Kurzzeitkennzeichen wer ist versichert

Wichtige Fakten zum Kurzzeitkennzeichen auf einen Blick

  • Verwendung: Kfz-Kurzzeitkennzeichen sind für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands gedacht
  • Voraussetzungen: Kümmere Dich vor dem Gang zur Zulassungsstelle um eine Versicherung und die Hauptuntersuchung (HU)
  • Kosten: Kalkuliere Versicherungskosten, Verwaltungskosten und Schilderkosten ein
  • Gültigkeit: Kurzzeitkennzeichen sind maximal 5 Tage lang für ein Fahrzeug gültig – sie werden daher auch 5-Tages-Kennzeichen genannt
  • Aussehen: Das Ablaufdatum ist auf dem Nummernschild in dem gelben Feld aufgedruckt – sie werden daher auch gelbes Kennzeichen genannt

Die kurzzeitige Zulassung eines Fahrzeugs ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Wie diese aussehen, mit welchen Kosten für die Kfz Versicherung Du rechnen musst und welche Unterlagen Du für das Kurzzeitkennzeichen benötigst, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Ein gültiger Versicherungsschutz ist Voraussetzung zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Deine eVB-Nummer erhältst Du im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.

Du hast online ein Fahrzeug gekauft, der Händler liefert es Dir aber nicht nach Hause? Da Du das Fahrzeug nur an Deinem Wohnort zulassen darfst, brauchst Du ein amtliches Kennzeichen, um es zu überführen. Für solche Überführungsfahrten ist das Kurzzeitkennzeichen gedacht. Auch für Probe- und Prüfungsfahrten innerhalb Deutschlands mit abgemeldeten oder stillgelegten Fahrzeugen werden Kurzzeitkennzeichen vergeben.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Für ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen müssen zwei Voraus­set­zungen erfüllt sein

1. Gültiger Versicherungsschutz

Ohne den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bekommst Du kein Kurzzeitkennzeichen. Um Dein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigst Du eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

​​​​​​​2. Gültige Hauptuntersuchung

Der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) ist Voraussetzung für ein Kurzzeitkennzeichen. Fehlt diese, kann das Fahrzeug nur mit einer Einschränkung zugelassen werden: erlaubt ist nur die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Prüfstelle sowie Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirks oder in direkt angrenzende Bezirke zwecks Reparatur, wenn Mängel bei der HU festgestellt wurden. Dazu muss das Fahrzeug aber als verkehrstauglich eingestuft sein. Lautet der Befund verkehrsuntauglich, darf es nicht mehr bewegt werden.

Kurzzeitkennzeichen beantragen - diese Unterlagen benötigst du

Damit Du das gelbe Kennzeichen so schnell wie möglich an deinem Fahrzeug anbringen kannst, solltest Du im Vorfeld alle Unterlagen sammeln:

  • Antrag für Kurzzeitkennzeichen
  • Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Vollmacht bei Vertretung

In 5 Schritten zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Für ein Kurzzeitkennzeichen benötigst Du eine Elek­tro­ni­sche Versi­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nummer). Diese erhältst Du von Deiner Kfz-Versicherung oder dem Versicherer, bei dem Du das neue Fahrzeug versichern möchtest. Die eVB-Nummer dient als Nachweis, dass Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hast, und ist Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs. Du erhältst die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen entweder im Anschluss an den Online-Abschluss, per E-Mail, per SMS oder Post.

Mit einem Kurzzeitkennzeichen geht nur ein Kfz-Haftpflichtschutz einher. Es werden also nur die Kosten, die einem Unfallgegner entstehen, übernommen. Dein eigenes Auto ist während der Überführung oder Probefahrt nicht geschützt. Fahre also vorsichtig!

Der Versicherungsbeitrag für das Kurzzeitkennzeichen beträgt bei CosmosDirekt 120 Euro. Versicherst du das Kfz innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens fest bei uns, wird dir der Beitrag nicht in Rechnung gestellt.

Um ein Kurzzeitkennzeichen persönlich zu beantragen, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder gehst du zur Zulassungsstelle, die für deinen Wohnort und damit für den Zulassungsbezirk zuständig ist oder zur Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem das Fahrzeug derzeit zugelassen ist oder zugelassen war.

Bei vielen Zulassungsbehörden kann man das Kurzzeitkennzeichen mittlerweile auch online beantragen. Das spart Zeit und macht es überflüssig, einem Familienmitglied oder Bekannten eine Vollmacht auszustellen, wenn Du nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen kannst.

Ob Du das gelbe Kennzeichen vor Ort oder online beantragst, die benötigten Dokumente bleiben dieselben.

Wenn Du alle Dokumente eingereicht hast, stellt Dir der Sachbearbeiter ein Schriftstück aus, auf dem die Nummer des neuen Kurzzeitkennzeichens steht. Mit diesem Zettel gehst Du zum Schilderdienst, der Dir die Nummer auf die Schilder prägt. In unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle befindet sich in der Regel ein Schilderdienst.

Mit den fertigen Schildern gehst Du erneut zur Zulassungsstelle. Dort wird der Zulassungsstempel angebracht. Damit ist das Fahrzeug amtlich zugelassen.

Halte die fertigen Nummernschilder in den Händen, musst Du diese nur noch ordnungsgemäß an Deinem Auto befestigen. Verwende hierfür unbedingt die Befestigungspunkte. Auch, wenn die Kurzzeitkennzeichen nach maximal 5 Tagen wieder abmontiert werden müssen, reicht es nicht aus, sie schnell hinter die Scheiben zu legen.

Nach Ablauf der fünf Tage darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Zurückbringen musst Du die Schilder nicht.

Das gelbe Kenn­zei­chen gibt es auch für Motorrad und Wohn­mobil

Du möchtest ein Motorrad aus einem anderen Bundesland überführen oder ein Wohnmobil Probe fahren, um herauszufinden, ob es sich für den nächsten Campingurlaub eignet? Für andere Fahrzeuge gelten die selben Vorschriften wie für Autos. Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, kannst Du das Wohnmobil oder Motorrad mit dem Kurzzeitkennzeichen maximal 5 Tage zum Zweck von Probe-, Prüfungs- und Überfahrungsfahrten bewegen.

Ein Fahr­zeug mit Kurz­zeit­kenn­zei­chen ins Ausland über­führen?

Das Kurzzeitkennzeichen und der zugehörige Fahrzeugschein erfüllen internationale Vorschriften, entsprechen aber nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen, da es sich genau genommen nicht um offizielle Zulassungsdokumente handelt. Aus diesem Grund müssen sie auch nicht im Ausland akzeptiert werden.

Innerhalb der EU gibt es seit 2007 jedoch eine Anerkennungspflicht für das deutsche 5-Tages-Kennzeichen. Eine Nutzung in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist daher grundsätzlich möglich. Auch außerhalb der EU akzeptieren einige Länder das Kurzzeitkennzeichen. Zu den Ländern gehören:

  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran

Nicht erlaubt ist hingegen die sogenannte Fernzulassung. Dabei würde man ein Kurzzeitkennzeichen in Deutschland beantragen und mit dem Zweck ins Ausland reisen, ein Fahrzeug nach Deutschland einzuführen. Ein solches Vorgehen kann hohe Strafen und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs zur Folge haben. Für ein solches Vorhaben wird ein spezielles Ausfuhrkennzeichen benötigt. Mehr erfährst Du in unserem Ratgeber zu Überführungskennzeichen.

Mit diesen Kosten musst du rechnen

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus drei Posten zusammen

  • Versicherungskosten: Üblich ist bei Kurzzeit­kennzeichen eine reine Kfz-Haftpflicht, die von 30 Euro bis zu 130 Euro kostet. Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen erhältst Du von der Versicherung als Kunde zunächst kostenfrei. Versicherst Du das Fahrzeug später bei derselben Versicherung, werden Dir oft keine Kosten dafür berechnet. Der Vertragsbeginn wird dann auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt. Entscheidest Du Dich aber für einen anderen Versicherer oder lässt kein Fahrzeug zu, wird Dir der Versicherungsbeitrag in Rechnung gestellt.
  • Verwaltungskosten: Die Gebühren der Zulassungsstellen für die Genehmigung eines Kurzzeitkennzeichens betragen je nach Zulassungsbezirk 10 bis 15 Euro.
  • Schilderkosten: Die Prägung der Kurzzeitkennzeichen kostet 15 bis 20 Euro.

