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Anders als bei Wohngebäuden müssen für Garagen verschiedene Regelungen im Baurecht nicht in jedem Fall eingehalten werden. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Abstandsflächen zu anderen Gebäuden und damit auch für die Grenzbebauung. Dennoch sind beim Bau der Garage auf eine Grundstücksgrenze verschiedene wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Grenzbebauung Garage – Regelungen und Besonderheiten © Hermann, fotolia.comAbstandsregelungen im BaurechtGrundsätzlich dürfen Gebäude nicht ohne weiteres ohne Abstand voneinander oder direkt auf die Grenze gebaut werden. Grund dieser Regelung ist die Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung aller Gebäude sowie auch der Sicherung des Friedens zwischen den Nachbarn. Gerade hinsichtlich der Grundstücksgrenzen gilt, dass jedes Gebäude einen Mindestabstand zur Grenze einhalten muss. In der Regel beträgt der Mindestabstand zweieinhalb bis drei Metern zur Grundstücksgrenze. Der konkrete Wert ergibt sich aus dem Faktor, mit dem die Höhe des Hauses multipliziert wird. Der Faktor ergibt sich aus den Regelungen in der jeweiligen Landes-Bauordnung und beträgt zwischen 0,4 und 1. Wenn im Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise vorgeschrieben ist oder wenn der Nachbar bereits auf die Grenze gebaut hat, muss die Grenzbebauung eingehalten werden. Das Baurecht schützt das Grundstück des NachbarnAusgenommen von diesen Regelungen sind Garagen und Nebengebäude. Diese dürfen unter bestimmten Bedingungen direkt auf die Grenze gebaut werden. Wie dies jeweils geregelt ist, legen die einzelnen Bundesländer in ihren Bauordnungen selbständig fest, denn Baurecht ist Landesrecht. Grundsätzliche Regelungen sind auch im Baugesetzbuch zu finden. Tipp: Garagen dürfen häufig auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Auch hierzu gibt es gesonderte Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Baurecht © zerbor, fotolia.combis zu 30% sparen Angebote für Garagen |