Schnell krank werden um nicht in die schule zu müssen

Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus. Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub und wird arbeitsunfähig, zählen diese Tage nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht zu den Urlaubstagen. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Ärztliches Attest auch im Urlaub

Dafür ist es aber nötig, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit per ärztlicher Bescheinigung nachweist. Verbringt er seinen Urlaub nicht zuhause, muss er sich am Urlaubsort ein Attest vom Arzt besorgen. Außerdem muss er den Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren, dass er arbeitsunfähig erkrankt ist, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird und wo er sich gerade aufhält. So schnell wie möglich heißt per Telefon oder E-Mail. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Kehrt der Erkrankte nach Hause zurück, muss er auch dies schnellstmöglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse melden.

Übrigens: Nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig erkrankt heißt, dass die Krankheit den Arbeitnehmer daran hindert, seine spezifische Arbeit auszuüben. 

Tage dürfen nicht einfach angehängt werden

Die Krankheitstage darf der Arbeitnehmer nicht einfach an den Urlaub anhängen. Ist er wieder arbeitsfähig und der mit dem Arbeitgeber abgesprochene Urlaubszeitraum vorbei, muss er wieder zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitgeber muss die entgangenen Urlaubstage zu passender Zeit nachgewähren. 

Krank vor der Abreise - antreten oder absagen?

Wird ein Arbeitnehmer vor Beginn des Urlaubs krank, muss er alles unterlassen, was seine Genesung gefährden würde. Würde ihn die geplante Urlaubsreise also daran hindern, wieder gesund zu werden, dürfte er sie eigentlich gar nicht antreten. Es kann aber auch sein, dass die Reise die Gesundheit eher fördert. Daher ist es ratsam, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Situation austauschen, damit keine Missverständnisse entstehen.

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Alle wichtigen Regelungen rund um das Thema Urlaub finden Sie bei TK-Lex.

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  • Krankmeldung von Arbeitnehmern – Das muss man beachten
  • Die Frage aller Fragen zur Krankmeldung: Wie melde ich mich krank?
  • Mythen über die Krankmeldung und Krankschreibung

Irgendwann trifft es jeden: Der Kopf pocht, die Nase läuft und die Stirn ist heiß. Neben vielem Trinken, Schlaf und Suppe, muss der Arbeitnehmer noch etwas beachten: die Krankmeldung. Wie man sie einreicht, was man dabei beachten muss und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und -geber haben, ist vielen unklar.

Schnell krank werden um nicht in die schule zu müssen

Krankmeldung von Arbeitnehmern – Das muss man beachten

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Chef unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, darüber zu unterrichten, dass er krank ist. Dies kann er über mehrere Wege tun. Am sichersten ist man allerdings mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail.

Der Mitarbeiter kann auch einen Kollegen über sein Fernbleiben von der Arbeit informieren. Dieser gibt dann der zuständigen Person Bescheid. Benutzt das Unternehmen eine HR Software mit Abwesenheitsverwaltung, so meldet sich der Mitarbeiter ganz unkompliziert per Mausklick krank.

Die Frage aller Fragen zur Krankmeldung: Wie melde ich mich krank?

Nicht selten stellt man sich die Frage zur Krankmeldung: Wie melde ich mich krank? Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist, gilt folgender geregelter Ablauf bezüglich der Krankmeldung:

Krankmeldung beim Arbeitgeber: Laut §5 EntgFG sollte der Chef unverzüglich von der Erkrankung des Arbeitnehmers in Kenntnis gesetzt werden.

Ihnen droht ansonsten eine Abmahnung! Am besten gibt der Mitarbeiter dem Chef bereits frühzeitig Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit.

Welche Erkrankung der Arbeitnehmer konkret  hat, geht den Chef nichts an. Falls es sich allerdings um eine ansteckende Krankheit handelt, von der auch Kollegen betroffen sein könnten, muss er es ihm allerdings mitteilen.

