Frage vom 16. Januar 2017 | 10:52 Show Von Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich) Freiwilliges Praktikum und Minijob gleichzeitig Hallo, ich hoffe, dass ich hier im Bereich Arbeitsrecht mit meinem Anliegen richtig bin. In dem Arbeitsvertrag meines Nebenjobs steht folgendes: "Die Übernahme einer Nebentätigkeit ist rechtzeitig vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber hinsichtlich Art, Ort, Dauer, zeitlichen Umfang und des Arbeitgebers der Nebentätigkeit anzuzeigen und erfordert schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers." Achja vielleicht zu meiner Person noch, ich mache gerade nebenbei "nichts", da ich Frühjahr 16 mein Abi gemacht habe
und dieses Jahr bis zum Beginn des Wintersemester als "Orientierungsjahr" nutzen will. Nun zu meinen Fragen: 1. Muss ich meinem Arbeitgeber nun meine Tätigkeit in Form des freiwilligen Praktikums angeben? Ich bin mir diesbezüglich echt unsicher, da es sich ja wie gesagt um ein freiwiliges, sowie zunächst um ein unbezahltes Praktikum handelt. 2. Gibt es noch irgendwas anderes was ich arbeitsrechtlich beachten muss? #1 Antwort vom 16. Januar 2017 | 11:06 Von Status: Unbeschreiblich (35503 Beiträge, 13356x hilfreich) Ja natürlich ist da einiges zu beachten. Ein unbezahltes Praktikum, das gibt es schon seit Jahren nur noch unter ganz strengen Voraussetzungen. Es muss integrierter Teil einer Ausbildung sein
oder eben dem "Reinschnuppern" dienen. Beide Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Es handelt sich hier offensichtlich um einen Arbeitsplatz, für den Mindestlohn zu bezahlen ist. Anders ausgedrückt: ein Löwe aus dem Zoo wird auch nicht zum Affen, weil man ihm ein Schild mit dem Wort "Affe" umhängt. wirdwerden #2 Antwort vom 16. Januar 2017 | 11:07 Von Status: Student (2272 Beiträge, 700x hilfreich) Ja, sollte der Form halber gemacht werden. Ja, nämlich dass das nur max. 3 Monate ok ist: Krankenkasse und Familienkasse im Blick behalten. Und jetzt?Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
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Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage. SachverhaltEin Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialversicherungs- und lohnsteuerrrechtlich zu beurteilen? ErgebnisDer Student ist während des vorgeschriebenen Praktikums versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht ebenfalls Versicherungsfreiheit. Darüber hinaus ist Folgendes zu berücksichtigen:
Lohnsteuerliche Beurteilung Für den Arbeitslohn ist die Lohnsteuer unter Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) anhand der Monatslohnsteuertabelle zu berechnen und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Der Student gilt im Beispielsfall nicht als geringfügig Beschäftigter. Ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist eine Beschäftigung, die der betrieblichen Berufsbildung dient. Deshalb dürfen hier die Vorschriften für geringfügig Beschäftigte generell nicht angewandt werden. Neben dem Praktikum ausgeübte geringfügige Beschäftigungen sind gesondert – ohne Berücksichtigung der während des Studiums ausgeübten vorgeschriebenen Praktika – zu beurteilen. Kann ich bei dem gleichen Arbeitgeber auch einen Minijob haben?173: Hauptbeschäftigung neben Minijob beim selben Arbeitgeber? Eine - einzige - geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu 450 EUR monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird.
Wann handelt es sich bei einem Praktikum nicht um ein Arbeitsverhältnis?Praktikum ist überwiegend Arbeitsverhältnis. Ein Praktikum ist fast immer ein Arbeitsverhältnis, das entsprechend zu entlohnen ist. Nur wenn der Ausbildungszweck eindeutig im Vordergrund steht, handelt es sich nicht um ein Scheinpraktikum.
Wie viele Stunden darf man für 450 € arbeiten?Wer einen 450-Euro-Job hat und den Mindestlohn erhält (seit 01.07.2022: 10,75 Euro pro Stunde), kann maximal 43,06 Stunden pro Monat arbeiten. Das sind rund 10 Stunden pro Woche. Du kannst aber auch in der einen Woche mehr und in der anderen weniger arbeiten, falls deine Chefin zustimmt.
Was ist wenn man zwei Minijobs hat?Sie dürfen mehrere 450-Euro-Minijobs gleichzeitig haben. Wird aber der Gesamtverdienst von 450 Euro monatlich überschritten, werden alle diese Beschäftigungen voll sozialversicherungspflichtig – egal, wie hoch das Arbeitsentgelt ist.
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