Ist lohnsteuer gleich einkommensteuer

Der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer dürfte vielen nicht bekannt sein. Oftmals werden die Begriffe auch einheitlich benutzt, was im Prinzip auch richtig sein kann.

Ist lohnsteuer gleich einkommensteuer
Feine Unterschiede zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer

Gemeinsamkeiten von Einkommensteuer und Lohnsteuer

  • Sowohl die Einkommensteuer als auch die Lohnsteuer werden auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Als Bemessungsgrundlage dient dazu das zu versteuernde Einkommen.
  • Für beide Steuerarten gilt das Einkommensteuergesetz (EStG).
  • Beide Steuerarten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, die mit Ihnen als Person zusammenhängen (dazu unten mehr).
  • Einkommen- und Lohnsteuer sind - wie auch die Körperschafts- oder die Umsatzsteuer - sogenannte Gemeinschaftssteuern. Das bedeutet, die Abgaben stehen Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam zu. Die Verwaltungshoheit liegt bei den Finanzämtern.

Unterschiede der beiden Steuerarten

  • Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Lohnsteuer Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit betrifft (§ 19 EStG), während die Einkommensteuer keinen Unterschied macht zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern. Alle Arbeitnehmer zahlen also eine Lohnsteuer, nicht aber zwangsläufig auch eine Einkommensteuer.
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    Die Frage: "Wie berechnet man die Lohnsteuer?" hat Sie bestimmt auch schon einmal beschäftigt. …

  • Kommt bei Ihnen als Arbeitnehmer nun eine Einkommensart hinzu oder beziehen Sie nur anderes Einkommen als Arbeitnehmergehalt, so sprechen die Finanzbehörden von Einkommensteuer. Einkünfte außerhalb des Arbeitnehmergehaltes sind z. B. Einkommen aus Selbstständigkeit, aus Vermietung/Verpachtung, aus Vermögen (Sparbuch, Aktien usw.) sowie Renten.
  • Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen; diesen Teil des Geldes führt er an das Finanzamt ab.
  • Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Sie eine Lohnsteuererklärung nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeben müssen, und zwar dann, wenn Sie Nebeneinkommen von mehr als 410 € (ohne Lohnsteuerabzug) oder Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld) von mehr als 410 € erhalten haben. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, wenn Sie der Steuerklasse V oder VI angehören oder Sie und Ihr Ehepartner die Kombination III/V bzw. IV/IV haben, ferner, wenn ein bestimmter Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte ausgewiesen ist.
  • Einkommensteuererklärungen sind grundsätzlich Pflicht, sofern Sie Einkünfte von mehr als 410 € haben. Einzelheiten finden Sie in § 46 EStG.
  • Anders als bei der Einkommensteuer kommt es bei der Lohnsteuer nicht vorwiegend darauf an, wie hoch Ihre Einkünfte sind. Vielmehr geht es darum, wie hoch Ihre Abzüge (Kinder, Versicherungsleistungen, Unterhalt, andere Ausgaben) sind, wenngleich das Gesamteinkommen natürlich die Basis darstellt. Auch der Familienstand spielt eine Rolle.

Weiterlesen:

  • Wie berechnet man die Lohnsteuer? - So geht's als Arbeitnehmer
  • Lohnsteuer in Steuerklasse 3 - Höhe der Abgaben einfach erklärt
  • Nebenverdienst versteuern - so machen Sie es richtig
  • Nebengewerbe - Steuern richtig bezahlen
  • Übersicht: Alles zum Thema Steuern & Steuererklärung

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Lohnsteuer und Einkommensteuer

Vergleicht man mehrere Steuerzahler miteinander, die gleich viel verdienen, fällt auf, dass ihre jeweilige Steuerlast unterschiedlich hoch ausfällt. Dafür gibt es natürlich mehrere Ursachen.

Zu den wichtigsten Kriterien gehört zum Beispiel die Steuerklasse, die sich am Familienstand und der Anzahl der Kinder orientiert. Hinzu kommen eventuelle weitere Nebeneinkünfte aus Vermietungen, Verpachtungen, Dividenen usw. Auch die Einnahmen des Ehepartners spielen eine besondere Rolle. Der Fiskus berücksichtigt zudem sämtiche Ausgaben, die zum Erhalt der Arbeitskraft aufgebracht werden müssen. Zu guter Letzt gibt es noch Posten wie Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten und vieles mehr, was wiederum Einfluss auf die Steuerlast haben kann.

Ist lohnsteuer gleich einkommensteuer

Besteuerung von Arbeitskräften

Bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist es ein weiter Weg. Davon bekommen wir direkt allerdings nur wenig mit. Das betrifft vor allem Arbeitstätige in einem Angestelltenverhältnis.

Arbeitgeber sehen anhand der elektronischen Lohnsteuerkarte, wie hoch die zu entrichtende Lohnsteuer seines Mitarbeiters ist. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Sie richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der hinterlegten Steuerklasse.

Im Folgejahr, in der Regel spätestens bis zum 28.02., erhält jeder Angestellte dann seinen Lohnsteuerbescheid. Dieser enthält unter anderem Informationen über:

  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • geldwerte Leistungen des Arbeitgebers
  • Jahresbruttogehalt
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • geleistete Lohnsteuer seitens des Arbeitgebers (+ Soli)

Im Anschluss daran haben Steuerzahler die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Manche sind dazu verpflichtet, andere wiederum können sich freiwillig dazu entscheiden.

Eine für alle

Die Einkommensteuer trifft auf alle zu. Egal ob Arbeitnehmer oder Unternehmer. Die Bemessung des zu versteuernden Einkommens und der fällige Steuersatz sind identisch. Allerdings gibt es von Steuerzahler zu Steuerzahler mitunter erhebliche Unterschiede. Neben Arbeitseinkommen können noch weitere Einnahmen aus verschiedenen Kombinationen erzielt werden.

Kombinationsbeispiele für einen Angestellten mit Zusatz-Einnahmen aus:

  • Gewerbebetrieb
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung
  • Verpachtung
  • Selbstständige Tätigkeit

Einkommensteuer

Angestellte können dank der monatlichen Abführung sämtlicher Steuerarten mit einem festen Gehalt bzw. festen Einnahmen rechnen, die keinen allzu großen Schwankungen unterliegen. Sofern allerdings andere Einkünfte verzeichnet werden, ist die Höhe der Einnahmen oft nicht vorhersehbar. Wie hoch die Einkommensteuer letzt ausfällt, wird mit der Steuererklärung ermittelt. Unternehmen müssen zudem eine Gewinnermittlung ans Finanzamt schicken. Nur so kann die Höhe der Einkommensteuer berechnet werden.

Alles in allem handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar.

Zusammenfassung

  • Einkommensteuer ist keine Konstante
  • Steuerlast kann unterschiedlich hoch ausfallen
  • verschiedene Kriterien, die die Steuerlast beeinflussen
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Familienstand
  • Kinderzahl
  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Lohnsteuer ist Unterform der Einkommensteuer

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Ist die Lohnsteuer oder die Einkommensteuer höher?

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer; Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich.

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Keine Sorge: Die Lohnsteuerbescheinigung dient dir und dem Finanzamt zwar zur Orientierung für die Steuererklärung, aber rechtlich bindend ist nur die Steuererklärung selbst, sowie der anschließende Steuerbescheid des Finanzamtes.

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