Unterschied öffentliche und freie Träger soziale Arbeit

Du arbeitest bei einem freien Träger? Das passt perfekt!

Die GEW steht für bessere Bildung und bessere Beschäftigungsbedingungen und das für jedes Mitglied, bei jedem Arbeitgeber!

Wie setzt sich die GEW konkret dafür ein, die Arbeitsbedingungen in Beschäftigungsverhältnissen bei freien Trägern zu verbessern?

Freie Träger kein öffentlicher Dienst!

Als freier Träger wird eine Institution bezeichnet, die Personal und Sachmittel für Dienstleistungen zur Verfügung stellt und nicht öffentlicher Träger bzw. Verwaltungsträger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. Sie betreiben u.a. Kindertageseinrichtungen, Heime und organiseren Schulsozialarbeit. Da sie nicht zum öffentlichen Dienst (ÖD) gehören, müssen die Arbeitgeber der freien Träger den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD) für ihre Beschäftigten nicht anwenden! Der TVöD gilt nur dann, wenn der Beschäftigte aufgrund eines Betriebsübergangs vom ÖD zum freien Träger gewechselt ist oder wenn im Arbeitsvertrag auf ihn Bezug genommen wird.

Schlechter Lohn für gute Arbeit!

In der Regel vereinbaren die Arbeitgeber von freien Trägern individuell die Arbeitsbedingungen mit ihren Beschäftigten. Häufig liegt das vereinbarte Gehalt deutlich unter den Gehaltstabellen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes.

Eine Verbesserung des Gehalts und weiterer Arbeitsbedingungen ist nur möglich durch Abschluss

  1. eines Änderungsvertrages (in Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf freiwilliger Basis) oder
  2. eines Tarifvertrages mit dem Arbeitgeber.

Einen Tarifvertrag gibt es nicht im Selbstlauf! Was heißt das?

Nur Gewerkschaften können mit ihren Mitgliedern einen Tarifvertrag erstreben.

  • In den Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Einrichtungen werden in Versammlungen der GEWerkschaftsmitglieder Forderungen der Beschäftigten diskutiert.
  • Außerdem wird eine Tarifkommission, bestehend aus GEWerkschaftsmitgliedern, eingesetzt. Sie empfiehlt dem GEWerkschaftsvorstand die Art und Höhe der gewerkschaftlichen Forderungen.
  • Auf der Grundlage der Entscheidung des Gewerkschaftsvorstandes wird der Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen aufgefordert.
  • Das Aushandeln eines Tarifvertrages ist keine einfache Sache, denn es geht nur einer Seite darum, Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen und Erhöhung bei den Gehältern zu erringen.
  • Ist der Arbeitgeber nicht verhandlungsbereit oder ist sein Gegenangebot inakzeptabel, müssen die Forderungen in Verhandlungen erkämpft werden. Die GEW unterstützt ihre GEWerkschaftsmitglieder bei den Verhandlungen mit Aktionen, Demonstrationen und Warnstreiks.
  • Verhandlungen können auch scheitern. Dann wird in einem Urabstimmungsverfahren über die Durchführung von Streiks entschieden. Das bedeutet dann Arbeitskampf!
  • Der Erfolg von Tarifverhandlungen ist maßgeblich abhängig von der Durchsetzungskraft der Gewerkschaftsmitglieder in den Einrichtungen!

Beschäftigte bei kirchlichen Einrichtungen

Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist nicht nur für KollegInnen bedeutsam, die bei tarifgebundenen Arbeitgebern arbeiten, sondern ganz besonders für diejenigen, die keine Tarifverträge haben.

Hier nutzen die Arbeitgeber die Unwissenheit der Beschäftigten oftmals schamlos aus und ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft ist man dem schutzlos ausgesetzt. Das gilt auch für den kirchlichen Bereich.

Selbstverständlich darf man als Kirchenangestellte/r Gewerkschaftsmitglied sein.

Der einzige Unterschied zu anderen Arbeitgebern ist, dass es statt eines Betriebsrates eine Mitarbeitervertretung gibt und dass die Gewerkschaften keine Tarifverträge abschließen können. Statt dessen gibt es Arbeitsvertragsrichtlinien, die von arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt werden.

Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz:

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Bevor die Aufgaben des öffentlichen Trägers in Bezug auf die Erziehungsbeistandschaft bzw. den Betreuungshelfer erklärt werden können, sollte zunächst erst einmal klar gestellt werden: “ Was sind öffentliche Träger in Bezug auf die Soziale Arbeit?“

Zu diesem Thema lassen sich eine Reihe von Definitionen in Büchern oder im Netzt finden. So wurde beispielsweise von der Uni Hamburg folgende Definition formuliert:

„Allgemein werden Träger in der sozialen Arbeit als Organisationen dargestellt, die gemäß dem Sozialgesetzbuch, hauptsächlich die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Grundlegend werden die Trägerschaften nach öffentlichen und freien Träger unterschieden. Im weiteren Verständnis sind damit alle Sozialleistungsträger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und die Träger der Sozialhilfe gemeint. So spricht das Sozialgesetzbuch 1. Buch (SGB I) in §12 von Leistungsträgern für Sozialleistungen. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Stellen wie zum Beispiel die Bundesanstalt für Arbeit. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff Öffentliche Träger auf die behördlichen Träger der Jugendhilfe und der Sozialhilfe in Abgrenzung zu den dort tätigen Freien Trägern.“

Daraus resultieren die Aufgaben der öffentlichen Träger. Aus Sicht dieser Träger haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung. Diesen Anspruch gilt es von öffentlich rechtlichen Stellen zu erfüllen.  Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist grundsätzlich das örtliche Jugendamt als öffentlicher Träger zuständig.

Schauen Sie sich hierzu auch die Kontaktdaten an.

Der Öffentliche Träger muss zunächst prüfen, welche der Hilfen aus dem Gesamtpaket  „Hilfen zu Erziehung“ am sinnvollsten ist. Grundsätzlich gilt es, den Klienten zu vermitteln, dass nicht unbedingt schuldhaftes Versagen der Erziehungspersonen vorliegt. Oft sind es die Lebensbedingungen der Familie (wie Arbeitslosigkeit, Armut) oder auch belastende Lebensereignisse (wie Trennung, Krankheit), die den Bedarf begründen.

Wenn der Bedarf geprüft und begründet ist, wird mittels eines Hilfeplangespräches der Kontakt zu einem Freien Träger hergestellt und über weitere Verfahrensschritte entschieden.

Unterschied öffentliche und freie Träger soziale Arbeit

In einem Expertenvideo mit dem Jugendamt wird noch einmal auf die verschiedenen Gesichtspunkte und Abläufe aus Sicht des öffentlichen Trägers eingegangen.

(Aufnahmen vom November 2011)

Wie unterscheiden sich die Träger?

Träger - Begrifflichkeit Neben öffentlicher und freier Träge sind nochmals zu unterscheiden die privatgewerblichen Träger und die gemeinnützigen Vereine und Gesellschaften (gGmbH), die Stiftungen sowie die freien Wohlfahrtsverbände.

Was gibt es für Träger?

Bekannte freie Träger (bundesweit) sind u.a.:.
Kirchen und Religionsgemeinschaften..
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Dachverband vieler kleiner Träger..
Deutsches Rotes Kreuz..
Arbeiterwohlfahrt..
Diakonie..
Caritas..
pro familia..
SOS-Kinderdörfer..

Was bedeutet freigemeinnütziger Träger?

(3) Freigemeinnützige Träger sind sonstige juristische Personen des öffentlichen und solche des privaten Rechts, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. (4) Sonstige Träger sind insbesondere Elterninitiativen, privatwirtschaftliche Initiativen, nichtrechtsfähige Vereine und natürliche Personen.

Was versteht man unter einem Träger?

Ein Träger (spätmittelhochdeutsch: treger, mittelhochdeutsch: trager, althochdeutsch: tragari) ist: ein Mensch, der eine Last trägt, der Lastenträger. ein Bekleidungsteil für die Schulterauflage, siehe Träger (Bekleidung)