Erfahrt der angeklagte wer klager ist

Auf einen Blick

  • Mit der Zahlungsklage lassen sich offene Forderungen gerichtlich durchsetzen.
  • Ist die Zahlungsklage erfolgreich, erhält der Kläger ein vollstreckbares Urteil und hat das Recht zu pfänden, wenn der Schuldner immer noch nicht zahlt.
  • In bestimmten Fällen kann ein Mahnbescheid eine sinnvolle Alternative sein, um Schulden einzutreiben.
  • Ab einem Streitwert über 5.000 € ist das Landgericht zuständig – hier besteht Anwaltszwang.
  • Ein Anwalt schätzt vorab die Erfolgsaussichten ein und entwickelt eine Verhandlungsstrategie.
  • Die Gerichtskosten und das Anwaltshonorar trägt die unterlegene Partei.

1. Was ist eine Zahlungsklage?

Mit einer Zahlungsklage kann ein Kläger einen Beklagten gerichtlich zur Leistung einer Zahlung verpflichten. Ist die Zahlungsklage erfolgreich, erhält der Kläger ein sogenanntes vollstreckbares Urteil. Zahlt der Schuldner binnen einer vorgegebenen Frist immer noch nicht, kann der Kläger einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

Die Klage auf Zahlung kann sich eignen, um jede Art von offenen Forderungen einzutreiben. Sie findet beispielsweise Anwendung, wenn

  • der Arbeitgeber nicht zahlt und der Angestellte sein Gehalt einklagen möchte.
  • ein Mieter seine Miete nicht zahlt.
  • ein Erbe seinen Pflichtteil einklagen möchte.
  • ein Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt.

Wie läuft eine Zahlungsklage ab?

Eine Klage auf Zahlung beginnt mit einer gut begründeten Klageschrift, die Sie beim zuständigen Amts- oder Landgericht einreichen und endet mit einem Gerichtsurteil oder einem außergerichtlichen Vergleich.

  1. Einreichung der Klage: Mit der Klageschrift reicht der Kläger die Klage beim zuständigen Gericht ein.
  2. Frist zur Klageerwiderung: Der Beklagte muss binnen einer vom Gericht vorgegebenen Frist schriftlich Stellung nehmen.
  3. Mündliche Verhandlung: Das Gericht lädt Kläger und Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor. Beide Seiten können sich nun zur Sache äußern.
  4. Beweisaufnahme: Das Gericht nimmt während der Verhandlung Beweise auf und hört Zeugen an.
  5. Gerichtsentscheidung oder Vergleich: Das Gericht verhängt ein Urteil oder Kläger und Beklagter einigen sich auf einen Vergleich.
  6. Vollstreckung des Urteils: Der Kläger setzt dem Beklagten eine Zahlungsfrist zur Begleichung der Forderung. Zahlt der Beklagte binnen dieser Frist nicht, kann der Kläger einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der die Forderung zwangsvollstreckt.

2. Wie & wo reiche ich Klage auf Zahlung ein?

Welches Gericht für die Zahlungsklage zuständig ist, hängt vom Streitwert ab:

  • Streitwert bis zu 5.000 €: Das Amtsgericht ist zuständig.
  • Streitwert über 5.000 €: Das Landgericht ist zuständig.

Eine Zahlungsklage erheben Sie, indem Sie dem Gericht die Klageschrift postalisch zusenden, sie dort persönlich einreichen oder sie mündlich zu Protokoll in der Rechtsantragsstelle des Gerichts geben.

Klagen Sie vor einem Landgericht, besteht für Sie Anwaltszwang. Ein Anwalt muss bereits die Klageeinreichung für Sie übernehmen.

Findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt, können Sie die Klageschrift selbst verfassen. Stil, Aufbau und Form sind nicht vorgeschrieben. Damit die Klage nicht vom Gericht zurückgewiesen wird, kann es ratsam sein, die folgenden Informationen aufzuführen:

  • Angaben zum Kläger: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Beklagten: Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift
  • Angaben zum Gericht: Bezeichnung (Amts- oder Landgericht) sowie Anschrift
  • Klagegrund: z. B. nicht bezahlte Rechnungen oder Mietrückstände
  • Klageziel: Im Falle einer Zahlungsklage z. B. Verpflichtung zur Zahlung von X Euro plus Zinsen
  • Datum und Unterschrift

Wer in der Klageschrift neben den Pflichtangaben zusätzlich präzise den Sachverhalt schildert, Beweismittel beilegt und Zeugen benennt, kann seinen Anspruch argumentativ untermauern und das Ergebnis beschleunigen.

Im Internet finden Sie zahlreiche Muster für Klageschriften, die Sie lediglich ausfüllen und ausdrucken müssen. Klageziel und Klagegrund sind in einem Muster allerdings verallgemeinert und können deshalb oft unzureichend formuliert sein.

Vorlagen aus dem Internet könnten Ihren persönlichen Einzelfall nicht vollständig abbilden und unter Umständen sogar Ihren Erfolg gefährden: Eine fehlerhafte oder lückenhafte Klageschrift kann zur Klageabweisung führen. Es kann daher ratsam sein, die Vorlagen deswegen höchstens zur Orientierung zu nutzen.

