Bekommen alle azubis das gleiche gehalt

Dein Gehalt während der Ausbildung

Endlich ist die Schule vorbei. Du hast dein Abschlusszeugnis in der Tasche und willst jetzt richtig durchstarten. Es wird Zeit für den ersten Schritt deiner beruflichen Zukunft – den Beginn einer Ausbildung! Zwar musst du dann wieder zur Schule gehen, aber dafür bekommst du endlich ein richtiges Gehalt. Und was gibt es cooleres, als endlich selbstständig zu sein und sein eigenes Geld zu verdienen? Vorbei sind die Zeiten, in denen du super sparsam mit deinem Taschengeld umgehen musstest. Du kannst jetzt ins Kino oder zum Shoppen gehen ohne deine Eltern nach Geld fragen zu müssen, besser geht’s kaum.

Dafür begegnen dir andere Fragen in deinen Alltag immer häufiger: „Warum ist das Bruttogehalt höher als das Nettogehalt?“, „Was soll ich machen, wenn mein Gehalt einfach nicht zum Leben reicht?“, „Kann ich mir eine eigene Wohnung leisten?“ – Diese und weitere Fragen haben wir uns auch gestellt und für euch nach Antworten gesucht.

Das Wichtigste in Kürze

  1. In jeder dualen Ausbildung erhältst du eine Vergütung

  2. Es gibt Tarifverträge, die viele Ausbildungsvergütungen festlegen

  3. Du kannst dich während der Ausbildung finanziell unterstützen lassen

  4. Dein Bruttogehalt ist höher als dein Nettogehalt

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Jetzt bekommst du endlich dein eigenes Geld, aber wie viel eigentlich und wovon ist es abhängig, was man letztendlich in der Ausbildung verdient? Eine schwierige Frage. Aber keine Sorge, denn die Lösung des Problems ist eine gute Recherche! Schließlich unterscheiden sich Gehälter (oder eben Ausbildungsvergütungen) nicht nur von Betrieb zu Betrieb, sondern auch von Branche zu Branche. Ein weiterer Faktor kann ein vorhandener Tarifvertrag sein. Du solltest dich also vorher genau informieren, was eine angemessene Vergütung für deinen angestrebten Ausbildungsberuf ist. Wir verraten dir, wie du dabei am besten vorgehst.

Wie viel verdiene ich in meiner Ausbildung?

Hierauf gibt es keine allgemeine Antwort. Deine Ausbildungsvergütung hängt von vielen Faktoren ab: Zum Beispiel von der Branche, in der du deine Ausbildung machst und davon, ob es dort Tarifverträge gibt, an die dein Unternehmen gebunden ist. Außerdem steigt die Vergütung oft in jedem Lehrjahr, sodass du im dritten Jahr mehr verdienst als im ersten. Durchschnittlich haben Auszubildende im Jahr 2021 nach einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) 987 Euro brutto pro Monat verdient. Wichtig: In die Auswertung sind nur Azubi-Löhne aus Tarifverträgen eingeflossen.

Und, nicht vergessen: Weil es sich um einen Durchschnittswert handelt, gibt es Ausbildungsgänge, bei denen du mehr verdienst – aber auch viele, bei denen du deutlich weniger verdienst. Deshalb informiere dich über einzelne Berufe am besten in unseren Berufsprofilen.

Du interessierst dich für Ausbildungen, in denen du besonders viel verdienst? Dann wirf mal einen Blick in unsere Liste der bestbezahlten Ausbildungsberufe.

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In welchen Berufen verdient man besonders gut?

Aus der Studie des BIBB geht auch hervor, in welchen Berufen Auszubildende besonders gut verdienen. Das sind zum Beispiel:

  • Mechatronikerin/Mechatroniker: 1.050 Euro

  • Sozialversicherungsfachangestellte/r: 1.120 Euro

  • Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen: 1.070 Euro

Die Angaben beziehen sich auf das erste Ausbildungsjahr. Wir haben dir hier die 15 bestbezahlten Ausbildungsberufe aufgelistet!

Und in welchen Berufen verdient man wenig?