Kosten für Kurz­zeit­kenn­zei­chen im Überblick

Entscheidest Du Dich nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens für einen anderen Versicherer oder lassen das Fahrzeug nicht zu, kommen Kosten zwischen 55 Euro und 165 Euro auf dich zu.

Versicherung wird nicht erstattet

Minimal

Maximal

Versicherungskosten

30 Euro

130 Euro

Verwaltungskosten

10 Euro

15 Euro

Schilderkosten

15 Euro

20 Euro

Kosten

55 Euro

165 Euro

Lässt Du das Kfz innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens auf Dich als unseren Kunden zu, werden Dir die Versicherungskosten für das Kurzzeitkennzeichen nicht in Rechnung gestellt. In diesem Fall belaufen sich die Kosten auf nur 25 Euro bis 35 Euro.

Versicherung wird erstattet

Minimal

Maximal

Versicherungskosten

0 Euro

0 Euro

Verwaltungskosten

10 Euro

15 Euro

Schilderkosten

15 Euro

20 Euro

Kosten

25 Euro

35 Euro

Du möchtest von den Vorteilen bei CosmosDirekt profitieren? Deine eVB-Nummer erhältst du im Anschluss an den Online-Abschluss oder unter 0681 / 9 66 6800.

Häufige Fragen zum Kurz­zeit­kenn­zei­chen

Zwischen der Abkürzung des Zulassungsbezirks und der fünfstelligen Nummer, die immer mit 03 oder 04 beginnt, ist ein blauer Zulassungsstempel angebracht. Am rechten Rand des Kurzzeitkennzeichens ist ein gelbes Feld zu sehen. In diesem Feld steht das Datum, bis zu dem das Kennzeichen gültig ist: oben der Tag, in der Mitte der Monat, unten das Jahr.

Kurzzeitkennzeichen wer ist versichert

Das Kurzzeitkennzeichen wird Dir bei einem Online-Antrag zugeschickt. Beantragst Du das Kennzeichen persönlich bei der zuständigen Zulassungsbehörde, bekommst Du dort eine Nummer zugeteilt, die der Schilderdienst deiner Wahl auf das Nummernschild aufdruckt. Die Zulassungsstelle stempelt das gelbe Kennzeichen anschließend, bevor Du es am Auto anbringen kannst.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage lang gültig. Die Einprägung des Ablaufdatums befindet sich gut sichtbar in dem gelben Feld am rechten Rand des Nummernschilds.

Genau wie gelbe Kennzeichen dürfen auch rote Kennzeichen nur für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten genutzt werden. Rote Kennzeichen können aber im Gegensatz zu gelben Kurzzeitkennzeichen mehrfach und für verschiedene Autos verwendet werden. Allerdings erhalten diese nur gewerbliche Händler (daher auch Händlerkennzeichen genannt), Hersteller, Werkstätten, Sachverständige und Prüfer.

Ja, mit einem Kurzzeitkennzeichen geht ein Haftpflichtschutz einher. Ohne gültige Versicherung darfst Du mit deinem Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

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Ist ein kurzzeitkennzeichen personengebunden?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist personengebunden und darf anderen Personen nicht zur Nutzung überlassen werden.

Was passiert wenn man mit kurzzeitkennzeichen fährt?

Kurzzeitkennzeichen: Kosten & Sanktionen bei Verstößen Ein Kurzzeitkennzeichen kostet zumeist zwischen 20 und 40 Euro für die Nummernschilder sowie etwa 25 bis 50 Euro für die Zulassung samt Verwaltungskosten. Darüber hinaus kommen noch bis zu 120 Euro für die Kfz-Haftpflichtversicherung hinzu.

Was muss man bei kurzzeitkennzeichen beachten?

Für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es die Kurzzeitkennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal fünf Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem kurzzeitkennzeichen und einem überführungskennzeichen?

Für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands oder der EU benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Wie lange sind Überführungskennzeichen gültig? Ein Ausfuhrkennzeichen kann 14 Tage bis ein Jahr lang gültig sein. Das Kurzzeitkennzeichen ist hingegen nur fünf Tage gültig.