Die Verordnung der Europäischen Union mit denen betriebsregeln

Die Verordnung der Europäischen Union mit denen betriebsregeln

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Allgemeine Informationen

Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge") in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen. Diese Lufträume in Österreich sind in der App "Dronespace" und als Desktop Version im Web ersichtlich.

Bis 1. Jänner 2023 gibt es eine Übergangsregelungen für "ältere" Drohnen (schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft), die die neuen technischen Anforderungen nicht erfüllen. Bereits erteilte Betriebsbewilligungen und Kompetenznachweise der Luftfahrtbehörde behalten bis spätestens 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit, wenn sie nicht vorher auslaufen.

CE-Kennzeichnung

Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.

In der Übergangsperiode können auch "ältere " Drohnen, die schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen ohne CE-Kennzeichnung in der "open" Kategorie verwendet werden. Die Betreiberin/der Betreiber der Drohne muss sich jedoch online registrieren.

Registrierung und Drohnenführerschein

Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.

Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Im Gegenzug entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.

Behördliche Bewilligung

Nach der EU-Drohnen-Verordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.

Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich, für letztere ist sie derzeit noch nicht möglich, da das Regulativ hierzu auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung ist. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.

Modellflug

Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.

  • dronespace.at (→ Austro Control)
  • App "Dronespace" (→ Austro Control)
  • Drohnen Info App (→ ÖAMTC)
  • 10 Fragen zur EU-Drohnen-Verordnung (→ ÖAMTC)

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Was regelt das EU Recht?

Die Verträge sind die Grundlage für das EU-Recht und werden in der EU als „Primärrecht“ bezeichnet. Die auf den Grundsätzen und Zielen der Verträge aufbauenden Rechtsvorschriften werden „Sekundärrecht“ genannt und umfassen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen.

Welche Richtlinien gibt es?

Zu den wichtigen EU Richtlinien in Form einer Rahmenrichtlinie zählen in jedem Fall die Freizügigkeitsrichtlinie, die Dienstleistungsrichtlinie oder auch die Produktsicherheitsrichtlinie. Beispiele für spezifische EU Richtlinien sind die Badegewässerrichtlinie sowie die Fernabsatzrichtlinie.

Welche Gesetze gibt es in der EU?

Es gibt derzeit zwei Arten von EU-Gesetzen: Richtlinien und Verordnungen. Richtlinien sind Rahmengesetze der EU; sie stellen eine politische Forderung an die Gemeinschaft und müssen von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten innerhalb einer gesetzten Frist in nationales Recht umgesetzt werden.

Wer unterzeichnet EU Verordnungen?

Verordnungen, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen.