Diesel fahrverbot deutschland wer ist betroffen

Wegen zu hoher Abgasbelastung gibt es in einigen Städten Dieselfahrverbote. Derzeit läuft die Vorbereitung auch in München. Welche Strecken und Schadstoffklassen aktuell betroffen sind. 

  • In einigen Städten gibt es bereits streckenbezogene Dieselfahrverbote

  • Kontrollen in den Fahrverbotszonen lückenhaft

  • Sind Nachrüstungen möglich und sinnvoll?

Die Luft an wichtigen Durchfahrtsstraßen einiger Städte ist zu schlecht. Deshalb wurden für besonders belastete Strecken Fahrverbote für ältere Diesel erlassen. Allerdings sind die Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich, und auch die Kontrollen sind uneinheitlich und lückenhaft.

Diese Städte und Straßen sind betroffen

Fahrverbot in Berlin

Gültig

Seit November 2019

Betroffene Fahrzeuge

Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5

Fahrverbotszone

Acht Teilabschnitte auf den Straßen: Leipziger Straße, Alt-Moabit, Hermannstraße, Silbersteinstraße

Strafen

Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Pkw), 25 Euro (Fahrzeuge mit Anhänger oder Busse) oder 75 Euro (Lkw)

Ausnahmen

Anwohner, dort arbeitende Personen, Handwerker und Patienten dort ansässiger Ärzte

Sonstiges

Das Land Berlin muss die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitten (insgesamt 15 Kilometer) prüfen.

Fahrverbot in Darmstadt

Gültig

Seit Juni 2019

Betroffene Fahrzeuge

Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2

Fahrverbotszone

Hügelstraße und Heinrichstraße

Strafen

Bußgeld und Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt 108,50 Euro

Ausnahmen

Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung), nachgerüstete Fahrzeuge

Sonstiges

Übergangsregelungen mit Verlängerungsoption für Anwohner

Fahrverbot in Frankfurt

Gültig

Umsetzung offen

Betroffene Fahrzeuge

Nicht definiert

Fahrverbotszone

Derzeit wegen Luftqualität nicht erforderlich

Strafen

Noch nicht bekannt

Ausnahmen

Noch nicht bekannt

Fahrverbot in Hamburg

Gültig

Seit Juni 2018

Betroffene Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge der Dieselabgasnorm Euro 1 bis 5

Fahrverbotszone

Max-Brauer-Allee für Pkw, Lkw und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (zw. Chemnitzstraße/Gerichtstraße/Julius-Leber-Straße und Holstenstraße) und Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge über 3,5t zgG einschließlich Anhänger und Zugmaschinen (ausgenommen Pkw und Omnibusse) (zw. Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp)

Strafen

Verwarn- bzw. Bußgeld in Höhe von 25 (Pkw) bis 75 Euro (Lkw)

Ausnahmen

Anwohner, Rettungsdienste, Gewerbetreibende

Fahrverbot in Mainz

Gültig

Umsetzung offen

Betroffene Fahrzeuge

Diesel Euro 5 und schlechter sowie Benzin Euro 1 und 2

Fahrverbotszone

Vorerst keine Fahrverbote geplant, nur noch optional, falls entgegen der Prognosen doch deutliche Überschreitungen der NO2-Grenzwerte auftreten

Strafen

Noch nicht bekannt

Ausnahmen

Anwohner, ob weitere Ausnahmen folgen, ist noch offen

Fahrverbot in München

Gültig

Noch nicht beschlossen, frühestens Februar 2023

Betroffene Fahrzeuge

Diesel Euro 4 und schlechter ab Februar 2023, bei ausbleibendem Erfolg auch Euro 5 ab Oktober 2023

Fahrverbotszone

Umweltzone München, inklusive Mittlerer Ring

Strafen

Noch nicht bekannt

Ausnahmen

Anwohner, Lieferverkehr

Fahrverbot in Stuttgart

Gültig

Seit 2019, Verschärfung im Talkessel und Bad Cannstatt seit 2020

Betroffene Fahrzeuge

Pkw und Lkw der Dieselabgasnorm Euro 4 in der Umweltzone Stuttgart, Abgasnorm Euro 5 und schlechter in der kleinen Umweltzone (s.u.)

