nach Anzahl und Anbieter kosten Leidzirkulare zwischen 50 und mehreren Hundert Franken. Sie können aber genauso gut eine selbst gestaltete Trauerkarte auf ein Papier Ihrer Wahl ausdrucken.

Die Bestattungsarten

Die Regeln über die Bestattung und über die Friedhöfe sind von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Am besten erkundigen Sie sich am Wohnort des oder der Verstorbenen und fragen nach Merkblättern. Viele Gemeinden sind auch mit teils ausführlichen Angaben im Internet präsent.

Üblich sind in der Schweiz die Erdbestattung und die Feuerbestattung (Kremation) – in der Romandie und im Tessin gibt es zudem die Gruftbestattung.

Gut zu wissen

Auch wenn der oder die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist und keiner Konfession angehörte, hat er oder sie das Recht auf eine Beisetzung auf dem Friedhof.

Für eine Erdbestattung bestehen genaue Vorschriften. Sie ist nur auf dem Friedhof möglich, meist auf dem Friedhof der Gemeinde, in der die verstorbene Person ihren Wohnsitz hatte. Möchten Sie, dass der Verstorbene an einem anderen Ort, zum Beispiel in seinem Heimatdorf, bestattet wird, braucht es dazu eine Bewilligung dieser Gemeinde. Meist fallen dafür zusätzliche Kosten an. 

Bei einer Kremation sind Sie freier. Meist wird die Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Sie können die Urne aber auch mit nach Hause nehmen und beispielsweise unter dem Lieblingsbaum des Verstorbenen bestatten oder die Asche an einem Ort verstreuen, der ihm viel bedeutete.

Im Kanton Basel-Stadt brauchen Sie für das Mitnehmen der Asche eine Bewilligung.

Gut zu wissen

Es gibt verschiedene Organisationen, die solche Naturbestattungen anbieten. FriedWald beispielsweise, der Pionier und grösste Anbieter in diesem Bereich, verfügt in der ganzen Schweiz über Parzellen, in denen man – allein, als Familie oder auch als Verein – einen Baum kaufen kann, unter dem die Asche beerdigt wird. Auch andere Organisationen und immer mehr Gemeinden bieten die Möglichkeit einer Baumbestattung auf einer speziellen Parzelle.

Virtuelle Gedenkstätten

Im Internet können Sie der verstorbenen Person eine virtuelle Gedenkstätte errichten – zusätzlich zur realen oder als Alternative dazu. 

Auf solchen Sites – zum Beispiel auf www.stayaylive.com – können Traueranzeigen publiziert werden, man kann Erinnerungen an die verstorbene Person austauschen, Fotos und Videos hochladen, «Kerzen» anzünden. So können Hinterbliebene trauern und sich gegenseitig trösten – unabhängig von Ort und Zeit. Die Gedenkstätten können für alle zugänglich sein oder mit Passwörtern geschützt werden, damit nur der Bekanntenkreis Zugang hat.

Bei Facebook können Angehörige eines Verstorbenen sein Profil in den Gedenkstatus transferieren lassen. Im Profil wird dann neben dem Namen «In Erinnerung an» angezeigt und Facebook-Freunde können auf der Pinnwand Erinnerungen tauschen.

Die Trauerfeier organisieren

Es kommt nicht darauf an, ob die Trauerfeier in der Kirche und anschliessend im «Rössli» stattfindet oder beim Lieblingsaussichtspunkt des Verstorbenen, ob bei Orgel- oder Alphornklängen. Die feierliche Stunde bietet den Angehörigen, Freundinnen, Kollegen und Bekannten die Möglichkeit, Abschied zu nehmen, den Verstorbenen zu würdigen und sich gegenseitig zu trösten. Dazu gehört auch das Leidmahl – es symbolisiert die erneute Hinwendung der Trauernden zum Leben.

