Show Häufig kommt es vor, dass eine Kfz-Werkstatt damit beauftragt wird, die Ursache für einen Mangel am Fahrzeug zu finden, die Suche aber nach Durchführung verschiedener Reparaturmaßnahmen erfolglos bleibt. Natürlich stellt sich in diesem Fall die Frage, ob man gleichwohl Werklohn zahlen
muss.
Für mich ist diese Frage derzeit rein akademisch-hypothetisch, aber für andere hier bei so einigen Geschichten vielleicht nicht - und mich kann es ja auch jederzeit erwischen.. Am Sonntag bei irgendeiner Autosendung einen Bericht gesehen, wo jahrelang ein Fehler an einem Auto gesucht wurde und wohl sogar der Motor getauscht wurde - erfolglos. Wenn man sein Auto mit einem Defekt/Fehler in die Werkstatt bringt, die arbeiten, schreiben eine Rechnung, der Fehler ist nicht behoben, also nächste Aktion, wieder Rechnung usw usw. Welche Rechte habe ich bzw. was müsste man tun, um am Ende nur die
tatsächliche Ursache und deren Beseitigung per Rechnung bezahlen zu müssen.
Also das ist mal eine wirklich, wirklich sehr Interessante Frage. Ich Bin gespannt ob es hier eine eindeutige Antwort unserer "allwissenden" geben wird. Ich vermute , man muss es erstmal bezahlen wie es kommt- und wenn mann dann klagt wird es von Fall zu Fall mittels einiger Sachverständiger geklärt werden müssen. Aber ich hab absolut keine Ahnung- wollt Dich nur für den Themenstart
loben ;-)
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Interessantes Thema, meine Naive einschätzung: Wenn der Kann man der Werkstatt aber einen Fehler nachweisen und kann sich dann nicht einigen, muss man wohl den Zivilrechtlichen Weg beschreiten. Chris
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Hallo Archer, Gegenfrage: Angenommen, ich kaufe eine Bestandsimmobilie und merke dann, daß von oben Feuchtigkeit eindringt. Ich beauftrage einen Handwerker, das in Ordnung zu bringen. Der erneuert zuerst die Kaminverwahrung, dann die Abdichtung vom Dachständer, dann ein Dachfenster und zum Schluß lasse ich
mich dazu überreden, das ganze Dach neu eindecken zu lassen, weils immer noch tropft. In Wirklichkeit ist die Leckage aber eine undichte Verschraubung zum Solar-Wärmetauscher... was dann? Neugierige Grüße,
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Da bin ich auch mal gespannt, ob ein gelernter Rechtskundiger die Auflösung der Frage hat....
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Bei der Suche nach einem Fehler, und nicht nur ein Ölwechsel durchzuführen, gibt Oder heißt es nicht, wir versuchen oder wir können versuchen ?
Wie schaut's beim Onkel Dr. aus, wo man von Arzt zu Arzt läuft, und irgendwann Solange hier nicht nachweisbar falsch repariert wird, zu gunsten des eigenen Wenn ich in meinm Job nach einem Fehler suche, den
nicht ICH verursacht habe, Und bei den heutigen Fahrzeugen, vollgepackt mit Elektronikschrott will man Das es schwarze Schafe gibt, die mal mehr oder falsch reparieren ... aber auch dafür gibt es ja Kostenvoranschläge. Und hier hätte man wieder einen Punkt, wo man sagen kann, das übersteigt dem, was veranschlagt war, wenn denn ein Erfolgt versprochen wurde. Bei solchen heiklen Aufgaben sollten die Werkstätten einen dann auch nicht im Unklaren lassen.
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Angenommen, ich kaufe eine Bestandsimmobilie und merke dann, daß von oben Feuchtigkeit eindringt. Ich beauftrage einen Handwerker, das in Ordnung zu bringen. Der erneuert zuerst die Kaminverwahrung, dann die Abdichtung vom Dachständer, dann ein Dachfenster und zum Schluß lasse ich mich dazu
überreden, das ganze Dach neu eindecken zu lassen, weils immer noch tropft. In Wirklichkeit ist die Leckage aber eine undichte Verschraubung zum Solar-Wärmetauscher... was dann? Neugierige Grüße, Nicht schlecht. Ich versuch mich mal an einer Antwort: Das macht die Fehlersuche aufwändiger. Hab ich auch ab und an, das ich nicht auf Anhieb sagen kann, wo das Wasser herkommt. Wenn mir die Werkstatt sagt: Es könnte a, b oder c sein, können wir nur erneuern und sehen, dann geht es nur um die Entscheidung entweder Wenn mir die Werkstatt das so sagt und mich bei der Entscheidung berät, wäre das durchaus i.O. Dein Vergleich mit der Solarthermieanlage hinkt aber schon in so weit, weil das so ist als würde die Werkstatt ein Kühlerleck suchen, obwohl Öl austritt, weil die Solarflüssigkeit eben kein Wasser ist. Im Prinzip aber sehe ich Dein Beispiel genauso wie meine Frage - Du beauftragst "Ein Stück Wassereinbruch beheben" und der Dachhase spielt Leckraten auf Deine Kosten. Ist mir in meiner Praxis so noch nicht untergekommen, weil ich lieber ne Stunde Arbeit in die Lecksuche investiere als den Dachhasen 5* kommen zu lassen.