Während Maurer-Azubis mit rund 1000 Euro monatlich rechnen können, verdienen beispielsweise Friseure nur einen Bruchteil davon. Aber da es seit einiger Zeit den Mindestlohn für Azubis gibt, kann dein Gehalt in der Regel nicht niedriger sein. Dies sind Berufe, in denen du vergleichsweise wenig verdienst bzw. nur den Mindestlohn bekommst:

  • Friseurin/Friseur

  • Bäckerin/Bäcker

  • Floristin/Florist

Sollte ich meinen Beruf nach dem Gehalt auswählen?

Wichtig ist, dass du mit deinem Job zufrieden bist, schließlich wirst du ihn vermutlich noch viele Jahre lang ausüben. Die meisten Menschen sind zufrieden, wenn ihnen ihr Job Spaß macht und die Rahmenbedingungen passen. Das heißt: Wenn sie nette Kollegen haben, wenn der Stress nicht allzu groß wird und sie die Bezahlung als einigermaßen angemessen empfinden. Deshalb ist es für die meisten Menschen wenig sinnvoll, ihren Job nur nach dem Gehalt auszuwählen. Wenn du allerdings zwischen zwei Berufen schwankst, kann das Gehalt natürlich ein möglicher Faktor sein.

Beeinflusst ein Tarifvertrag die Ausbildungsvergütung?

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Arbeitgeberverbänden (also einer Gruppierung von gewählten Vertretern, die für alle Arbeitgeber der Branche stehen) und den Gewerkschaften der jeweiligen Verbände (die Gegenseite, also ein Zusammenschluss von gewählten Arbeitnehmern). Zusammen arbeiten sie einen Vertrag aus, der für beide Seiten das Arbeitsverhältnis regelt und im Idealfall alle Beteiligten glücklich machen soll. In diesem Vertrag werden zum Beispiel dein Urlaubsanspruch oder eben die Ausbildungsvergütung festgelegt. Wenn dein zukünftiger Arbeitgeber also zu dem entsprechenden Arbeitgeberverband gehört, dann muss er sich an den Tarifvertrag halten. Sollte er nicht dazugehören, dann ist das aber auch kein Beinbruch. Manche Unternehmer gehören zwar nicht zu denen, die den Tarifvertrag mit geschlossen haben, übernehmen ihn in Gehaltsfragen aber freiwillig.

Wenn das Unternehmen, bei dem du deine Ausbildung machst, zu keinem Arbeitgeberverband gehört und auch keinen Tarifvertrag unterschreiben will, dann ist er in gewissermaßen immer noch daran gebunden. Das Gehalt darf in solchen Fällen zum Beispiel nicht niedriger ausfallen als 20 % von dem, was der Tarifvertrag vorschreibt. Wenn du also herausfindest, dass es für deine Branche einen Tarifvertrag gibt, dann kannst du in diesem ziemlich sicher herausfinden, was du später in deiner Ausbildung verdienen wirst.

Die meisten Menschen und Arbeitgeber verstehen unter Lohn und Gehalt ein- und dasselbe. Dabei gibt es zwischen diesen beiden Begriffen wohl einen Unterschied: Um den Lohn zu berechnen, werden ausschließlich die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berücksichtigt. Da ist es natürlich problematisch, wenn die Arbeitszeit wegen Feiertagen oder Urlaub von Monat zu Monat variiert. Die Auftragslage hat natürlich auch Auswirkung auf die Lohnhöhe – liegen nur wenige Aufträge vor, werden Arbeiter teilweise freigestellt. Machst du dagegen Überstunden, bekommst du diese sofort ausgezahlt. Ein Gehalt ist dagegen ein fester Betrag, den du monatlich ausgezahlt bekommst und der unabhängig von deinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ist. Das Gehalt bleibt also Monat für Monat gleich!

Als Azubi erhältst du während deiner Ausbildung eine Vergütung, die sogenannte Ausbildungsvergütung. Diese bekommst du als Gegenleistung für deine erbrachte Arbeit. Ähnlich wie beim Gehalt bekommst du auch bei deiner Ausbildungsvergütung einen fixen Betrag im Monat, schließlich hast du einen Anspruch darauf, dass du für deine Leistungen auch bezahlt wirst.

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Bisher gab es für Auszubildende in Deutschland keinen Mindestlohn. Das hat sich inzwischen aber geändert. Seit dem 1. Januar 2020 steht auch Azubis vom Gesetz her eine Mindestvergütung zu. Der Mindestlohn für Auszubildende ist im bundesweiten Berufsbildungsgesetz geregelt, das 2019 überarbeitet wurde.

