Das Europaparlament beschließt ein Covid19-Maßnahmenpaket zur Ausweitung der auslaufenden Serie für Euro-4 Fahrzeuge. Zulassungen von Euro 4 Modellen sind unter Umständen bis 2022 möglich!
- #CoronavirusinderMotorradbranche
Euro 4 Modelle: Händler in Sorge
Ab dem 1. Januar 2021 gilt europaweit die neue sogenannte Euro-5 Abgasnorm. Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-4 dürfen ab diesem Stichtag dann nur noch über eine Ausnahmegenehmigung in einer begrenzten Menge und für einen befristeten Zeitraum weiter erstmalig zugelassen werden der Fachbegriff hierfür heißt "auslaufende Serie".
Doch im Jahr der Covid-19 Pandemie könnte der geordnete Übergang von der alten in die neue Norm durch den teilweise harten Lockdown der ersten Welle zu einem ernsthaften Absatzproblem von Handel und Herstellern führen. Daher hat das Europaparlament in großer Mehrheit eine Covid-19 Maßnahme beschlossen, nach der für Motorräder der Euro-4 Abgasnorm eine Sonderregelung eingeführt werden soll.
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Sondergenehmigung oder "auslaufenden Serie" der Hersteller hat die Wahl
Was genau beschlossen wurde und welche beiden Möglichkeiten der verlängerten Zulassungsfähigkeit für Euro-4 Fahrzeuge jetzt möglich sind erläutert Christoph Gatzweiler, Ressortleiter Technik beim IVM (Industrie-Verband Motorrad): Neben der normalen auslaufenden Serie mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, wird es eine einmalige Covid-19 Maßnahme geben. Auch diese Maßnahme beschränkt die maximale Anzahl der Fahrzeuge, die nur für das Jahr 2021 noch zulassungsfähig sein werden. Auch für die Covid-19 Maßnahme muss im jeweiligen Mitgliedsstaat der EU eine Ausnahmegenehmigung für eine auslaufende Serie beantragt werden. Sie ist kein Freifahrtschein für eine grundsätzliche Verlängerung der Euro-4. Die Euro-5 kommt auf jeden Fall zum 01.01.2021.
Höhere Stückzahl oder längerer Verkaufszeitraum: Wahl je nach Fahrzeug-Typ möglich
Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand jetzt eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von 10% der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt. Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber höher. "Der Antragsteller sollte also genau prüfen, welche der beiden Regeln für eine auslaufende Serie am besten zu dem betroffenen Fahrzeugtyp passt., schließt Gatzweiler. Hinsichtlich der großteils guten Verkäufe 2020, sollte es hier aber ohnehin nur in Ausnahmefällen zur Inanspruchnahme dieser Erleichterungen kommen.
Wegen zu hoher Abgasbelastung gibt es in einigen Städten Dieselfahrverbote. Nun steht auch die Einführung in München kurz bevor. Welche Strecken und Schadstoffklassen aktuell betroffen sind.
In einigen Städten gibt es bereits streckenbezogene Dieselfahrverbote
Kontrollen in den Fahrverbotszonen lückenhaft
Sind Nachrüstungen möglich und sinnvoll?
Die Luft an wichtigen Durchfahrtsstraßen einiger Städte ist zu schlecht. Deshalb wurden für besonders belastete Strecken Fahrverbote für ältere Diesel erlassen. Allerdings sind die Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich, und auch die Kontrollen sind uneinheitlich und lückenhaft.
Inhaltsverzeichnis
Diese Städte und Straßen sind betroffen
Fahrverbote: So werden sie kontrolliert
Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot
Diese Schadstoffklassen sind nicht betroffen
Diese Fahrzeuge lassen sich nachrüsten
Diese Städte und Straßen sind betroffen
Fahrverbot in Berlin
Gültig
Seit November 2019
Betroffene Fahrzeuge
Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5
Fahrverbotszone
Acht Teilabschnitte auf den Straßen: Leipziger Straße, Alt-Moabit, Hermannstraße, Silbersteinstraße
Strafen
Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Pkw), 25 Euro (Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse) oder 75 Euro (Lkw)
Ausnahmen
Anwohner, dort arbeitende Personen, Handwerker und Patienten dort ansässiger Ärzte
Sonstiges
Das Land Berlin muss die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitten (insgesamt 15 Kilometer) prüfen.
