Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus. Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub und wird arbeitsunfähig, zählen diese Tage nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht zu den Urlaubstagen. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Show
Ärztliches Attest auch im UrlaubDafür ist es aber nötig, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit per ärztlicher Bescheinigung nachweist. Verbringt er seinen Urlaub nicht zuhause, muss er sich am Urlaubsort ein Attest vom Arzt besorgen. Außerdem muss er den Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren, dass er arbeitsunfähig erkrankt ist, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird und wo er sich gerade aufhält. So schnell wie möglich heißt per Telefon oder E-Mail. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Kehrt der Erkrankte nach Hause zurück, muss er auch dies schnellstmöglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse melden. Übrigens: Nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig erkrankt heißt, dass die Krankheit den Arbeitnehmer daran hindert, seine spezifische Arbeit auszuüben. Tage dürfen nicht einfach angehängt werdenDie Krankheitstage darf der Arbeitnehmer nicht einfach an den Urlaub anhängen. Ist er wieder arbeitsfähig und der mit dem Arbeitgeber abgesprochene Urlaubszeitraum vorbei, muss er wieder zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitgeber muss die entgangenen Urlaubstage zu passender Zeit nachgewähren. Krank vor der Abreise - antreten oder absagen?Wird ein Arbeitnehmer vor Beginn des Urlaubs krank, muss er alles unterlassen, was seine Genesung gefährden würde. Würde ihn die geplante Urlaubsreise also daran hindern, wieder gesund zu werden, dürfte er sie eigentlich gar nicht antreten. Es kann aber auch sein, dass die Reise die Gesundheit eher fördert. Daher ist es ratsam, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Situation austauschen, damit keine Missverständnisse entstehen. Weitere InformationenAlle wichtigen Regelungen rund um das Thema Urlaub finden Sie bei TK-Lex. Artikelnavigation
Irgendwann trifft es jeden: Der Kopf pocht, die Nase läuft und die Stirn ist heiß. Neben vielem Trinken, Schlaf und Suppe, muss der Arbeitnehmer noch etwas beachten: die Krankmeldung. Wie man sie einreicht, was man dabei beachten muss und welche Rechte und Pflichten
Arbeitnehmer und -geber haben, ist vielen unklar. Krankmeldung von Arbeitnehmern – Das muss man beachtenGrundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Chef unverzüglich, am besten vor Arbeitsbeginn, darüber zu unterrichten, dass er krank ist. Dies kann er über mehrere Wege tun. Am sichersten ist man allerdings mit einem kurzen Anruf oder einer E-Mail. Der Mitarbeiter kann auch einen Kollegen über sein Fernbleiben von der Arbeit informieren. Dieser gibt dann der zuständigen Person Bescheid. Benutzt das Unternehmen eine HR Software mit Abwesenheitsverwaltung, so meldet sich der Mitarbeiter ganz unkompliziert per Mausklick krank. Die Frage aller Fragen zur Krankmeldung: Wie melde ich mich krank?Nicht selten stellt man sich die Frage zur Krankmeldung: Wie melde ich mich krank? Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist, gilt folgender geregelter Ablauf bezüglich der Krankmeldung: Krankmeldung beim Arbeitgeber: Laut §5 EntgFG sollte der Chef unverzüglich von der Erkrankung des Arbeitnehmers in Kenntnis gesetzt werden. Ihnen droht ansonsten eine Abmahnung! Am besten gibt der Mitarbeiter dem Chef bereits frühzeitig Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit. Welche Erkrankung der Arbeitnehmer konkret hat, geht den Chef nichts an. Falls es sich allerdings um eine ansteckende Krankheit handelt, von der auch Kollegen betroffen sein könnten, muss er es ihm allerdings mitteilen.
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Bei zu häufiger Krankmeldung: Auch krankheitsbedingte Kündigung möglich.
Warum sollte man die Krankmeldung an die Krankenkasse schicken?Falls Sie sich beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschreiben lassen, sollten Sie diese innerhalb einer Woche an Ihre Krankenkasse senden. Warum? Weil Sie sonst Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch unter §49 Abs. 1. Nr. 5 SGB V: “Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.”