Für dich bedeutet das konkret: Wenn du deine Ausbildung im Jahr 2022 startest, bekommst du mindestens 585 Euro brutto im Monat. Fängt deine Ausbildung 2023 an, gibt es im ersten Ausbildungsjahr monatlich mindestens 620 Euro brutto. Es gibt aber einige Ausnahmen.

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Wie hoch ist der Mindestlohn für Auszubildende?

Seit der Einführung im Jahr 2020 wurde der Mindestlohn für Auszubildende bereits mehrfach erhöht. Der Bundestag hat nämlich beschlossen, dass die Mindestvergütung jedes Jahr etwas steigt. Wer seine Ausbildung 2022 beginnt, verdient mindestens 585 Euro brutto im Monat im ersten Ausbildungsjahr, ab 2023 gibt es 620 Euro pro Monat. Auch danach soll die Vergütung an die Entwicklung der übrigen Ausbildungsgehälter angepasst werden.

Die Gehaltssteigerung für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr ist ebenfalls gesetzlich festgelegt: Im zweiten Ausbildungsjahr kriegt man 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent und im vierten Jahr dann 40 Prozent mehr Geld.

Mindestlohn Ausbildungsstart 2022

  1. 1. Ausbildungsjahr: 585 Euro

  2. 2. Ausbildungsjahr: 690 Euro

  3. 3. Ausbildungsjahr: 790 Euro

  4. 4. Ausbildungsjahr: 819 Euro

Mindestlohn Ausbildungsstart 2023

  1. 1. Ausbildungsjahr: 620 Euro

  2. 2. Ausbildungsjahr: 732 Euro

  3. 3. Ausbildungsjahr: 837 Euro

  4. 4. Ausbildungsjahr: 868 Euro

Für wen gilt der Mindestlohn – und für wen nicht?

Der neue Mindestlohn gilt für Azubis, die ab 2020 eine Ausbildung starten, die im bundesweiten Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung geregelt ist. Davon profitieren besonders die Auszubildenden im Handwerk, also zum Beispiel angehende Friseure oder Schornsteinfeger. Diese Azubis verdienen oft weniger als 500 Euro im Monat.

Die Mindestvergütung gilt aber nicht für alle Berufe oder Branchen. Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen: Ausgenommen sind zum Beispiel die Auszubildenden zum Pflegefachmann. Der Job ist nämlich im Pflegeberufegesetz geregelt. Genauso ist es mit den schulischen Gesundheitsberufen wie Physiotherapeut, Logopäde oder Ergotherapeut, die jeweils eigene Gesetze haben.

Auch Auszubildende zur Erzieherin oder zum biologisch-technischen Assistenten erhalten den Mindestlohn nicht. Diese Ausbildungen sind nicht bundeseinheitlich, sondern in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Außerdem gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften bereits einen Tarifvertrag vereinbart haben. Das ist aber eigentlich kein Problem, weil die wenigsten Tarifverträge Ausbildungsvergütungen von unter 500 Euro vorsehen. Bezahlt dich dein Betrieb nach Tarif, liegt dein Gehalt in der Regel sowieso über dem Mindestlohn.

Und: Hast du deine Ausbildung bereits 2019 oder früher begonnen, hast du leider keinen Anspruch auf den neuen Mindestlohn.

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Mit freundlicher Unterstützung der TARGOBANK AG.

Brutto – was verdiene ich während meiner Ausbildung?

Bestimmte Dinge gibt es scheinbar nur im Doppelpack: Itchy und Scratchy, Tom und Jerry, Fix und Foxi oder eben Brutto und Netto. Man nennt diese Pärchen in einem Atemzug, ohne wirklich über sie nachzudenken. Die Worte gehen einem so automatisch über die Lippen, dass man – wenn man ehrlich ist – beispielsweise gar nicht genau weiß, ob Itchy nun die Katze oder die Maus ist. Das Gefühl haben die meisten sicher auch, wenn es um das wohl berühmteste Pärchen des deutschen Gehaltswortschatzes geht: Brutto und Netto. Gemeinsam sind sie stark. Treten sie alleine auf, geraten wir oft in Erklärungsnot! Was ist denn jetzt eigentlich was?

