moment bitte, gehst du denn jetzt davon aus, daß die Rente deines Mannes auch einer Steuerklasse unterliegt? Oder gibts bei Brutto und Nettorente keine Steuerklasse mehr? Das muß man ja konkret wissen.. Show Also wie auch immer: da dein Mann weniger DerHans Community-Experte Rente 02.03.2014, 19:31 Eigentlich ist das egal. Die Steuerklasse gibt ja nur dem Arbeitgeber auf, wie hoch deine Lohnsteuer vorab in Abzug gebracht werden muss, Da ihr unterschiedliche Einnahmearten habt, müsst ihr im Folgejahr sowieso eine Steuererklärung abgeben. Danach richtet sich dann eure tatsächliche Steuerlast. agentharibo 25.03.2014, 18:03 Wenn er in Rente geht, brauchst du gar nichts ändern, es sei denn du meintest deine eigene Steuerklasse, sofern du noch auf "Lohnsteuerkarte" Einkommen erwirtschaftest. wfwbinder 02.03.2014, 14:32 Ja, auf III. Im Januar passiert das ohnehin automatisch. Aber aufpassen, weil die Rente ja zum Teil Steuerpflichtig ist etwas Geld für die Nachzahlung zurück legen. 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Ich habe im Jahr 2018 von meinem ersten Arbeitgeber ein Gehalt bezogen. Für ein halbes Jahr bin ich einem weiteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachgegangen. Dieses sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis habe ich in Lohnsteuerklasse 1 versteuert und darüber auch den richtigen Ausdruck erhalten. Bei meinem anderen Arbeitgeber, bei dem ich das komplette Jahr beschäftigt war, habe ich während das andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis lief, mein Gehalt in Lohnsteuerklasse 6 versteuert. D.h. von Januar bis April in Lohnsteuerklasse 1, von April bis Oktober in Lohnsteuerklasse 6 und von November bis Dezember wieder in Lohnsteuerklasse 1. Auf den monatlichen Abrechnungen ist auch jeweils die richtige Steuerklasse vermerkt, 1 beziehungsweise 6. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerkarte für das Jahr 2018 zugestellt und auf dem Ausdruck ist vermerkt, dass ich lediglich in Lohnsteuerklasse 1 versteuert hätte, obwohl ich auf meinen monatlichen Abrechnungen Lohnsteuerklasse 1 beziehungsweise Lohnsteuerklasse 6 vermerkt habe. Ist das richtig so? Oder muss der Arbeitgeber mir für Januar bis April die Lohnsteuerklasse 1 bescheinigen, von April bis Oktober die Lohnsteuerklasse 6 und von November bis Dezember wieder die Lohnsteuerklasse 1? Also insgesamt 3 Bescheide? |