Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Formular

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Prozesse zu führen, kostet Geld - auf Kläger- und Beklagtenseite. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat ggf. Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Prozesskostenhilfe wird auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss außerdem hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Um die finanzielle Belastbarkeit des Antragstellers festzustellen, ist das sog. einzusetzende Einkommen zu ermitteln. Dies ist das Nettoeinkommen abzüglich bestimmter Beträge, die dem Antragsteller und seiner Familie für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen müssen, der Kosten der Unterkunft und Heizung sowie ggf. außergewöhnlicher Belastungen. Von dem verbleibenden Betrag des monatlichen Einkommens sind bis zu 48 Monatsraten in der Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens anzusetzen. Der Antragsteller muss außerdem sein Vermögen einsetzen, soweit ihm dies zumutbar ist.

Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung vier Monatsraten zuzüglich der aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen.

Hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht dann, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei für vertretbar hält und von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist.

Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde.

Wie wird Prozesskostenhilfe beantragt?

Der Antrag ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts zu stellen. Zuständig ist das Prozessgericht, das mit dem Vollstreckungsverfahren befasste Gericht bzw. - sofern die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt - das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht. Im Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (insbesondere Einkommen, Vermögen, Unterhaltsverpflichtungen und sonstige Verbindlichkeiten) sowie Belege zu den gemachten Angaben sind zwingend beizufügen. Für die Erklärung ist ein Vordruck zu verwenden, der beim Gericht oder im Internet über das Justizportal des Bundes und der Länder abgerufen werden kann.

Wie prüft das Gericht den Antrag?

Das Gericht kann zur Beurteilung der Erfolgsaussichten und zur Beurteilung der Frage, ob die Rechtsverfolgung mutwillig erscheint, Nachforschungen anstellen. Es kann insbesondere die Vorlage von Urkunden anordnen und Auskünfte einholen. Zeugen und Sachverständige werden nur in Ausnahmefällen vernommen. Vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist dem Gegner des Antragstellers in der Regel Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Was bewirkt die Gewährung von Prozesskostenhilfe?

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt insbesondere, dass der Antragsteller an die Gerichtskasse nur die festgesetzten Raten zu entrichten hat. Dies betrifft auch die Kosten, die entstehen, wenn ihm das Gericht zur Vertretung einen Rechtsanwalt beiordnet. Sie befreit jedoch nicht von der Pflicht, im Falle des Unterliegens dem Gegner die diesem entstandenen Kosten zu erstatten.

Über die Prozesskostenhilfe wird für jede Instanz gesondert entschieden.

Kann die gerichtliche Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe angefochten werden?

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann durch die Staatskasse nur eingeschränkt angefochten werden. Die Verweigerung oder Entziehung der Prozesskostenhilfe kann die betroffene Partei unter bestimmten Voraussetzungen mit der sofortigen Beschwerde anfechten.

Was, wenn sich bestimmte Umstände des Antragstellers nach der Entscheidung des Gerichts ändern?

Eine Änderung ihrer Anschrift hat die bedürftige Partei dem Gericht unverzüglich von sich aus mitzuteilen.

Verbessern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der bedürftigen Partei, so muss sie dies dem Gericht ebenfalls sofort mitteilen. Eine Einkommensverbesserung ist dabei als wesentlich anzusehen, wenn die Differenz zu dem bisher zugrunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 € übersteigt. Die gleiche Grenze ist zugrunde zu legen, wenn berücksichtigungsfähige Belastungen entfallen.

Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei, so kann bei bisheriger Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe ein neuer Antrag sinnvoll sein.

Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

In Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt die Prozesskostenhilfe "Verfahrenskostenhilfe". Sie richtet sich im Wesentlichen nach denselben Voraussetzungen wie die Prozesskostenhilfe.

Verhältnis der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zum Prozess- und Verfahrenskostenvorschuss

Die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist nachrangig zu einem Prozess- und Verfahrenskostenvorschuss. Dem unterhaltsberechtigten Ehegatten kann gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten ein Anspruch darauf zustehen, die Kosten für einen Rechtsstreit in persönlichen Angelegenheiten vorzuschießen (sog. unterhaltsrechtlicher Vorschussanspruch). Dieser Anspruch ist Ausfluss der Unterhaltspflicht. Er besteht nur für solche Rechtsstreitigkeiten, die eine enge Beziehung zur Person oder den Bedürfnissen des unterhaltsberechtigten Ehegatten aufweisen (wie z. B. die Ehe betreffende Verfahren, aber auch Betreuungssachen, Verfahren betreffend Ehre oder Freiheit, die Wiederherstellung der Gesundheit, etc.). Das Gleiche gilt für volljährige Kinder gegenüber ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Besteht dieser Vorschussanspruch und kann er zeitnah durchgesetzt werden, so entfällt der Anspruch auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe.

Das für die Unterhaltssache zuständige Familiengericht kann auf Antrag des Unterhaltsberechtigten den Unterhaltspflichtigen, z. B. den Ehegatten, durch einstweilige Anordnung zur Leistung eines Kostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren verpflichten.

Arbeitsgerichtsprozess

Im Arbeitsgerichtsprozessgelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechend.

Sozialgerichtsprozess

Im Sozialgerichtsprozessgelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe entsprechend, obwohl das Verfahren in den meisten Fällen kostenfrei ist und nur für das Verfahren vor dem Bundessozialgericht ein Vertretungszwang besteht. Auf Antrag des Beteiligten kann das Gericht den beizuordnenden Rechtsanwalt selbst auswählen. Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn der Beteiligte durch einen anderen Bevollmächtigten (z. B. Mitglied oder Antragsteller einer Gewerkschaft oder eines Verbandes) vertreten ist.

Verwaltungsgerichtsprozess

Im Verwaltungsgerichtsprozessgelten für die Prozesskostenhilfe die gleichen Bestimmungen wie im Zivilprozess.

§§ 114-127 Zivilprozessordnung, §§ 76-78, 113, 246 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 11a Arbeitsgerichtsgesetz, § 73 a Sozialgerichtsgesetz, § 166 Verwaltungsgerichtsordnung

Gerichte

Online-Formular Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
https://justiz.de/formulare/index.php

Wie fülle ich den Antrag auf Prozesskostenhilfe richtig aus?

Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen.
A. Angaben zu Ihrer Person..
Neben Ihren persönlichen Angaben sind noch Beruf und Familienstand (I = ledig; vh = verheiratet; gtrl = getrennt lebend; gesch = geschieden; verw = verwitwet) anzugeben..
B. Rechtsschutzversicherung/Mitgliedschaft..

Was ist ein PKH Formular?

Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können.

Was versteht man unter wirtschaftlichen Verhältnissen?

Die Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse ist das Kernstück der Bonitätsbeurteilung. Im Mittelpunkt steht dabei die Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen ersatzweise der Einnahme-/Überschussrechnungen sowie der Vermögens- und Schuldenaufstellungen.

Was ist ein Vkh Formular?

Können Sie diese Kosten nicht selbst tragen oder ist es Ihnen auf Grund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zumutbar, diese zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, finanzielle Hilfe vom Staat zu beantragen: die sog. Verfahrenskostenhilfe (VKH).