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Hallo, ....ich bin Selbstständig, Chefe und fummele auch selber an unseren Medizin Technik Geräten herum. In der Regel tausche ich in meiner Branche erst Teile aus, wenn ich ganz sicher bin, das es auch daran liegt. Ich gehe mal davon aus, das meine Kunden auch nicht auf irgendwelche dummen Erklärungen rein fallen würden, es wäre also mein Problem. Normalerweise gebe ich der Werkstatt einen Dienstleistungsauftrag .....wird dieser nicht erbracht, also der Fehler nicht gefunden oder unnötige Teile eingebaut, ist die Rechtsprechung eigentlich eindeutig .....er hat den Auftrag nicht erfüllt und kann auch kein Geld verlangen. Vermutlich bin ich aber da in meinem Denken viel zu anständig
.... Gruß
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Ha, da habe ich auch schon drüber nachgedacht. So von wegen Dieseleintrag im Öl, schlechtes Startverhalten und Abgasgeruch im Auto... ...doch einfach mal einen Wettbewerb auszurufen mit Problemschilderung und dies drei Werkstätten in meiner Umgebung zukommen zu lassen und einen Kostenvoranschlag mit Angebot
über Leihwagen etc. kommen zu lassen. Allerdings habe ich mir auch überlegt, dass das doch zu Unwegbar für die Werkstätten sein dürfte und nicht wirklich zielführend wäre. Dafür wäre das zu sehr mit Kaffeesatzleserei verbunden. Aber doof ist das schon wenn man weiß, dass gewisse Symptome verschiedene aber gravierende Ursachen haben könnte.
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Sehr schön... Hallo @all Es dürfte davon abhängen, wie an die Sache rangegangen wird. Wird vom Wird vor der Reparatur aufwendig eine bezahlte Fehlersuche ausgelöst und er stellt dabei fest es könnte A oder B oder C sein, man dann mit C anfängt weils evtl. am billigsten ist und dann feststellt C wars aber nicht, ist das natürlch auch zu vergüten und weiter zu machen. Rein rechtlich liegt es an der vertraglichen Vereinbarung: ist es ein Werkvertrag oder Dienstleisungsvertrag. Wenn ich das mal richig verstanden habe: Beim Werkvertrag wird das fertige Werk geschuldet - also schrauben bis heile für eine Vereinbarung. Beim Dienstleistungsvertrag wird der Dienst erbracht und der dauert bis eben alles wieder heile ist. Nebenbei bemerkt: Ich hatte durchaus schon den Fall, dass ein angefragte Zahlungen ablehnte "wir haben ja nichts beheben können" obwohl er in meinem Beisein rd. 3 Std. gesucht und geschaubt hatte. (ist aber leider schon 15 Jahre her) Gruß
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Vermutlich bin ich aber da in meinem Denken viel zu anständig .... Nö - Claus. Du hast nur zum einen eine andere Klientel, zum anderen eine
one-man-show.
Dann hat Dich Dein Dachhase aller Wahrscheinlichkeit
nach in die andere Richtung rasiert.
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten ...doch einfach mal einen Wettbewerb auszurufen mit Problemschilderung und dies drei Werkstätten in meiner Umgebung zukommen zu lassen und einen Kostenvoranschlag mit Angebot über Leihwagen etc. kommen zu lassen. So was ähnliches machen doch die TV-Magazine und auch der
ADAC von Zeit zu Zeit mit versteckten Fehlern. Die Ergebnisse bringen mich jedes Mal zum Grübeln!