Fahrverbot in Darmstadt
Gültig
Seit Juni 2019
Betroffene Fahrzeuge
Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2
Fahrverbotszone
Hügelstraße und Heinrichstraße
Strafen
Bußgeld und Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt 108,50 Euro
Ausnahmen
Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung), nachgerüstete Fahrzeuge
Sonstiges
Übergangsregelungen mit Verlängerungsoption für Anwohner
Fahrverbot in Frankfurt
Gültig
Umsetzung offen
Betroffene Fahrzeuge
Nicht definiert
Fahrverbotszone
Derzeit wegen Luftqualität nicht erforderlich
Strafen
Noch nicht bekannt
Ausnahmen
Noch nicht bekannt
Fahrverbot in Hamburg
Gültig
Seit Juni 2018
Betroffene Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge der Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5
Fahrverbotszone
Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen Pkw und Omnibusse) (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp)
Strafen
Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (Pkw) bis 75 Euro (Lkw)
Ausnahmen
Anwohner, Rettungsdienste, Gewerbetreibende
Fahrverbot in Mainz
Gültig
Umsetzung offen
Betroffene Fahrzeuge
Diesel Euro 5 und schlechter sowie Benzin Euro 1 und 2
Fahrverbotszone
Vorerst keine Fahrverbote geplant, nur noch optional, falls entgegen der Prognosen doch deutliche Überschreitungen der NO2-Grenzwerte auftreten
Strafen
Noch nicht bekannt
Ausnahmen
Anwohner, ob weitere Ausnahmen folgen, ist noch offen
Fahrverbot in München
Gültig
Ab Februar 2023
Betroffene Fahrzeuge
Diesel Euro 4 und schlechter ab Februar 2023, bei ausbleibendem Erfolg auch Euro 5 ab Oktober 2023
Fahrverbotszone
Umweltzone München, inklusive Mittlerer Ring/ Landshuter Allee
Strafen
Noch nicht bekannt
Ausnahmen
Anwohner, Lieferverkehr, Handwerker, bei Arztbesuchen
Fahrverbot in Stuttgart
Gültig
Seit 2019, Verschärfung im Talkessel und Bad Cannstatt seit 2020
Betroffene Fahrzeuge
Pkw und Lkw der Dieselabgasnorm Euro 4 in der Umweltzone Stuttgart, Abgasnorm Euro 5 und schlechter in der kleinen Umweltzone (s.u.)
Fahrverbotszone
Im gesamten Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone) für Diesel mit Abgasnorm 4
Strafen
Bußgeld und Verwaltungsgebühren in Höhe von insgesamt 108,50 Euro
Ausnahmen
Z.B. Lieferverkehr, Rettungsdienste, Menschen mit Behinderung. Weitere Ausnahmeregelungen finden Sie hier.
Sonstiges
Weitere Verschärfungen und Anpassungen werden diskutiert.
Zonales Verkehrsverbot
Seit Juli 2020 dürfen Besitzer von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter nicht mehr in die Stuttgarter Innenstadt. Das zonale Verkehrsverbot gilt in der kleinen Umweltzone, also im Stuttgarter Talkessel sowie den Stadtteilen Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach.
Fahrverbote: So werden sie kontrolliert
In Hamburg führt die Polizei Kontrollen in Stichproben über die Prüfung der Fahrzeugpapiere durch. In den anderen Städten wird dies wohl ähnlich gehandhabt werden, zum Teil ist man sich aber noch nicht einig.
Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot
Anwohnerinnen und Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende haben Anspruch auf eine Sondergenehmigung. Zuständig für diese Ausnahmen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
Diese Schadstoffklassen sind nicht betroffen
Erst ab der Schadstoffklasse Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d sind die Fahrzeuge im Realbetrieb einigermaßen sauber. Hier ist das Risiko gering, in den nächsten Jahren in Deutschland von innerstädtischen Dieselfahrverboten betroffen zu sein. Perspektivisch könnte ab 2025 die neue Abgasnorm Euro 7 eingeführt werden, deren genaue Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist.
Diese Fahrzeuge lassen sich nachrüsten
Gerade bei den noch häufig im Straßenverkehr zu findenden und teils relativ neuen Euro-5-Dieseln könnten Nachrüstungen greifen. Die technischen Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Hardware-Nachrüstungssysteme sehen vor, dass ein Euro-4- oder Euro-5-Diesel nach der Umrüstung höchstens 270 Milligramm NOₓ pro Kilometer ausstoßen darf. Außerdem muss der Nachrüstbausatz bis zu einer Temperatur von minus 7 Grad funktionieren und mindestens fünf Jahre oder für 100.000 Kilometer durchhalten.