Brutto ist der sympathische Teil des Duos. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort „brutus“ ab und steht für „unrein“ oder „gesamt“. Spricht man also vom Bruttogehalt, dann meint man das reine Gehalt, welches du von deinem Arbeitgeber bekommst. Allerdings ohne Abzüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Und hier kommt dann der zweite Teil des Duos ins Spiel.

Netto – was landet am Monatsende auf meinem Konto?

Warum ist Brutto jetzt sympathischer als Netto? Weil Netto dir einen Teil deines Gehalts „klaut“! Natürlich stiehlt dir niemand wirklich was, sondern dein Arbeitgeber führt einen Teil deines Gehalts ab, um Abgaben zu zahlen. Diese gliedern sich in zwei Teile: Steuern und Sozialabgaben.

Steuern sind die Lohnsteuer und die Kirchensteuer. Die Lohnsteuer ist eine direkte Einnahmequellen des Staates, die dazu benutzt wird, die Ausgaben des Staates zu decken. Die Kirchensteuer macht dagegen den größten Teil der Einnahmen der Kirchen aus.

Sozialabgaben sind die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das sind Versicherungen, die euch vor bestimmten Situationen, wie Krankheitsfällen, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit, schützen.

Sozialabgaben in der Übersicht

  • Krankenversicherung: Als Auszubildender musst du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein, die im Krankheitsfall die Kosten übernimmt. Wenn du bisher mit deinen Eltern familienversichert warst, musst du dich mit Ausbildungsbeginn selbst versichern. Dafür hast du ab Beginn deiner Ausbildung 14 Tage Zeit.

  • Pflegeversicherung: Damit wird eine mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter finanziell abgesichert.

  • Arbeitslosenversicherung: Mit der Arbeitslosenversicherung wird das finanzielle Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit gemildert. Leistungen daraus sind u.a. Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du erst, wenn du mindestens 12 Monate lang Beiträge eingezahlt hast.

Mit diesen Abgaben steuerst du also nicht nur einen Teil zu unserem Land bei, sondern sicherst dich auch gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit ab. Netto entstammt übrigens dem Italienischen und bedeutet „rein“. Das Nettoeinkommen ist also im Grunde das Geld, welches dir zum Ausgeben zur Verfügung steht.

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Was ist BAB und wie bekomme ich es?

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) fördert sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und wird für die komplette Dauer deiner Ausbildung gezahlt. Du hast Anrecht auf BAB, wenn dir das erforderliche Geld für deinen Lebensunterhalt, Essen oder Fahrtkosten nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden kann. Wie viel BAB du bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren hab: Zum einen von deinem eigenen Einkommen, zum anderen vom Einkommen deiner Eltern und, falls vorhanden, dem Einkommen deines Partners, falls du bereits verheiratet bist oder in einer Lebenspartnerschaft bist. Der Antrag für die BAB ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk du deinen Wohnsitz hast.

Grundbedingungen für den Erhalt für BAB sind:

1. Du brauchst einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen Stelle (beispielsweise der Handels- oder Handwerkskammer) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wurde.

2. Es muss sich um deine erste Berufsausbildung handelt.

3. Du brauchst die deutsche Staatsbürgerschaft (wenn du sie nicht hast, gelten spezielle Sonderregelungen).

4. Du musst in deiner eigenen Wohnung wohnen. Bist du unter 18 Jahre alt, bekommst du nur BAB, wenn du während der Ausbildung nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Gründe für eine eigene Wohnung können sein, dass du sonst beispielsweise einen Arbeitsweg von über einer Stunde hättest, verheiratet bist, ein Kind hast oder wenn andere schwerwiegende soziale Gegebenheiten vorliegen. Wenn du über 18 Jahre alt bist, kannst du auch BAB bekommen, wenn deine Ausbildungsstätte in der Nähe deines Elternhauses ist – solange du eine eigene Wohnung hast.

Was ist Schüler-BAföG und wie bekomme ich es?

Schüler-BAföG

Das Schüler-BAföG musst du nicht zurückzahlen. Außer du besuchst eine Akademie oder eine höhere Fachschule: Dann gelten die gleichen Bedingungen für dich, wie für Studierende.

Habe ich Anrecht auf Schüler-BAföG?