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3. Kosten des Klageverfahrens

Bei einem Klageverfahren entstehen Gerichts- und ggf. Anwaltskosten. Die Gerichtskosten müssen Sie nach § 6 Gerichtskostengesetz im Voraus auslegen: Das Gericht beginnt erst zu arbeiten, wenn Sie mit Einreichung der Klageschrift auch den Gerichtskostenvorschuss bezahlt haben. Um das Prozesskostenrisiko für Ihren Fall zu ermitteln und eine aussichtslose Klage zu vermeiden, können Sie z. B. einen Prozesskostenrechner verwenden.

Die Höhe der Gerichtskosten ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt und bemisst sich am Streitwert:

Streitwert

Gerichtskosten nach GKG

500 €

35 €

1.000 €

53 €

5.000 €

146 €

10.000 €

241 €

25.000 €

371 €

50.000 €

546 €

110.000 €

1.026 €

Möchten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, fallen dafür Anwaltskosten an. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und orientieren sich ebenfalls am Streitwert.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Gerichts- und Anwaltskosten. Ein advocado Partner-Anwalt stellt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten.

4. Mahnbescheid oder Zahlungsklage?

Der Mahnbescheid kann eine sinnvolle Alternative sein, um offene Forderungen einzutreiben. Er eignet sich allerdings nur für Gläubiger-Schuldner-Verhältnisse: Ausstehenden Lohn oder einen gesetzlichen Erbanspruch können Sie per Mahnbescheid beispielsweise nicht eintreiben.

Bei offenen Rechnungen können Sie einen Mahnbescheid beim Mahngericht beantragen und damit ein Mahnverfahren einleiten.

Infografik: Diese Vorteile hat ein Mahnbescheid im Vergleich zur Zahlungsklage.

Die Vorteile dieses Verfahrens gegenüber einer Zahlungsklage: Es ist günstiger und weniger aufwendig.

  • Ein Mahnbescheid kostet mindestens 32 €.
  • Mit einem einfachen Vordruck können Sie – online oder per Post – einen Mahnbescheid beantragen.

Da ein Mahnbescheid günstiger und schneller ist, kann er sich vor allem eignen, wenn Forderungen bei mehreren Schuldnern offen sind. Außerdem ist er eine verhältnismäßig einfache Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor der Verjährung zu schützen: Schulden verjähren bereits nach 3 Jahren und ein Mahnbescheid verlängert die Verjährungsfrist um 6 Monate.

Legt der Empfänger des Mahnbescheids Einspruch gegen diesen ein, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. In diesem trägt der Gläubiger die Beweislast.

5. Zahlungsklage ohne Anwalt einreichen?

Ob Sie einen Anwalt benötigen, um Klage auf Zahlung einzureichen, hängt vom Streitwert ab: Bei mehr als 5.000 € ist das Landgericht zuständig. Dort besteht Anwaltszwang – Sie müssen sich also zwangsläufig von einem Anwalt vertreten lassen.

Bei einem Streitwert bis zu 5.000 € wird vor dem Amtsgericht verhandelt. Hier ist grundsätzlich kein Anwalt vorgeschrieben. Sie können also selbstständig Klage einreichen und in der Gerichtsverhandlung argumentieren.

Sich juristische Unterstützung zu nehmen, kann trotzdem sinnvoll sein, da:

  • das Gericht selbst keine Ermittlungen durchführt, sondern sein Urteil auf Basis der Informationen und Beweise, die Kläger und Beklagter liefern, fällt.
  • die Argumentation in Klageschrift und mündlicher Verhandlung maßgeblich über das Urteil entscheidet.
  • die unterlegene Partei alle Prozesskosten übernehmen muss.

Ein Anwalt für Zivilprozessrecht kann Ihnen folgende Vorteile bringen:

  • Erfolgschancen erhöhen: Fachwissen und Erfahrung ermöglichen es einem Anwalt in der Klageschrift sowie in der Verhandlung, die richtigen Argumente zu finden und auszuspielen. Er übernimmt außerdem die Beweissammlung.
  • Fristen und Form wahren: Ein Anwalt hält alle Fristen und Formvorschriften ein und sichert Ihre Forderung ab.
  • Umfassende Rechtsberatung: Sind Sie sich unsicher, ob sich eine Klage lohnt? Ein erfahrener und spezialisierter Anwalt bewertet Ihre Erfolgschancen noch vor Klageeinreichung. Er bewahrt Sie so vor einem aussichtslosen und teuren Prozess und klärt Sie darüber auf, ob die Zahlungsklage oder eine Alternative in Ihrer Situation sinnvoller ist.
  • Kostenerstattung sichern: Sind Sie sicher, den Prozess zu gewinnen, sichert ein Anwalt nicht nur Ihre Forderung ab, sondern ebenfalls die Kostenerstattung durch den Beklagten: Die Gegenseite muss in diesem Fall neben den Gerichtskosten auch Ihre Anwaltskosten tragen.

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