Vorschriften und Voraussetzungen für die 100 km/h-Zulassung für Gespanne auf deutschen Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Show
In Deutschland gilt in der Regel
für Gespanne ein maximales Tempolimit von 80 km/h. Dies zählt sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen. Dieser Umstand kann für den ein oder anderen ziemlich zeitraubend und auch nervig sein, vor allem wenn man mit seinem Anhänger oder Wohnwagen längere Strecken bewältigen möchte. Welche Voraussetzungen gelten für die 100 km/h-Zulassung für Anhänger?Ob eine bestimmte Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger / Wohnwagen für eine 100er-Zulassung in Frage kommt hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der Gesetzgeber schreibt hier verschiedene Voraussetzungen vor (9. Ausnahmeverordnung zur StVO), welche eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr – trotz gesteigerter Höchstgeschwindigkeit – gewährleisten soll. So ist eine 100 km/h-Zulassung für Gespanne, neben den richtigen Reifen für Anhänger, noch an einige weitere Bedingungen geknüpft. Geprüft wird u.a. hier nicht nur die technische Tauglichkeit von Anhänger und Zugfahrzeug, auch das Massenverhältnis zwischen den beiden muss stimmen.[Werbung] Für eine Tempo 100 km/h-Zulassung für Zugfahrzeug und Anhänger müssen somit folgende Bedingungen erfüllt sein: Voraussetzungen für das Zugfahrzeug:
Voraussetzungen für Anhänger:
Voraussetzungen für das Gespann (in Kombination):
Das richtige Massenverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger berechnenZu guter Letzt muss für die 100 km/h-Zulassung aber auch die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und das Leergewicht des Zugfahrzeugs im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Bei Kfz-Anhänger: Bei Wohnwagen: Werte mit [*] dürfen herangezogen werden wenn: Beispielrechnung:Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.900 Kg. 1.900 kg x 0,3 = 570 kg Die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers liegt somit bei 570 Kg. Ablastung des Anhängers:Sollte das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert überschreiten, kann ggf. der Anhänger entsprechend abgelastet werden. Wie erhalte ich eine 100 km/h-Zulassung für Gespanne?Bei einem Neukauf haben Anhänger und Wohnwagen bereits die 100er-Zulassung ab Werk. Somit lässt sich die begehrte 100er-Plakette direkt bei der Anmeldung (Zulassungsstelle) mit beantragen. Bei einer entsprechenden Nachrüstung oder nachträglicher Beantragung der 100 km/h-Zulassung muss vorher die jeweilige Tauglichkeit durch einen entsprechenden Sachverständigen (TÜV, DEKRA & Co) geprüft und bestätigt werden. Info: Während man früher die 100 km/h-Zulassung dem Gespann zuteilte,
erhält sie heute nur noch der Anhänger bzw. Wohnwagen (inkl. Eintragung in den Fahrzeugpapieren). Wichtig: Die 100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger oder Wohnwagen gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Im Ausland gelten die dortigen jeweiligen Verkehrsvorschriften. Darüber hinaus zählt das Tempo 100 (für Gespanne) auch nur auf deutschen Autobahnen und baulich getrennten Kraftfahrstraßen. Auf Bundesstraßen gilt weiterhin 80 km/h Höchstgeschwindigkeit! Ebenso ist alleinig der Fahrzeugführer dafür verantwortlich vor jeder Fahrt zu prüfen, ob sämtliche hier notwendigen Bestimmungen eingehalten werden. Alle Angaben ohne Gewähr
Wie bekomme ich eine 100 kmh Zulassung?Um mit dem Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren zu dürfen, müssen Sie die Voraussetzungen bei einer TÜV-Station oder der DEKRA, GTÜ oder KÜS prüfen und bestätigen lassen und anschließend die erforderliche Tempo-100-Plakette bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.
Wann hat ein Anhänger eine 100 km h Zulassung?Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein. Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein. Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h (Klasse L) zugelassen sein.
Wie viel kostet eine 100 kmh Zulassung?Kosten Straßenverkehrsamt : änderung der fahrzeugpapiere 10,20 eur. 1x klebesiegel 0,30 eur. 100 km/h aufkleber 6,10 eur.
Wie bekomme ich eine 100 Zulassung für Wohnwagen?Voraussetzungen für die Tempo 100 Zulassung
Um die Tempo 100 Zulassung für Ihren Wohnwagen zu erhalten, darf die Bereifung nicht älter als sechs Jahre sein. Darüber hinaus muss der Reifen der Geschwindigkeitskategorie L=120 km/h oder höher angehören.
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