Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Standesamt Stuttgart-Bad Cannstatt

Standesamt Stuttgart-Botnang

Standesamt Stuttgart-Degerloch

Standesamt Stuttgart-Feuerbach

Standesamt und Rentenstelle Stuttgart-Hedelfingen

Standesamt Stuttgart-Möhringen

Standesamt Stuttgart-Mühlhausen

Standesamt Stuttgart-Münster

Standesamt Stuttgart-Obertürkheim

Standesamt Stuttgart-Plieningen-Birkach

Standesamt Stuttgart-Sillenbuch

Standesamt Stuttgart-Stammheim

Standesamt Stuttgart-Untertürkheim

Standesamt Stuttgart-Wangen

Standesamt Stuttgart-Weilimdorf

Standesamt Stuttgart-Zuffenhausen

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister München?

Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an: stadtarchiv@muenchen.de, Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstraße 68, 80797 München.

Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Hamburg?

Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburtsstandesamt).

Warum habe ich nur eine abstammungsurkunde?

Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. Der Unterschied liegt darin, dass die Geburtsurkunde die rechtlichen Eltern ausweist und aus der Abstammungsurkunde die biologischen Eltern hervorgingen. Abstammungsurkunden sind nicht mehr gültig.