Für wen gilt innerorts die freie Fahrstreifenwahl?

Das Rechtsfahrgebot soll dazu beitragen, dass der Verkehrsraum optimal genutzt wird und der Verkehr bestmöglich fließt© Shutterstock/Simple_Moments

Obwohl in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt, benutzen viele Autofahrende gerade auf Autobahnen durchgehend die linke oder mittlere Spur. Das kann teuer werden. Diese Vorschriften sollten Sie kennen.

  • Innerorts darf der Fahrstreifen frei gewählt werden

  • Ausnahmen bei mehrspurigen Autobahnen

  • Besonderheiten für Lkw

Permanentes Fahren auf der mittleren oder linken Spur ist verboten. In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Der vorhandene Verkehrsraum soll so optimal genutzt werden, so dass der Verkehr bestmöglich fließt.

Das gilt innerorts: Rechtsfahrgebot in der Stadt

In der Stadt gilt das Rechtsfahrgebot. Allerdings dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Spur frei wählen. In diesem Fall darf auch rechts schneller als links gefahren werden. Dies gilt jedoch nicht für innerörtliche Autobahnen. Vom Rechtsfahrgebot darf außerdem abgewichen werden, wenn es die Verkehrsdichte rechtfertigt.

Das Rechtsfahrgebot gilt übrigens auch in Einbahnstraßen und im Kreisverkehr.

Das gilt auf zweispurigen Straßen außerorts

Fahrzeuge müssen die rechte Spur benutzen und dort möglichst weit rechts fahren. Ausnahmen gibt es, wenn es die Verkehrsdichte rechtfertigt. Bilden sich Fahrzeugschlangen, darf auch rechts überholt werden.

Das gilt außerorts auf Straßen mit mindestens drei Fahrstreifen

Auf drei- oder mehrspurigen Straßen muss rechts gefahren werden. Autofahrende dürfen bei einer dreispurigen Straße den mittleren Fahrstreifen allerdings dann durchgängig befahren, wenn rechts davon hin und wieder Fahrzeuge unterwegs sind. Die ADAC Verkehrsexperten erläutern: "Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll die Zahl der gefährlichen Spurwechsel und ein Fahren in Schlangenlinien vermeiden."

Autofahrende, deren nächster Überholvorgang absehbar ist, müssen also nicht sofort zurück auf die rechte Spur. Wenn die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang allerdings deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden könnte, dann muss der Autofahrende wieder dorthin wechseln. Bei Fahrbahnen mit mehr als drei markierten Fahrstreifen gilt das übrigens für den zweiten Fahrstreifen von rechts.

Beachten Sie: Wenn Sie die mittlere Spur zu Unrecht befahren und dadurch andere Autofahrende behindern, kann das mit 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Für wen ist der linke Fahrstreifen auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen tabu?

Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Gespanne dürfen den linken Fahrstreifen nicht benutzen. Einzige Ausnahme für diese Fahrzeuge: Die Autobahn teilt sich, und die neue Fahrrichtung kann nur über die linke Spur erreicht werden.

Das Rechtsfahrgebot besagt, dass Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker grundsätzlich so weit rechts fahren müssen, wie ihnen dies zumutbar und möglich ist. Die Zumutbarkeit wird unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beurteilt. Durch das Rechtsfahren dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. Darüber hinaus darf die Lenkerin/der Lenker sich nicht selbst gefährden oder Sachen beschädigen.

Benützung des rechten Fahrstreifens

Das Rechtsfahrgebot, und damit auch die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benützen, gilt grundsätzlich auf mehrspurigen Freilandstraßen und Autobahnen. Im Ortsgebiet hingegen dürfen Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenker den Fahrstreifen frei wählen, wenn mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien getrennte Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung vorhanden sind.

Achtung

Die freie Fahrstreifenwahl im Ortsgebiet gilt nur unter den genannten Voraussetzungen und nur für Lenkerinnen/Lenker von Kraftfahrzeugen, nicht aber z.B. für Radfahrerinnen/Radfahrer.

Nebeneinanderfahren

Wenn es aufgrund der Verkehrssituation zu einer Kolonnenbildung kommt, gilt, solange diese andauert, das Rechtsfahrgebot nicht und es darf nebeneinander gefahren werden. Dies ist auch mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten möglich. Von einer Kolonne kann erst dann gesprochen werden, wenn mindestens drei Fahrzeuge auf einem Fahrstreifen hintereinander fahren.

Eine Bestimmung mit einem Wortlaut dieses Inhalts findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung; diese Rechtslage ist das Ergebnis der Gesetzesauslegung durch die österreichischen Höchstgerichte.

Rechtsfahrgebot (→ ASFINAG)

Rechtsgrundlagen

§§ 2 Abs 1 Z 29, 7 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Für wen gilt innerorts freie Fahrstreifenwahl?

Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gilt auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen eine freie Fahrstreifenwahl (§ 7 Abs. 3 StVO). Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass Autofahrer innerorts rechts überholen dürfen.

Auf welchen Strassen gilt die freie Fahrstreifenwahl?

Innerhalb des Ortsgebiets besteht nach § 7 Abs. 3a StVO für die Lenker von Kraftfahrzeugen „auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung“ freie Fahrstreifenwahl.

Was bedeutet innerorts freie Fahrstreifenwahl?

Bei der freien Fahrstreifenwahl darf man innerorts bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung frei einen Fahrstreifen wählen. Es wäre also möglich, auf einer ansonsten leeren Fahrbahn auch den äußersten linken Fahrstreifen zu benutzen.

Für welche Kraftfahrzeuge gilt innerorts die freie fahren?

Antwort-Erklärung. Im § 7 Straßenverkehrsordnung (StVO), Abs. (3) wird festgelegt, dass „Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t […] den Fahrstreifen frei wählen“ dürfen. Ebenso „darf rechts schneller als links gefahren werden“.