Alexander Van der Bellen bleibt laut vorläufigem amtlichen Endergebnis das Staatsoberhaupt von Österreich. Der 78-Jährige erreichte bei der Bundespräsidentenwahl am Sonntag 54,6 Prozent der Stimmen. Auf Platz zwei folgt der Kandidat der rechten FPÖ, Walter Rosenkranz, mit 19,1 Prozent.
Die amtliche Auszählung berücksichtigt noch nicht die etwa 800.000 Briefwahlstimmen. Allerdings ist hier laut Hochrechnungen des ORF keine entscheidende Veränderung mehr zu erwarten. Die
Briefwahlstimmen werden erst am Montag ausgezählt, dann folgt das offizielle Endergebnis.
Weitere Kandidaten einstellig
Neben Van der Bellen und Rosenkranz bewarben sich fünf weitere Kandidaten, darunter die parteilosen, eher rechtsorientierten Kandidaten Tassilo Wallentin und Gerald Grosz sowie Marco Pogo von der satirischen Bierpartei. Sie erzielten einstellige Ergebnisse. Die konservative Kanzlerpartei ÖVP und die meisten Oppositionsparteien hatten keine Gegenkandidaten aufgestellt.
Van der Bellen seit 2016 im Amt
Rund 6,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren waren am Sonntag zur Wahl des österreichischen Staatsoberhaupts aufgerufen. Der Bundespräsident hat überwiegend protokollarische Aufgaben. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre, er kann einmal wiedergewählt werden.
Der frühere Volkswirtschafts-Professor Van der Bellen ist seit 2016 im Amt. Er hatte sich damals in einer Stichwahl gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer durchgesetzt. Während seiner Amtszeit galt er in den politisch turbulenten Zeiten nach der Ibiza-Affäre rund um den Rechtspopulisten Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Korruptionsvorwürfen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) als Ruhepol in Wien.
Damit hält im Nachbarland die Serie, nach der ein amtierender Staatspräsident noch nie in eine Stichwahl musste.
dpa/AFP/Reuters(ans)
- Allgemeines zum Bundespräsidenten
- Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines zum Bundespräsidenten
Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.
Das Amt des Bundespräsidenten endet durch
- Zeitablauf (nach sechs Jahren nach der Angelobung, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig) oder
- Tod oder
- Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (der Bundespräsident kann wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung durch Beschluss der Bundesversammlung angeklagt werden) oder
- Volksabstimmung oder
- Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen.
Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.
Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
Die Aufgaben bzw. Kompetenzen des Bundespräsidenten sind u.a.:
- Vertretung der Republik Österreich nach außen
- Abschluss von Staatsverträgen
- Oberbefehl über das Bundesheer
- Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
- Angelobung des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
- Entlassung der gesamten Bundesregierung
- Einberufung der Bundesversammlung
- Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
- Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
- Erlassung von Notverordnungen
- Verleihung von Amtstiteln
- Begnadigungen im Strafrecht
- Gewährung von Ehrenrechten
Der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.
Weiterführende Links
- Aufgaben und Rechte (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
- Wahl und Amtszeit (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2022
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Liste der Bundespräsidenten und deren Amtsperiode seit 1918
Karl Seitz (Staatsoberhaupt als Präsident des Staatsratsdirektoriums) | 30.10.1918 bis 09.12.1920 |
Dr. Dr. h.c. Michael Hainisch | 09.12.1920 bis 10.12.1928 |
Wilhelm Miklas | 10.12.1928 bis 12.03.1938 |
Dr. Karl Renner | 20.12.1945 bis 31.12.1950 |
Dr. h.c. Theodor Körner | 21.06.1951 bis 04.01.1957 |
Dr. Adolf Schärf | 22.05.1957 bis 28.02.1965 |
Franz Jonas | 09.06.1965 bis 24.04.1974 |
Dr. Rudolf Kirchschläger | 08.07.1974 bis 08.07.1986 |
Dr. Kurt Waldheim | 08.07.1986 bis 08.07.1992 |
Dipl.-Kfm. Dr. Thomas Klestil | 08.07.1992 bis 06.07.2004 |
Dr. Heinz Fischer | 08.07.2004 bis 08.07.2016 |
Dr. Alexander Van der Bellen | 26.01.2017 bis jetzt |
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