Für was ist der Rat der EU zuständig?

Für was ist der Rat der EU zuständig?

In der Kommission

Das Europäische Parlament (EP) hat das Recht, die Europäische Kommission als Ganzes zu genehmigen und zu entlassen. Bevor sie ernannt werden können, müssen sich die als designierte Kommissionsmitglieder bezeichneten Kandidaten einer öffentlichen Anhörung im EP stellen, bei der ihr Fachwissen über ihre vorgesehenen Aufgabenbereiche durch die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse überprüft wird. 

Die Fraktionen des Europäischen Parlaments stimmen auch der Benennung des Kommissionspräsidenten zu, der von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten nominiert wird und der Exekutive der EU vorsteht. Der Europäische Rat schlägt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahl des Parlaments und mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor, der durch eine Mehrheitsentscheidung des Parlaments bestätigt wird..

Das EP hat auch die demokratische Kontrolle über die Kommission, die dem EP regelmäßig Bericht erstattet, einschließlich eines Jahresberichts über die Tätigkeit der EU und die Ausführung des EU-Haushaltsplans.

Darüber hinaus fordern unsere Mitglieder und die Angehörigen anderer Fraktionen die Kommission regelmäßig auf, Legislativvorschläge vorzulegen.

Im Ministerrat der EU

Die Gesetzgebung erfolgt in den meisten Bereichen gleichberechtigt durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Die Mitglieder des Parlaments finden sich regelmäßig mit Vertretern des Rates für Triloge mit der Kommission ein. Jedes Organ schlägt einen Verhandlungsführer vor und definiert sein eigenes Mandat.

Als größte Fraktion im EP haben wir größere Chancen als andere, die Verhandlungsführung zu übernehmen, und können den größten Einfluss auf das Mandat des EP in den Trilogverhandlungen nehmen.

Der Europäische Rat legt die allgemeine politische Ausrichtung und die Prioritäten der Europäischen Union fest. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, der Präsident der Europäischen Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an. Sie treffen sich meist vierteljährlich und entscheiden in der Regel im Konsensverfahren.

Im Plenum des Europäischen Parlaments diskutieren die Abgeordneten auch häufig jene Themen, die auf den Sitzungen des Europäischen Rates erörtert werden. Hier ist unsere Fraktion aufgrund ihrer Größe stärker als jede andere EP-Fraktion in der Lage, die politische Agenda festzulegen und sicherzustellen, dass die gesetzgeberischen Prioritäten des EP mit unseren eigenen übereinstimmen. Das Europäische Parlament lädt die dem Europäischen Rat angehörenden Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten regelmäßig zu wichtigen Debatten mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Plenum ein.

Am Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof ist für die Auslegung des EU-Rechts und dessen einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zuständig. Das Europäische Parlament kann in Verfahren vor dem Gerichtshof sowohl Kläger als auch Beklagter sein. Wenn es befindet, dass die Kommission oder der Rat dem Geist des EU-Rechts zuwidergehandelt hat, kann es diese auch vor Gericht bringen.

Das Parlament kann gemeinsam mit dem Rat den Gerichtshof auffordern, Fachgerichte zu eröffnen.

Für was ist der Rat der EU zuständig?

Am Rechnungshof

Der Rechnungshof erstellt jährlich eine Bewertung des EU-Haushalts für das jeweilige Vorjahr und legt diese dem Europäischen Parlament und dem Rat vor.

Das letzte Wort bei der Entlastung des Haushalts obliegt dem Haushaltskontrollausschuss des EP: Das Parlament bewertet die EU-Ausgaben und kann konkrete Forderungen für künftige Korrekturmaßnahmen äußern. Bei Kritik seitens des EP sind die Kommission und die anderen Institutionen zu einer Reaktion verpflichtet.

Aus jedem EU-Mitgliedstaat gibt es ein Mitglied im Rechnungshof. Das Parlament muss vor ihrer Ernennung angehört werden. Als größte Fraktion innerhalb des EP hat die EVP-Fraktion auf die Ernennungen einen größeren Einfluss als die anderen Parlamentsfraktionen.