  • Genesung: Die Gesundheit ist das wichtigste Gut eines Menschen. Falls es soweit ist, kommt es auf die Art der Krankheit an, um zu entscheiden, was bei der Genesung hilft. Bei einer Grippe hilft Bettruhe mit Suppe und Tee. Ein Sportkurs wäre da eher kontraproduktiv. Bei einer psychischen Krankheit, wie beispielsweise Burnout oder Depression, ist es mitunter förderlich, unter Menschen zu sein und Gesellschaft an der frischen Luft zu genießen. Es ist ein Irrglaube, dass jemand, der krankgeschrieben ist, das Haus nicht verlassen darf. Beispielsweise darf er im Supermarkt einkaufen oder auf einen Spaziergang gehen – frische Luft hat nämlich bekanntlich noch niemandem geschadet. Mit anderen Worten: Der Kranke darf gesetzlich gesehen alles machen, was seiner Genesung nicht im Wege steht, sondern diese fördert. Im Übrigen: Es ist laut Arbeitsrecht nicht verboten, wieder zur Arbeit zu gehen, auch wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch gilt. Ein ärztliches Attest zur sogenannten “Gesundschreibung” gibt es nicht – auch wenn viele das noch denken.
  • Arztbesuch: Obwohl es sich meistens nur um eine harmlose Erkältung handelt, schadet eine ärztliche Untersuchung niemandem. Der Arzt gibt hier auch schon weitere Informationen über die Dauer und die eventuelle Ansteckungsgefahr. Er kann dem Arbeitnehmer zudem sagen, wie lange er sich krankmelden sollte.
  • Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen: Der Arzt stellt dem Arbeitnehmer beim Besuch eine Krankschreibung in Form eines Attests aus. Diese Art von Attest wird in der Arbeitswelt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt. Kurz gesagt: AU. Diese Bescheinigung ist für den folgenden Schritt von Bedeutung.
  • Spätestens nach dem dritten Tag das Attest einreichen: Ab wann kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest verlangen? Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt, erhält das Unternehmen spätestens nach dem dritten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Allerdings hat der Unternehmen auch das Recht, schon ab dem ersten Krankheitstag eine Bescheinigung zu verlangen. Die gesetzliche Grundlage liegt auch hier in §5 EntFG. Kommt der Mitarbeiter dem nicht nach, droht ihm eine Abmahnung.
  • Krankmeldung an Krankenkasse schicken: Eine Krankmeldung muss die Krankenkasse innerhalb einer Woche erreichen, damit diese Krankengeld zahlt. Allerdings übernimmt dies nicht immer der Arzt, sondern der Patient. Um auf der sicheren Seite zu sein, am besten direkt bei Ihrem Hausarzt nachfragen.

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Mythen über die Krankmeldung und Krankschreibung

Beim Thema Krankmeldung herrscht viel Unwissenheit. Nicht selten stellen Arbeitnehmer immer wieder die selben Fragen.

Wann muss die Krankmeldung beim Chef sein?

Ist der Mitarbeiter mindestens drei Tage krank, ist er seinem Chef gegenüber in der Nachweispflicht, der er mit einer ärztlichen Krankschreibung nachkommen muss.

Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit muss nach dem dritten Tag und damit spätestens am vierten Krankheitstag bei dem Unternehmen angekommen sein. §5 EntgFG: “Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen”

Hier gilt es aufzupassen, denn gerechnet wird mit Kalendertagen und nicht Arbeitstagen. Kurzum: Das Wochenende zählt mit!

Falls im Arbeitsvertrag festgelegt, kann der Arbeitgeber eine AU auch bereits früher verlangen. Kommt der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nicht nach, so kann es sein, dass ihm die Fortzahlung des Lohnes für den entsprechenden Zeitraum verwehrt wird. Wie bereits erwähnt, kann auch eine Abmahnung folgen.

Schnell krank werden um nicht in die schule zu müssen

Wann muss die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern verlängert werden?

Der behandelnde Arzt stellt ein Attest immer nur für eine bestimmte Dauer aus. Was aber, wenn man länger abwesend ist?

Der Kranke benötigt in diesem Fall eine Folgebescheinigung. Das ist eine Krankschreibung, die auf einer bereits bestehenden Krankmeldung aufbaut.

