Wann kann ein Beamter in Berlin in Pension gehen?

Öffentlicher Dienst

Auch Berliner Beamte müssen künftig bis 67 arbeiten

Aktualisiert: 20.10.2021, 15:53 | Lesedauer: 3 Minuten

Wann kann ein Beamter in Berlin in Pension gehen?

Auch Berliner Beamte müssen künftig bis 67 arbeiten.

Foto: Fabian Strauch / dpa

Berlin ist das einzige Bundesland, in dem die Regelaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand bislang noch nicht angehoben wurde.

Berlins Beamte müssen sich auf eine längere Lebensarbeitszeit einstellen. Mit der Angleichung der Gehälter auf das Niveau der anderen Bundesländer, endet auch das vorgezogene Pensionseintrittsalter von 65 Jahren. „Die Anhebung ist bereits Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von 2016 gewesen“, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Mittwoch auf Anfrage. „Vereinbart war, diese anzuheben, sobald die Anpassung der Besoldung an den Durchschnitt der anderen Bundesländer vollzogen ist. Dies ist in 2021, also diesem Jahr, erfolgt.“ Die „B.Z.“ hatte als erstes berichtet.

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Berlin ist das einzige Bundesland, in dem die Regelaltersgrenze für den Eintritt der Beamten in den Ruhestand anders als bei den Angestellten bislang noch nicht angehoben wurde. „Eine Anhebung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr, wie bereits im Rentenrecht vollzogen, scheint demnach geboten“, sagt Kollatz.

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Ab wann und in welcher Form das Ruhestandsalter für Beamte angehoben wird, muss allerdings erst der neue Senat entscheiden. Denkbar sei ein stufenweises Anheben der Altersgrenze, wie es bei Rentnern bereits der Fall ist, heißt es aus der Finanzverwaltung. Bis 2029 steigt das Renteneintrittsalter jährlich um einen Monat auf 67 Jahre an. Ausnahmen bestehen für Angestellte, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sie können bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Aktuell beschäftigt das Land 56.000 Beamte im öffentlichen Dienst und rund 70.000 Angestellte.

Ist es richtig, dass die Berliner Beamten künftig erst mit 67 Jahren in Pension dürfen?

Längere Lebensarbeitszeit für Einstellung von neuem Personal nutzen

Auf die Personalplanung hat die Anhebung laut Finanzverwaltung zunächst keine Auswirkung. Die längere Lebensarbeitszeit der Beamten soll genutzt werden, ausreichend neues Personal einzustellen, das dann die bestehende Personallücke schließen soll. In den kommenden Jahren erreichen jeweils 3000 bis 4000 Beamte das 65. Lebensjahr und sind potenziell unmittelbar von der Anhebung des Pensionseinstrittsalters betroffen – je nachdem, ab wann die Regelung gilt. Im kommenden Jahr erreichen 3700 Beamte die bisherige Altersgrenze, im Jahr darauf sind es 3900 und 2024 bereits 4100.

Der Beamtenbund hat seine Zustimmung zur Anhebung signalisiert, wenn die Gehälter der Mitarbeiter auf Bundesniveau angehoben werden. Das lehnt Finanzsenator Kollatz jedoch ab. „Auch in anderen Bundesländern haben Vertreter von Beamtenorganisationen dafür geworben, die Beamtinnen und Beamten bei der Altersgrenze zu privilegieren“, sagt Kollatz. Dem sei allerdings kein Bundesland gefolgt. „Berlin sollte es auch nicht tun – nicht zuletzt als größter Empfänger im Länderfinanzausgleich“, so der SPD-Politiker weiter.

GdP lehnt Anhebung auf 67 Jahre ab

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Anhebung strikt ab. „Die Anhebung des Pensionsalters wäre eine unglaubliche Entscheidung, weil sie die Arbeitsbelastung in der Hauptstadt verkennt“, heißt es in einem offenen Brief der Gewerkschaft an den Senat. „Wenn ein Senat das entscheidet beziehungsweise das Abgeordnetenhaus das durchwinkt, riskiert man die Funktionsfähigkeit der Berliner Polizei, Feuerwehr und gesamten Verwaltung.“ Der Polizei breche schon jetzt viel Personal weg, weil Schichtdienst, tausende Überstunden und ständige Abrufbarkeit die Polizeibeamten auf Dauer krank machten.

Die GdP schlägt stattdessen einen Pensionskorridor für die Beamten bei der Polizei vor. „Was wir wirklich brauchen, ist ein Pensionskorridor – zum Beispiel zwischen 55 und 65 Jahren – zur freien Entscheidung, eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit, Überstundenobergrenzen, die Einführung echter Lebensarbeitszeitkonten und flexible Arbeitszeitmodelle, gerade für Lebensältere“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Mittwoch.

( mit dpa )

Öffentlicher Dienst

Berliner Beamte müssen ab 2024 länger arbeiten

Aktualisiert: 11.05.2022, 10:10 | Lesedauer: 3 Minuten

Wann kann ein Beamter in Berlin in Pension gehen?

Berliner Feuerwehrmänner bei einem Training an der alten Feuerwehrakademie (Archivbild).

Foto: Paul Zinken / dpa

Die Angleichung der Pensionsgrenze auf das Niveau der anderen Bundesländer soll in Berlin ab 2024 erfolgen. Das ist der Zeitplan.