Dein Anrecht auf Schüler-BAföG hängt von deiner Schulart ab und davon, ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht. In unserer Tabelle kannst du ablesen, ob du dir Schüler-BAföG zusteht.

SchulartDu wohnst bei deinen ElternDu wohnst nicht bei deinen Eltern
(Berufs-)Fachschule, bei der du keinen berufsqualifizierenden Abschluss erwirbst Nein Ja*
Fachoberschule ohne Voraussetzung einer vorherigen Berufsausbildung Nein Ja*
Klasse für berufliche Ausbildung Nein Ja*
Besuch der 10. Klasse (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Hauptschule oder integrierte Gesamtschule) Nein Ja*
Akademie oder Höhere Fachschule Ja Ja
Berufsaufbau- und Fachoberschule mit Voraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung Ja Ja
(Berufs-)Fachschule mit Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses Ja Ja
Abendgymnasium und Abendkolleg Ja, aber nur während der letzten drei Halbjahre des Vollzeit-Schulbesuchs. Ja, aber nur während der letzten drei Halbjahre des Vollzeit-Schulbesuchs.
Abendhauptschule und Abendrealschule Ja, aber nur im letzten Jahr vor dem Abschluss möglich. Ja, aber nur im letzten Jahr vor dem Abschluss möglich.

*Eine eigene Wohnung allein reicht in diesem Fall nicht. So kannst du nur dann Schüler-BAföG erhalten, wenn du von deinen Eltern aus für die Hin- und Rückfahrt (an mindestens drei Wochentagen) mehr als zwei Stunden brauchst! (Hierzu zählt auch die Wartezeit vor und nach dem Unterricht)

Übrigens: Solltest du deine Schulausbildung abbrechen müssen oder wollen, musst du auch kein Schüler-BAföG zurückzahlen (ausgenommen du warst an einer Akademie oder höheren Fachschule versteht sich).

Müssen meine Eltern mich während meiner Ausbildung unterstützen?

Während deiner Ausbildung müssen dich deine Eltern finanziell unterstützen, wenn du keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung hast. Deine Eltern sind besonders dann verpflichtet, dir finanziell unter die Arme zu greifen, wenn dein BAB-Antrag wegen des zu hohen Einkommens deiner Eltern abgelehnt wurde – da können sie sich auch nicht rausreden. Das gilt übrigens auch für das Kindergeld: Bist du unter 25 Jahre alt und in Ausbildung, bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld und wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen sie dir das Kindergeld auszahlen. Sollten sie sich weigern, kannst du bei der zuständigen Kindergeldstelle einen speziellen Antrag stellen, damit das Geld direkt auf dein Konto überwiesen wird. Die Kindergeldzahlung stoppt erst, wenn auch deine betriebliche Ausbildung zu Ende geht. In dem Monat, in dem du das Gesamtergebnis deiner Abschlussprüfung offiziell schriftlich erhältst, endet auch die Kindergeldzahlung.

Steht mir als Azubi Wohngeld zu?

Das Wohngeld ist eine Leistung des Staates für Bürger, die aufgrund eines zu geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete brauchen. Bevor du Wohngeld beantragen kannst, musst du erst einmal den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen. Denn der ist entscheidend dafür, ob du Wohngeld beziehen darfst oder eben nicht. Wohngeld bekommst du nämlich nur, wenn dein BAB-Antrag abgelehnt wurde, z.B. weil du bereits deine zweite Ausbildung machst. Kleines Trostpflaster: Bekommst du kein BAB, hast du immerhin gute Chancen auf Wohngeld. Den entsprechenden Antrag musst du bei der Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich deine Wohnung befindet. Wenn du wissen möchtest, wie viel Wohngeld dir zusteht, dann nutze doch einfach einen der vielen praktischen Wohngeld-Rechner im Internet.

Muss mir mein Ausbildungsbetrieb Fahrtkosten erstatten?

Leider schreibt kein Gesetz deinem Betrieb vor, dass dir die Fahrtkosten für den Arbeitsweg erstattet werden müssen. Anders sieht es allerdings aus, wenn du an einen Ort eingesetzt werden sollst, der nicht im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsort angegeben ist. In diesem Fall muss der Ausbildungsbetrieb die Fahrtkosten übernehmen. Selbiges gilt für Lehrgänge, Schulungen und andere Fortbildungen außerhalb deines Ausbildungsbetriebs. Manche Tarifverträge regeln zudem, wann Fahrtgeld bezahlt werden muss. Am besten fragst du bei der entsprechenden Gewerkschaft nach, wenn es für deinen Ausbildungsbetrieb einen Tarifvertrag gibt.