Dazu ist der Arbeitnehmer durch das Arbeitsrecht laut §5 EntgFG verpflichtet: “Ist die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.”

Damit informiert man allerdings nicht nur den Chef. Schließlich benötigt man die Verlängerung auf für das etwaige Krankengeld von der Krankenkasse oder die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Die Verlängerung der Krankschreibung muss spätestens am letzten Tag der ursprünglichen Krankmeldung bei dem Arbeitgeber eingegangen sein. Gilt die Krankschreibung bis Freitag und der Kranke fühlt sich am Wochenende noch nicht besser, kann der Mitarbeiter auch noch montags direkt zu seinem Arzt gehen. Das gilt allerdings nur, falls das Wochenende für ihn als arbeitsfrei gilt.

Droht die Kündigung bei zu häufiger Krankheit?

Im Grunde genommen: ja. Nach deutschem Arbeitsrecht ist dies zulässig – ordentlich, wie auch außerordentlich. Allerdings gelten verschiedene Voraussetzungen, um die Wirksamkeit der Entlassung zu garantieren.

Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn es sich um keinen Kleinbetrieb handelt und das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht, sprich: der Mitarbeiter befindet sich nicht mehr in der Probezeit.

Ansonsten kann eine Kündigung während einer Krankschreibung aus drei Gründen erfolgen:

  1. Betriebsbedingte Kündigung: Das Unternehmen muss aufgrund betrieblicher Erfordernisse Mitarbeiter entlassen.
  2. Personenbedingte Kündigung: Durch diverse Merkmale und Eigenschaften des Arbeitnehmers genügt dieser nicht mehr dem Leistungsanspruch des Arbeitgebers.
  3. Verhaltensbedingte Kündigung: Alkoholkonsum, Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder sexuelle Belästigung sind Gründe für eine Entlassung.

Bei zu häufiger Krankmeldung: Auch krankheitsbedingte Kündigung möglich.

  • Eine Krankheit schützt nicht zwingend vor einer Entlassung, sondern kann diese im Zweifelsfall sogar eher rechtfertigen. Eine Entlassung aufgrund einer Krankheit fällt rechtlich gesehen unter die personenbedingte Kündigung. Es gibt vier Fälle, in denen der Arbeitgeber einem Mitarbeiter in diesem Zusammenhang kündigen kann.
  • Ist der Arbeitnehmer sehr häufig für eine kurze Zeit erkrankt, kann ihm gekündigt werden. Als kurz gilt eine Krankheit dann, wenn sie unter sechs Wochen lang anhält. In diesen sechs Wochen zahlt nämlich der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung. Erst ab dem 43. Tag erhält der Mitarbeiter das Krankengeld von der Krankenkasse. Je häufiger der Arbeitnehmer also kurz ausfällt ist, desto teurer ist er für das Unternehmen.
  • Ist man länger als sechs Wochen krank, spricht man von einer langandauernden Krankheit. Es ist von einer vollständigen Genesung auszugehen, auch wenn der genaue Zeitraum noch nicht abgeschätzt werden kann. Krankheitsbedingte Kündigungen kommen recht selten vor, da es sich hierbei meist um Schicksalsschläge handelt, bei der auch von rechtlicher Seite aus eine besondere Rücksichtnahme gefordert wird. Somit sollte zum Beispiel nach einem schweren Autounfall und einem langen Weg zurück in das normale Leben mit Operationen und Physiotherapie Rücksicht genommen werden.
  • Kann angenommen werden, dass der Arbeitnehmer sich nicht mehr vollständig von seiner Erkrankung kurieren und an seine bisherige Arbeit zurückkehrt, ist der Arbeitgeber berechtigt, ihm aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit kündigen.
  • Ist die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt, aber der Mitarbeiter kann weniger als zwei Drittel seiner bisherigen Leistung erbringen, dann darf er aufgrund einer krankheitsbedingten Leistungsminderung entlassen werden. Dies allerdings nur, wenn eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers gemessen an einer Interessenabwägung nicht möglich ist.

