Bin 1960 geboren Wann kann ich in Rente gehen?

Der Rentenbeginn hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Geburtsdatum, die Art der Rente und die Abschläge, die man bereit ist, in Kauf zu nehmen. Wer wann in Rente gehen kann.

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Wer seinen Ruhestand plant, sollten sich zunächst zwei Fragen stellen. Erstens: Wann kann und will ich Rente beziehen? Zweitens: Will und kann ich Abschläge in Kauf nehmen?

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen. Spätestens bei Beginn einer Rente müssen die Zugangsbedingungen erfüllt sein. Sie beziehen sich immer auf das Erreichen eines bestimmten Lebensalters und das Vorliegen einer bestimmten Mindestversicherungszeit, der sogenannten Wartezeit.

Es gibt verschiedene Wartezeiten zwischen fünf und 45 Jahren. Je nachdem, welche Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllt sein muss, werden verschiedene Zeiten aus der persönlichen Versicherungsbiografie mitgezählt. Dies können neben Beitrags- und Kindererziehungszeiten zum Beispiel auch Zeiten der Pflege von Angehörigen, Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld sowie beitragsfreie Zeiten wegen schulischer Ausbildung oder Schwangerschaft/Mutterschutz sein.

Ab wann in Rente?

Berechnen Sie hier Ihren Rentenbeginn und Rentenhöhe

Wer sich vor Erreichen des regulären Rentenalters für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente entscheidet, erhält diese nur dann als „volle“ Rente, wenn die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr eingehalten wird.  Bei einem höheren Hinzuverdienst wird die vorgezogene Altersrente als Teilrente gezahlt werden. Dabei gilt: Je höher der Hinzuverdienst, desto geringer die Rente. Ab Erreichen des regulären Rentenalters kann unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne das die Rente gekürzt wird.

Zur Person

Dirk Manthey ist Rentenexperte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Der Bezug einer vorgezogenen Altersrente ist in der Regel mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns (3,6 Prozent pro Jahr). Er besteht dauerhaft – auch für eine sich anschließende Hinterbliebenenrente –, kann aber durch eine individuelle Beitragszahlung ausgeglichen werden.

Renteneintrittsalter: Wann Sie in Rente gehen können!

Wann wer in Rente gehen kann

Folgende Altersrenten stehen zur Auswahl:

Regelaltersrente

Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht ab Erreichen der regulären Altersgrenze. Diese wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für 1953 Geborene, die in diesem Jahr 65 werden, liegt sie bei 65 Jahren und sieben Monaten. Für alle nach 1963 Geborenen liegt sie bei 67 Jahren. Ein vorzeitiger Bezug dieser Rente mit Abschlägen ist nicht möglich. Die Wartezeit für diese Rente beträgt fünf Jahre.

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Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens im Alter ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Sie ist mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat des Rentenbeginns vor Erreichen der regulären Altersgrenze verbunden. Maximal kann der Abschlag 14,4 Prozent betragen. Das heißt, diese Rente kann maximal vier Jahre vor dem regulären Rentenalter bezogen werden. Die Wartezeit für diese Rente beträgt 35 Jahre.

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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wer schwerbehindert ist, also einen von Versorgungsamt anerkannt Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweist, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Das Zugangsalter für diese Rente wird schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Der frühestmögliche Bezug dieser Rente ist mit einem Abschlag verbunden. Diese beträgt maximal 10,8 Prozent und verringert sich um 0,3 Prozent pro Monat des späteren Rentenbeginns. Ohne Abschläge kann diese Rente – je nach Geburtsjahrgang – erst im Alter zwischen 63 und 65 Jahren in Anspruch genommen werden. Für 1958 Geborene, die in diesem Jahr 60 werden, besteht frühestens mit 61 Jahren die Möglichkeit, diese Rente mit einem Abschlag von dann 10,8 Prozent zu beziehen. Die Wartezeit für diese Rente beträgt 35 Jahre.

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Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird auch als „Rente ab 63“ bezeichnet. Sie wird ohne Abschläge gezahlt. Das Zugangsalter steigt schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Für 1955 Geborene, die in diesem Jahr 63 werden, liegt es bei 63 Jahren und sechs Monaten. Für alle nach 1963 Geborenen liegt sie bei 65 Jahren. Die Wartezeit für diese Rente beträgt 45 Jahre.

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Detaillierte Informationen zu den einzelnen Rentenarten gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann man sich kostenlos zur eigenen Ruhestandsplanung beraten lassen und zu gegebener Zeit den Rentenantrag stellen.Weitere Informationen finden Sie hier.

