Ist man bei einem 450 Euro Job krankenversichert und rentenversichert?

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für 450-Euro-Minijobs

Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitgeber – Keine Abgaben für Minijobber

Bei 450-Euro-Minijobs zahlen Sie als gewerblicher Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Brutto-Verdienst Ihres Minijobbers.
Es fallen für Sie keine Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auch nicht vom Verdienst Ihres Minijobbers abziehen.

Gut zu wissen

Der pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag. Aus diesem Beitrag entsteht für den Minijobber kein eigener Krankenversicherungsschutz als Arbeitnehmer, so dass z. B. auch kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Als Arbeitgeber müssen Sie den Pauschalbeitrag nur bezahlen, wenn Ihr Minijobber in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Das gilt beispielsweise auch für Minijobber, die bereits aufgrund ihrer Hauptbeschäftigung Krankenversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Ist Ihr Minijobber privat krankenversichert, fällt dieser Pauschalbeitrag nicht an.

Wenn Sie in einem Minijob mit einem Einkommen von maximal 450 Euro arbeiten oder nur kurzfristig einen befristeten Aushilfsjob machen, zum Beispiel als Schüler in den Ferien, sind Sie nicht über diesen Job krankenversichert.

Weitere Details

Sie müssen also auf jeden Fall anderweitig krankenversichert sein. Wenn Sie zum Beispiel familienversichert oder als Student, Rentner, Arbeitnehmer oder als Künstler oder Publizist versichert sind, ändert sich für Sie nichts. 

In anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern. Dann kann es jedoch sein, dass Sie Beiträge für Ihr Einkommen aus dem Minijob zahlen müssen. 

Häufige Fragen für freiwillig Versicherte
 

Neben einer Voll- oder Teilzeitstelle können sich Arbeitnehmer auch für eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von höchstens 450 Euro entscheiden – den Minijob. Was viele nicht bedenken: In diesen Arbeitsverhältnissen ist der Beschäftigte nicht über seinen Arbeitgeber krankenversichert. Wie es trotzdem mit einer guten Versorgung klappt, erfahren Sie hier.

Knapp sieben Millionen Deutsche arbeiteten im Dezember 2018 als sogenannte Minijobber auf 450-Euro-Lohnbasis. 6,7 Millionen von den Minijobbern arbeiten im gewerblichen Bereich und etwa 300.000 in Privathaushalten. Die meisten sind zwischen 25 und 65 Jahre alt. Im gewerblichen Bereich sind knapp 60 Prozent der Minijobber Frauen, in den privaten Haushalten sind es sogar 90 Prozent. Dies zeigen Daten der Minijobzentrale.

Geringfügige Beschäftigung

Bei einer geringfügigen Beschäftigung mit einem Einkommen von bis zu 450 Euro gilt, dass der oder die Beschäftigte von diesem Verdienst weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abführen muss. Das übernimmt der Arbeitgeber mit einer Pauschale. Das bedeutet, dass der Beschäftigte bis zu 450 Euro ausbezahlt bekommt.

Diejenigen Minijobber, die dieser Tätigkeit als Nebenjob zusätzlich zu ihrem versicherungspflichtigen Beruf nachgehen, müssen sich keine Gedanken um ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung machen. Denn sie sind über ihre Haupttätigkeit abgesichert.

Möglichkeit der Familienversicherung

Bei einem Minijob muss der Arbeitgeber für die Beschäftigten lediglich einen Pauschalbeitrag an die Versicherungsträger zahlen. Die Beschäftigten sind jedoch nicht über das Arbeitsverhältnis Mitglied einer Krankenkasse. Für sie besteht die Möglichkeit, sich, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, über die Familienversicherung des Ehegatten oder der Eltern beitragsfrei zu versichern. Das Einkommen muss jedoch unter der Grenze von 450 Euro liegen. Um in der elterlichen Familienversicherung unterzukommen, gilt für das Kind zudem die Altersgrenze von 18 Jahren oder der Zeitraum bis zum Ende der Ausbildung.

Ausschließlich Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung

Ist der Minijobber dagegen ausschließlich als geringfügig Beschäftigter aktiv, hat also keinen Hauptjob und möchte oder kann sich auch nicht in der Familienversicherung versichern, gibt es weitere Möglichkeiten in puncto Krankenversicherung: Verfügt der Minijobber über andere Einnahmequellen, beispielsweise Vermögen oder bekommt er Unterhalt, muss er sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Ist der Minijob dagegen seine Haupteinnahmequelle, kann er sein Einkommen über das Job-Center aufstocken lassen. Dort ist er dann auch krankenversichert.

Übt der geringfügig Beschäftigte mehrere Minijobs aus, werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Überschreitet das Einkommen dann die 450-Euro-Grenze, liegt aber noch unter 850 Euro, tritt die sogenannte Gleitzonenregelung und damit eine Versicherungspflicht in Kraft. Es handelt sich dann um einen „Midijob“. Daraus folgt: Der Beschäftigte entrichtet einen geringeren Anteil an die Sozialversicherung.

Minijob bei Rentnern

Knapp 16 Prozent der Minijobber sind laut Minijobzentrale über 65 Jahre alt und befinden sich damit im Rentenalter. Sie sind über den Rentenversicherungsträger in der gesetzlichen Krankenversicherung oder, wenn sie vorher privat versichert waren, weiterhin dort versichert.

Krankheit und Mutterschutz im Minijob

Fällt ein geringfügig Beschäftigter krankheitsbedingt aus, hat er lediglich Anspruch auf die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Er müsste in dem Fall die Grundsicherung beim Job-Center beantragen.

Ähnlichen Einschränkungen sehen sich auch werdende Mütter ausgesetzt. Die Krankenkasse übernimmt bei versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in der Mutterschutzzeit , also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, die Zahlung des Mutterschaftsgeldes . Für Minijobber in der privaten Krankenversicherung oder in der Familienversicherung gibt es diese Zahlung nicht. Sie müssen sich an das Bundesversicherungsamt wenden. Dort erhalten sie einen einmaligen Betrag in Höhe von 210 Euro. Ist die Schwangere freiwillig gesetzlich versichert, kann sie von der Krankenkasse einen Tagessatz von 13 Euro erhalten. Der Arbeitgeber muss diesen Betrag aufstocken, wenn das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt der vergangenen drei Monate vor der Schutzfrist diesen Betrag überschritten hatte.

Wer zahlt meine Krankenversicherung bei 450 Euro Job?

Minijobber selbst zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung auch nicht vom Verdienst Ihres Minijobbers abziehen. Der pauschale Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Solidarbeitrag.

Wie ist man beim Minijob krankenversichert?

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Minijob Sie kommen also weder für die Pflichtversicherung in einem Angestelltenverhältnis in Frage, noch für die beitragsfreie Familienversicherung. In diesem Fall können Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen.