Ökostrom-umlage steigt 2022 auf 6,88 cent

Die EEG-Umlage über die Stromrechnung wird ab Juli abgeschafft. Das hat der Bundestag beschlossen. Das reiche nicht, sagen Experten. Verbände fordern zusätzliche Entlastungen.

Ökostrom-umlage steigt 2022 auf 6,88 cent
Die EEG-Umlage sollte den Ökostrom-Ausbau finanzieren - nun wird sie abgeschafft.
Quelle: dpa

Die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ökostromausbaus wird abgeschafft: Der Bundestag beschloss am Donnerstag, die Umlage von derzeit 3,723 Cent pro Kilowattstunde ab Juli auf null herabzusetzen. Damit sollen die privaten Haushalte angesichts der stark gestiegenen Energiekosten finanziell entlastet werden.

EEG-Umlage finanziert die Energiewende - bisher

Die EEG-Umlage wird seit dem Jahr 2000 erhoben und dient der Finanzierung der Energiewende. Mit der Umlage wurden Verluste der Netzbetreiber ausgeglichen, die durch die verpflichtende Abnahme von erneuerbarem Strom von privaten Produzenten angefallen waren. Auf diese Weise sollten private Investitionen in Anlagen zur Ökostromproduktion gefördert werden.

Die gestiegenen Energiepreise setzen den Verbrauchern zu. Das Bundeskabinett hat jetzt ein Entlastungspaket beschlossen.

Beitragslänge:1 minDatum:27.04.2022

Energiekonzerne sind per Gesetz verpflichtet, die sinkenden Kosten vollständig an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben.

Durch die Absenkung wird eine vierköpfige Familie im Vergleich zum Jahr 2021 laut Bundesregierung um rund 300 Euro pro Jahr entlastet. Im vergangenen Jahr betrug die Abgabe noch 6,5 Cent pro Kilowattstunde.

Ausfälle kosten Klimafonds 6,6 Milliarden Euro

Die Ausfälle, die durch die Streichung der EEG-Umlage entstehen, sollen durch Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) gedeckt werden. Nach Angaben der Bundesregierung werden sich die Kosten für die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli bis Jahresende auf rund 6,6 Milliarden Euro belaufen.

Auch das Magazin WISO hat sich mit der "Kostenfalle Energie" befasst:

WISO Spezial vom 25. April 2022

Beitragslänge:41 minDatum:25.04.2022

Energieverbände fordern zusätzliche Entlastungen für Verbraucher. "Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht ausgleichen", erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. Sie forderte eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf sieben Prozent.

BEE mahnt stabile Finanzierung von Ökostrom an

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) mahnte gleichzeitig eine stabile Finanzierung der Ökostromerzeugung an. BEE-Präsidentin Simone Peter schlug eine Absenkung der Stromsteuer vor. Sie ist Teil der Ökosteuer und beträgt 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

Sie betonte, die EEG-Umlage "war und ist kein Preistreiber in der Energiekrise". Der strompreissenkende Effekt der Erneuerbaren Energien wirke sich "auch volkswirtschaftlich" positiv aus. Die Absenkung der EEG-Umlage sei "als Teil einer ganzheitlichen Reform des regulatorischen Rahmens" zu verstehen. Nötig sei eine "umfassende Reform aller Entgelte und Umlagen".

Wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz entstand

  • Einführung

    Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat eine lange und kontroverse Geschichte. Mit seiner Abschaffung endet ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Energiewende. Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 wuchs der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch in Deutschland von knapp 6,3 auf 41,1 Prozent im Jahr 2021.

  • 2000: Das EEG tritt in Kraft

    Das Gesetz tritt am 1. April 2000 mit dem Ziel in Kraft, "den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln". Die Betreiber von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie sollen eine hohe Investitionssicherheit haben, indem sie eine garantierte Einspeisevergütung erhalten. Netzbetreiber müssen jede Kilowattstunde (kWh) Strom aus Erneuerbaren abnehmen, ins Netz einspeisen und weiter verteilen.