Warum sollte man die Krankmeldung an die Krankenkasse schicken?

Falls Sie sich beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschreiben lassen, sollten Sie diese innerhalb einer Woche an Ihre Krankenkasse senden. Warum? Weil Sie sonst Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch unter §49 Abs. 1. Nr. 5 SGB V:

“Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.”

  1. Ist man länger als sechs Wochen krank, spricht man von einer langandauernden Krankheit. Es ist von einer vollständigen Genesung auszugehen, auch wenn der genaue Zeitraum noch nicht abgeschätzt werden kann. Krankheitsbedingte Kündigungen kommen recht selten vor, da es sich hierbei meist um Schicksalsschläge handelt, bei der auch von rechtlicher Seite aus eine besondere Rücksichtnahme gefordert wird. Somit sollte zum Beispiel nach einem schweren Autounfall und einem langen Weg zurück in das normale Leben mit Operationen und Physiotherapie Rücksicht genommen werden.
  2. Kann angenommen werden, dass der Arbeitnehmer sich nicht mehr vollständig von seiner Erkrankung kurieren und an seine bisherige Arbeit zurückkehrt, ist der Arbeitgeber berechtigt, ihm aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit kündigen.
  3. Ist die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt, aber der Mitarbeiter kann weniger als zwei Drittel seiner bisherigen Leistung erbringen, dann darf er aufgrund einer krankheitsbedingten Leistungsminderung entlassen werden. Dies allerdings nur, wenn eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers gemessen an einer Interessenabwägung nicht möglich ist.

Was bekommt der Chef und was muss er wissen?

Im Grunde genommen muss der Arbeitgeber nicht wissen, was der Mitarbeiter hat beziehungsweise warum er krank ist. Falls er nachfragt, muss der Arbeitnehmer auch keine genaue Auskunft geben. Im Gegensatz dazu ist er verpflichtet seinen Chef zu informieren, falls er jemanden angesteckt haben könnte.

Nichtsdestotrotz bekommt der Arbeitgeber eine Bescheinigung. Insgesamt besteht eine Krankmeldung aus vier Teilen:

  • Vorlage beim Arbeitgeber: Bescheinigung ohne Diagnosen für den Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit. Frist von drei beziehungsweise vier Tagen.
  • Vorlage bei der Krankenkasse: Wenn möglich online, ansonsten per Post. Frist von einer Woche.
  • Ausfertigung für Versicherte: Die behalten! Sie ist für die Unterlagen. Hier ist die Diagnose vermerkt.
  • Ausfertigung zum Verbleib beim Arzt: Diese behält der Arzt. Auch hier ist die Diagnose enthalten.

Welche Krankmeldung bekommt das Arbeitsamt?

Wer krank und arbeitslos ist, muss sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden. Nach spätestens drei Tagen sollte die Krankschreibung im Arbeitsamt eingetroffen sein.

Als Krankengeld erhält man den selben Betrag, den man auch vorher als Arbeitslosengeld bekommen hat. Er wird bis zu sechs Wochen weiter ausbezahlt. Danach haben Kranke maximal 78 Wochen lang Anspruch auf darauf. Dafür kommt die gesetzliche Krankenkasse auf.

Welche Krankmeldung, wenn das Kind krank ist und man zur Arbeit muss?

Ist der Nachwuchs krank, so heißt es insbesondere für junge Eltern: zu Hause bleiben. Aber geht das so einfach? Die knappe Antwort: ja! Eltern haben laut SGB V einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit. Pro Kalenderjahr darf sich jeder Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – allerdings unbezahlt.

Zusammen haben beide Elternteile somit 20 Tage für den erkrankten Sprössling. Damit Alleinerziehende keinen Nachteil gegenüber Paaren haben, stehen diesen ebenfalls 20 Tage zu. Maximal fünf Tage hintereinander dürfen Eltern wegen des Kindes der Arbeit fern bleiben.