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Wenn dein Geld trotz aller Hilfen und Zuschüsse nicht reicht, einfach zu knapp ist oder du dir einige Euros dazu verdienen möchtest, dann hast du noch die Möglichkeit, einen Nebenjob anzunehmen. Trotz Vollzeitausbildung darfst du nämlich einen zweiten Job annehmen, in dem du monatlich maximal 450 Euro verdienen darfst. Allerdings musst du deinen Ausbildungsbetrieb darüber informieren! Dieser Job darf dir nur dann verweigert werden, wenn du bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten möchtest oder wenn deine Arbeitsleistung in der Ausbildung darunter leidet. Also wenn du dir z.B. als Kellner die Nächte um die Ohren schlägst und der Schlafmangel sich in der Ausbildung bemerkbar macht. Zudem musst du aufpassen, dass du nicht zu viel arbeitest, denn sonst bekommst du ganz schnell Probleme mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses schreibt nämlich genau vor, wie viele Stunden du in der Woche arbeiten darfst. Außerdem sollte dir klar sein, dass du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld oder Wohngeld hast, wenn du zu viel verdienst. BAB hingegen wird dir trotzdem gewährt, wenn du zusätzlich ‚nur‘ bis zu 400 Euro verdienst. Und wenn du krankgeschrieben bist, dann darfst du natürlich auch nicht deiner Nebentätigkeit nachgehen – ansonsten riskierst du eine fristlose Kündigung.

Wenn von Gehältern und Ausbildungsvergütungen gesprochen wird, kommen irgendwann auch die Tarifverträge ins Spiel. Was Tarife überhaupt sind und wie du sie richtig liest, das erklären wir dir.

Was ist ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmerverband geschlossen. Ein Tarifvertrag wird immer für einen festen Zeitraum geschlossen, danach werden die Verträge neu ausgehandelt. Im Tarifvertrag steht unter anderem:

  • was den Mitarbeitern und Azubis mindestens an Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung gezahlt werden muss

  • ob es Zuschläge für Überstunden sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen gibt und wie hoch diese ausfallen

  • ob es Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt

  • wie viele Urlaubstage dir zustehen

In Deutschland gibt es viele verschiedene Tarifverträge. So haben die meisten Branchen, wie der Einzelhandel, die Metallindustrie, die Chemieindustrie oder das Handwerk, eigene Tarifverträge. Sie nennt man Branchen- oder auch Verbandstarifverträge. Beispiele für Branchen- und Verbandstarifverträge sind:

  • Tarifvertrag der chemischen Industrie

  • Tarifvertrag der Metallindustrie

Arbeitest du im öffentlichen Dienst, dann gilt für dich der TVöD – der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst oder der TV-L – der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder. Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen nennt man Haus- oder Firmentarifverträge.

Für wen gelten die Tarifverträge?

1. Tarifverträge gelten für Arbeitnehmer, die Mitglied in der Gewerkschaft sind und für einen Betrieb arbeiten, der an diesen Tarif gebunden ist, also einem Arbeitgeberverband angehört.

Gilt für deinen Betrieb ein von der IG Metall und deinem Arbeitgeber geschlossener Tarifvertrag, dann musst du dich selbst der IG Metall anschließen. Allerdings gewähren fast alle tarifgebundenen Unternehmen auch Arbeitnehmern ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft die tariflichen Bedingungen, damit sich Arbeitnehmer ohne Mitgliedschaft nicht unfair behandelt fühlen.

2. Tarifverträge gelten für alle Unternehmen einer Branche, wenn sie allgemeinverbindlich sind.

Um Arbeitnehmer zu schützen, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sich einmischen und gemäß dem § 5 des TVG allgemeinverbindliche Tarifverträge verlangen. So soll gesichert werden, dass Löhne nicht zu niedrig ausfallen oder Arbeitsbedingungen nicht deutlich schlechter sind als in tarifgebundenen Unternehmen.

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Was passiert, wenn ich nicht nach Tarif bezahlt werden muss?

