Hallo,
hoffentlich kann mir hier geholfen werden. Seit einem Monat wohne ich nun in dieser Mietwohnung. In meiner Wohnung befindet sich der Schaltkasten und der WLAN-Router für das gesamte Haus.
Mein Vermieter hat einen Schlüssel für meine Wohnung, um in dringenden Notfällen die Wohnung betreten zu können. Dies ist vertraglich allerdings nicht festgehalten, sondern eine mündliche Absprache. In meiner Wohnung wird der Flur videoüberwacht aus persönlichen Gründen, da
mir das ein Sicherheitsgefühl gibt.
Nun hat sich herausgestellt, dass mein Vermieter gestern ohne vorherige Ankündigung meine Wohnung betreten hat. Kein Anruf, keine Nachricht, nichts. Währenddessen war ich arbeiten. Auch im Nachhinein keine Rückmeldung seinerseits. Erst nachdem ich ihn angeschrieben habe, sagte er "Ich musste an den Router ran".
Außerdem ist wichtig anzumerken, dass alle weiteren Absprachen (laut Vertrag) schriftlicher Form bedürfen. Durfte mein Vermieter die Wohnung nun betreten oder hat er sich da strafbar gemacht? Kann ich nun fristlos kündigen? (Ich habe schon zum 01.12.2020 gekündigt, ist eine fristlose Kündigung nun möglich?) Auf dem Video ist auch zu sehen, wie er in mein Wohnzimmer guckt, als er auf der Leiter steht, was meiner Meinung nach aber strafrechtlich nicht relevant ist.
Danke!
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Sehr geehrter Ratsuchender,
der Vermieter hat einen Hausfriedensbruch begangen (§ 123 Abs. 1 StGB ). Zur Verfolgung der Tat könnten Sie Strafantrag stellen.
Gemäß § 543 Abs. 1 S. 1 BGB kann fristlos gekündigt werden:
"Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist [...] nicht zugemutet werden kann."
Das Betreten der Wohnung ohne Ankündigung ist ein solcher Grund für eine fristlose Kündigung (LG Berlin
WuM 1999, 332 ).
Eine vorherige Abmahnung halte ich für entbehrlich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 3. September 2020 | 18:56
Vielen Dank für die Antwort.
Dass in meiner Wohnung der Router für das ganze Haus liegt stellt also keinen Grund dar, die Wohnung ohne Ankündigung betreten zu dürfen. Habe ich das richtig verstanden?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. September 2020 | 18:58
Richtig.
Ergänzung vom Anwalt 4. September 2020 | 10:17
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein
freundlicher Kollege hat mich auf ein Urteil mit der gegenteiligen Auffassung hingewiesen.
Das Landgericht Bonn vertritt mit Urteil vom 05.06.2014 - 6 S 173/13 die Auffassung, dass bei unbefugtem Betreten für eine fristlose Kündigung eine vorherige Abmahnung erforderlich ist.
Es ist also nicht ganz so klar, wie von mir dargestellt.
Ich finde aber, dass hier ein grober Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und die Privatspähre vorliegt, der eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung rechtfertigt.
Letztlich müsste das ein Richter / eine Richterin entscheiden.
Fordern Sie den Vermieter auf, bis zu Ihrem Auszug den (Ersatz)Schlüssel herauszugeben.
Tut er dies nicht, ist es für Sie erst recht nicht mehr zumutbar, weiter dort wohnen zu bleiben, weil
jederzeit wieder mit einem unbefugten Zutritt zu rechnen ist, weil für den Vermieter der Ausfall des WLAN wohl ein Notfall ist und ein Handeln ohne Zeitverzug erforderlich sei. Ein paar Minuten für ein Telefonat muss sich der Vermieter nehmen, um Sie zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 3. September 2020 | 18:59
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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