Berlin. Der Berliner Senat setzt einen Beschluss aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken um und wird die Pensionsgrenze für Beamte schrittweise ab 2024 auf 67 Jahre anheben. Weil die Debatte schon im Rahmen der Koalitionsverhandlungen geführt worden sei, gebe es innerhalb des Bündnisses keine weiteren Diskussionen darüber, hieß es von der Linkspartei, die es grundsätzlich kritisch sieht, wenn Beschäftigte länger arbeiten sollen.

Derzeit wird in der für das Landespersonal zuständigen Senatsfinanzverwaltung ein Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz formuliert, teilte Finanzstaatssekretärin Jana Borkamp dem CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann in der Antwort auf eine Anfrage mit. Das Gesetz solle zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten und eine einjährige Übergangsfrist beinhalten.

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Vollzugsbeamte dürfen früher in den Ruhestand

Berliner Landesbeamte sollen künftig ebenso behandelt werden wie Angestellte, die auch erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen dürfen. Für die Vollzugsbeamten von Polizei, Feuerwehr und Justiz werden die Pensionsgrenzen entsprechend angehoben. Sie gelten als besonders belastet und dürfen früher in den Ruhestand treten. Bisher dürfen die Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes bereits mit 61 beziehungsweise 62 aufhören.

Die 64.000 Berliner Landesbeamten, die vor allem bei der Polizei, der Feuerwehr, in der Justiz, in den Finanzämtern und oberen Ebenen der Senatsverwaltungen arbeiten, sollen künftig ebenso behandelt werden wie die 146.000 Kolleginnen und Kollegen, die als Angestellte für das Land Berlin tätig sind.

Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben, so die Deutsche Rentenversicherung. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

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Immer weniger Vollzugsbeamte im Vorruhestand

Dabei arbeiten die Berliner Beamten schon jetzt länger. Denn immer weniger Beamte im Vollzugsdienst werden wegen Dienstunfähigkeit in den vorgezogenen Ruhestand versetzt. Lag der Anteil der vorzeitig ausgeschiedenen Dienstkräfte 2007 noch bei stolzen 52 Prozent, hörten 2019 nur noch 16,4 Prozent vorzeitig auf.

Die Quote der Vollzugsbeamten, die dienstunfähig in Pension gingen, lag 2019 bei 0,38 Prozent. Zwei Jahre zuvor waren es noch 0,5 Prozent. Mit den zahlreichen Neueinstellungen der vergangenen Jahre sinkt auch der Altersdurchschnitt der Vollzugsbeamten. Mit 41,6 Jahren sind die aktiven Polizisten und Justizmitarbeiter jünger als jede andere Gruppe im Berliner Landesdienst.

Gewerkschaft der Polizei für Pensionskorridor

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist gegen ein höheres Pensionsalter. Mit Blick auf die besonderen hauptstadtbedingten Lasten wäre das ein „fatales Signal“, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro: „Uns brechen schon jetzt unglaublich viele Kräfte weg, weil Schichtdienst, Tausende Überstunden und ständige Abrufbarkeit auf Dauere krank machen.“

Statt das Pensionsalter anzuheben, sollte Berlin lieber einen Pensionskorridor einführen, in dessen Rahmen die Beschäftigten dann frei entscheiden könnten, ob sie weiter arbeiten oder nicht. Die rot-grün-rote Koalition hat die Bereitschaft erkennen lassen, über solche Modelle nachzudenken. Der Übergang in den Ruhestand solle „flexibilisiert“ werden, heißt es im Koalitionsvertrag.

Die Zahl der Berliner Landesbeamten wird in den nächsten Jahren steigen. Denn Polizei, Feuerwehr und Justiz stocken ihr Personal auf. Zudem will die Koalition auch wieder die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen verbeamten.

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Wie lange müssen Berliner Beamte arbeiten?

Der Stand jetzt: Verwaltungsbeamte gehen in der Hauptstadt mit 65 Jahren in Pension (Lehrer am Ende des Schuljahres). Dagegen haben Vollzugsbeamte besondere Altersgrenzen, etwa Polizisten, je nach Laufbahn, mit 61 bis 63 Jahren, Feuerwehrleute nach mindestens 15 Dienstjahren mit 61, 62, 63 Jahren.

Wann kann ich als Beamter frühestens in Pension gehen?

Regelaltersgrenzen für Beamte des Bundes Für Bundesbeamte ab Geburtsjahrgang 1964 wird die Altersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für vor 1947 geborene Beamte gilt noch eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren (Vollendung des 65. Lebensjahres).

Kann man als Beamter mit 60 in Pension gehen?

Beamte auf Lebenszeit können unter Inkaufnahme von Versorgungsabschlägen auf eigenen Antrag und ohne Gesundheitsprüfung in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr – so genannte Antragsaltersgrenze – vollendet haben. Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können bereits mit Vollendung des 60.

Kann man als Beamter nach 40 Dienstjahren in Pension gehen?

Pensionshöhe. Die Höhe berechnet sich aus den Bezügen der letzten drei Jahre und den absolvierten Dienstjahren. Grundsätzlich erreicht man nach 40 Dienstjahren die Höchstpension von derzeit 71,75%.