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Leser-Kommentare (5)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Montag, 06.08.2018 | 17:09 | Hans Damdon

Die SPD

soll nach meinen Informationen eine praktische Lösung zur Bekämpfung der Altersarmut vorbereiten. Sie plant eine Erhöhung des Flaschenpfandes auf 1 Euro !

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Weitere Kommentare (4)

Mittwoch, 25.07.2018 | 14:31 | Florian Mayer

Dann kann das große Jammern ja losgehen

Auf die Idee, endlich mal Alternativen zu wählen, die das Geld für die Leistungsträger verwenden würden, statt für Illegale, kommen ca 85% der Bürger aber leider nicht. Lieber wieder schwarz rot grün wählen, und sich dann wundern warum sich nichts ändert!

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Mittwoch, 18.07.2018 | 06:57 | Stefan Walgner  | 1 Antwort

2034 kann ich ...

...nach 50 Jahren Einzahlungen in die Rentenkasse dann in Rente gehen! Aber das ist kein Grund zur Freude, werde ich trotz Vollzeitarbeit in der Privaten Bildungsbranche (also gut Ausgebildet und Qualifiziert) ein Armutsrentner sein, weil nur der mit Verdi ausgehandelte Mindestlohn gezahlt wird, der eine Vermögensbildung nicht zu lässt. Ich frage mich, wie es funktionieren soll, dass Menschen schon nach 35 Arbeitsjahren eine Grundrente von 880 Euro im Monat bekommen sollen, wenn gleichzeitig Menschen wie ich nach 50 Jahren nach abzug von Steuern und Sozialabgaben nicht einmal 880 Euro erreichen werde? Ich werde also 15 Jahre länger Arbeiten, und falle trotzdem in die Mindestrente? Sowas nenne ich Betrug an den ehemaligen Leistungsträgern dieser Gesellschaft!

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  • Samstag, 21.07.2018 | 06:33 | Marcel Britter

    Vorschläge

    Hallo Herr Walgner, das ist leider die Realität in Deutschland. Gut ausgebildet und qualifiziert reicht nicht. Ich schlage vor, Sie wechseln den Job, um mehr zu verdienen. Außerdem würde ich empfehlen, dass Sie wenigstens einen kleinen Betrag in Aktien ETFs anlegen. Das geht schon ab 25 Euro im Quartal (je mehr desto besser) und sollte Ihnen 6-8% Rendite/Jahr bringen.

Mittwoch, 18.07.2018 | 04:57 | Kai Grohe

Eher in Rente gehen,

kommt für mich nicht in Frage. Ich werde bis zum bitteren Ende durchziehen und zwar auf meine Art. Ich bin jetzt 55 Jahre alt und seit 1979 ohne Ausfallzeiten im Berufsleben. Ich durfte schon die ganzen Rentner mitfinanzieren die mit 58 Jahren ohne Abschläge und mit Abfindung(Ausgleich) in den Ruhestand gegangen sind. Ab 60 geht es los, bei schönem Wetter habe ich Kreislauf, Rücken und bei schlechten Herbst/Winterwetter Nachtblindheit. Meine Anwesenheit wird sich auf Gastspiele beschränken. Mein Arbeitsweg eine Strecke beläuft sich auf ca. 70km, und da ich mitten in der Einöde wohne geht es nur mit dem Auto, denn den öffentlichen Nahverkehr haben sie aus wirtschaftlichen Gründen auch eingestellt. Vorsorge habe ich mit einer Krankentagegeld-versicherung getroffen.

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Dienstag, 17.07.2018 | 13:43 | Esboern Schmidt

Da kann

sich jeder freuen, wenn er im fairen Deutschland mit einer Durchschnittsrente von 950.- Euro in Rente gehen kann, da hat man auch genügend Zeit um Flaschen zu sammeln, im reichen Deutschland.

Wann kann Jahrgang 1960 abschlagsfrei in Rente gehen?

Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte.

Bin 1960 geboren Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Denn ungekürzt erhalten Sie Ihre Rente mit Jahrgang 1960 frühestens mit 64 und vier Monaten. Natürlich gibt es alternative Möglichkeiten, wie Sie Ihren "Ruhestand" weiter nach vorn verschieben können - zum Beispiel über den Bezug von Arbeitslosengeld oder die Altersteilzeit.

Kann Jahrgang 1960 mit 63 in Rente gehen?

Altersrente nach 35 Versicherungsjahren Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

Wann in Rente nach 45 Arbeitsjahren 1960 geboren?

Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren.