Während einer Corona-Quarantäne dürfen die Betroffenen die eigene Wohnung nicht verlassen. Foto: Sharon McCutcheon/ Unsplash Show
Deutschland macht sich locker was die Corona-Maßnahmen betrifft. Auch die Spitzen der Infektionszahlen scheinen bereits hinter uns zu liegen. Doch nach wie vor infizieren sich Menschen mit dem Coronavirus - vor allem die Omikron-Variante ist und bleibt hochansteckend. Das führt dazu, dass nachweislich Infizierte in Isolation und Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen (zumindest teilweise) in Quarantäne müssen. Sowohl Quarantäne als auch Isolation sollen Mitmenschen vor einer möglichen Corona-Infektion schützen und die weitere Ausbreitung des Virus einschränken. Das Bundesministerium für Gesundheit weist darauf hin, dass Menschen bei der Möglichkeit einer Ansteckung mit dem Coronavirus keinen Kontakt zu anderen Personen haben sollen. Außer für wichtige Arztbesuche oder einen Corona-Test sollten sie ihre Wohnung oder Häuser nicht verlassen. Corona-positiv: Diese Regeln musst du beachtenAuf der Website schreibt das Gesundheitsamt in leichter Sprache folgenden Regeln vor:
Bei Quarantäne oder Isolation gilt also, wer möglicherweise positiv ist, darf nicht aus dem Haus. Das heißt, auch abends und ohne eine Begleitperson darf man nicht spazieren gehen. Ein Schlupfloch gibt es aber: Wenn du einen eigenen Garten oder Balkon hast, kannst du diesen problemlos nutzen, um frische Luft zu schnappen. Aber Achtung: In Mehrfamilienhäusern solltest du auch den Briefkasten nicht leeren! Hundebesitzer: Das gilt während der QuarantäneDu hast einen Hund oder ein anderes Tier, das Auslauf braucht? Auch hier gilt in der Quarantäne: Du musst zu Hause bleiben. Am besten findest du einen Freund oder Nachbarn, der die täglichen Spaziergänge übernehmen kann. Vielleicht kennst du ja einen Nachbarn oder Bekannten, der selbst einen Hund hat und dein Tier einfach mitnehmen kann. Sollte sich niemand finden, gibt es auch die Möglichkeit, für die Zeit, in der du in der Quarantäne bist, einen professionellen Gassigeher zu engagieren. Hierbei ist es wichtig, dass die Person, die das Gassigehen übernimmt, deine Wohnung nicht betritt, sondern dein Tier vor der Türe in Empfang nimmt. Außerdem sollte sie sich die Hände waschen oder desinfizieren, nachdem sie Kontakt mit Hund oder Leine hatte, empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund. Auch hier gilt: Wer einen eigenen Garten besitzt, darf diesen gerne nutzen, um mit dem Hund zu spielen. Einkaufen während der Quarantäne: Ist das erlaubt?Einkaufen während der Quarantäne ist strikt verboten. Auch nicht mit FFP2-Maske und "nur ganz kurz". Ein paar Tipps, wie du trotzdem an deinen Einkauf kommst, gibt es dennoch:
Bestelltes Essen oder Pakete annehmen in der Quarantäne - das ist wichtigUm dem Einkaufsverbot entgegenzuwirken, ist der Weg zur Online-Bestellung naheliegend. Doch während der Quarantäne gilt, dass Besucher, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, nicht empfangen werden dürfen. Wenn du also Essen geliefert bekommst, oder der Paketbote bei dir klingelt, solltest du den Lieferdienst unbedingt darauf aufmerksam machen, dass du dich in Quarantäne befindest. Bestenfalls zahlst du online und nutzt kontaktlose Angebote. Lieferboten können Pakete oder andere Lieferungen auch vor der Türe ablegen. Quarantäne vs. Isolation: Das sind die UnterschiedeGrundlegend unterscheidet man bei Corona zwischen Isolation und Quarantäne. Die Isolation oder Isolierung wird von einer Behörde angeordnet und gilt nur für Infizierte. Die Personen müssen also nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet worden sein. Menschen, bei denen ein Verdacht einer Infektion besteht, müssen in Quarantäne. Dies kann der Fall sein, wenn man aus einem Hoch-Risiko-Gebiet oder einem Virus-Varianten-Gebiet zurückkehrt oder wenn man engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Das Infektionsschutzgesetz dient als Maßstab für die rechtliche Grundlage der Quarantäne-Maßnahmen. Dauer der Quarantäne oder IsolationDer erste Tag der Quarantäne beginnt nach dem letzten Kontakt mit einem Infizierten. Die Isolation fängt ab dem Tag an, an dem Symptome auftreten. Infizierte, die keine Symptome zeigen, beginnen die Isolierung ab dem Datum, an dem ein positiver Corona-Test vorliegt. Beide Kontaktbeschränkungen enden laut RKI normalerweise nach 10 Tagen. Mit einem negativen Testergebnis kann die Quarantäne am siebten Tag mittels eines zertifizierten Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests aufgehoben werden. Für die Isolation gilt dasselbe - nur muss man in dem Fall zuvor 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Für Schülerinnen und Schüler gelten dieselben Isolations-Regeln. Eine Quarantäne können sie, wie auch Kita- oder Hort-Kinder, bereits nach 5 Tage beenden, sofern ein negativer zertifizierter Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorliegen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Diese Personen sind von der Quarantänepflicht befreit:
Verstöße gegen die Quarantänepflicht werden mit einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Achtung: Regelungen in einzelnen Bundesländern können abweichen. So wurde in Bayern jüngst die Isolationsdauer auf 5 Tage verkürzt. Am besten informierst du dich also beim für dich zuständigen Gesundheitsamt - oder -ministerium über die Isolations- und Quarantäne-Regeln. |