Kann man die LKW Module online machen?

Wen betrifft das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz?

Alle Fahrer/innen (bis auf wenige Ausnahmen!), die gewerblich Transporte mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E durchführen, bzw. Unternehmen die solche Fahrten anordnen.

Betrifft das Gesetz auch ausländische Fahrer/innen?

Ja, jede/r Fahrer/in, der/die für Unternehmen mit Standort im europäischen Wirtschaftsraum tätig ist, muss regelmäßig nachweisen dass er/sie im Rahmen des BkrfqG an Weiterbildungen teilgenommen hat.

Was passiert, wenn ich die Qualifikation nicht nachweisen kann?

Für Fahrer mit fehlender Qualifikation können Bußgelder bis zu 5.000 EUR verhängt werden. Für Unternehmen, die Fahrten mit fehlender Qualifikation anordnen oder zulassen, können bis zu 20.000 EUR Strafe verhängt werden.

Wann sollte ich als Fahrer/in tätig werden?

Als Fahrer/in sollten Sie tätig werden sollten Sie noch keine Weiterbildung abgeschlossen, und dieses in Ihrem Führerschein durch den Eintrag der Ziffer 95 in der Spalte 12 eintragen haben*. Oder aber das eingetragene Ablaufdatum liegt in der Vergangenheit oder der nahem Zukunft. Beachten Sie bitte die Ausnahmen. *Ab Mai 2021 wird der Nachweis auch durch den Fahrerqualifikationsnachweis erbracht werden können.

Wann sollte ich als Unternehmer/in tätig werden?

Stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass ihr Fahrpersonal über die vorgeschriebenen Qualifikationen verfügt, da Ihnen bei Nichtbeachtung drastische Strafen drohen. Kontrollieren Sie die Führerscheine Ihrer Mitarbeiter/innen auf die Eintragungen und Befristungen. Sollten Sie dazu Fragen haben beraten wir Sie gerne.

Bis wann muss ich meine erste Weiterbildung absolviert haben?

Alle Kraftfahrer die durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz der Weiterbildungspflicht unterliegen müßten inzwischen eine erste Weiterbildung absolviert haben. Wann die nächste Weiterbildung absolviert sein, bzw. in der Fahrerlaubnis dokumentiert sein muss, steht in der Fahrerlaubnis in der Spalte 12. Busfahrer/in (Führerscheinklassen D, DE, D1 und D1E)      seit 09.09.2013 bzw. 10.09.2015Fristen LKW-Fahrer/in (Führerscheinklassen C, CE, C1, und C1E) seit 09.09.2014 bzw. 10.09.2016Fristen

Wie viele Seminare / Module muss ich als LKW-Fahrer/in oder Busfahrer/in pro Jahr belegen?

Es gibt keine Vorschrift, die besagt, wieviele Seminare / Module die Kraftfahrer/innen pro Jahr belegen müssen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat aber gezeigt, dass es von Nachteil ist die Weiterbildung zu kurzfristig zu planen. Unsere Empfehlung deshalb: Nutzen Sie die Ihnen verbleibenden 5 Jahre bis zur nächsten Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis voll aus und planen Sie wenigstens ein Seminar/Modul pro Jahr. So können Sie die auftragsärmeren Zeiten dafür nutzen.

Ist es möglich, Zuschüsse für meine Weiterbildung zu bekommen?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Kraftfahrer/innen und aber auch für Unternehmen. Für Kraftfahrer/innen gibt es mitunter die Möglichkeit die Bildungsprämie in Anspruch nehmen zu können. Mehr Infos dazu unter: http://www.bildungspraemie.info/.  Für Unternehmen im Güterkraftverkehr gibt es Fördermöglichkeiten z.B. über die BAG. Mehr Infos dazu unter:www.bag.bund.de. Teilweise sind für Unternehmen auch Förderungen über die Berufsgenossenschaft Verkehr möglich. Mehr Infos dazu unter: www.bg-verkehr.de

Muss jede/r Busfahrer/in oder LKW-Fahrer/in diese Seminare / Module belegen?

Jede/r Kraftfahrer/in, bis auf wenige Ausnahmen, der/die ein Fahrzeug gewerblich führt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen: C, CE, C1, C1E; D, DE, D1, D1E erforderlich ist, muss Seminare / Module im Rahmen des BKrFQG besuchen. Das BKrFQG wurde 2016 dahingehend geändert dass nur diejenigen Fahrer/innen die "Transporte" mit den oben genannten Fahrzeugen durchführen diese Qualifikation nachweisen muss. Somit fallen Leerfahrten und Überführungen aus der Verpflichtung raus. Auch gibt es teilweise Ausnahmen auf Ebene einzelner Bundesländer. Auch in 2021 werden ein paar weiter Ausnahmen dazu kommen.

Was passiert, wenn ich ein Seminar zu spät belege?

Es ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachzuweisen, deren Befristung dann in den Führerschein in die Ziffer 12 eingetragen wird. Nach Ablauf dieser Frist darf der/die Inhaber/in der Fahrerlaubnis keine gewerblichen Fahrten mit Kraftfahrzeugen mehr durchführen. Ab Mai 2021 soll der Nachweis auch in Form einer Karte - dem Fahrerqualifikationsnachweis erfolgen.

Was genau ist eine Weiterbildung?

Eine Weiterbildung besteht aus 35 Stunden, welche sich im Allgemeinen aus 5 Seminaren (Modulen) à 7 Std. zusammensetzt.

Ich besitze die Fahrerlaubnisklassen C und D, wieviele Schulungen / Module muss ich absolvieren?

Eine Weiterbildung von 35 Stunden reicht aus. Es ist egal welche Schulungen / Module absolviert werden. Es gibt die Empfehlung dass Kraftfahrer/innen die beide Führerscheine haben und nutzen, die Schulungen /Module abwechselnd besuchen, so dass über mehrere Jahre hinweg alle Schulungen / Module besucht werden.

Müssen Inhaber/innen der alten Führerscheinklasse 3 auch an einer Weiterbildung teilnehmen?

Ja, auch sie müssen (bis auf wenige Ausnahmen!) als gewerblich tätige Fahrer/innen in Zukunft regelmäßig Weiterbildungen absolvieren, sofern sie Transporte mit Fahrzeugen oder Zügen durchführen die in die "neuen" Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E fallen.

Wie oft muss ich die Weiterbildung wiederholen?

Weiterbildungen sind im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen. Das Ablaufdatum der letzten Weiterbildung wird auf dem Führerschein in der Spalte 12 eingetragen*. *Ab Mai 2021 gibt es den neuen Fahrerqualifikationsnachweis.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, und zwar bei Fahrzeugen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h nicht überschreiten, Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc. Außerdem bei Fahrten zu Reparatur-, Wartungs-, Untersuchungs-, und Prüfungszwecken. Bei Fahrten zur nicht gewerblichen Beförderung von Personen und Gütern, z.B. der eigene Umzug mit einem Mietwagen. Beim Führen von Fahrzeugen, welche Material und Ausrüstung transportieren, welches der/die Fahrer/in zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Fahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Dieses ist die so genannte Handwerkerregelung. Leerfahrten sind auch davon ausgenommen. Es gibt in einigen Bundesländern Sonderregelungen!! In 2021 werden noch einige Ausnahmen hinzu kommen. Diese Ausnahmen sind in §1 Abs.2 des BKrFQG geregelt. Siehe hierzu auch:"Muss jede/r Bus- oderLKW-Fahrer/in diese Schulungen besuchen?"

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich ins Ausland fahre?

Ein Problem ist die leider nicht einheitliche Doumentation der Weiterbildungen in den verschiedenen EU - Mitgliedsstaaten. So werden in den meisten Ländern so genannte "Driver - Qualifikations - Card", Fahrerqualifizierungsnachweis - ausgestellt. Die Lösung des Eintrags auf dem Führerschein ist deshalb nicht allen Kontrollorganen bekannt.* Deshalb empfehlen wir auch das Mitführen eines Schreibens in der jeweiligen Landessprache, aus dem hervorgeht dass der Nachweis in Deutschland auf dem Führerschein in Form der Ziffer 95 in der Spalte 12 durchgeführt wird. Dieses Schreiben bietet zum Beispiel die IHK Stuttgart in mehreren Sprachen zum Download an.

* Ab Mai 2021 wird auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis mit Wohnsitz in Deutschland der Nachweis mit einer"Driver - Qualifikations - Card " möglich.

Gibt es eine Abschlussprüfung?

Nein, bei den Berufskraftfahrer-Weiterbildungen sind nach BKrFQV zur Zeit keine Abschlussprüfungen vorgesehen. Es wird aber schon länger diskutiert solche einzuführen. Eine Prüfung muss man ablegen wenn man die Grundqualifikation, bzw. die beschleunigte Grundqualifikation ablegt.

Was bedeutet die so genannte Handwerkerregelung bzw. wann gilt sie?

Die sog. „Handwerkerregelung“ ist in §1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG zu finden: "Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt." Es ist aber zu berücksichtigen, dass das immer nur für einzelne Fahrten gilt, und auch nicht generell für bestimmte Branchen. Es wird empfohlen den betroffenen Fahrern/innen entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Sollten Sie dazu Fragen haben sind wir Ihnen gerne behilflich.

Kann man die Weiterbildung auch online absolvieren?

Nein, die Weiterbildung online zu absolvieren ist nicht zulässig, das wurde in einer Diskussion der Länder im Jahre 2007 festgestellt, und durch Vertreter der europäischen Kommission bestätigt. Da heißt es, dass e-Learning - im Sinne von Fernkursen - im Rahmen der Grundqualifikation und der Weiterbildung nicht zulässig ist, (vergl. §7 Abs.2 i. V. m. §6 BKrFQV ), weil danach die Ausbildung in einer Ausbildungsstätte durch einen Ausbilder erfolgen muss.