Wie ist die EU aufgebaut?

Die EU ist in ihrer Struktur weltweit einzigartig. Mit ihrem besonderen institutionellen Aufbau wird sichergestellt, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger vertreten und die Interessen der Mitgliedstaaten als auch der EU als Ganzes gewahrt werden. Jedes Organ beziehungsweise jede Institution der EU hat hierbei eine spezielle Rolle mit klar definierten Aufgaben. Dies ist in den Verträgen der EU festgelegt.

Europäischer Rat – Impulsgeber der EU

Der Europäische Rat gibt die allgemeinen politischen Prioritäten der EU vor. Das heißt, er gibt die Richtung vor, in die sich die EU entwickeln soll und definiert ihre allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Auch die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.

Der Präsident des Europäischen Rates wird von den Mitgliedern des Europäischen Rates für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt (und kann einmal wiedergewählt werden). Er leitet die Sitzungen des Europäischen Rates und nimmt auf seiner Ebene die Außenvertretung der EU in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr.

Der Europäische Rat tagt mindestens 2 Mal pro Halbjahr. Entscheidungen werden in der Regel im Konsens getroffen.

Rat der EU – die Stimme der Mitgliedstaaten

Im Rat der EU, der informell auch EU-Rat, Rat oder Ministerrat genannt wird, sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Im Rat treten die nationalen Ministerinnen und Minister aller Mitgliedstaaten zusammen, um Gesetzgebungsakte zu erlassen und politische Maßnahmen zu koordinieren.

Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament übt der Rat die Gesetzgebungsfunktion in der EU aus und legt, ebenfalls gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, das EU-Budget fest.

Der Rat trifft sich in 10 verschiedenen Ratsformationen, die nach Politikbereichen strukturiert sind und an denen jeweils die fachlich zuständigen Ministerinnen und Minister teilnehmen. So kommen beispielsweise im Rat Umwelt die Umweltministerinnen und -minister der 27 Mitgliedstaaten zusammen. Der Rat beschließt je nach Sachgebiet mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit (55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten) oder einstimmig.

Der Vorsitz im Rat (auch "Ratsvorsitz" oder "Ratspräsidentschaft" genannt) wechselt nach einer festgelegten Reihenfolge alle sechs Monate zwischen den 27 Mitgliedstaaten. Während dieser 6 Monate leitet das jeweilige Vorsitzland die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates. Einzige Ausnahme ist der Rat "Auswärtige Angelegenheiten", in dem der Hohe Vertreter/die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz führt. Nach 1998 und 2006 führt Österreich in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der EU.

Europäische Kommission – Hüterin der Verträge

Die Europäische Kommission fördert die allgemeinen Interessen der EU und wacht, gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten. Daher wird sie häufig auch als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Europäische Kommission ist (von wenigen Ausnahmen abgesehen) alleine zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften. Als politisch unabhängige Exekutive der EU setzt sie außerdem Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates um und verwaltet den EU-Haushalt (Budget).

Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Das sogenannte Kollegium aus 27 Kommissaren (je eine oder einer aus jedem Mitgliedstaat) setzt sich zusammen aus ihrer Präsidentin, ihren 7 Stellvertretern, des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den übrigen 18 Kommissarinnen und Kommissaren, welche die unterschiedlichen Politikbereiche abdecken.

Auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten wählt das Europäische Parlament den Präsidenten/die Präsidentin der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament stimmt auch über das übrige Kollegium in seiner Gesamtheit ab, nachdem sich alle vorgeschlagenen Kommissarinnen und Kommissare einem Hearing im Europäischen Parlament unterzogen haben.

Die Mitglieder des Kollegiums übernehmen für einen Zeitraum von 5 Jahren die politische Leitung der Europäischen Kommission. Die Amtszeit der letzten Europäischen Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker endete am 30. November 2019. Seit 1. Dezember 2019 ist Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an der Spitze. Von Österreich entsandtes Mitglied der Europäischen Kommission ist derzeit Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung.