Dieser Anspruch gilt allerdings nur für Kinder unter zwölf Jahren und auch nur, wenn keine andere Person in dem Haushalt lebt, die sich um den kranken Nachwuchs kümmern könnte. Falls also Oma und Opa mit im Haushalt wohnen, denen es möglich wäre, sich um das Kind zu kümmern, sollte diese Methode auf jeden Fall dem “Krankmelden” vorgezogen werden.

Wie auch bei der eigenen Krankmeldung, muss man auch hier unverzüglich handeln und den Chef so schnell wie möglich informieren. Außerdem benötigen Sie ein Attest vom Arzt, dass Ihr Kind erkrankt ist.

Achtung: Im Gegensatz zu der eigenen Krankmeldung muss das Attest bereits am ersten Tag beim Arbeitgeber vorliegen.

Dieser zahlt für die freigestellten Pflegetage keinen Lohn. Krankengeld bekommt man allerdings von der Krankenkasse. Unter dem Strich beträgt dies ca. 70 % vom Bruttolohn.

Was mache ich, wenn mein Kind in der Kita oder Schule krank wird? Muss ich mir hier auch eine Krankmeldung ausstellen lassen?

Das ist kein Problem. Falls man ein Kind abholen muss, kann man dies nach §616 BGB problemlos tun:

“Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.”

In diesem Fall wird der Lohn weiter gezahlt.

Wie formuliert man eine Krankmeldung?

Wichtig für den Arbeitgeber sind folgende Informationen:

  • In erster Linie, dass man überhaupt krank ist
  • Ob man zum Arzt geht
  • Wann mit dem Attest zu rechnen ist
  • Abschätzung der der Dauer der Krankschreibung
  • Falls man ansteckend ist, Information über die Ansteckungsgefahr

Eine Muster-Krankmeldung könnte in etwa so aussehen:

Sehr geehrte/-r Frau/Herr X,

es tut mir leid, aber leider bin ich heute erkrankt und muss Ihnen mitteilen, dass ich heute nicht zur Arbeit kommen kann. Ich habe um 11:00 Uhr einen Arzttermin und melde mich, sobald ich oder der Arzt abschätzen kann, wie lange ich mich krankmelden muss.

Mit freundlichen Grüßen

X

Alternativ zur klassischen Mail kann der Mitarbeiter natürlich auch direkt bei der Arbeit anrufen. Es sollte auf jeden Fall klar sein, wer im Falle einer Krankmeldung informiert werden muss. In den meisten Fällen sind dies Geschäftsführer, Teamleiter oder HR Manager.

Schnell krank werden um nicht in die schule zu müssen

Wie verschickt man eine Krankmeldung?

Generell gilt: Es ist tatsächlich nicht geregelt, auf welchem Wege der Arbeitgeber über die Krankheit eines Mitarbeiters informiert werden muss. Wie bereits erwähnt, kann die Krankmeldung bei der Arbeit per Mail oder Telefon durchgegeben werden. Falls WhatsApp als anerkanntes Kommunikationsmittel etabliert ist, kann auch dies genutzt werden, um den Chef zu informieren. Allerdings sollte dafür der private Chat und nicht die Gruppenfunktion genutzt werden.

Weil die Telemedizin in den letzten Jahren große Fortschritte machte, ist es jetzt möglich, per WhatsApp Krankmeldungen von einem Arzt “anzufordern”. Diese Möglichkeit bietet sich aber nur für eine Erkältung an – bis jetzt. In der App oder auf der Seite AU-Schein.de. Per Fragebogen beantwortet man Angaben zu den Symptomen. Erklärt die App einen für krank, bekommt man binnen weniger Stunden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugesandt. Achtung: Nicht jeder Arbeitgeber akzeptiert diesen Weg.

Welches Datum zählt bei der Krankmeldung und wie lange ist sie rückwirkend möglich?

Eine rückwirkende Krankmeldung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Daher sollte der Arzt klar erkennen können, dass der Mitarbeiter bereits vorher erkrankt war. Auch hier gilt wieder die berühmte Dreitagesfrist: Der betroffene Arzt darf eine Krankmeldung maximal drei Tage rückwirkend ausstellen. §5 AU-RL hält fest:

“Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tage zulässig.”

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