Hunderte menschen nach covid 19 impfung in der notaufnahme

Hunderte Menschen haben sich am Sonnabend vor den Kliniken in Chemnitz und Aue sowie in zahlreichen anderen Städten und Gemeinden im Erzgebirge versammelt, um gegen die mögliche Einführung einer Impfpflicht zu protestieren. Wie die Polizeidirektion Chemnitz am Sonntag mitteilte, war in sozialen Netzwerken aufgerufen worden, mit Kerzen und Plakaten zu Krankenhäusern zu kommen. Laut Reporterangaben sollen sich auch Mitarbeitende der Kliniken unter den Protestierenden befunden haben. Aktuell ist das Erzgebirge absoluter Corona-Hotspot in ganz Deutschland - mit einer Inzidenz von rund 2.022 (Stand: 28.11.21).

Etwa 300 Menschen vor dem Klinikum Chemnitz

Vor dem Klinikum in Chemnitz waren laut Polizei am frühen Abend rund 300 Menschen, die Kerzen und Plakate auf einer Grünfläche neben der Zufahrt zur Notaufnahme ablegten. Aufgrund der verschärften Maßnahmen in Sachsen sind lediglich ortsfeste Versammlungen von zehn Personen erlaubt. Ein Betreten des Klinikgeländes sei nach Abstimmung mit der Klinikleitung durch die Einsatzkräfte verhindert worden. Zeitgleich - so die Polizei - seien auch am Chemnitzer Rathaus Kerzen und Zettel abgelegt worden.

NS-Vergleich auf Plakat am Klinikum Aue

In Aue hatte die Polizei am gestrigen Nachmittag etwa 30 Personen im Umfeld des Krankenhauses gesehen. Sie sollen Plakate auf Brust oder Rücken getragen haben. Nach dem Eintreffen der Beamtinnen und Beamten entfernten sich die Personen.

Auf einem der abgestellten Plakate wird dabei ein Zusammenhang zwischen einer Impfpflicht und dem Nationalsozialismus hergestellt. Dort war zu lesen: "NEIN zur Impfpflicht, ABER JA zum Nürnberger Codex". Der Codex wurde in seiner Grundform nach dem Nürnberger Ärzteprozess 1947 verfasst. In ihm sind die ethischen Grundlagen für medizinische Versuche an Menschen festgeschrieben worden. In den Verfahren am US-Militärgerichtshof wurde über die Euthanasie-Morde und die Experimente der Nazis an Menschen in den Konzentrationslagern verhandelt.

Was besagt der "Nürnberger Codex"? Der sogenannte Nürnberger Codex umfasst in zehn Punkten eine Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer und anderer Experimente an Menschen. Verankert ist unter anderem die Freiwilligkeit der Versuche und die Zustimmung der Probanden. Zur Argumentation gegen eine Impfpflicht eignet sich der Codex nicht, denn die Impfstoffe wurden unter Einhaltung der Grundsätze getestet und authorisiert.

"Anlichteln" in Schneeberg und Zwönitz

In mehreren anderen Städten und Gemeinden im Erzgebirgskreis haben sich am Sonnabend außerdem Menschen zum sogenannten "Anlichteln" zusammengefunden. Laut Polizei befanden sich gegen 19 Uhr in Schneeberg etwa 300 Personen auf dem Markt. Die Polizei ermittelt wegen Verstößen gegen die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung, insbesondere durch die Öffnung von Verkaufsständen.

Nachdem in Zwönitz bereits am Freitagabend Menschen zum "Anlichteln" zusammengekommen waren, sind am Sonnabend nach Polizeiangaben gegen 18 Uhr etwa 60 Personen vereinzelt oder in Kleinstgruppen im Bereich des Marktes von Zwönitz unterwegs gewesen. Dabei wurden auch Kerzen auf die Rathaustreppe abgestellt. Hinweise auf eine Versammlung waren laut Polizei nicht erkennbar.

Zusammentreffen auch in Zschorlau, Freiberg und Zschopau

In Zschorlau, das in der Nähe von Aue liegt, erhielt die Polizei am frühen Abend Hinweise, dass sich eine größere Personenmenge in einer Straße aufhalten soll. Nach Eintreffen der Beamten waren noch etwa 30 Personen anwesend, die sich danach zerstreuten.

Auch am Krankenhaus und am Rathaus in Freiberg stellten am frühen Abend mehrere Menschen Kerzen und Pappschilder ab. In Zschopau fielen Streifenbeamten etwa 40 Personen mit Kerzen vor dem Klinikum auf.

Impfprotest teilweise rechtsextremistisch unterwandert

Unter anderem die Partei "Freie Sachsen" hatte im Vorfeld der Aktionen in Telegram-Gruppen zu Protesten gegen die Einführung einer Impfpflicht aufgerufen. Die von Rechtsextremisten und Querdenkern im Februar 2021 gegründete Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Vielerorts instrumentalisieren sie Demonstrationen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Auf einer aktuellen Broschüre bezeichnen sie Mitarbeitende von Polizei und Landratsämtern als "CoStaPo" - in Anlehnung an die geheime Staatspolizei (Gestapo) der Nationalsozialisten.

Hintergrund der Förderinitiative

Als Post-COVID-Syndrom werden Symptome bezeichnet, die sich während oder nach einer COVID-19-Erkrankung entwickeln, länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden können. Zu den Symptomen können unter anderem Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Erschöpfung („Fatigue“) und psychische Beschwerden, aber auch andauernde Atembeschwerden und Herz-Kreislauf-Beschwerden gehören.

Experten gehen davon aus, dass etwa zehn Prozent der Erkrankten mit Spätfolgen zu kämpfen haben. In Bayern entspräche das derzeit rund 86.000 Betroffenen. Gleichwohl ist die Forschungslage bislang noch unzureichend. Erfahrungen in Deutschland basieren überwiegend auf Einzelfallbeobachtungen. Aussagekräftige Studien zu Verläufen sowie zu Dauer, Frequenz und Inhalten einer zielführenden Rehabilitation gibt es kaum.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sollen daher innovative multidisziplinäre Versorgungskonzepte für Post-COVID-Patienten sein, inklusive Entwicklung, Umsetzung und begleitende Evaluation. Neben einem relevanten Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der Versorgung von Post-COVID-Patienten liegt der Fokus auf einer möglichen Übertragung in die Regelversorgung. Es sind insbesondere Praxis- und Wissenschaftskooperationen sowie intersektorale Kooperationen erwünscht.

Schwerpunkte der Förderung sind insbesondere innovative Konzepte zur

  • bestmöglichen angemessenen und nachhaltigen Versorgung von bestimmten Patientengruppen (Erwachsene, Kinder, vulnerable Gruppen)
  • bestmöglichen angemessenen und nachhaltigen Versorgung in verschiedenen Settings (u. a. ambulante Versorgung, Post-COVID-Ambulanzen, Rehabilitationseinrichtungen)
  • interdisziplinären Zusammenarbeit und Vernetzung.

Antragstellung

Die Förderinitiative wird über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Benehmen mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium abgewickelt. Die Frist zum Einreichen von Anträgen beim LGL endete am 31. Oktober 2021.