Trotz der über 70.000 gelten Tarifverträge gibt es noch viele Azubis und Angestellte, die nicht tariflich vergütet werden. Dein Gehalt wird in dem Fall von deinem Arbeitgeber festgelegt. Als Azubi kann es sich aber lohnen zu vergleichen, was andere Azubis nach Tarif verdienen. Denn streng genommen müsstest du mindestens 80 % von dem Durchschnittslohn bekommen, den Azubis erhalten, die den gleichen Beruf lernen und nach einem Tarifvertrag vergütet werden. So sieht es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor. Liegt die Ausbildungsvergütung nach Tarif bei 1000 Euro im Monat, muss man dir also auch ohne Tarifbindung mindestens 800 Euro zahlen.

Bestimmt freut es dich zu hören, dass es für Gehälter nur Unter-, aber keine Obergrenzen gibt. Unabhängig von einer Tarifbindung, darf dein Arbeitgeber dir also auch eine höhere Vergütung zahlen.

Wie lese ich einen Tarifvertrag?

In einem Tarifvertrag findest du eine kleine Tabelle, in der die Ausbildungsvergütungen festgehalten sind – und das auf den Cent genau. Etwas kniffliger wird es, aus den Verträgen schlau zu werden, wenn es um die Gehälter nach deiner Ausbildung geht. Hier solltest du nach der sogenannten Entgelttabelle Ausschau halten. In dieser Tabelle sind in der linken Spalte die Entgeltgruppen aufgelistet, in der oberen Spalte die Erfahrungsstufen.

Die Eingruppierung:

Je höher die Entgeltgruppe, desto höher ist auch dein Gehalt. In welcher Entgeltgruppe du einsortierst wirst, hängt von deiner Qualifikation ab und davon, wie anspruchsvoll deine Aufgaben sind.

Eingruppierungsbeispiel öffentlicher Dienst (TVöD):

  • E1 bis E4: An- und Ungelernte

  • E5 bis E8: mindestens dreijährige Ausbildung

  • E9 bis E12: Fachhochschulstudium oder Bachelor

  • E13 bis E15: wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Die Erfahrungsstufen

Die Erfahrungsstufen dagegen bestimmen, wann dir eine Gehaltserhöhung zusteht und wie hoch diese sein muss. So steigst du im TVöD zum Beispiel nach einem Jahr in Stufe 2, nach weiteren zwei Jahren in Stufe 3, nach weiteren drei Jahren in Stufe 4 auf. Bitte beachte, dass es viele verschiedene Tarifverträge gibt, die auch mal in ihrem Aufbau abweichen können.

Ist die Ausbildungsvergütung immer gleich?

Deine Ausbildungsvergütung hängt von vielen Faktoren ab: Zum Beispiel von der Branche, in der du deine Ausbildung machst und davon, ob es dort Tarifverträge gibt, an die dein Unternehmen gebunden ist. Außerdem steigt die Vergütung oft in jedem Lehrjahr, sodass du im dritten Jahr mehr verdienst als im ersten.

Warum sind die Ausbildungsvergütungen so unterschiedlich?

Die Ausbildungsvergütung Die unterschiedlichen Länder haben eigene Tarifregelungen. So kann es dazu kommen, dass man im gleichen Ausbildungsberuf, in der gleichen Branche, je nach Bundesland unterschiedlich vergütet wird. Die Ausbildungsvergütung darf nicht von bestimmten Faktoren beeinflusst werden.

Wer bestimmt Azubi Gehalt?

Laut Berufsbildungsgesetz muss dein Gehalt in der Ausbildung nach der Anzahl deiner Ausbildungsjahre gestaffelt sein. Das heißt konkret, dass du im ersten Ausbildungsjahr zum Beispiel ein Gehalt in Höhe von 650 Euro, im zweiten bereits 750 Euro und im dritten Ausbildungsjahr dann 850 Euro verdienst.

Was bleibt bei 1000 Euro brutto Azubi?

Rechenbeispiel: Verdienst du 1000 Euro brutto im Monat, werden dir von deiner Vergütung knapp 200 Euro Sozialabgaben abgezogen. Somit bleiben rund 800 Euro netto übrig. Nach Abzug der Sozialabgaben und den 1000 Euro Werbungskosten liegst du bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 8.600 Euro.