Meine Frau ist krank: Darf ich zuhause bleiben

Ist ein Elternteil gesetzlich, das Kind aber mit dem anderen Elternteil privat versichert, wird es kompliziert: Der Freistellungsanspruch des privat versicherten Elternteils verdoppelt sich nicht, während der Anspruch auf Krankengeld beim gesetzlich versicherten Elternteil entfällt, weil das Kind nicht gesetzlich versichert ist.

Anders der tarifvertragliche Freistellungsanspruch: Dieser hängt nicht an den Versicherungsstatus des Kindes, sondern am Beschäftigtenstatus des Elternteils, bleibt also bestehen.

Ist das Kind längerfristig erkrankt und keine andere Betreuungsperson verfügbar, so bleibt nur noch der Ausweg, „Erholungsurlaub“ zu nehmen. Für Lehrerinnen und Lehrer ist dies allerdings nicht möglich, da ihr Urlaubsanspruch bereits durch die Schulferien abgegolten ist – das gilt für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte gleichermaßen.

Im Krankheitsfall können sich Arbeitnehmer freistellen lassen. Dürfen sie das aber auch, wenn der Partner gesundheitlich angeschlagen ist und eigentlich das Kind betreuen muss? Ein Fachanwalt klärt auf.

09.03.2018, 17:17 Uhr

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Berlin. Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krank melden. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls Regelungen. Doch was ist, wenn der Partner krank wird, der das Kind eigentlich betreut - und das deswegen nicht mehr kann. Muss ich dann trotzdem zur Arbeit gehen?

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Erstmal schon, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Wenn mein Partner krank ist, muss ich weiter zur Arbeit kommen, eine andere rechtliche Regelung gibt es dafür nicht.“ In der Praxis kann das aber natürlich unmöglich sein. Wer Grippe hat, kann schließlich kein Kind betreuen. Und nicht jeder hat hilfsbereite Großeltern oder andere Verwandte auf Abruf parat.

Arbeitnehmern bleibt deshalb nur, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. „In der Regel findet sich da individuell eine Lösung“, sagt Markowski. So können Berufstätige zum Beispiel Urlaub nehmen, auf einem Zeitkonto gesammelte Überstunden abbummeln oder spontan ein paar Tage im Homeoffice arbeiten.

Bei längeren und schwereren Erkrankungen gibt es zudem die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Dafür gibt es aber Voraussetzungen, so Markowski: Erstens muss im Haushalt mindestens ein Kind leben, das nicht älter als zwölf ist. Und zweitens darf es niemand anderes im Haushalt geben, der die Arbeit übernehmen kann. Arbeitnehmer müssen also in der Regel erst andere Möglichkeiten ausschöpfen, bevor eine Haushaltshilfe genehmigt wird. Den Jahresurlaub aufbrauchen müssen sie dafür aber eher nicht.

Berlin (dpa/tmn) - Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krank melden. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls Regelungen. Doch was ist, wenn der Partner krank wird, der das Kind eigentlich betreut - und das deswegen nicht mehr kann. Muss ich dann trotzdem zur Arbeit gehen?

Erstmal schon, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für

Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. "Wenn mein Partner krank ist, muss ich weiter zur Arbeit kommen, eine andere rechtliche Regelung gibt es dafür nicht." In der Praxis kann das aber natürlich unmöglich sein. Wer Grippe hat, kann schließlich kein Kind betreuen. Und nicht jeder hat hilfsbereite Großeltern oder andere Verwandte auf Abruf parat.

Arbeitnehmern bleibt deshalb nur, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. "In der Regel findet sich da individuell eine Lösung", sagt Markowski. So können Berufstätige zum Beispiel Urlaub nehmen, auf einem Zeitkonto gesammelte Überstunden abbummeln oder spontan ein paar Tage im Homeoffice arbeiten.

Bei längeren und schwereren Erkrankungen gibt es zudem die Möglichkeit, über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Dafür gibt es aber Voraussetzungen, so Markowski: Erstens muss im Haushalt mindestens ein Kind leben, das nicht älter als zwölf ist. Und zweitens darf es niemand anderes im Haushalt geben, der die Arbeit übernehmen kann. Arbeitnehmer müssen also in der Regel erst andere Möglichkeiten ausschöpfen, bevor eine Haushaltshilfe genehmigt wird. Den Jahresurlaub aufbrauchen müssen sie dafür aber eher nicht.

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Kann man sich krankschreiben lassen wenn die Frau krank ist?

Erstmal schon, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. «Wenn mein Partner krank ist, muss ich weiter zur Arbeit kommen, eine andere rechtliche Regelung gibt es dafür nicht.» In der Praxis kann das aber natürlich unmöglich sein.

Was tun wenn Partner krank?

So bleibt man gesund, wenn der Partner die Grippe hat.
Regelmäßig Händewaschen. Sorgfältige Hygiene ist das A und O. ... .
Körperkontakt vermeiden. Auch wenn es schwer fällt, den Partner leiden zu sehen, sollte man tröstende Umarmungen oder Streicheleinheiten vermeiden. ... .
Verkeimte Gegenstände säubern. ... .
Immunsystem stärken..

Was ist wenn die Mutter krank ist?

Sie müssen sich eine "Verordnung von Haushaltshilfe" besorgen. Darin bescheinigt ein Arzt, dass und wie lange Sie die Haushaltshilfe voraussichtlich brauchen werden und wie viele Stunden die tägliche Einsatzzeit dauern sollte. Das Attest reichen Sie bei der Krankenversicherung ein und bitten um eine Genehmigung.

Wer kümmert sich um Kinder wenn Mutter krank ist?

Das Kind ist krank der kranken Kinder im elterlichen Haushalt übernehmen, wenn Sie arbeiten müssen. Das Jugendamt prüft, ob Verwandte oder Nachbarn zur Verfügung stehen und ob einkommensabhängig eine Kostenbeteiligung erhoben werden kann.