Was ist ein Modul? In welchem Gesetz wird das geregelt?

Den Begriff Modul gibt es weder in dem BKrFQG noch in der dazugehörigen Verordnung BKrFQV. Der Gesetzgeber hat in der Anlage1 ( zu §1Abs.2,§2Abs.2,§4Abs.1) die Kenntnisbereiche festgelegt und gegliedert. In §4 hat er den Zeitrahmen von 35std. zu je 60min geregelt. Der Begriff "Modul" ist nicht Gesetzeslage, hat sich aber inzwischen bei den meisten Beteiligten etabliert. Er wurde von den einschlägigen Anbietern von Material zur Fahrschul- und Weiterbildung eingeführt. Das führt teilweise zu Problemen wenn jemand wissen möchte welche "Module"ihm noch fehlen. Wortlaut des § 4 BKrFQV: (1) Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist. (2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden; die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.  

Unterliegen Fahrer/innen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie z.B. Kränen dem BKrFQG?

Im BKrFQG §1 Abs.2, Satz5 steht: Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit "Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt." Somit kann sich z.B. der Fahrer eines Kranes auf diese Ausnahmeregelung berufen, sofern das Führen das Kraftfahrzeuges nicht seine Hauptbeschäftigung ist.

Wie lange sind die Bescheinigungen gültig?

Die Bescheinigungen sollten maximal 5Jahre gültig sein. Das heißt in der Praxis, dass sie nicht älter sein dürfen als der letzte Eintrag einer Weiterbildung auf dem Führerschein. Keine Regel ohne Ausnahme, in der Übergangsfrist sollten auch Bescheinigungen anerkannt werden, wenn Sie älter als 5 Jahre sind, sofern noch keine Weiterbildung im Führerschein eingetragen ist. Der Umgang mit den Bescheinigungen ist leider von Fahrerlaubnisbehörde zu Fahrerlaubnisbehörde sehr unterschiedlich.

Wer darf diese Weiterbildungen durchführen?

In der Regel Fahrschulen die auch die Fahrerlaubnisklassen C und D schulen dürfen. Darüber hinaus gibt es noch einige behördlich anerkannten Anbieter so wie uns. Einige Führerscheinstellen haben Listen der durch sie anerkannten Ausbildungsstellen. Dort kann man sich ggf. erkundigen ob ein Anbieter zugelassen ist.  

Wo finden die Weiterbildungen von Berufskraftfahrer Unterwegs statt?

Wir haben in der Region Braunschweig-Helmstedt-Hannover einige zugelassene Räume in denen wir unsere Schulungen durchführen. Aber auch in Berlin und Mecklenburg Vorpommern. Wir haben auch bei einigen Unternehmen in der Region Räume zertifizieren lassen um dort vor Ort Schulungen durchführen zu können. Sollten Sie Interesse an Schulungen auf Ihrem Gelände haben, sprechen Sie uns an und wir kümmern uns ggf. um eine Anerkennung durch die zuständige Stelle.

Kann man als deutsche/r Fahrer/in auch eine Driverqualifikationscard bekommen?

Leider ist das nicht möglich. Es wurde diskutiert ob das mit der Änderung des BKrFQG im Jahr 2016 eingeführt werden würde, wurde aber leider nicht umgesetzt.

Bietet Berufskraftfahrer Unterwegs auch die Beschleunigte Grundqualifikation an?

Ja. Wir bereiten Sie intensiv und praxisnah auf die Prüfung vor der IHK vor. Wegen der Kosten und möglicher Termine senden Sie uns eine kurze Nachricht und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Es gibt bei der Finanzierung der Grundqualifikation auch gute Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie dazu gerne.

Was kostet ein Module?

Die Preise für Solarmodule liegen bei durchschnittlich 200 bis 430 Euro pro kWp im Großhandel. Dünnschicht oder Polykristalline Module sind 25 bis 40 % günstiger. Bei einer 10 kWp PV-Anlage liegen die Kosten der Module bei etwa 2800 bis 3500 €. Pro Quadratmeter fallen etwa 36 bis 97 Euro an.

Wie viele Module braucht man für Lkw?

Die Weiterbildung besteht aus fünf Modulen, die sich mit verschiedenen Themenbereichen beim Beruf des LKW-Fahrers befassen. Sicherheit und Arbeitsschutz stehen dabei im Vordergrund. Müssen Fahrer mit Konsequenzen rechnen, wenn sie die Weiterbildung nicht absolvieren?

Welche Module gibt es für Lkw?

Die fünf Module sind :.
Modul 1 LKW: Eco-Training..
Modul 2 LKW: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr..
Modul 3 LKW: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit..
Modul 4 LKW: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi..
Modul 5 LKW: Ladungssicherung..