Früherer Ruhestand kann besonders für Menschen mit Schwerbehinderungen eine Entlastung sein. Neben anderen Nachteilsausgleichen haben Schwerbehinderte ein niedrigeres reguläres Renteneintrittsalter in die Altersrente als Menschen ohne Schwerbehinderung.
Auswirkung des Grades der Behinderung auf die Rente
Wer eine nachgewiesene Schwerbehinderung hat, darf früher in die Altersrente gehen. Das Sozialgesetzbuch regelt, dass das Eintrittsalter in die reguläre Rente für Schwerbehinderte zwei Jahre vorher liegt. Durch den früheren Rentenstart gibt es jedoch nicht mehr Rente, die Rente wird lediglich früher als beim regulären Renteneintritt ausgezahlt.
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Abschläge
Für Schwerbehinderte, die vor 1964 geboren sind, gelten besondere Rentenregelungen. Bei einem Renteneintritt vor dem 65 Lebensjahr, verringert sich die Rentenhöhe mit jedem Jahr, dass sie früher als vorgesehen in Rente gehen.
Ab einem Alter von 62 Jahren, gibt es einen Abschlag von 0,3 % pro Monat, der noch zum eigentlichen Renteneintritt fehlt. Der höchste mögliche Rentenabschlag für schwerbehinderte Menschen liegt bei 10,8 %.
Rententabelle für Schwerbehinderte mit allen Abschlägen
Monate bis zum regulären Renteneintritt
Abschlag
0
0,0 %
1
-0,3 %
2
-0,6 %
3
-0.9 %
4
-1,2 %
5
-1,5 %
6
-1,8 %
7
-2,1 %
8
-2,4 %
9
-2,7 %
10
-3,0 %
11
-3,3 %
12
-3,6 %
13
-3,9 %
14
-4,2 %
15
-4,5 %
16
-4,8 %
17
-5,1 %
18
-5,4 %
19
-5,7 %
20
-6,0 %
21
-6,3 %
12
-6,6 %
23
-6,9 %
24
-7,2 %
25
-7,5 %
26
-7,8 %
27
-8,1 %
28
-8,4 %
29
-8,7 %
30
-9,0 %
31
-9,3 %
32
-9,6 %
33
-9,9 %
34
-10,2 %
35
-10,5 %
36
-10,8 %
Beispiel für Rente mit Abschlägen
Eine schwerbehinderte Person, die 62 Jahre und 9 Monate alt ist, beginnt die Rente 27 Monate vor dem regulären Renteneintritt. Von der vollen Rentenhöhe werden dann 8,1 % abgezogen.
Tipp für die vorgezogene Altersrente
Die Rentenabschläge sind dauerhaft und werden auch nach dem regulären Rentenalter noch abgezogen. Daher sollte sich gut überlegt werden, ob eine frühere Rente die finanziellen Einbußen wert ist.
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt, an dem der Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gestellt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Anerkannte Schwerbehinderung
- Mindestens 35 anerkannte Versicherungsjahre
- Eintrittsalter für Altersrente erreicht
Anerkannte Schwerbehinderung
Die Schwerbehinderung (anerkannter Grad der Behinderung von 50 oder mehr) muss zum Beginn der Rente vorliegen. Auch wenn sich der Grad der Behinderung später verringern sollte und keine Schwerbehinderung mehr vorliegt, hat das keine Auswirkungen auf die einmal bewilligte Rente.
Mindestens 35 Versicherungsjahre
Anspruch auf die Altersrente hat nur, wer 35 oder mehr Jahre rentenversichert war. Wer unsicher ist, ob die Mindestversicherungszeit erfüllt und anerkannt wird, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden und dort Auskunft verlangen.
Eintrittsalter für Altersrente erreicht
Die Grenze der abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen steigt stufenweise auf 65 Jahre.
Renteneintrittsalter mit und ohne Abschläge nach Jahrgang
Jahrgang
Eintrittsalter ohne Abschläge
Eintrittsalter mit 3,6 % Abschlag
Eintrittsalter mit 7,2 % Abschlag
Eintrittsalter mit 10,8 % Abschlag
1958
64 Jahre
63 Jahre
62 Jahre
61 Jahre
1959
64 Jahre und 2 Monate
63 Jahre und 2 Monate
62 Jahre und 2 Monate
61 Jahre und 2 Monate
1960
64 Jahre und 4 Monate
63 Jahre und 4 Monate
62 Jahre und 4 Monate
61 Jahre und 4 Monate
1961
64 Jahre und 6 Monate
63 Jahre und 6 Monate
62 Jahre und 6 Monate
61 Jahre und 6 Monate
1962
64 Jahre und 8 Monate
63 Jahre und 8 Monate
62 Jahre und 8 Monate
61 Jahre und 8 Monate
1963
64 Jahre und 10 Monate
63 Jahre und 10 Monate
62 Jahre und 10 Monate
61 Jahre und 10 Monate
1964
65 Jahre
64 Jahre
63 Jahre
62 Jahre
Zuverdienste bei Altersrente mit Schwerbehinderung
Zusätzlich zur vorgezogenen Altersrente dürfen Schwerbehinderte pro Jahr 6.300,00 € hinzuverdienen. Bei einem höheren Verdienst wird die Rentenhöhe entsprechend gekürzt. Im Jahr 2022 wurde die Grenze für Zuverdienste auf 46.060,00 € angehoben.
Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Grenze für Zuverdienste mehr. Dann dürfen Rentner so viel hinzuverdienen, wie sie möchten, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.