Europäisches Parlament – Vertretung der Bürgerinnen und Bürger

Gemeinsam mit dem Rat ist das Europäische Parlament Gesetzgeber der EU und übt Haushaltsbefugnisse (Budget) aus. Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten wählen die Abgeordneten in direkter Wahl. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Die letzten EU-weiten Europawahlen fanden von 23. bis 26. Mai 2019 statt (Wahltermin in Österreich: 26. Mai 2019). Unmittelbar danach waren 18 direkt gewählte österreichische Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten.

Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Jänner 2020 verringerte sich jedoch die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments von 751 auf 705. Für kleinere Länder wie Österreich hatte diese Veränderung jedoch einen positiven Nebeneffekt: nunmehr sind 19 österreichische Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten.

Die Abgeordneten sind in 8 Fraktionen über Staatsgrenzen hinweg organisiert. Die Abgeordneten wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Europäischen Parlaments. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, Tagungen finden auch in Brüssel statt, wo auch die meisten Ausschüsse tagen.

Das politische Gewicht des Europäischen Parlaments ist im Zuge der letzten Vertragsreformen erheblich gestiegen. Es ist nunmehr in den meisten Politikbereichen mit dem Rat gleichberechtigter Ko-Gesetzgeber der EU.

Europäischer Gerichtshof – Wächter über das EU-Recht

Eine Union braucht gemeinsame Spielregeln, deren Einhaltung überwacht werden muss. Dies ist die Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der seinen Sitz in Luxemburg hat. Sie wird durch 27 Richterinnen und Richter (das heißt aus jedem EU-Mitgliedstaat einer beziehungsweise eine) und 11 Generalanwälte ausgeübt.

Zu den Organen der EU gehören auch die Europäische Zentralbank (EZB), die Wächterin über die gemeinsame Währung, den Euro, und der Europäische Rechnungshof (EuRH), zuständig für die Gebarungskontrolle der gesamten Union. Auch in diesen Institutionen sind alle 27 Mitgliedstaaten der EU vertreten.

Wie funktioniert die EU?

Die Regeln für das Funktionieren der EU, ihre Zuständigkeiten und Arbeitsweise sind in 2 Grundverträgen festgelegt: dem Vertrag über die Europäische Union (kurz: EU-Vertrag oder EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (kurz: AEU-Vertrag oder AEUV).

Die letzte große Änderung dieser Verträge erfolgte durch den 2007 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichneten Vertrag von Lissabon. Damit sollte der institutionelle Reformprozess der Union abgeschlossen werden, um die EU fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu machen. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Die in diesen Verträgen festgelegten Institutionen (Organe) der EU und ihre Aufgaben geben der EU ihre weltweit einzigartige Struktur. Die allgemeinen politischen Prioritäten werden vom Europäischen Rat vorgegeben, in dem die 27 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten vertreten sind. Die Europäischen Kommission vertritt die allgemeinen Interessen der EU. Sie verfügt auch über das Initiativrecht, das heißt sie erarbeitet Vorschläge für Gesetzgebungsakte auf europäischer Ebene. Beschlossen werden diese in der Regel gemeinsam vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament. Im Rat der EU sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten, das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten direkt gewählt.

So ist sichergestellt, dass den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Mitgliedstaaten und der EU als Ganzes im Politikprozess auf europäischer Ebene Rechnung getragen wird.

In den Gründungsverträgen der EU ist auch festgelegt, welche Bereiche auf europäischer Ebene geregelt werden und welche nicht beziehungsweise für welche Bereiche die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zuständig ist.

Weiterführende Informationen

  • Institutionen und Einrichtungen der EU
  • Europäischer Rat
  • Rat der Europäischen Union
  • Europäische Kommission
  • Europäisches Parlament
  • Gerichtshof der Europäischen Union

Was kontrolliert der Europäische Rat?

Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest. Er gehört nicht zu den Gesetzgebungsorganen der EU und erörtert oder verabschiedet daher keine EU-Rechtsvorschriften.

Wann tagt der Rat der EU?

Am 28. November hat der Europäische Rat im schriftlichen Verfahren die neue Kommission für den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Oktober 2024 ernannt.