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Moin,
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Dein Vergleich mit der Solarthermieanlage hinkt aber schon in so weit, weil das so ist als würde die Werkstatt ein Kühlerleck suchen, obwohl Öl austritt, weil die Solarflüssigkeit eben kein Wasser ist. Jaaa, wir können auch Schwitzwasser von einer falsch verbauten
Dampfsperre nehmen ;-) Da hilft Erfahrung, besser ist aber Systematik. Im " Autofachmann" (das ist die Lehrlingszeitung der Kfz-Azubis) war dazu mal ein nettes Bsp.: Als Ursache wurde in dem Bsp. ein abgelöstes Gummistück in
einem Bremsschlauch genannt, das wie ein Rückschlagventil wirkte. Hätte der Mechaniker bei klemmendem Rad einfach mal die Verschraubung am Bremssattel gelöst, um die Leitung zu entlasten, hätte sich das Rad wieder gedreht und Bremssättel und Hauptbremszylinder wären ausgeschlossen gewesen. die Frage ist halt wie man damit umgeht: Wenns der Kunde nicht gemerkt hat: Wenns der Kunde gemerkt hat und sauer ist: ... Grüße, Zuletzt bearbeitet: 15 Feb. 2011
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Hmm, schwieriges Thema. Nach meiner Auffassung sind die Arbeitsstunden relativ unstrittig - es sei denn er geht völlig falsch und planlos vor. Teile die überflüssigerweise getauscht wurden sollte man nicht bezahlen - häufig werden sie sogar wieder ausgebaut. Ist aber, wie schon gesagt,
sehr schwierig und abhängig vom Einzefall. Wenn es ein ganz blöder Fehler ist, kostet es u.U. viel Geld - tauscht er aber an Stelle der WAPU den Zylinderkopf sieht es ganz klar anders aus. Gruß, Marcus
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Hmm.. generell ist das sicherlich schwierig zu sagen. Meine persönliche Erfahrung: 1,5 Jahre Fehlersuche: Nach 1,5 Jahre endlich der dann langgesuchte Indikator (ein kleines Metallstück wurde im Abgasrückfürhungsventil) gefunden. Ursache aller Probleme: defekter Katalysator der sich in seine Einzelteile aufgelöst hat. Regelung mit dem Freundlichen, Fehleranalyse und Leihwagen immer kostenfrei, großzügige kulante Endabrechnung bei endgültiger Fehlerbehebung. Und mir hat diese Erfahrung gezeigt, dass es stets in der Hand des Werkstattmeisters liegt den Kunden zufrieden zustellen. Gruss Andreas
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Hallo zusammen, also ich kann von zwei Händlern berichten, die mehrere Stunden an unserem T5 geschraubt/gesucht haben und jeweils den Fehler nicht finden konnten. Im ersten Fall war ich bei meinem freien Schrauber und habe versucht einen Defekt im Zuheizer finden zu lassen. Nachdem er das Problem nicht
lokalisieren konnte, hat er für die Suche keinen Cent berechnet. Genau das gleiche hatte ich dann bei Webasto und auch hier musste ich nichts bezahlen, obwohl sogar ein paar Kleinteile ausgetauscht wurden, der eigentliche Fehler aber nicht behoben wurde. Ich war zwar auch überrascht, dass überhaupt nichts in Rechnung gestellt wurde, halte dies aber für die richtige Geschäftspraxis. Gruß
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Ich hatte bei meinem T4 Probleme mit der Elektrik. Die ZV und auch die Standheizung gingen immer schwächer per Funk, bzw Standheizung ging eines Tages auch per "Handbetrieb" kaum noch. Selber habe ich den Fehler leider nicht gefunden, habe sogar aus Frust die Zweitbatterie getauscht.
AW: Reparatur durchgeführt - Fehler nicht behoben - Kosten Hallo zusammen, also ich kann von zwei Händlern berichten, die mehrere Stunden an unserem T5 geschraubt/gesucht haben und jeweils den Fehler nicht finden konnten. Im ersten Fall war ich bei meinem freien Schrauber und habe versucht einen Defekt im Zuheizer finden zu lassen. Nachdem er das
Problem nicht lokalisieren konnte, hat er für die Suche keinen Cent berechnet. Genau das gleiche hatte ich dann bei Webasto und auch hier musste ich nichts bezahlen, obwohl sogar ein paar Kleinteile ausgetauscht wurden, der eigentliche Fehler aber nicht behoben wurde. Ich war zwar auch überrascht, dass überhaupt nichts in Rechnung gestellt wurde, halte dies aber für die richtige Geschäftspraxis. Gruß Naja, der freie Schrauber ist darauf
angwiesen das Du wieder kommst und letzteres tust Du nur wenn Du zufrieden warst. Auch wenn er den Fehler nicht finden konnte war er Fair und kann zurecht hoffen das Du ihn wieder beehrst. Dem Chris Was passiert wenn die Werkstatt den Fehler nicht findet?Kann die Werkstatt den Mangel trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht beseitigen, können Sie die Rechnung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Gleiche gilt, wenn die Werkstatt die Nachbesserung verweigert, innerhalb einer angemessenen Frist gar nicht oder nicht rechtzeitig nachbessert.
Wie lange kann man eine Reparatur reklamieren?Das Recht auf Nachbesserung unterliegt nach § 634a BGB einer Verjährungsfrist von zwei Jahren. Diese gilt auch dann, wenn Sie selbst den Mangel nicht bemerken. Wir empfehlen, die durchgeführten Arbeiten zeitnah nach dem Werkstattbesuch zu kontrollieren und ggf. zu reklamieren.
Wie lange muss eine Werkstatt Garantie auf Reparatur geben?Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger", erklärt Rocke.
Hat man nach einer Autoreparatur Garantie?Nein, eine Garantie bekommst Du keine, sondern nur eine Gewährleistung. Die gilt für 2 Jahre, aber wenn nach der Reparatur mehr als 6 Monate vergangen sind und dann Probleme auftreten, musst Du beweisen, dass entweder die Reparatur oder die eingebauten Teile fehlerhaft sind.
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