Vielleicht möchten Sie lieber für sich allein trauern, wollen nur im engsten Kreis Abschied nehmen oder sogar ganz auf eine Trauerfeier verzichten. Das ist Ihr gutes Recht, Sie sind zu nichts verpflichtet. Fachleute für Trauerbewältigung geben allerdings zu bedenken, dass eine öffentliche Trauerfeier wichtig ist für den Trauerprozess – auch wenn das die Betroffenen kurz nach dem Tod nicht realisieren. Es tut wohl zu spüren, dass der verstorbene Mensch für viele andere auch wichtig war, für Nachbarn, Vereins- und Arbeitskollegen, alte Freunde … Zudem gibt es oft auch ausserhalb des engsten Familienkreises Menschen, die gern Abschied nehmen würden, etwa Freunde von früher oder Arbeitskolleginnen.

Den Zeitpunkt der Bestattung und der Trauerfeier bestimmt in der Regel das Zivilstandsamt in Absprache mit den Angehörigen. Je nach Gemeinde übernimmt dann jemand vom Amt die Organisation, reserviert die Abdankungshalle oder Friedhofskapelle und avisiert die Pfarrerin, den Sigristen, die Organistin und die Friedhofsgärtnerei. Fragen Sie nach, ob Sie selber den Ort für die Abdankung reservieren müssen.

Gut zu wissen

Je rascher Ort und Zeit der Trauerfeier feststehen, desto früher können Sie die Todesanzeige publizieren und die Leidzirkulare verschicken. Das ist wichtig, damit die Benachrichtigten sich die Zeit für den Abschied reservieren können.

Das Leidmahl

Das Leidmahl ist nicht nur in der Schweiz ein alter Brauch. Die Hinterbliebenen sitzen nach der Abdankung zusammen, essen und trinken und tauschen Erinnerungen an den Verstorbenen aus. Und bei besonders hübschen Anekdoten mischt sich das eine oder andere Lachen in die Gespräche.

Meist findet das Leidmahl in einem Restaurant in der Nähe der Kirche statt. Sie können aber auch zu sich nach Hause einladen oder ein Picknick am See veranstalten. Was Sie auftischen, bleibt Ihnen überlassen: vom Kalbssteak mit Gemüsegarnitur und Nüdeli über die kalte Platte bis hin zu Kaffee und Kuchen ist alles möglich.

Wer ist eingeladen? Wenn Sie mit einer grossen Trauergemeinde rechnen, möchten Sie vielleicht nicht alle bewirten. Dann können Sie zusammen mit dem Leidzirkular eine kleine Einladungskarte zum Leidmahl an ausgewählte Trauergäste verschicken. Oder Sie bitten den Pfarrer, am Schluss der Abdankung zum Leidmahl einzuladen. Dann können alle in der Kirche, die möchten, teilnehmen.

Tipp

Soll das Leidmahl in einem Restaurant stattfinden, reservieren Sie frühzeitig einen separaten Saal und das Menü, und geben Sie die ungefähre Anzahl Trauergäste an.

Was löst Trauer im Körper aus?

Was ist Trauer? Der Verlust von Dingen, Lebensumständen oder geliebten Personen löst Trauer aus. Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist ein einschneidendes Ereignis, das das seelische Gleichgewicht der Hinterbliebenen massiv aus dem Gleichgewicht bringt.

Wo spürt man Trauer im Körper?

Zu den körperlichen Symptomen der Trauer gehören ein Engegefühl in der Brust, Herzrasen, Kurzatmigkeit, Muskelschwäche sowie ein Leeregefühl im Magen. Oftmals erleben trauernde Menschen eine starke Müdigkeit und Energielosigkeit. Dies kann zu einer Unfähigkeit, Dinge zu erledigen, führen.

Warum hat man Schuldgefühle wenn jemand stirbt?

Schuldgefühle. "Warum habe ich nicht...?" oder "Hätte ich doch nur..." sind quälende Fragen und Vorwürfe, die man sich nach dem Verlust einer Person oft stellt. Hinter dem "nicht-annehmen-können" des Todes steckt unter anderem meist auch der Wunsch, noch einmal eine Chance mit dem geliebten Menschen zu bekommen.

Wie lange weint man nach Tod?

Manche weinen zwei Tage lang und dann nie mehr. Andere können erst nach Monaten weinen. Angehörige sollten gegenseitig die jeweilige Trauerreaktion möglichst wahrnehmen und akzeptieren, aber nicht interpretieren oder bewerten.