Was bekommt der Chef und was muss er wissen?Im Grunde genommen muss der Arbeitgeber nicht wissen, was der Mitarbeiter hat beziehungsweise warum er krank ist. Falls er nachfragt, muss der Arbeitnehmer auch keine genaue Auskunft geben. Im Gegensatz dazu ist er verpflichtet seinen Chef zu informieren, falls er jemanden angesteckt haben könnte. Nichtsdestotrotz bekommt der Arbeitgeber eine Bescheinigung. Insgesamt besteht eine Krankmeldung aus vier Teilen:
Welche Krankmeldung bekommt das Arbeitsamt?Wer krank und arbeitslos ist, muss sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden. Nach spätestens drei Tagen sollte die Krankschreibung im Arbeitsamt eingetroffen sein. Als Krankengeld erhält man den selben Betrag, den man auch vorher als Arbeitslosengeld bekommen hat. Er wird bis zu sechs Wochen weiter ausbezahlt. Danach haben Kranke maximal 78 Wochen lang Anspruch auf darauf. Dafür kommt die gesetzliche Krankenkasse auf. Welche Krankmeldung, wenn das Kind krank ist und man zur Arbeit muss?Ist der Nachwuchs krank, so heißt es insbesondere für junge Eltern: zu Hause bleiben. Aber geht das so einfach? Die knappe Antwort: ja! Eltern haben laut SGB V einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit. Pro Kalenderjahr darf sich jeder Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – allerdings unbezahlt. Zusammen haben beide Elternteile somit 20 Tage für den erkrankten Sprössling. Damit Alleinerziehende keinen Nachteil gegenüber Paaren haben, stehen diesen ebenfalls 20 Tage zu. Maximal fünf Tage hintereinander dürfen Eltern wegen des Kindes der Arbeit fern bleiben. Dieser Anspruch gilt allerdings nur für Kinder unter zwölf Jahren und auch nur, wenn keine andere Person in dem Haushalt lebt, die sich um den kranken Nachwuchs kümmern könnte. Falls also Oma und Opa mit im Haushalt wohnen, denen es möglich wäre, sich um das Kind zu kümmern, sollte diese Methode auf jeden Fall dem “Krankmelden” vorgezogen werden. Wie auch bei der eigenen Krankmeldung, muss man auch hier unverzüglich handeln und den Chef so schnell wie möglich informieren. Außerdem benötigen Sie ein Attest vom Arzt, dass Ihr Kind erkrankt ist. Achtung: Im Gegensatz zu der eigenen Krankmeldung muss das Attest bereits am ersten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Dieser zahlt für die freigestellten Pflegetage keinen Lohn. Krankengeld bekommt man allerdings von der Krankenkasse. Unter dem Strich beträgt dies ca. 70 % vom Bruttolohn. Was mache ich, wenn mein Kind in der Kita oder Schule krank wird? Muss ich mir hier auch eine Krankmeldung ausstellen lassen?Das ist kein Problem. Falls man ein Kind abholen muss, kann man dies nach §616 BGB problemlos tun: “Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.” In diesem Fall wird der Lohn weiter gezahlt. Wie formuliert man eine Krankmeldung?Wichtig für den Arbeitgeber sind folgende Informationen:
Eine Muster-Krankmeldung könnte in etwa so aussehen: Sehr geehrte/-r Frau/Herr X, es tut mir leid, aber leider bin ich heute erkrankt und muss Ihnen mitteilen, dass ich heute nicht zur Arbeit kommen kann. Ich habe um 11:00 Uhr einen Arzttermin und melde mich, sobald ich oder der Arzt abschätzen kann, wie lange ich mich krankmelden muss. Mit freundlichen Grüßen X Alternativ zur klassischen Mail kann der Mitarbeiter natürlich auch direkt bei der Arbeit anrufen. Es sollte auf jeden Fall klar sein, wer im Falle einer Krankmeldung informiert werden muss. In den meisten Fällen sind dies Geschäftsführer, Teamleiter oder HR Manager. Wie verschickt man eine Krankmeldung?Generell gilt: Es ist tatsächlich nicht geregelt, auf welchem Wege der Arbeitgeber über die Krankheit eines Mitarbeiters informiert werden muss. Wie bereits erwähnt, kann die Krankmeldung bei der Arbeit per Mail oder Telefon durchgegeben werden. Falls WhatsApp als anerkanntes Kommunikationsmittel etabliert ist, kann auch dies genutzt werden, um den Chef zu informieren. Allerdings sollte dafür der private Chat und nicht die Gruppenfunktion genutzt werden. Weil die Telemedizin in den letzten Jahren große Fortschritte machte, ist es jetzt möglich, per WhatsApp Krankmeldungen von einem Arzt “anzufordern”. Diese Möglichkeit bietet sich aber nur für eine Erkältung an – bis jetzt. In der App oder auf der Seite AU-Schein.de. Per Fragebogen beantwortet man Angaben zu den Symptomen. Erklärt die App einen für krank, bekommt man binnen weniger Stunden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugesandt. Achtung: Nicht jeder Arbeitgeber akzeptiert diesen Weg. Welches Datum zählt bei der Krankmeldung und wie lange ist sie rückwirkend möglich?Eine rückwirkende Krankmeldung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Daher sollte der Arzt klar erkennen können, dass der Mitarbeiter bereits vorher erkrankt war. Auch hier gilt wieder die berühmte Dreitagesfrist: Der betroffene Arzt darf eine Krankmeldung maximal drei Tage rückwirkend ausstellen. §5 AU-RL hält fest: “Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tage zulässig.” Ihre gesamte HR in einer Software Ob digitale Personalakte, Reisekostenabrechnung oder Bewerbermanagement: Mit HRworks haben Sie alle relevanten Infos und Dokumente für Ihr Personalwesen an einem Ort. Unsere Produktexperten beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten mit HRworks. |