Fahrverbotszone

Im gesamten Stadtgebiet (aktuelle Umweltzone) für Diesel mit Abgasnorm 4

Strafen

Bußgeld und Verwaltungsgebühren in Höhe von insgesamt 108,50 Euro

Ausnahmen

Z.B. Lieferverkehr, Rettungsdienste, Menschen mit Behinderung. Weitere Ausnahmeregelungen finden Sie hier.

Sonstiges

Weitere Verschärfungen und Anpassungen werden diskutiert.

Zonales Verkehrsverbot

Seit Juli 2020 dürfen Besitzer von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter nicht mehr in die Stuttgarter Innenstadt. Das zonale Verkehrsverbot gilt in der kleinen Umweltzone, also im Stuttgarter Talkessel sowie den Stadtteilen Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach.

Fahrverbote: So werden sie kontrolliert

In Hamburg führt die Polizei Kontrollen in Stichproben über die Prüfung der Fahrzeugpapiere durch. In den anderen Städten wird dies wohl ähnlich gehandhabt werden, zum Teil ist man sich aber noch nicht einig.

Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot

Anwohnerinnen und Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende haben Anspruch auf eine Sondergenehmigung. Zuständig für diese Ausnahmen sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden.

Diese Schadstoffklassen sind nicht betroffen

Erst ab der Schadstoffklasse Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d sind die Fahrzeuge im Realbetrieb einigermaßen sauber. Hier ist das Risiko gering, in den nächsten Jahren in Deutschland von innerstädtischen Dieselfahrverboten betroffen zu sein. Perspektivisch könnte ab 2025 die neue Abgasnorm Euro 7 eingeführt werden, deren genaue Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist. Sicher ist, dass die neue Abgasnorm eine große bis kaum zu erfüllende Herausforderung für die Neuzulassung von Verbrennungsmotoren bedeuten würde.

Diese Fahrzeuge lassen sich nachrüsten

Gerade bei den noch häufig im Straßenverkehr zu findenden und teils relativ neuen Euro-5-Dieseln könnten Nachrüstungen greifen. Die technischen Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Hardware-Nachrüstungssysteme sehen vor, dass ein Euro-4- oder Euro-5-Diesel nach der Umrüstung höchstens 270 Milligramm NOₓ pro Kilometer ausstoßen darf. Außerdem muss der Nachrüstbausatz bis zu einer Temperatur von minus 7 Grad funktionieren und mindestens fünf Jahre oder für 100.000 Kilometer durchhalten.

Wer ist vom Diesel Fahrverbot betroffen?

Derzeit gibt es in Deutschland kein Fahrverbot für Diesel-6-Fahrzeuge, da diese in Bezug auf den Schadstoffausstoß der Abgasnorm entsprechen. Für welche Diesel kann ein Fahrverbot gelten? Ein Fahrverbot gilt derzeit nur für Dieselfahrzeuge, die der Euro-5-, Euro-4-, Euro-3-, Euro-2- oder Euro-1-Norm entsprechen.

Welche Euroklassen sind vom Diesel Fahrverbot betroffen?

Seit dem 1. April 2019 gilt das Diesel‐Verkehrsverbot auch für sie. Das zonale Diesel‐Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter gilt seit dem 1. Juli 2020.

Welche Diesel dürfen in die Umweltzone?

Aktuell sind vom Fahrverbot in der Regel alle Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 1/I bis 4/IV betroffen, teilweise auch Euro 5/V-Diesel und ältere Benziner.

Wie lange kann man noch einen Diesel fahren?

Autos mit Dieselmotor bis einschließlich Euro 4 dürfen von Februar 2023 an nicht mehr hineinfahren. Von Oktober an müssen auch Euro 5-Diesel draußen bleiben, wenn bis dahin die Stickoxid-Konzentration in der Luft nicht deutlich sinkt.