    Für Strom aus Windenergie werden zwischen 6,19 und 9,1 Cent pro kWh fällig, bei Sonnenstrom sind es zwischen 48,1 und 50,6 Cent. Den Netzbetreibern entstehen durch die Abnahme des erneuerbaren Stroms also Kosten, die sie durch den Verkauf des erneuerbaren Stroms an den Strombörsen nicht decken können. Die Differenz wird als sogenannte EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt. Im Jahr 2000 beträgt die EEG-Umlage noch 0,19 Cent pro kWh - den höchsten Stand erreicht sie 2017 mit 6,88 Cent. Jeweils im Oktober eines Jahres wird die Umlage neu berechnet. Für eine Reihe von stromintensiven Unternehmen gilt eine Vielzahl von Ausnahmen bei der Zahlung der EEG-Umlage, so sollen sie international wettbewerbsfähig bleiben.

  • 2004 bis 2012: Das EEG wird angepasst

    In den folgenden Jahren wird das EEG immer wieder angepasst. 2004 etwa werden die Rechte von Anlagenbetreibern gegenüber den Netzbetreibern gestärkt, sie müssen nicht mehr einzelne Verträge mit den Betreibern abschließen, sondern haben einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf die Vergütung ihres Stroms. Im Jahr 2007 übersteigt die EEG-Umlage erstmals die Marke von einem Cent pro kWh, 2010 liegt sie bereits bei 2,05 Cent.

    2012 wird das EEG erneut geändert, diesmal werden aufgrund des technischen Fortschritts die Vergütungssätze grundsätzlich verringert, insbesondere bei der Solarenergie. Zudem wird für Anlagenbetreiber die Möglichkeit eingeführt, ihren Strom über das sogenannte Marktprämien-Modell direkt an Abnehmer zu verkaufen. Die EEG-Umlage steigt 2012 auf 3,59 Cent und liegt nach 5,28 Cent im Jahr 2013 in den folgenden Jahren konstant über sechs Cent pro kWh.

  • 2017: Der "Paradigmenwechsel"

    2017 wird das EEG grundlegend reformiert - laut Bundeswirtschaftsministerium handelt es sich um einen "Paradigmenwechsel". Die Vergütungshöhe für den eingespeisten Strom wird nicht mehr länger vom Staat festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Die Idee: Wer am wenigsten für den Betrieb einer neuen Anlage zur Produktion erneuerbarer Energien verlangt, erhält die Förderung. Neben großen Unternehmen sollen auch private Betreiber oder Bürgerenergiegesellschaften an den Ausschreibungen teilnehmen.

    Zudem verfolgt die Novelle das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren enger mit dem Ausbau der Stromnetze zu verzahnen. Zu diesem Zweck wird beispielsweise der Ausbau von Windkraft in Regionen mit Netzengpässen eingeschränkt. Die nicht gebauten Anlagen sollen stattdessen in anderen Regionen gebaut werden.

  • 2022: Die EEG-Umlage wird abgeschafft

    Mit der weiteren Reform des EEG erhöht die Bundesregierung die Ausbauziele deutlich: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren stammen, bis 2035 sollen es nahezu 100 Prozent sein. Auch die Vergütung für Anlagen soll erhöht werden, für neue Photovoltaik-Anlagen soll es eine "auskömmliche Förderung" geben. Der Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie soll zudem künftig von "überragendem öffentlichen Interesse" sein und der "öffentlichen Sicherheit" dienen. In Verwaltungsverfahren wird dem Bau der Anlagen somit ein besonders hoher Stellenwert zugewiesen. Die EEG-Umlage entfällt dennoch ab Juli komplett, um Bürger und Unternehmen zu entlasten. Sie liegt zuletzt bei 3,723 Cent.

    Quelle: AFP

Quelle: AFP, dpa, Reuters

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